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IGNORED

Voreintrag verweigert! Kann jemand helfen?


TuT

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Floppyk ich danke dir das ist doch mal was!!!!

Nein stehen sie nicht aber die Tante wollte unbedingt mein Schießbuch sehen!

Wenn ich bedenke das diese Hohlfrucht der neue SB wird, ist mir jetzt schon schlecht!!!

Hat der zuständige SB eigentlich das Recht ins Schießbuch einzusehen und woher weiss die, was Kurzwaffe und Langwaffe ist. Ich schreibe jedenfalls immer nur die Modellbezeichnung und das Kaliber ins Schießbuch.

Tja ... Wenn die gute Tante früher oder später deine SB wird, gibt es nur eine Möglichkeit - umziehen, oder darauf hoffen, dass es doch nicht soweit kommt.

Grüße

Johnny

Geschrieben
Wenn es nur um einen Voreintrag geht, nicht um die komplette WBK, dann könntest Du den Termindruck ablegen, indem Du eine Leihe für den Wettkampfzeitraum ausmachst. Und ansonsten kannst Du die Dame nur darauf hinweisen, daß mit der Verbandsbescheinigung doch Dein Bedürfnis wirklich ordentlich belegt ist. Wenn sie den Voreintrag ablehnt, dann soll sie das schriftlich tun, in Form eines rechtsmittelfähigen Bescheids. Danach geht's dann zum Vorgesetzten oder zu Gericht. Oder halt warten bis der alte Hase von SB wieder da ist.

Leider ist das nicht so einfach, wir fahren am Wochenende ins Ausland mit unseren Waffen und da muß sie ja im Eu-Pass stehen sonst kommt sie nicht mit über die Grenze!!

Geschrieben
Hat der zuständige SB eigentlich das Recht ins Schießbuch einzusehen

Meines Erachtens nur dann, wenn das Bedürfnis über § 8 WaffG nachgewiesen werden soll. Ansonsten ist das Aufgabe des Schießsportverbandes (siehe § 15 Abs. 1 Nr. 7b WaffG).

Wie Tyr13 schon richtig ausgeführt hat, prüft die Behörde lediglich die sachliche und formelle Richtigkeit der Bedürfnisbescheinigung (von der unterschriftsbefugten Person auf richtigem Formular unterzeichnet).

Geschrieben

Hallo TuT,

so langsam wird es komisch. Wenn du am Donnerstag ins Ausland reisen möchtest, dann dürften schon mal 2 Einträge notwendig sein. Einer in deiner grünen WBK und der nächste in deinem Europäischen Feuerwaffenpass, den du hoffentlich schon besitzt. Wenn ich mich recht erinnere benötigst du in manchen EU-Ländern auch die vorherige Zustimmung der jeweiligen Behörde, damit du in das Land mit Waffen einreisen darfst. Alles schon bedacht. :confused:

Gruß ConceptV

Geschrieben
Hallo TuT,

so langsam wird es komisch. Wenn du am Donnerstag ins Ausland reisen möchtest, dann dürften schon mal 2 Einträge notwendig sein. Einer in deiner grünen WBK und der nächste in deinem Europäischen Feuerwaffenpass, den du hoffentlich schon besitzt. Wenn ich mich recht erinnere benötigst du in manchen EU-Ländern auch die vorherige Zustimmung der jeweiligen Behörde, damit du in das Land mit Waffen einreisen darfst. Alles schon bedacht. :confused:

Gruß ConceptV

Wieso wird es komisch??????

Freitag morgen geht es los!

Und ja ich besitze schon den Eu-Pass sowie die Grüne und Gelbe WBK (worauf schon Waffen eingetragen sind)!!

Und ja die die Zustimmung des Landes ist auch vorhanden!!! (in Form einer persönlichen Einladung eines dortigen Vereins, was ausreicht, ohne diese Einladung benötigt man die schriftliche Genehmigung des Landes)

Geschrieben

Hallo, ich bin ja schon ein alter Knochen, habe auch schon einiges mit Beamten erlebt. Aber was ich hier lese ist ja nicht zu fassen. Die besagte Dame will sich offenbar profilieren, zumal sie das Amt mal übernehmen will. Solchen Beamtem kann man nur das Gesetz zitieren. Wenn dann immer noch nichts geht, würde ich es mal mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde versuchen. (dann dürfte die Beförderung in wohl in Gefahr sein) Bewirkt manchmal Wunder.

Habe erst vor zwei Wochen einen neuen Voreintrag für eine Pistole in grün tätigen lassen. Vom Verband das Bedürfnis bestätigen lassen. Hin zum Amt. Die Papiere vorgelegt, 40,...€ bezahlt und schon hatte ich den Voreintrag, übrigens auch vom einer Vertreterin. Hat keine 10 min gedauert. So unterschiedlich wird das in den verschiedenen Ländern gehandhabt.

Ich hoffe du kannst dich mit Hilfe des Gesetzes doch noch durchsetzen, denn Glückhaben ist der falsche Ausdruck, wenn dir was laut Gesetz zusteht.

Geschrieben
Meines Erachtens nur dann, wenn das Bedürfnis über § 8 WaffG nachgewiesen werden soll. Ansonsten ist das Aufgabe des Schießsportverbandes (siehe § 15 Abs. 1 Nr. 7b WaffG).

Wie Tyr13 schon richtig ausgeführt hat, prüft die Behörde lediglich die sachliche und formelle Richtigkeit der Bedürfnisbescheinigung (von der unterschriftsbefugten Person auf richtigem Formular unterzeichnet).

Das habe ich mir nämlich auch gedacht. Wenn der Verband ein Bedürfnis für die beantragte Waffe sieht hat der SB doch eigentlich nichts mehr dagegen zu sagen.

Grüße

Johnny

Geschrieben
Das habe ich mir nämlich auch gedacht. Wenn der Verband ein Bedürfnis für die beantragte Waffe sieht hat der SB doch eigentlich nichts mehr dagegen zu sagen.

Rein vom Bedürfnis her nicht, sie kann dir den Voreintrag aber trotzdem verweigern, wenn du z.B. nicht zuverlässig bist.

Geschrieben

Na ja das müßte sie mir dann aber begründen und sie müßten dann sich ja auch noch rechtfertigen warum das bei meinen anderen Waffen nicht so ist!

Geschrieben

Komisch, dass immer neue probleme auftreten.

Wie die "Bedürfnisse" bestätigt werden ist natürlich auch den Behörden bekannt.

Beim Bier abends, am Stammtisch.

Das TuT selbstständig ist finde ich zwar sehr interessant(freue mich über jeden der in Region noch Arbeit hat), räumt ihm aber keine Sonderrechte ein.

Komisch auch, dass der Beamte immer gleich bei einer Beschwerde über ihn seine nächste Beförderung riskiert.

Wieso schießt du sowenig Kurzwaffe Tut, wo du doch jede freie Minute beim Training verbringst, ne 9 Para haben möchtest?

Wozu braucht es überhaupt noch einen SB wo doch der Unterschriftsberechtigte angeblich schon alles genehmigt hat?

Ihr seid auf dem Holzweg Jungs, die Behörden entscheiden und wenn ihr euch noch so die Köppe heißredet.

Hier wurden Gesetze zitiert, die noch gar nicht in Kraft sind.

Wer ein echtes Befdürfnis hat, wird die Waffe auch bekommen, leider ist das aber selten der Fall.

Die meisten "Sportschützen" wollen ihre Waffen einfach nur besitzen.

Ich bleibe dabei, keinen Voreintrag für TUT.

Ach ja, vom SB zum Amtsleiter ist es ein gewaltiger Schritt.

Wie kann man nur so einen Blödsinn schreiben. Macht nur weiter so, dann tut ihr uns Schützen einen "riesen Gefallen"! :peinlich:

Geschrieben

Servus TuT,

was liest Du hier eigentlich noch`rum? Ab zur Sachbearbeiterin, schriftliche Versagung, bzw. rechtsmittelfähigen Bescheid holen und beim Vorgesetzten Beschwerde einlegen.

Wenn du nur hier `rumpostest kriegst du nie einen Voreintrag. Auf geht`s ........ Subito rapido :)

Geschrieben
Na ja das müßte sie mir dann aber begründen und sie müßten dann sich ja auch noch rechtfertigen warum das bei meinen anderen Waffen nicht so ist!

Das wird sie auch wenn es sein muss, verlass dich drauf.

Geschrieben
Komisch, dass immer neue probleme auftreten.

Wie die "Bedürfnisse" bestätigt werden ist natürlich auch den Behörden bekannt.

Beim Bier abends, am Stammtisch.

Das TuT selbstständig ist finde ich zwar sehr interessant(freue mich über jeden der in Region noch Arbeit hat), räumt ihm aber keine Sonderrechte ein.

Komisch auch, dass der Beamte immer gleich bei einer Beschwerde über ihn seine nächste Beförderung riskiert.

Wieso schießt du sowenig Kurzwaffe Tut, wo du doch jede freie Minute beim Training verbringst, ne 9 Para haben möchtest?

Wozu braucht es überhaupt noch einen SB wo doch der Unterschriftsberechtigte angeblich schon alles genehmigt hat?

Ihr seid auf dem Holzweg Jungs, die Behörden entscheiden und wenn ihr euch noch so die Köppe heißredet.

Hier wurden Gesetze zitiert, die noch gar nicht in Kraft sind.

Wer ein echtes Befdürfnis hat, wird die Waffe auch bekommen, leider ist das aber selten der Fall.

Die meisten "Sportschützen" wollen ihre Waffen einfach nur besitzen.

Ich bleibe dabei, keinen Voreintrag für TUT.

Ach ja, vom SB zum Amtsleiter ist es ein gewaltiger Schritt.

Wie kann man nur so einen Blödsinn schreiben. Macht nur weiter so, dann tut ihr uns Schützen einen "riesen Gefallen"! :peinlich:

Junge junge was soll der sche... eigentlich? Soll ich dir das Bedürfnis zuschicken das du es siehst??????

Ich erwarte auch keine Sonderrecht ne das wirklich nicht, ich erwarte nur das ich mein Recht bekomme!

Es war eine ERNST gemeinte Fragen mit einem realem Hintergrund und ich bin dankbar das die Schützen so zusammen halten und helfen!!

Ich weiß nicht was für ein Problem du hast!!!

Geschrieben
Hossa Miroku,

nach dem Post #3 von dir, solltest Du dich aus solchen Freds lieber `raushalten.

Gruß Tauschi

Dir passt meine meinung nicht.

Das ist in Ordnung.

Ich hab aber nun mal meine eigene, ob es euch passt oder nicht.

Die Behörde bestimmt, nicht der Sportschütze!

Hossa Tauschi

Geschrieben
Dir passt meine meinung nicht.

Das ist in Ordnung.

Ich hab aber nun mal meine eigene, ob es euch passt oder nicht.

Die Behörde bestimmt, nicht der Sportschütze!

Hossa Tauschi

weder die Behörde noch der Sportschütze. Sondern das Gesetz. Aber das scheint dir ja fremd zu sein. :peinlich:

Und mit Meinungen hat das mal gleich garnichts zutun.

Geschrieben
Junge junge was soll der sche... eigentlich? Soll ich dir das Bedürfnis zuschicken das du es siehst??????

Ich erwarte auch keine Sonderrecht ne das wirklich nicht, ich erwarte nur das ich mein Recht bekomme!

Es war eine ERNST gemeinte Fragen mit einem realem Hintergrund und ich bin dankbar das die Schützen so zusammen halten und helfen!!

Ich weiß nicht was für ein Problem du hast!!!

Ich habe kein Problem, du hast es.

Was glaubst du wohl wieviele waffen es gibt die seltendst geschossen werden, für die aber immer irgendwann mal ein Bedürfnis ausgestellt worden ist.

Du hast auch nicht das Recht auf eine Waffe, das wird immer verkannt, du kannst sie bekommen. Wir deutsche sind ja immer alle im Recht, komisch oder?

Du brauchst keine KW, möchtest nur fachsimpeln, sie anderen zeigen, mal schießen, sie putzen, das Kauferlebnis genießen.

Hast du das nötig?

Sei ein Mann, lass es.

Geschrieben

Junge du hast echt ein Problem, frag doch mal hier rum ob dir einer helfen kann :gaga:

@ tut

welcher kreis ist denn für dich zuständig?

Erfurt

Geschrieben
Junge du hast echt ein Problem, frag doch mal hier rum ob dir einer helfen kann :gaga:

Erfurt

habe mir auch nix anderes gedacht , erfurt und gotha machen ihre eigenen gesetze um dann immer auf den boden der tatsachen zurückgeholt zu werden.............

Geschrieben
Hossa Miroku,

nach dem Post #3 von dir, solltest Du dich aus solchen Freds lieber `raushalten.

Finde ich nicht.

Miroku hat zwar eine eigenartige Meinung - die ich nicht teile - aber warum sollte er sie nicht schreiben dürfen oder sollen? Schließlich ist er in keinster Weise beleidigend...

Im Übrigen meine ich, dass wir in dem vorliegenden Fall nicht alle Fakten kennen, weil mir einiges etwas Obskur vorkommt.

@ Tut: Wie viele 9mm Pistolen hast du schon eingetragen / im Besitz?

Geschrieben
Im Übrigen meine ich, dass wir in dem vorliegenden Fall nicht alle Fakten kennen, weil mir einiges etwas Obskur vorkommt.

@ Tut: Wie viele 9mm Pistolen hast du schon eingetragen / im Besitz?

Eine einzige!

was für Fakten sind denn noch offen?

Geschrieben
was für Fakten sind denn noch offen?

Keine Ahnung.

Das Waffenrecht so sehr komplex und dazu kommen noch regionale unterschiedliche Handhabungen.

- Vielleicht kannst du mit einer schon vorhandenen Waffe die für das Bedürfnis herangezogene Diziplin schießen?

- Vielleicht wollte sie als Vertretung einen Grenzfall einfach nicht entscheiden und wartet lieber auf die Rückkehr des eigentlichen Sachbearbeiters?

Da gibt es so viele Dinge, die sich oftmals erst bei näherem Hinschauen offenbaren - und machen eine abschließende Beurteilung aus der Ferne sehr schwer.

Ich gönne dir Deine Waffe und rate dir aber zunächst auf den etatmäßigen SB zu warten und mit ihm den Fall zu besprechen.

Geschrieben

zurück zum Thema....

mein persönliches Schießbuch ( nur mein Verband will das sehen und das bekommt er auch ) geht meinen SB nichts an....

wenn ich ein Hieb- und Stichfestes Bedürfnis vom VdRBw dann bekommen habe gehts ab zum Ordnungsamt und alles ist in Butter.... mit so einer mündlichen Absage würde ich mich nicht zufrieden geben und es gibts immer noch jemanden der über dieser netten Dame sitzt....

Geschrieben
Keine Ahnung.

Das Waffenrecht so sehr komplex und dazu kommen noch regionale unterschiedliche Handhabungen.

- Vielleicht kannst du mit einer schon vorhandenen Waffe die für das Bedürfnis herangezogene Diziplin schießen?

- Vielleicht wollte sie als Vertretung einen Grenzfall einfach nicht entscheiden und wartet lieber auf die Rückkehr des eigentlichen Sachbearbeiters?

Da gibt es so viele Dinge, die sich oftmals erst bei näherem Hinschauen offenbaren - und machen eine abschließende Beurteilung aus der Ferne sehr schwer.

Ich gönne dir Deine Waffe und rate dir aber zunächst auf den etatmäßigen SB zu warten und mit ihm den Fall zu besprechen.

Zu 1 Leider kann ich das nicht da die erste eine reine Sportpistole ist und nicht für das P-D1 zugelassen ist.

und ja ich warte jetzt bis Donnerstag schon aus Vernunft!

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