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IGNORED

Wettkämpfe in Deutschland ohne F Stempel mitmachen


Massimo

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Leute

ist es wirklich nicht möglich mit einer Airsoftwaffe ohne F Stempel in Deutschland zu den Wettkämpfe mitmachen?

Man sollte doch wie mit den echten Waffen auch eine Bewilligung bekommen.

Ich sehe keinen unterschied mit den unsrigen und euren Airsoftwaffen.

Gruss aus der Schweiz

Massimo

Geschrieben

Hi Massimo,

meines Erachtens ist da die Deutsche Rechtslage relativ klar. Ohne F im Fünfeck ist die Waffe WBK-Pflichtig und muss von einem zuständigen Amt beschossen werden (wie alle WBK-pflichtigen Waffen in Deutschland). Wenn der Beschuss erfolgt ist, wird die Waffe gestempelt bzw. gekennzeichnet und dann kannst du sie auf einem Wettkampf in Deutschland verwenden...... wenn dir der Aufwand nicht doch ein wenig zuviel ist. :rolleyes:

Ich muss hier auch mal ein wenig für die Deutschen Händler sprechen die ja ab und an mal wegen "überhöhter" Preise angegangen werden. Wenn man den ganzen Aufwand bedenkt, den ein Händler bzw. Großhändler mit manchen Waffen hat, erklären sich höhere Preise als im Ausland von ganz allein..... und das sollte es jedem Wert sein...... statt selbst zu importieren und irgendwann schon wegen des Besitzes als Straftäter da zu stehen! :traurig_16:

Wie auch immer, die Rechtslage in Deutschland ist wie sie ist, daher sehe ich für deine Softair-Waffe keine Chance, ohne erheblichen Aufwand Deutschland zu besuchen.

Besuch uns in Berlin zu unserem nächsten Match, da hat es jede Menge gute Leihwaffen plus allem was man braucht! (Außerdem lieben wir Schweizer :rolleyes: )

Gruß & DVc

Hajo

Geschrieben

Danke Hajo

Wie du weist, ist jede Waffe meistens am Besitzer angepasst und daher einzigartig.

mit einer fremde Waffe bin ich ehrlich gesagt unsicher, ob es Schrot ist oder zuverlässig ist.

Gruss Massimo

Geschrieben

Hi Massimo,

ist schon klar, da gebe ich dir recht..... wobei wir ein paar feine Waffen zur Auswahl hätten! B)

Viele Grüße in die Schweiz,

Hajo

Geschrieben
Hi Massimo,

ist schon klar, da gebe ich dir recht..... wobei wir ein paar feine Waffen zur Auswahl hätten! B)

Viele Grüße in die Schweiz,

Hajo

Die wären <_<

ich habe 2 Westernarms, einer 4.3 und der andere ein 6 zoll mit Hybrid der neusten Generation. :eclipsee_gold_cup:

Gruss ins freundliche Deutschland

Massimo

Geschrieben

Ne TM 4.3 hätte ich im Angebot.... keine Western Arms, aber auch schon ganz ordentlich! B)

Ansonsten Maruzen Walther P99, KWA Glock 17 und Umarex Beretta F92S

Gruß & DVc

Hajo

Geschrieben
meines Erachtens ist da die Deutsche Rechtslage relativ klar. Ohne F im Fünfeck ist die Waffe WBK-Pflichtig und muss von einem zuständigen Amt beschossen werden (wie alle WBK-pflichtigen Waffen in Deutschland). Wenn der Beschuss erfolgt ist, wird die Waffe gestempelt bzw. gekennzeichnet und dann kannst du sie auf einem Wettkampf in Deutschland verwenden...... wenn dir der Aufwand nicht doch ein wenig zuviel ist. :rolleyes:

Ja, die Rechtslage ist klar für jeden Deutschen was Waffen ohne F im Fünfeck angeht. Man bedenke jedoch, er kommt nicht aus Deutschland und ist somit nicht was den Besitz angeht an deutsche Gesetze gebunden. Was den Einsatz von einer nicht in Deutschland beschossenen Waffe angeht, ist dies meines Wissens nach in keiner Sportordnung irgendeines Verbandes verboten. Bezweifle auch das der letzt bei den deutschen IPSC Meisterschaften teilgenommene Todd Jarett dafür extra seine Waffen in Deutschland hat beschiesen lassen.

Glaube auch kaum das deutsche Sportschützen bei Auslandswettkämpfen jedesmal dort auf Leihwaffen zurückgreifen oder erst ihre Waffen dort beschiesen lassen und nicht jeder Wettkampf findet im EU-Ausland statt.

Geschrieben

Hi Rene,

das mag sein, aber das Risiko würde ich als Schweizer nicht eingehen. Ich kenne die Rechtslage in der Schweiz leider nicht, glaube aber, das auch dort Waffen in einen Waffenpass oder Waffenbesitzkarte eingetragen werden. Nun könnte Massimo dies mit seiner Airsoft tun..... wenn nämlich die Schweizer Behörden dies tun. Dann braucht er noch eine Einladung eines Matchveranstalters und möglicherweise irgendwelche Import/Export-Erlaubnisse und er kann wahrscheinlich mit seiner eigenen Airsoft-Waffe an einem Match in Deutschland teilnehmen...... so hat es Todd Jarrett mit Sicherheit auch gemacht..... machen müssen, außer er hat mit einer Leihwaffe geschossen :rolleyes: !

Ich habe mit meinen Großkaliberwaffen auch schon mal B) in einem Nicht-Europäischen Land geschossen. Dort gilt immer das entsprechende Gesetz, ich brauchte bisher immer eine Einladung von Veranstalter und dieser hat das immer schon vorher mit den Behörden klären müssen!

Meine Antwort sollte nicht sagen "unmöglich Massimo", sondern nur den erheblichen Aufwand anzeigen.

Ansonsten:

  • Schweiz - Nicht-EU (Die Glücklichen)
  • Schießen in Deutschland - Deutsches Recht gilt, auch für ausländische Gastschützen (Todd Jarrett eingeschlossen)
  • Beschuss von Waffen - Nicht Verbandssache, sondern von den Behörden an die Beschussämter deligiert

Gruß & DVC

Hajo

Geschrieben
Ne TM 4.3 hätte ich im Angebot.... keine Western Arms, aber auch schon ganz ordentlich! B)

Ansonsten Maruzen Walther P99, KWA Glock 17 und Umarex Beretta F92S

Gruß & DVc

Hajo

Die TM's 4.3 und 5.1 habe ich auch, aber ich schisse eher lieber mit ner WA. Mit den anderen Marken will ich gar nicht anfreunden.

Die TM's sind für mich die einzigen Alternativen. Die habe ich auch nach meinem Geschmack aufgemotzt.

Wie du siehst, bin ich anspruchsvoll. Nicht böse sein, oder verstehe mich nicht falsch, ich habe gestern an einem IPSC Wettkampf mit den Schützen darüber geredet und sind gar nicht begeistert, dass man speziell Deutsche Airsoft-Waffe kaufen soll. Ihr könnt zu uns sicher problemlos an den AIPSC Wettkämpfe kommen und wir nicht. Das muss geändert werden. Entweder muss die Schweiz auch den F Stempel einführen, oder ihr müsst uns eine Bewilligung für bestimmte Anlässe erlauben.

Wen du noch nicht weist, ich bin daran in der Schweiz das AIPSC zu Promoten.

Gruss Massimo

Geschrieben

Es gibt an anderer Stelle beim BDS (Field Target) ja ähnliche Probleme bei ausländischen Startern, etwa aus Holland, England oder Polen. Die brauchen auch keine WBK für ihre starken Luftgewehre, allerdings meist eine Einladung des Verbands mit einem Schreiben der für die Einreise bzw. den Veranstaltungsort zuständigen Waffenrechtsbehörde. Das hört sich für eine Erbsenpistole unheimlich übertrieben an, es wäre aber wohl für eine Desert Eagle das gleiche Problem, es geht ums Prinzip...

Fritze fragen, der weiß alles...

Geschrieben

Hey Massimo,

wir kennen uns aus Bonn! Wenn du möchtest kann ich Dir hier in der BRD eine TM HiCapa nach Deinen Wünschen zusammen- setzen und sie für Dich bereithalten, wenn Du hier ein Match schießen willst!

Mit einer WA kann ich Dir leider nicht diene. Die einzigen die ich habe sind auf mich konzepiert, aber die eine hast du ja schon geschossen.

MfG

Rene

Geschrieben

Hi Massimo,

Die TM's 4.3 und 5.1 habe ich auch, aber ich schisse eher lieber mit ner WA. Mit den anderen Marken will ich gar nicht anfreunden.

Die TM's sind für mich die einzigen Alternativen. Die habe ich auch nach meinem Geschmack aufgemotzt.

Wie du siehst, bin ich anspruchsvoll. Nicht böse sein....

Ist schon ok, wenn man schon was eigenes kauft, soll es auch gut sein :gutidee: .....

.....ich habe gestern an einem IPSC Wettkampf mit den Schützen darüber geredet und sind gar nicht begeistert, dass man speziell Deutsche Airsoft-Waffe kaufen soll.......

Naja, das sollt ihr natürlich nicht. Ich hoffe da auch auf den BDS und den IPSC-Weltverband. Wenn A-IPSC erstmal konstituiert ist (und in Deutschland mit genehmigtem Regelwerk), sollte das Ganze nicht mehr so schlimm sein. Hier im großen Kanton ist es halt manchmal ein wenig kompliziert.

Schön, dass du Airsoft auch in der Schweiz nach vorn bringen willst! Vielleicht kriegen wir Europäer ja auch mal irgendwann so etwas hin, was die Asiaten schon einige Zeit betreiben.

Viele Grüße & DVC

Hajo

Geschrieben
Hey Massimo,

wir kennen uns aus Bonn! Wenn du möchtest kann ich Dir hier in der BRD eine TM HiCapa nach Deinen Wünschen zusammen- setzen und sie für Dich bereithalten, wenn Du hier ein Match schießen willst!

Mit einer WA kann ich Dir leider nicht diene. Die einzigen die ich habe sind auf mich konzepiert, aber die eine hast du ja schon geschossen.

MfG

Rene

Danke für das Angebot, aber momentan bin ich hier in der Schweiz voll am aufbauen. Ich sehe erst ab nächsten Jahr, welch Wettkämpfe mitzumachen und hoffe bis dann hat sich bei euch das Gesetzt geändert.

Mein Budget ist leider auch knapp geworden, daher muss ich aufpassen und begrätzen. Sponsoren habe ich nicht!

Gruss Massimo

Geschrieben

Na dann schaut doch mal in den 32 (1) WaffG, diese Verbringungsbewilligung brauchts und fertig. Ob die zuständige deutsche Behörde Probleme hat, weil es möglicherweise bzw. hier sehr sicher kein waffenrechtliches Dokument im Heimatland gibt, weiß ich nicht. Aber die Frage stellt sich ja bei jedem Sport- oder Jagdgast aus wirklich freien Ländern. Aber diese Frage hat der Massimo afair doch schon vor Monaten gestellt und afair auch Antwort bekommen (aber das ist schon lange her und mein Alzheimer...)

Gun_Buff

Geschrieben

Ach weißt du, wenn du dir da so sicher bist, lad dir doch ein paar Airsoft-Schützen aus dem Ausland ein und veranstalte ein Match. Sag aber später nicht, dich hätte keiner gewarnt....

Gruß

Hajo

Geschrieben
Ach weißt du, wenn du dir da so sicher bist, lad dir doch ein paar Airsoft-Schützen aus dem Ausland ein und veranstalte ein Match. Sag aber später nicht, dich hätte keiner gewarnt....

Gruß

Hajo

Nein danke, so lange wir noch mit Waffen schießen dürfen, die richtig Krach machen und stinken, bevorzuge ich das.

Ich kann allerdings dieses Gejammer nicht nachvollziehen - oder wurde eine Verbringungsgenehmigung denn tatsächlich für Luftpistolen ohne "F" verweigert? Dann wäre das natürlich eine ganz andere Situation, aber auch nur dann.

Geschrieben

Was heißt hier Gejammer?

es ist doch kein Geheimnis, dass die Behörden in D ganz scharf auf "verbotene" Airsoft-Waffen sind. Wenn nun ein ausländischer Schütze mit nicht-"F"-Waffe nach Deutschland einreist und der dumme Zufall es will, dass ein Behördenvertreter das WaffG eben anders auslegt, ist die Waffe erstmal weg und es gibt eine Anzeige. Das lässt sich vor Gericht vielleicht korrigieren..... einige Monate später :huh: ...... aber ich würde mir das als ausländischer Schütze nicht antun wollen bzw. dieses Risiko eingehen! Nochmal, eine gesunde Basis fehlt (anerkannte Disziplin im Sporthandbuch des BDS z.B.), dann hat das einen ganz anderen Stellenwert, auch bei den Behörden.

Natürlich kann es auch so gut gehen..... aber "Murphy is everywhere"!

Gruß

Hajo

Geschrieben

Ohne Verbringungsbewilligung (oder EFP-Eintrag) würde ich das auch nicht. Das wurde schon umständlich bis teuer, je nach Nationalität des Gastes. Aber mit amtlichem Zettel, der dann rund 25€ Gebühren dem Staat gebracht hat, kann ich kein Problem sehen.

Geschrieben
Ohne Verbringungsbewilligung (oder EFP-Eintrag) würde ich das auch nicht. Das wurde schon umständlich bis teuer, je nach Nationalität des Gastes. Aber mit amtlichem Zettel, der dann rund 25€ Gebühren dem Staat gebracht hat, kann ich kein Problem sehen.

Das sehe ich auch so :appl:

Geschrieben

Na dann komm vorbei, dann sehen wir ja ;-)

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