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IGNORED

Magazin für Jäger?


Horatio Caine

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo, folgender Sachverhalt. Ich hab im Moment eine Auktion fürn SL am laufen, wozu auch 10er Magazine gehören. Dürfte ich, falls ein Jäger die Waffe ersteigern sollte, die Magazine mit dabei geben, oder nicht? Schonmal danke im Voraus.

Geschrieben
Hallo, folgender Sachverhalt. Ich hab im Moment eine Auktion fürn SL am laufen, wozu auch 10er Magazine gehören. Dürfte ich, falls ein Jäger die Waffe ersteigern sollte, die Magazine mit dabei geben, oder nicht? Schonmal danke im Voraus.

Welche Erwerbserlaubnis braucht man um das Magazin zu kaufen?

Richtig - Keine.

Geschrieben

Ich würde der Sicherheit halber in die Auktion reinschreiben, dass Du darauf hinweist, dass Jäger das 10-Schuss Magazin nicht zur Jagd in Verbindung mit der Waffe verwenden dürfen:

§19 BJG:

Verboten ist..."...auf Wild mit halbautomatischen oder automatischen Waffen, die mehr als zwei Patronen in das Magazin aufnehmen können, zu schießen;...".

Hierfür muss sich ein Jäger ein 2-Schuss Magazin kaufen.

Wobei natürlich Wilderer damit beschossen, in Notwehr geschossen, der Hund im Rahmen der Hundeausbildung mit einem lauten halbautomatischen Feuerstoß auf seine Schussfestigkeit hin überprüft werden darf...

Auch wilderende Hunde und wilderende Katzen dürfen aus dem 10er Magazin erlegt werden.

IMI

Geschrieben

Der Jäger weiß das....kannst das Ding mit den Magazinen ruhig meinem Kumpel verkaufen. Die Magazine dürfen nur beim Schuß auf Wild nicht in der Waffe sein. Ansonsten ist das sowas von Hupe.

Geschrieben
§19 BJG:

Verboten ist..."...auf Wild mit halbautomatischen oder automatischen Waffen, die mehr als zwei Patronen in das Magazin aufnehmen können, zu schießen;...".

Hierfür muss sich ein Jäger ein 2-Schuss Magazin kaufen.

Wobei natürlich Wilderer damit beschossen, in Notwehr geschossen, der Hund im Rahmen der Hundeausbildung mit einem lauten halbautomatischen Feuerstoß auf seine Schussfestigkeit hin überprüft werden darf...

Auch wilderende Hunde und wilderende Katzen dürfen aus dem 10er Magazin erlegt werden.

IMI

Zuerst mal zwei blöde Fragen:

A) Was ist ein halbautomatischer Feuerstoss?

B ) Was sind wildernde Katzen im Sinne des BJagdG

§ 19 Abs. 2 c BJagdG in Verbindung mit § 13 Abs. 1 WaffG ergeben aber ein ganz anderes Bild. Ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition wird bei Personen anerkannt, die Inhaber eines gültigen Jagdscheines im Sinne

von § 15 Abs. 1 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes sind (Jäger), wenn

1. glaubhaft gemacht wird, dass sie die Schusswaffen und die Munition zur Jagdausübung

oder zum Training im jagdlichen Schießen einschließlich jagdlicher Schießwettkämpfe

benötigen, und

2. die zu erwerbende Schusswaffe und Munition nach dem Bundesjagdgesetz in der

zum Zeitpunkt des Erwerbs geltenden Fassung nicht verboten ist .

So, jetzt sieht die Sache nämlich ganz anders aus. Der Jäger hat gar kein Bedürfnis für einen SL mit mehr als Zwei-Schuss-Magazin ergo darf er einen SL mit einem Magazin mit größerer Magazinkapazität auch Erwerben, Besitzen und zur Jagdausübung führen.

Das Töten von wildernden Hunden und streunenden Katzes ist nur im Rahmen des Jagdschutzes möglich. Der Jagdschutz gehört zur Jagdausübung, folglich ist auch hier die Magazinkapazität auf 2 Patronen begrenzt. Gleiches gilt für den Jagdschutz bei Wilderei (siehe § 23 BJagdG). Das Führen von Jagdwaffen und deren Benutzung (sprich Schießen) zur Ausbildung ist auf das Jagdrevier eingeschränkt. Führen darf der Jäger aber nur SL mit der maximalen Magazinkapazität von zwei Schuss, also gilt die Beschränkung auch hier. Kommt der Jäger im Revier in eine Notwehrsituation, darf er ja gar kein größeres Magazin in der Waffe haben.

Magazine mit größerer Kapazität sind aber frei verkäuflich und auch käuflich. Sobald der Jäger aber ein Magzin mit größerer Kapazität in seinen SL steckt, macht er sich strafbar, da er hierzu kein Beedürfnis nach § 13 WaffG hat. Solange das 10er, 30er usw. Magazin ausserhalb der Waffe im Schrank liegt, ist das bislang noch Ok.

Daraus ergibt sich folgende Konsequenzen für den Threadstarter:

1. Der SL kann nur ohne 10er Magazin an einen Jäger ( im Sinne § 15 Abs. 1 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes) verkauft werden - zumindest darf das Magazin nicht in die Waffe eingeführt sein. Wer auf Nummer sicher gehen will, verschickt das Magazin mit seoerater Post. Das ist bei vielen Waffenhändlern heute gängige Praxis.

2. Führen in Zusammenhang mit der Jagdausübung ist nur mit 2-Schuss-Magazin möglich.

Gruss

SWJ

Geschrieben

Der Jäger kann doch auch einfach am Schießstand mit seinem 30er Bananemagazin (oder dem hier angebotenen 10er Magazin rumballern). Wos erlaubt ist, empfiehlt sich dies sogar; spart das dauernde Nachladen.

Geschrieben
Der Jäger kann doch auch einfach am Schießstand mit seinem 30er Bananemagazin (oder dem hier angebotenen 10er Magazin rumballern). Wos erlaubt ist, empfiehlt sich dies sogar; spart das dauernde Nachladen.

@Imi, du hast hier auf eine Schwachstelle in den Gesetzesgrundlagen hingewiesen, die es auch bei anderen Sachverhalten gibt.

Der Jäger darf das "Bananenmagazin" haben, aber eben nicht benutzen, sprich in seinen SL einführen oder anbringen. Weil, sobald er das macht, ist sein Bedürfnis auch zum Besitz nicht mehr durch § 13 WaffG gedeckt und er macht sich strafbar. Der Jäger darf auch Lampen und entsprechende Montagen besitzen, sobald er das Ding aufs Gewehr montiert macht er sich strafbar. Du kannst bei eGun oder auch manchen Händler Fullauto-Schalter für Glocks kaufen, das ist legal. Aber sobald du sie montierst wirds strafbar.

Ich würde auch nicht zu sehr auf dieser "Lücke" herumorgeln, sonst fällt noch einem findigen ministriellen Waffenfachmann ein, man könnte vorschreiben, dass bei jagdlichen SL eine Vorrichtung anzubringen sei, die nur die Benutzung von 2-Schuss-Magazinen zulässt oder es kommt der verwaltungsmäßige Schweißpunkt (du weist was ich meine).

Mir ist auch klar, dass die Praxis eine andere ist und das ist gut so und damit wollen wir es bewendet sein lassen.

Gruss

SWJ

Geschrieben
@Imi, du hast hier auf eine Schwachstelle in den Gesetzesgrundlagen hingewiesen, die es auch bei anderen Sachverhalten gibt.

Der Jäger darf das "Bananenmagazin" haben, aber eben nicht benutzen, sprich in seinen SL einführen oder anbringen. Weil, sobald er das macht, ist sein Bedürfnis auch zum Besitz nicht mehr durch § 13 WaffG gedeckt und er macht sich strafbar. Der Jäger darf auch Lampen und entsprechende Montagen besitzen, sobald er das Ding aufs Gewehr montiert macht er sich strafbar. Du kannst bei eGun oder auch manchen Händler Fullauto-Schalter für Glocks kaufen, das ist legal. Aber sobald du sie montierst wirds strafbar.

Ich würde auch nicht zu sehr auf dieser "Lücke" herumorgeln, sonst fällt noch einem findigen ministriellen Waffenfachmann ein, man könnte vorschreiben, dass bei jagdlichen SL eine Vorrichtung anzubringen sei, die nur die Benutzung von 2-Schuss-Magazinen zulässt oder es kommt der verwaltungsmäßige Schweißpunkt (du weist was ich meine).

Mir ist auch klar, dass die Praxis eine andere ist und das ist gut so und damit wollen wir es bewendet sein lassen.

Gruss

SWJ

SWJ,

Wenns wirklich verboten wäre, hätte ich keine Lust darauf, ein Magazin mit mehr als 2 Schuss im HA zu führen.

Über konkrete Infos freu ich mich, aber Deine Gesetzestextverweise verbieten die Nutzung von "großen" Magazinen nicht.

Entscheidend ist der von mir genannte §19 BJG.

Ach ja: Und um Einschießen im Revier packe ich auch das Bananenmagazin rein.....

Geschrieben
Feldmäuse.....

Die sind auch platt wenn du denen so ein Teil an den Kopf wirfst....

*duckundweg*

Stephan

Aufforderung zum Verstoss gegen das Tierschutzgesetz § 1

"Niemand darf einem Tier ohne

vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen"

u. § 4

"Ein Wirbeltier töten darf nur, wer

die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat."

Mann Stephan, denk an deine Zuverlässigkeit und die dreifalltige Waidgerechtigkeit!

jaja, bin schon weg......

Gruss

SWj

Geschrieben
SWJ,

Wenns wirklich verboten wäre, hätte ich keine Lust darauf, ein Magazin mit mehr als 2 Schuss im HA zu führen.

Über konkrete Infos freu ich mich, aber Deine Gesetzestextverweise verbieten die Nutzung von "großen" Magazinen nicht.

Entscheidend ist der von mir genannte §19 BJG.

Ach ja: Und um Einschießen im Revier packe ich auch das Bananenmagazin rein.....

dann machs ....!

Jetzt habe ich im vorherigen Posting erklärt, dass die beiden Gesetze in Zusammenhang stehen und du erklärst das Bundesjagdgesetz wäre für dich das entscheidende Gesetz, was das Führen, den Erwerb und Besitz von Waffen anbelangt. Ist dir schon mal aufgefallen, dass weder im BJagd noch in den LJagdG etwas zu den betreffenden waffenrechtlichen Rechtsvorschriften steht? Sondern, dass dazu ein extra Gesetz geschaffen wurde, nämlich das Waffengesetz! Und wenn dich dieser Sachverhalt nicht interessiert, lieber IMI, dann übe doch weiterhin den Feuerstoss aus Halbautomaten am auszubildenden Jagdhund, erschiesse wildernde Katzen mit 30er Magazin und beschiese weiterhin Wilderer damit. Nur tue uns Jägern einen Gefallen, lass Dich nicht erwischen und erspare uns damit negative Schlagzeilen.

Mann IMI, es ist doch nicht so schwer zwei Rechtskreise in Verbindung zu bringen, oder? Gesetze sind nicht für sich isoliert zu sehen. Schau mal, wenn ich das Tierschutzgesetz nehme, das steht in § 1:

Niemand darf einem Tier ohne

vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.

Würde ich jetzt so wie Du argumentieren, würde ich sagen, Jagdgesetz (Lebensmittelindustrie, sowie so nicht) interessiert nicht. JAgd ist für mich nicht vernünftig, also gibt es keinen Grund ein Tier zu töten, ergo ist die Jagd verboten.

Denk mal drüber nach, ich bin jetzt zu müde das nochmal zu erklären.

Gute Nacht

SWJ

Geschrieben
Der Jäger kann doch auch einfach am Schießstand mit seinem 30er Bananemagazin (oder dem hier angebotenen 10er Magazin rumballern). Wos erlaubt ist, empfiehlt sich dies sogar; spart das dauernde Nachladen.

Apropos "30er Bananenmagazin": Am Schießstand gelten bestimmte Sportordnungen, vor Betreten des Standes darüber informieren, meistens sind Bananen mit höchstens 10 blauen Bohnen als Inhalt am Stand zulässig!! :traurig_16:

Gruß Enforcer

Geschrieben
Apropos "30er Bananenmagazin": Am Schießstand gelten bestimmte Sportordnungen, vor Betreten des Standes darüber informieren, meistens sind Bananen mit höchstens 10 blauen Bohnen als Inhalt am Stand zulässig!! :traurig_16:

Gruß Enforcer

für IMI gelten keine Schießstand- oder Sportordnungen, nur das Jagdgesetz .... sorry, war jetzt zynisch... bin zu müde

Gruss

SWJ

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