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IGNORED

Cal.12 Knallpatronen zu Silvester?


Moris001

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Nein. Die Sache ist einfach:

Schiessen im umfriedeten Grund ist erlaubt mit:

1. Allem, was unter 7,5 Joule bleibt.

2. Dem Spielkram nach §7 BeschG.

3. Waffen, aus denen NUR (Ausschliesslich, und sonst nix) Kartuschenmun verschossen werden kann.

Mit scharfen Waffen ist man da nicht drin. Da brauchts entweder ne Schiesserlaubnis, auch fuer Platzpatronen oder halt Hundeausbildung oder sowas.

Geschrieben
Nein. Die Sache ist einfach:

Schiessen im umfriedeten Grund ist erlaubt mit:

1. Allem, was unter 7,5 Joule bleibt.

2. Dem Spielkram nach §7 BeschG.

3. Waffen, aus denen NUR (Ausschliesslich, und sonst nix) Kartuschenmun verschossen werden kann.

Mit scharfen Waffen ist man da nicht drin. Da brauchts entweder ne Schiesserlaubnis, auch fuer Platzpatronen oder halt Hundeausbildung oder sowas.

Moin Schaffer,

Du zitierst hier richtig, aber Deinen Schluss kann ich nicht so nachvollziehen.

Bei Punkt 1) spricht das Gesetz spricht nur von 7,5 J und nicht von scharfen Waffen, d.h. für mich, das nur die 7,5 Joule erforderlich ist.

Geschrieben
Bei Punkt 1) spricht das Gesetz spricht nur von 7,5 J und

nicht von scharfen Waffen, d.h. für mich, das nur die 7,5 Joule erforderlich ist.

Moin,

du unterschlägst aber leider "deren Geschossen"...

Scharfe Schußwaffen, mit denen Platzpatronen verschossen werden,

verschießen dann eben auch keine Geschosse unter 7,5 Joule...

Geschrieben
du unterschlägst aber leider "deren Geschossen"...

Scharfe Schußwaffen, mit denen Platzpatronen verschossen werden,

verschießen dann eben auch keine Geschosse unter 7,5 Joule...

Herrschaftszeiten!

Immer diese typisch deutsche Rechthaberei!

Echt unglaublich welche geistigen Verengungen hier gemacht werden, anstatt gesunden Menschenverstand walten zu lassen!

Wenn unbedingt ein solides Geschoss verlangt wird, dann stopfe halt gerolltes Klopapier hinein.

Das ist dann ein Geschoss mit weniger als 7,5 Joule. Ich bleibe aber lieber bei den "gasförmigen Geschossen" mit 0,0 Joule.

---

Tom

Geschrieben
Moin,

du unterschlägst aber leider "deren Geschossen"...

Scharfe Schußwaffen, mit denen Platzpatronen verschossen werden,

verschießen dann eben auch keine Geschosse unter 7,5 Joule...

Da hast Du leider recht, die Geschosse habe ich überlesen, somit dürfte ich aus einer scharfen Waffe per Einstecklauf 4mmM20 geschossen verschiessen, aber keine Platzpatronen. Wortwörtlich hast leider recht.

Geschrieben
Herrschaftszeiten!

Immer diese typisch deutsche Rechthaberei!

:heuldoch:

..ich behalte lieber Recht und meine Waffen...

Über dusselige Gesetze kann man sich sicherlich den ganzen Tag und

auch die Nacht aufregen; ändern wird man sie dadurch nicht...

Und zum Vorschlag mit Klopapier sag' ich mal nix...

Geschrieben
Bitte bedenken:

Die 12er Knallpatronen sind mit Schwarzpulver geladen. Das gibt eine ziemliche Sauerei im Lauf!

Für Kaliber 12 und 16 Feuerwerkspatronen gilt das gleiche.

MarkSix

So schlimm ist,

das auch nicht. Am nächsten Tag, einfach ein paar normale Schießen, anschliessend den Lauf durchziehen. Ich hatte bis jetzt damit noch nie ein Problem, und die Läufe meiner BDF sind spiegelblank.

Empfiehlt sich vielleicht ein richtiger Schwarzpulverreiniger?

Geschrieben
Nein. Die Sache ist einfach:

Schiessen im umfriedeten Grund ist erlaubt mit:

1. Allem, was unter 7,5 Joule bleibt.

2. Dem Spielkram nach §7 BeschG.

3. Waffen, aus denen NUR (Ausschliesslich, und sonst nix) Kartuschenmun verschossen werden kann.

Mit scharfen Waffen ist man da nicht drin. Da brauchts entweder ne Schiesserlaubnis, auch fuer Platzpatronen oder halt Hundeausbildung oder sowas.

Na tolle Wurst ! Und wofür habe ich mir jetzt die schönen Platzpatronen in .50 BMG gekauft ?! :rotfl2:

Geschrieben
Nein, darfst Du auch nicht. Dazu müsste die Waffe ein F-Zeichen haben.

Hier muß ich Dir wiedersprechen, das nichts vom F-Zeichen hier steht, sondern von 7,5 J. Da Waffen mit F-Zeichen immer 7,5 J haben, darf man natürlich immer mit diesen Scheissen, aber hat eine Waffe kein F-Zeichen und trotzdem 7,5 Joule ist das erlaubt, aiuch wenn dies durch ein Einstecklauf erreicht wird.

Geschrieben
Wenn unbedingt ein solides Geschoss verlangt wird, dann stopfe halt gerolltes Klopapier hinein.

Das ist dann ein Geschoss mit weniger als 7,5 Joule.

Tom

Geschosse im Sinne des Waffengesetzes sind:

feste Körper (Einzelgeschosse oder Schrote) oder

gasförmige, flüssige oder feste Stoffe in Umhüllungen, die zum Verschießen aus Schusswaffen bestimmt sind.

Geschrieben

Salutschießen sollte eigentlich mit den Kieferle-Schussaparaten cal.16/40 möglich sein. Es ist keine Schreckschusswaffe, da nicht als tragbarer Gegenstand konzipiert und hat als "Alarmgerät" eine PTB-Zulassung. Eine Patrone mit Geschoss kann nicht verwendet werden, da sich die Mündung verjüngt.

Nachteil sind natürlich die hohen Kosten für die Alarmpatronen, es sei denn, man hat die grüne Murmelstopfpappe mit einem Eintrag für Schwarzpulver.

Edit: Interpunktion und Ortographie............ verhindern Augenkrebs...... :rolleyes:

  • 1 Monat später...
Geschrieben

Ich stell nicht die Fragen aller Fragen...Nein...ich hab eine rechtliche Frage.

Soweit ich richtig informiert bin muss pyrotechnische Munition, die in Deutschland, verwendet besessen oder wie auch immer werden soll durch die BAM zugelasse sein. Ist doch so richtig?

Vor circa 8 Jahren hat die Firma Kettner Köln pyrotechnische Munition vertrieben der Firma Nike-Fiocchi im Kaliber 12, zu je 6Stk in einer weißen Packung, in den Ausführungen Knall und Signal. Diese waren geprüft, durch das Beschussamt Köln, erkenntlich durch einen weißen Aufkleber mit dem Beschussamtwappen des BA Köln.

Meine Frage ist die konform mit dem WaffG?

Muss die pyrotechnische Munition zwingend eine BAM-Zulassung haben oder kann es auch die CIP-Zulassung sein?

Vielen Dank schon mal für die Mühe und bitte nur ernsthafte Antworten.

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