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IGNORED

Transport von Waffen u. Munetion in RangeBag


shortyderechte

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Für mich stellt sich aber eher die Frage, ob das ganze nicht makulatur ist. Mannimmt doch eh soviel Kram mit auf den Stand, dass man a) die Waffe verschlossen in einem Koffer oder einer RangeBag (mit Vorhängeschloss) transportiert und in einem anderen Koffer oder einer Tasche Spektiv, Gehörschutz und Co. Da packe ich meine Mun immer in den zweiten Koffer.

Das kannst du nicht verallgemeinern.

Ich habe ein geräumiges Rangebag, und da passt alles - auch die Mun und alle von dir genannten Gegenstände - rein.

Generell habe ich, wenn machbar, immer gerne eine Hand frei. Ist irgendwie so eine Grundeinstellung...

Gruß,

karlyman

Geschrieben
Im neuen Waffengesetz ist das verschlossen gegen ein abgeschlossen ausgetauscht worden.

Ooohh :confused:

Kannst du mir diese Stelle im Waffengesetz zeigen in der "abgeschlossen" steht?

Heute gleiches Szenario, aber der Waffenseite des Koffers muss abgeschlossen sein.

Also.. such mal die o.a. Stelle und dann kannst den Quark selbst richtig stellen...

... oder benutz mal die Suchfunktion des Forums. Da wurde das schon ausführlich geklärt.

Geschrieben

@ Lusumi,

ich habe nur wiedergegeben, was mir damals bei meinerm Sachkundelehrgang vermittelt wurde.

Nicht mehr und nicht weniger.

Für mich ist es eine Selbstverständlichkeit, dass ich eine scharfe Schusswaffe in einem ver- und abgeschlossenen Behältnis transportiere und die Munition getrennt von der Waffe.

Werde aber trotzdem nochmal suchen.

Geschrieben
und die Munition getrennt von der Waffe.

Aus dem ver- ge- abgeschlossen halt ich mich raus. Das ist Lusumis Ressort. :rolleyes:

Die Munition ist in dem Moment getrennt von der Waffe transportiert wenn sie nicht im Patronenlager bzw. Trommel ist. Soll heissen: Nicht in der Waffe.

Das hatten wir aber auch schon oft, wenn nicht öfter. ;)

Geschrieben

Ich habe mal bei bmi im Waffengesetz gestöbert und habe den Terminus verschlossen nur im Zusammenhang mit Anscheinswaffen gefunden, zumindest in der kürze.

Wie ich habe meine Sachkundeprüfung 1996 ini FFM abgelegt, als ich für einen SiDi gearbeitet habe und Waffenträger war.

Uns wurde in der Sachkundeschulung das ganze so erklärt, dass die Waffe von der Munition getrennt und verschlossen zu transportieren ist.

Wie auch immer, da kann man sich schön drüber streiten.

Selbst in einem RangeBag kann das passend erfüllt werden. Es wird ja erwartet, dass die Waffe verschlossen ist, also kommt sie in eine der Seitentaschen und wird mit einem kleinen Vorhängeschloss gesichert.

Die Munition kann im Hauptfach in einer kleinen Tasche transportiert werden.

Da ich meine Pistole in einem abgeschlossenen Koffer transportiere und das Zubehör wie Spektiv, Gehörschutz, Munition und Co. in einem zweiten Koffer, stellt sich für mich die Frage nicht wirklich, da ich die Munition eh getrennt in einem zweiten Koffer vond er Waffe transportiere.

Wie gesagt, ich hatte nur im Kopf von damals, dass es im Gesetz so stand, wie oben beschrieben.

Geschrieben
@ Lusumi,

ich habe nur wiedergegeben, was mir damals bei meinerm Sachkundelehrgang vermittelt wurde.

Nicht mehr und nicht weniger.

Dann lese nochmals was du geschrieben hast:

In etwa so: "... in meinem Sachkundelehrgang in den 90er... blabla... verschlossen

dann

... im neuen Waffengesetz... blabla... abgeschlossen getauscht..."

... und spare dir die Suche - beide Aussagen sind falsch... es lässt die Vermutung zu, dass es Dein Sachkundelehrer war der das mit dem "abgeschlossen" gelesen hat...

... um es zum Abschluss zu bringen: im neuen (aktuellen) Waffengesetz steht übrigens "verschlossen".

Geschrieben

Wenn diese unselige Diskussion noch lange andauert wird der Gesetzgeber wohl bald vorschreiben ob der Reissverschluss am Range Bag zuerst mit einem linken oder rechten Zahn eingreift.

Kleiner Ausblick in die Zukunft gefällig ? (rein fiktiv natürlich)

Deutschland 2022

oder auch „Die zum Training wollen“

Nachdem das beabsichtigte Training rechtzeitig beim „Mini-Sich“ (Ministerium für innere Sicherheit) angezeigt und genehmigt wurde

wird die Waffe mittels abgesicherter Telefonleitung von dort freigeschaltet. (Remote-Sperrelement)

Allerdings nicht, bevor nicht bei der örtlichen Polizeidienststelle der Transport ebenfalls angemeldet

und ein Begleitfahrzeug (kostenpflichtig) angefordert wurde.

Bis zum Eintreffen desselben (in der Regel nur wenige Stunden) bleibt genügend Zeit die Transportfahrzeuge zu beladen.

Waffe in das Panzerfahrzeug (Nuklear-Sicher), für die Munition reicht ein einfacher Transportbehälter (Modell „Castor“) auf Selbstfahrlafette.

Ist das Begleitfahrzeug dann da, geht’s im Schrittempo mit Blaulicht zur Schiessanlage, der Umweg um die 10-Kilometer Sicherheitszone an der Schule wird durch ein Pläuschchen mit den Beamten im Sicherungsfahrzeug zu einem reinen Vergnügen…………… :bad:

Oh Mann ist mir schlecht,

Pickett

Geschrieben

@ Lusumi,

ich habe den Text gefunden, der die Verwirrung bei mir verursacht hat.

Wir hatte beide Recht.

Und zwar gibt es einen kleinen Unterschied bei der Sachkunde, wenn man diese für einen Waffenschein ablegt.

Der Unterschied ist die Bewachungsverordnung.

...Aufbewahrung und Transport von Schusswaffen (nur in entladenem Zustand) und Munition haben getrennt zu erfolgen.

Quelle: Lehrbuch für den Werkschutz und andere private Sicherheitseinrichtungen vom Boorberg Verlag 3. Auflage von 1996

Seite 221

Dieser Passus der Bewachungsverordnung wurde uns dann so erklärt:

....Waffe und Munition getrennt verschlossen transportieren....

Das kam daher, da wir, die Kollegen und ich, keinen normalen Objektschutz gemacht haben, wo die Waffen in einem Waffenschrank lagen, sondern wir bewahrten die Waffen zu Hause auf und haben sie zu den Objekten Transportiert.

Da der Waffenschein die Einschränkung auf den Dienst hatte, war er auch nur dafür gültig und die Waffe durfte da nicht von zu Hause aus bereits im Holster geführt werden, sondern mußte zum Objekt transportiert werden.

Wir hatten ja keine WBK, sondern "nur" den Waffenschein und somit unterlagen wir wohl einer etwas schärferen Regelung.

Von daher lag ich bedingt schon richtig, bezieht sich aber nicht auf den Sportschützen.

Geschrieben
Aus dem ver- ge- abgeschlossen halt ich mich raus. Das ist Lusumis Ressort. :rolleyes:

Eigentlich meins.

Und es kommt weder auf geschlossen, verschlossen, abgeschlossen an, sondern darauf, daß die Waffe nicht zugriffsbereit geführt (= "transportiert") wird. Alles anderen Begriffe sind lediglich Hilfsmittel und verwirren letztlich nur, wie sich hier im Thread wieder mal zeigt.

Carcano

Geschrieben

...und JA, auch mit der Puste in der Bauchtasche draußen rumlaufen ist erlaubt - wenn diese verschlossen ist und keine Mumpeln in der Waffe sind!

Bei mir aktuell der gute alte Eagle Weapon Funny Pack (s.hier: http://www.mrs-security.de/shop_neu/bilder_gross/196000.jpg ) mit ´nem klitzekleinen Zahlenkombischlösschen (s.dort: http://www.globetrotter.de/de/shop/detail....1509&hot=0). Die Mumpeln dann meist in der seperaten (unverschlossenen) Fronttasche. Gefüllte Mag´s in den vorgesehenen Halteschlaufen (im runtergeklappten Taschenteil erkennbar) zu transportieren, ist rechtlich auch kein Problem :00000733: , könnte natürlich im Falle eines Falles zu Geningel und Diskussionen führen - auf die ich schlicht nich unbedingt Bock hab - also eher: :icon13:

...und an alle "150´er": nicht mehr lange, und auch Eure 150% Planübererfüllung sind nicht mehr genug :heuldoch: (gilt auch für alle "och, ich hab doch eh nur mein Schweizer Taschenmesserchen zum Fingernägelpulen", "Airsoft? Wozu ist denn sowas gut?!" und "PSM - taugt doch eh zu nix!" - Vertreter)

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