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IGNORED

Bundesverwaltungsgericht - Entscheidung zum Waffenrecht


Schwarzwälder

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Der staat kann es nicht verhindern dass es extremisten und kriminellen gibt... bla bla bla... aber wir können dazu beitragen dass es weniger werden ... also mehr waffen unter das Volk !!!

Ende der Duchsage ...

Non Gratum Anus Rodentum

Geschrieben
Moin, das könnte ja mein Urteil sein.... habe die Unterlagen leider nicht in der neuen Wohnung, aber in unserem höchsten Gericht habe ich das auch so dargelegt bekommen... Der Tenor .... so wenig Waffen wie möglich........

Der Pseudo-Sachverständige der Bezirksregierung Koblenz ... PHK Menningen, Beamter des PP Koblenz, dorthin ausgeliehen wegen der Tätigkeit als Büchsenmacher-Geselle...im ersten Berufsleben, wo es doch damals schon Waffensachverständige gab, die damit ihr Geld verdienen, ggf ein Studium etc nachweisen können.

Fazit damals..... der Weg war umsonst... !!

Um so fraglicher, da kurz darauf der erste Entwurf des neuen WaffG bezüglich gelber WBK (es ging damals um die Anschaffung eines Mehrladers wo mir die 1976 angemeldeten Altwaffen angerechnet wurde) herauskam.

beim OVG KO bekam ich Recht da das WaffG sogar Selbstladegewehre bei entsprechendem Nachweis im damals akuten WaffG ausgewiesen waren... .

Ein Repetiergewehr (Präzisionsgewehr) wäre demnach das geringere Übel gewesen.

Aber die Bescheinigung des BdMP war zum Erwerb nicht ausreichend, leider hatte ich von dort auch keine Unterstützung, es war zwar jemand als Zuschauer da aber richtige Unterstützung habe ich nicht erfahren.... glücklicherweise Rechtschutz durch den Verband für Waffentechnik und Geschichte.

Unser Fehler war, den Herrn Menningen nicht direkt vom Verfahren ausschließen zu lassen... und ihn als "waffenkundige Person" beim Gericht zu einer Äusserung kommen zu lassen.....

Bezüglich des Selbstschutzes.... es ist wohl immer noch einfacher für einen Edelsteinhändler als für einen Waffenhändler einen Waffenschein zu bekommen.... Werte geniessen wohl grösseren Schutz als die ach so gefährlichen Waffen....

ja ja der gute herr Menningen ... bei ihm habe ich noch meine waffensachkunde für mein waffenschein gemacht :-))

Geschrieben
Eine interessante Entscheidung dieses Jahr vom obersten Waffenrechtsgericht:

Link

Der letzte Satz ist sehr interessant, denn im Jägerkurs lernte ich, dass der Jäger die Kurzwaffe u.a. deshalb mitführen darf, um sich gegen die Entwendung der Langwaffen durch Diebe und die Allgemeinheit damit vor illegalen Langwaffen in Diebeshand schützen zu können. Dasselbe wird auch bei der Bewaffnung/Führen durch Waffenhändler als Begründung gesagt - um die Allgemeinheit davor zu schützen, dass Waffen illegal in die Hände von Verbrechern geraten. M.E. macht dieser Praxis/Begründung obige BVerwG - Entschluss hiermit den Garaus!

Grüße

Schwarzwälder

...Aus eben diesem Grunde sollten Waffensammler problemlos einen Waffenschein erhalten und darüber hinaus regelrecht dazu verpflichtet sein, ständig eine Waffe zu führen. Man stelle sich einmal vor ein Waffensammler fährt mit 65 Pistolen zu einer großen Sammlerbörse und er hat im Falle eines Angriffes kein wirksames legales Mittel der Abschreckung, um sich und seinen brisanten und überaus kostbaren Besitz (eigentlich ist es ja auch unwiederbringliches Kulturgut...) zu verteidigen, was die Ganoven ganz genau wissen - Das ist für solche Burschen grade so als hätte ein Polizist längst bekannterweise immer nur seine Käsebrote im Holster... Etwas anders wäre die Sachlage hingegen wenn man ganz genau wüsste, dass Waffensammler aus Sicherheitsgründen IMMER bewaffnet sind.

Es werden aber leider kaum entsprechende Anträge von Waffensammlern bei den Ämtern gestellt, dabei geht es hier höchstgradig um nichts anderes als SICHERHEIT - und schließlich auch um den Schutz historischer Werte.

Geschrieben

Wenn ich das "Drumherum" richtig gelesen habe (-> Link), dann hat der Kläger wohl versucht, über § 8 WaffG ein Bedürfnis für eine Waffe zum Selbstschutz, auch § 19 (geht in Richtung Waffenschein) nachzuweisen und ist damit gescheitert.

Einen Zusammenhang mit Sportschützen sehe ich nicht.

Traurig ist die Geschichte aber trotzdem. Bei den Ösis reicht Selbstschutz als Bedürfnis aus. - Und sollte es hier bei uns eigentlich auch...

Gruß,

André

Geschrieben

Hallo!

Sorry für meinen Komentar, ich beobachte das Forum schon seit langem, hielt mich bisher aus Diskussionen raus aber die neuen Gesetze und Verordnungen bringen mich immer mehr ins Grübeln.

Durch Drogen, Verkehrsunfälle, und Stürze im Haus halt sterben mehr Menschen in Deutschland als durch Schusswaffen.

...

Im Jahr 2006 :

... sind nach der Zählung des Statistischen Bundesamtes (destatis) 6455 Menschen bei häuslichen Unfällen ums Leben gekommen.

Das sind mehr als im gleichen Zeitraum im Straßenverkehr (5174) ...

Durch Umweltgifte sterben jährlich ca, 132000 Menschen in Deutschland, Weltweit ca. 132000 Millionen... verbieten wir also die Umweltgifte!

Klar: Waffen gehören nicht in die Hände von Chaoten.

Doch: wenn man illegal nahezu jede Waffe erwerben kann wozu dann die Aufregung bei registrierten, ordentlich erworbenen Waffen?

Geschrieben
...

Doch: wenn man illegal nahezu jede Waffe erwerben kann wozu dann die Aufregung bei registrierten, ordentlich erworbenen Waffen?

Womit wir wieder einmal bei des Pudels Kern wären. Es wird einem unendlich schwer gemacht, legal (unter Beachtung sinnvoller und notwendiger Vorschriften) die Waffe/n seiner Wahl zu erwerben.

Entweder unter Hinweis auf das Gewaltmonopol des Staates oder auf Amokläufer. Die reell vorhandene Gefahr (z.B. im Vergleich zu anderen Gefahren), eines unnatülichen Todes zu sterben, wird dabei vollständig ignoriert.

:peinlich:

Geschrieben
Durch Umweltgifte sterben jährlich ca, 132000 Menschen in Deutschland, Weltweit ca. 132000 Millionen... verbieten wir also die Umweltgifte!

Ich glaube, da übertreibst du maßlos...

Und ich behaupte, es ist so: Wenn du etwas brauchst, bekommst du es auch! Egal woher, egal was. Aber wenn du etwas für deinen Sport brauchst, bist du der Depp...Die "Bösen" bekommen ihre Waffen schon, die legen keinen Wert auf Präzision, Optik, Funktionalität usw...Aber wir Sportschützen und Jäger sollen immer zurückstecken, weil unsere Waffen zugelassen sein müssen...

das von mir

Pax

Geschrieben
...

Exekutive - das Recht wird durch Regierungen, Verwaltungen und Ordnungsbehörden (auch Polizei etc.) vollzogen.

Jahhaaaa... Nur: Wann erkennen diese weltfremden Spinner da oben endlich, dass der Staat NIE da ist, wenn er die exekutive vollziehen soll?? Klar... Bei Bagatelldelikten klappt das alles, nur hilft mir das nichts, wenn ich tätig angegriffen werde und nichtsmehr dabei haben darf um mich zu verteidigen.

Was viele nicht kapieren: Das Notwehrrecht versetzt einen praktisch in den Zustand als Mensch mit natuerlichem Recht zu handeln. Soetwas wie die Uebereinkunft des Gemeinwesens gibt es dann nicht. Man hat sich lediglich an rechtsstaatliche Prinzipien zu halten, das war's aber auch...

Kein irgendwie gestalteter Staat kann einem in der Situation helfen, darum hat man dann ja auch das recht sich wie auch immer geartet zu verteidigen OHNE Selbstjustiz zu ueben.

Das Drama ist nur, dass ich nicht beim Eintreten einer Notwehr-Situation schnell zum Buechsenmacher duesen kann mit die Glock+Muni abholen kann um mich anschliessend -als Notwehrhandlung- schuetzen kann... Das muesste man dem Buerger dann schon im Vorfelde erlauben. Aber das wäre ja pöhse, da es dann Schiessereien um die letzte DVD bei Saturn geben wuerde...

Oh well... Gucken wir mal, wie lange unser Gemeinwesen den Raubbau noch verkraftet... Wirklich vertreten fuehlt sich von diesem Staat doch eh kaum einer... Abgesehen von Verbrechern... .

..denen man nun den Fuehrerschein nimmt, wenn sie zuschlagen. Genau! Jetzt hamwer's ihnen gezeigt! :peinlich: .

Geschrieben

Für mich das treffenste Zitat:

"Die Waffengesetzgebung einer Gesellschaft ist ein zuverlässiger Maßstab für die Beurteilung der geistigen und moralischen Gesundheit einer Staatsführung und Administratoren und der liberalen Potenz einer Gesellschaft.

Strenge Waffengesetzgebung entwaffnet den Bürger und bewaffnet die Unterwelt.

Sie zeigt in der Regel nur das Unsicherheitsgefühl obrigkeitsstaatlicher Verwaltungsbeamter und deren unberechtigter Angst vor der eigenen Bevölkerung der stets Misstrauen entgegengebracht wird."

Colin Greenwood,britischer Police Superintendent

Und wie sagte vor sehr langer Zeit schon der Weise Publius Cornelius Tacitus ?

"Je korrupter der Staat, desto mehr Gesetze braucht er."

Geschrieben
Wenn ich das "Drumherum" richtig gelesen habe (-> Link), dann hat der Kläger wohl versucht, über § 8 WaffG ein Bedürfnis für eine Waffe zum Selbstschutz, auch § 19 (geht in Richtung Waffenschein) nachzuweisen und ist damit gescheitert.

Einen Zusammenhang mit Sportschützen sehe ich nicht.

Traurig ist die Geschichte aber trotzdem. Bei den Ösis reicht Selbstschutz als Bedürfnis aus. - Und sollte es hier bei uns eigentlich auch...

Gruß,

André

genau das iat das Problem an der Sache. Der Staat stellt seinen (ordnungsrechtlichen) Regelungsanspruch über das Recht der Person auf Leben und Unversehrtheit. Der von einer Regierungskoalition 1972 aufgestellte Grundsatz "so wenig Waffen wie möglich unters Volk" wird zum unantastbaren Dogma erhoben, ohne den Sinn, die Wirksamkeit oder die Hintergründe zu beachten. Der im deutschen Recht einst ziemlich weitgehende Rechtsanspruch auf Notwehr wurde inzwischen auf dem Umweg über den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz massiv beschränkt (kann es bei einem Angriff auf Leib und Leben überhaupt unverhältnismäßige Reaktionen geben?) und in solchen Urteilen wie diesem einfach ignoriert mit der läppischen Begründung, der Staat sei für den Schutz des Gemeinwesens zuständig. Das ist zwar richtig, geht aber an der Sache vorbei, weil ja aus gutem Grund gar kein einklagbarer Rechtsanspruch auf Schutz des Individuums durch staatliche Organe besteht. Insofern argumentiert das Gericht völlig unlogisch, was aber egal ist, weil es sich um die höchste Instanz handelt, die praktisch Narrenfreiheit genießt. :00000733:

Geschrieben

Jeder Mensch hat das Grundrecht sein Leben und das Anderer zu schützen und notfalls mit der Waffe zu verteidigen.

Das ist Grundrecht und Menschenrecht; fertig aus.

Oder wartet ihr bis die Schmier endlich aufkreuzt?

Ich bestimmt nicht im "Worst Case".

Ich verteidige mich und meine Familie wie es sich gehört im Falle eines Angriffes, egal von wem und durch wen.

Da können sie über Schengen noch so viel Schwachsinn "importieren".

Ein weiterer § um die Freiheit und das persönliche Recht zu beschneiden.

Sie wollen die totale Kontrolle über Leben und Tod. Sie wollen willenlose Arbeitsmaschinen die die Fresse halten.

Wo liegt der Sinn sonst von solchen "Gesetzen"?

Was sagte schon der Dalailama: Man muss die Regeln kennen um sie brechen zu können.

@querrero1: :icon14:

Geschrieben
Es wäre schön und wünschenswert , das z.B. so zu formulieren :

Jeder erwachsene Bürger , der sich zu den Zielen des GG bekennt und die freiheitlich demokratische Grundordnung anerkennt , hat ohne weitere Einschränkungen das Recht auf

Waffenerwerb und - besitz :eclipsee_gold_cup:

Jetzt muß ich ja mal (obwohl ich ja sonst eher lese als schreibe)....

Ich kann nur sagen, daß ich als sehr aktiver und noch leidenschaftlicherer Sportschütze diese Regelung komplett ablehnen würde!!

Mitgliedschaft in einem Verein, eine gewisse Wartezeit und eine spätere Überprüfung der Aktivität halte ich für sehr sinnvoll.

Genauso wie die Möglichkeit die Zuverlässigkeit abzuerkennen.

Ich fühle mich sicherer in einem Land in dem nicht absolut jeder Vollpfosten ohne Ansehen oder Prüfung der Person eine Waffe kaufen und besitzen darf.

Einer der Gründe warum ich auch nicht mit einer 357er unter Kopfkissen schlafe oder schlafen möchte, sondern sie mit ihren Freundinnen im Tresor ruhen lasse.

Es muß und sollte nicht jeder eine Waffe besitzen dürfen. Und wenn das Bedürfnis nicht mehr gegeben ist (regelmäßiges Training und oder Wettkampf bzw. die Jagd), gibt es auch keinen Grund die Waffe bei demjenigen zu belassen.

Man sollte vielmehr den zigmal überprüften und langjährig zuverlässigen und Aktiven nicht so sinnfreie Steine beim Erwerb einer weiteren Waffe, die durch den jeweiligen Zweck gedeckt ist, in den Weg legen!

Viele Grüße

Kai

Gast God of Hellfire
Geschrieben
Jetzt muß ich ja mal (obwohl ich ja sonst eher lese als schreibe)....

Ich kann nur sagen, daß ich als sehr aktiver und noch leidenschaftlicherer Sportschütze diese Regelung komplett ablehnen würde!!

Mitgliedschaft in einem Verein, eine gewisse Wartezeit und eine spätere Überprüfung der Aktivität halte ich für sehr sinnvoll.

Genauso wie die Möglichkeit die Zuverlässigkeit abzuerkennen.

Ich fühle mich sicherer in einem Land in dem nicht absolut jeder Vollpfosten ohne Ansehen oder Prüfung der Person eine Waffe kaufen und besitzen darf.

Einer der Gründe warum ich auch nicht mit einer 357er unter Kopfkissen schlafe oder schlafen möchte, sondern sie mit ihren Freundinnen im Tresor ruhen lasse.

Es muß und sollte nicht jeder eine Waffe besitzen dürfen. Und wenn das Bedürfnis nicht mehr gegeben ist (regelmäßiges Training und oder Wettkampf bzw. die Jagd), gibt es auch keinen Grund die Waffe bei demjenigen zu belassen.

Man sollte vielmehr den zigmal überprüften und langjährig zuverlässigen und Aktiven nicht so sinnfreie Steine beim Erwerb einer weiteren Waffe, die durch den jeweiligen Zweck gedeckt ist, in den Weg legen!

Viele Grüße

Kai

Dann wärst Du nicht mehr "privilegiert". Ist das Dein Problem dabei?

Gruß

GOH

Geschrieben

Ich habe in einem Beitrag etwas von der DDR, Bewaffnung usw. gelesen.

Dazu folgendes.

In der DDR gab es die GST. (Gesellschaft für Sport und Technik)

Unter anderem gab es bei der GST Unterricht im Umgang mit der Waffe und Schießausbildungen für jeden Schüler/in.

Das komische daran. Jeder, der schießen wollte, konnte das auch.

Es wollten aber gar nicht alle. Und so richtig "heiß auf Waffenbesitz" war auch keiner.

Wenn man "ballern" wollte, konnte man das jeder Zeit in der GST. (Mehr oder weniger natürlich)

Im Verhältnis störte es auch wenige, das "Jugendliche" eine Waffenausbildung erhielten.

Wer noch etwas nachlesen möchte:

http://de.wikipedia.org/wiki/Gesellschaft_...ort_und_Technik

Geschrieben
Man sollte vielmehr den zigmal überprüften und langjährig zuverlässigen und Aktiven nicht so sinnfreie Steine beim Erwerb einer weiteren Waffe,

die durch den jeweiligen Zweck gedeckt ist, in den Weg legen!

Viele Grüße

Kai

:appl::appl::appl:

Das wäre der erste Schritt in die RICHTIGE Richtung.

Geschrieben
Jetzt muß ich ja mal (obwohl ich ja sonst eher lese als schreibe)....

Ich kann nur sagen, daß ich als sehr aktiver und noch leidenschaftlicherer Sportschütze diese Regelung komplett ablehnen würde!!

Mitgliedschaft in einem Verein, eine gewisse Wartezeit und eine spätere Überprüfung der Aktivität halte ich für sehr sinnvoll.

Genauso wie die Möglichkeit die Zuverlässigkeit abzuerkennen.

Ich fühle mich sicherer in einem Land in dem nicht absolut jeder Vollpfosten ohne Ansehen oder Prüfung der Person eine Waffe kaufen und besitzen darf.

Einer der Gründe warum ich auch nicht mit einer 357er unter Kopfkissen schlafe oder schlafen möchte, sondern sie mit ihren Freundinnen im Tresor ruhen lasse.

Es muß und sollte nicht jeder eine Waffe besitzen dürfen. Und wenn das Bedürfnis nicht mehr gegeben ist (regelmäßiges Training und oder Wettkampf bzw. die Jagd), gibt es auch keinen Grund die Waffe bei demjenigen zu belassen.

Denke,

auch, das sich hier nur einer Sorge macht, dann nicht mehr priviligiert zu sein. Anders kann man diesen Post nicht auffassen, denn wir reden ja von legalen Erwerb und Besitz. Denn die genannten Vollpfosten, die haben schon alle (nicht nur eine Spielzeug 357), zwar nicht legal (und die werden weder überprüft, noch sind die Waffen erfasst und über das Bedürfniss lässt sich streiten), und über die richtige Aufbewahrung machen die sich doch gar keine Sorgen (ein Waffengesetz müssen die auch nicht kennen).

Und sonst solltest Du mal darüber nachdenken, was Du so von Dir gibst. Du bist bestimmt nicht der einzige Priviligierte in diesem Forum, und viele davon sind vielleicht noch ein wenig mehr priviligierter als Du, was die Erlaubnisse anbelangt (aber keiner sonst bildet sich darauf etwas ein).

Sicherheit gibt´s mit der Einstellung, welche Du hast bestimmt nicht mehr. Schau doch mal, bevor Du so was schreibst zu unseren Nachbarn (Schweiz), da gibt´s weniger Kriminelle als bei uns. Zudem sind wir Legalwaffenbesitzern in der Minderheit, im Vergeleich zu den Illegalen. Mir liegen da irgendwie noch Zahlen im Kopf 10 Mio legale zu 20 Mio illegalen. Und woher kommt das Verhältniss wohl (vielleicht von den, die meinen wir dürfen, aber die anderen dürfen nicht haben)?

Geschrieben
Dann wärst Du nicht mehr "privilegiert". Ist das Dein Problem dabei?

Gruß

GOH

Ich denke nicht das seine Meinung etwas mit Privilegsgründen zu tun hat; ich verstehe Ihn so wie auch meine eigene Meinung ist:

ES IST NICHT JEDER GEEIGNET! ! !

Wenn jemand über Jahre trainiert, sich mit den gegebenheiten des Waffengesetzes auseinandersetzt und die Steine überwunden hat, die einem ggf. durch Behörden in den weg gelegt wurden, ist zumindest eines Sicher:

Er meint es ernst mit seinem Bedürfnis und weis was er tut.

Wenn jeder einfach losziehn und Waffen nach lust und laune nur so zum Spaß erwerben und besitzen könnte, wo bleibt da die Sicherheit?

Jeder Sportschütze und auch jeder Jäger hat sich sein Bedürfnis ordentlich "erarbeitet" und sollte wissen was er damit anstellt.

Des weiteren, ist es sinnvoll Waffen nur aus Gründen der Selbstverteidigung besitzen zu dürfen???

Geschrieben
...Aus eben diesem Grunde sollten Waffensammler problemlos einen Waffenschein erhalten und darüber hinaus regelrecht dazu verpflichtet sein, ständig eine Waffe zu führen. Man stelle sich einmal vor ein Waffensammler fährt mit 65 Pistolen zu einer großen Sammlerbörse und er hat im Falle eines Angriffes kein wirksames legales Mittel der Abschreckung, um sich und seinen brisanten und überaus kostbaren Besitz (eigentlich ist es ja auch unwiederbringliches Kulturgut...) zu verteidigen,

Hallo Mayor,

natürlich hast Du Recht, aber diese Möglichkeitfür Waffensammler wird es nach diesem höchstrichterlichen Entscheid wohl nicht mehr geben:

Die Sammlerwaffen stellen idR keinen so hohen Wert dar, dass ihr Wert an sich ähnlich wie bei Geldtransporten als mit der Waffe schützenswert erachtet würde. Deswegen wird man keinen Waffenschein bekommen.

Interessanter war doch bisher die Argumentation für:

1. Händler, der etliche Waffen transportiert - Bewaffnung genehmigt, da die Allgemeinheit vor leichter Beute durch Ganoven (Waffendiebstahl) geschützt werden sollte;

2. Jäger, die durch entlegene fremde Reviere marschieren müssen - geladenes Führen, um die Allgemeinheit vor leichter Beute durch Ganoven (Waffendiebstahl) zu schützen

3. Waffensammler auf Fahrten zu Messen/Sammlerbörsen etc. - auf diese Fahrten beschränktes Führen, um die Allgemeinheit vor leichter Beute durch Ganoven (Waffendiebstahl) zu schützen

Diese o.g. 3 Fälle/Argumentationen dürften m.E. wegfallen nach dieser höchstrichterlichen Entscheidung, dass es ein Bedürfnis für Waffenscheine grundsätzlich nicht geben kann mit der Begündung, die Allgemeinheit schützen zu wollen.

Dass dabei auch wieder der Satz: "So wenig Waffen wie möglich ins Volk" fällt, ist traurige Realität. Der stammt von 1938 - und bezog sich eigentlich nur auf KURZwaffen - und damals war alles ab 40 cm schon rechtlich Langwaffe...

Grüße

Schwarzwälder

Geschrieben
Des weiteren, ist es sinnvoll Waffen nur aus Gründen der Selbstverteidigung besitzen zu dürfen???

ja, ist es!

Lies dazu mal die entsprechenden Untersuchungen zum Waffenbesitz in Amerika. Wurde hier schon mehrfach im Forum gepostet.

Harlekin

Gast God of Hellfire
Geschrieben
Wenn jeder einfach losziehn und Waffen nach lust und laune nur so zum Spaß erwerben und besitzen könnte, wo bleibt da die Sicherheit?

Jeder Sportschütze und auch jeder Jäger hat sich sein Bedürfnis ordentlich "erarbeitet" und sollte wissen was er damit anstellt.

Des weiteren, ist es sinnvoll Waffen nur aus Gründen der Selbstverteidigung besitzen zu dürfen???

Glaubst du wirklich, daß es der inneren Sicherheit abträglich ist, wenn unbescholtene Bürger Waffen haben?

Mir stellen sich immer die Nackenhaare auf, wenn andere Leute über meine Bedürfnisse urteilen möchten.

Die Einwände zum Thema Sicherheit in Deutschland zeigen mir immer wieder, daß es einige wenige in unserem Land gibt, die den Rest der Bürger für komplett debile Idioten halten.

Es ist sicherlich richtig kriminelle vom Waffenbesitz auszuschließen (und selbst da sollte man bei der Art der Tat differenzieren), aber dem unbescholtenen Bürger das Recht auf Waffenbesitz zu verwehren ist eine Schikane und beruht lediglich auf dummen Ideologien derer, die Angst vor einem mündigen freiheits- u. friedliebenden Bürger haben müssen.

Zu Deiner Frage: Ein Blick in die Zeitung zeigt mir jeden Tag, daß der Waffenbesitz zur Selbstverteidigung immer sinnvoller wird. Wenn Du lieber in Duldungsstarre verfällst und Dich ausrauben o.ä. lassen willst ist das Deine Sache.

Gruß

GOH

PS

Nur mal am Rande, ohne dazu eine Diskussion lostreten zu wollen: Ich persönlich kenne sicherlich ein oder zwei Leute, die den behördlichen Zuverlässigkeitskriterien nicht ganz genügen, bei denen ich mich aber wohler fühlen würde wenn sie in meiner Gegenwart eine Waffe in die Hand nehmen, als bei manch altgedienten, ultrazuverlässigen und sichdasbedürfniserarbeitethabenden Sportschützen.

Geschrieben

Ich habe bis hier aufmerksam mitgelesen, mein Hals schwillt immer mehr an.

Das Zitat aus England finde ich sehr interessant, werde ich mir aufheben für meinen Schriftsatz.

Geschrieben wurde hier immer über Händler, Jäger und Waffensammler, aber es gibt noch einen Bereich:

Private Sicherheitsdienste. (Wir haben sogar einen eigenen § im Waffengesetz)

Gerade über die Aussage "so wenig wie möglich Waffen ins Volk" habe ich mit meinem zuständigen Waffensachbearbeiter diskutiert.

Auf meinen Vorhalt, wenn man den Wachdiensten dies immer mehr beschränken würde, hätten am Ende nur noch die Täter die Waffen und die Wachleute würden liegenbleiben.

Seine Antwort: Das wäre halt politisch so gewollt, mal wolle keine Schießereien. (Wirds ja dann auch nicht mehr geben, wenn der Wachmann nicht mehr zurückschießen kann).

Nach über 20 Jahren als Waffenscheininhaber (ohne Beanstandungen!) hat mir der SB Beschränkungen in den neuen Waffenschein geschrieben:

- Nur für Geldtransport, Schutzwert über € 10.000 (woher soll ich wissen was in der Geldbombe ist? bei € 10.500 ist der Einsatz legal, bei € 9.500 mache ich mich strafbar ??)

- Nur zum Personenschutz, die zu schützende Person muß vorher der erlaubniserteilenden Behörde namentlich genannt werden

(also kann ich mir ab Freitagnachmittag bis Montagmorgen die kurzfristig erteilten PS-Einsätze klemmen)

- Der bewaffnete Objektschutz / Alarmverfolgung wurde gar nicht mehr zugelassen, obwohl dies ein wichtiger Teil unserer Arbeit ist.

- Auf den Antrag, einem Mitarbeiter (hat Waffensachkundeprüfung, ist ausgebildet zur IHK-geprüften Werkschutzfachkraft und zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit) eine Trageberechtigung auszustellen, habe ich seit Februar diesen Jahres bis heute keinen schriftlichen Bescheid!

Man kommt sich vor wie ein beruflicher Autofahrer, der 20 Jahre den Führerschein hat, nie ein Knöllchen, nie ein Unfall, nie Alkohol, und dann kommt ein Sesselpupser und sagt: "Ab jetzt dürfen Sie nur noch ein 25 km/h Auto fahren. " Was soll das ?

Wie soll man Millionenwerte schützen, wenn man noch nicht mal sich selber schützen kann, ja sogar von niggeligen Polizisten ein Pfefferspray beim Wachmann moniert wird ?

Die Polizei baut immer mehr Personal ab, die Kriminalitätsquote steigt, aber man beharrt staatlicherseits auf das "Gewaltmonopol". Diese Beamten sollten sich mal einige Straßenzüge ansehen: Da hat eine ganz andere Seite das Gewaltmonopol. Selbst alltägliche Festnahmen werden da zu einem kleinen Volksaufstand mit versuchter Gefangenenbefreiung.

Was ist dem Bürger denn noch erlaubt ?

Messer, mit einer Hand zu öffnen ? Führungsverbot

Schlagstock, ausziehbar (ASP)? Führungsverbot

Pfefferspray ? Wie sagte ein ganz schlauer Polizist zu mir? "Das ist ein Tierabwehrspray, ich sehe hier keine Hunde, also dürfen Sie das auch nicht beihaben".

Eine Hintertür gibt es noch, die kann auch nicht geschlossen werden: Ein spezieller Regenschirm, der auch im Personenschutz eingesetzt wird. Absolut legal und unauffällig, selbst im Flugzeug, aber in der Hand eines Trainierten eine sehr nützliche Waffe.

(Wer mehr dazu wissen will, bitte PM an mich)

Wir ergeben uns freiwillig der steigenden Gewalt, nehmen den rechtschaffenen Bürgern alle Möglichkeiten sich zu wehren und verweisen dann noch auf die Polizei, die aber immer mehr überlastet ist, reduziert wird und längst nicht mehr so schnell reagieren kann wie früher. Ein Eintreffen bei einer Schlägerei nach 20 Minuten ist die Regel, nicht die Ausnahme.

Zur obigen Angelegenheit: Meine Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht läuft. Wird zwar teuer, aber ich will prüfen lassen, ob sich so ein Dorfsachbearbeiter verhalten kann wie er will.

(Erste Reaktion meines Anwalts: Einschränkungen in der Form sind rechtlich nicht zulässig)

Geschrieben
Das Gericht schließt lediglich den privaten Umgang mit Waffen zum alleinigen Schutz der Allgemeinheit aus.

Bedeutet: Die Bildung einer bewaffneter Miliz begründet kein Bedüfnis im waffenrechtlichen Sinne!

Wenn das Gericht den privaten Umgang mit Waffen zum alleinigen Schutz der Allgemeinheit ausschließt, bedeutet das aber dann nicht im Umkehrschluß, dass ich dann auch nicht wegen unterlassener Hilfeleistung belangt werden kann.

Also: Kriminelle verprügeln eine Frau in der U-Bahn.

Wenn ich das Handy zücke und die Poilzei alarmiere, müßte ich auf der sicheren Seite sein. Mehr ist dann aber auch nicht drin!.

Denn: Niemand kann von mir verlangen, dass ich irgendeine Waffe zücke um der Frau zu helfen, vorausgesetzt ich habe irgendeine Waffe dabei. Denn: privater Umgang mit Waffen ist zum Schutz der Allgemeinheit ausgeschlossen.

Und niemand kann von mir verlangen, dass ich höchstpersönlich unbewaffnet zum Schutz der Allgemeinheit eingreife, wenn ich mit Recht von der Annahme ausgehen kann, dass Aggressoren oder kriminelle Jugendliche bewaffnet sein können.

Anm: Widerstrebt meiner pers. Einstellung, aber wäre jetzt der logische Umkehrschluß, oder sehr ich das falsch?

Also: Urteil aufheben und gegebenenfalls vor Gericht darauf hinweisen!

Geschrieben

Ja, liebe Leute

Normalerweise lautet in einer Demokratie der Grundsatz "das Recht geht vom Volk aus" und wir, das Volk sind der Staat !

Die Demokratie ging schon lange im Parteienzirkus verloren, die Verantwortung wurde nach Brüssel verschoben.

Unter dem " Deckmantel " Brüssel hat befohlen lässt sich manche Entscheidung dem Volk leichter verkaufen.

Ein entwaffnetes Volk kann man besser Regieren und das Regime das wir nun haben, fürchtet sich vom Volk.

Daher die Entwaffnung des Volkes !

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