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IGNORED

Waffenregister, Datenerhebung, Rechtsgrundlage


micky123

Empfohlene Beiträge

hallo,

wie schon bereits mitgeteilt speichert wohl das Ordnungsamt bei uns, Daten über Leute die freie Waffen besitzen.

Laut Ordnungsamt ist der Begriff Waffen auch weit auszulegen. Also auch (Luftdruckwaffen mit F im Fünfeck, Messer, Gas und Signalwaffen, Vorderlader usw.)

Diese Daten werden dazu verwendet um Hausbesuche zu machen um zu überprüfen wie diese Gerätschaften gelagert werden.

Nun meine Frage:

Gibt es für so etwas überhaupt eine rechtliche Grundlage ? (Datenschutz)

Ich habe dafür keine gefunden da es sich nicht um erlaubnispflichtige Waffen handelt.

Das problem ist doch das wenn so eine Waffe mal veräußert wird und damit 10 Jahre später Unfug geschieht reiten die Sheriffs doch erstmal beim angeblich registrierten Besitzer ein, der überhaupt nicht wüßte das die Waffe auf seine Person gespeichert ist und er dann gegebenfalls die Veräußerung hatte melden sollen.

Micky

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Woher soll denn das Ordnungsamt wissen, dass und welche Freie Waffen u.ä. jemand besitzt? :confused:

Ich hätte nicht geglaubt das heutzutage noch jemand so eine Frage stellt.

Die Beschaffung solcher Daten ist doch kein großes Hinderniss.

Ich bin in dieser Branche Europaweit tätig und sage dir, das Daten über Personen und Gegenstände zu erheben kein großes Problem ist.

z.B

- wie bei uns wo die Gaser auf den Waffenschein eingetragen werden.

- Zeitungsberichte über Sportschützen die zum Beispiel Lupi oder Luftgewehr schießen.

- Auswertung der Verkaufsunterlagen eines Händlers dem vorgeworfen wird er hätte etwas an einen Minderjährigen verkauft.

Die Bündel ist noch beliebig aufschnürbar.

Micky

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.... Also auch (Luftdruckwaffen mit F im Fünfeck, Messer, Gas und Signalwaffen, Vorderlader usw.)...

Die Speicherung ist ja denkbar einfach: Alle!

... in welchem Haushalt gibt es kein Brot- Fleisch- oder sonstiges Messer?

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hallo,

wie schon bereits mitgeteilt speichert wohl das Ordnungsamt bei uns, Daten über Leute die freie Waffen besitzen.

Das gehört mit Sicherheit nicht zu den Aufgaben eines Ordnungsamtes. Haben die nichts besseres zu tun ? :confused:

Eine pauschale Erhebung halte ich für unzulässig, da diese nicht zur Durchführung des WaffG erforderlich ist und auch in keinem Zusammenhang mit einer Antragsbearbeitung steht. Nur wenn im Einzelfall konkrete Verdachtsmomente zu einer Person bestehen, die dort bereits anderweitig registriert ist, geht das in Ordnung.

Rechtmäßig erscheint mir ansonsten lediglich, dass sich die Waffenbehörde im Rahmen einer Waffenhandelsbuchprüfung auch die nach § 35 Abs. 2 WaffG vom Händler zu führenden Protokolle zur Prüfung vorlegen lässt. Diese Daten ohne Zustimmung des Käufers selbst zu erfassen und abzuspeichern findet sich meines Erachtens in keiner Rechtsgrundlage des WaffG wieder.

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..... speichert wohl das Ordnungsamt bei uns, Daten über Leute die freie Waffen besitzen.....

der lesart nach mutmaßt du lediglich über die datenerhebung - nichts genaues weiß man nicht.

mein tip: frage bei dem oa nach, wer wann über dich welche daten erhoben hat. die behörde ist dazu zur auskunft verpflichtet. (so im BDSG - klick!)

da es in einem anderen thread ja wohl um deine freundin ging - für ihre auskunft ist nur sie selber antragsberechtigt.

grüße

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