Herlu Les Posted October 5, 2008 Posted October 5, 2008 Hallo zusammen, (wo ist den die Rubrik "medien" geblieben?) folgendes hab ich heut in der Zeitung gelesen. Bin mal gespannt ob der Nachtbar wirklich bestraft wird. Dazu fällt mir noch ein: Gab mal eine Internetseite die unter anderem verboten wurde, weil dort empfohlen wurde sich nach einer „erfolgreichen“ Notwehr -Nothilfe aus dem Staub zu machen. http://www.morgenpost.de/berlin/article902...erzensgeld.html Gruß Alex
PeterHinsberg Posted October 5, 2008 Posted October 5, 2008 folgendes hab ich heut in der Zeitung gelesen. Bin mal gespannt ob der Nachtbar wirklich bestraft wird. Wenn ja dann krieg' ich echt das K****n... Dazu fällt mir noch ein: Gab mal eine Internetseite die unter anderem verboten wurde, weil dort empfohlen wurde sich nach einer „erfolgreichen“ Notwehr -Nothilfe aus dem Staub zu machen. Ich glaube das war Aermeldolch.com
Guest Posted October 5, 2008 Posted October 5, 2008 Ich glaube darin sind wir uns hier alle einig, der kriminelle Kläger überspannt in diesem Falle mächtig den Bogen, sofern die Zeitungsberichte zu diesem Fall (der in Berlin sehr oft in verschiedenen Berichten zu verfolgen war) zutreffen. Man sollte aber folgendes beachten: - Der nothelfende Nachbar soll nicht bestraft werden, hier geht es nur um einen Prozess zur Durchsetzung etwaiger zivilrechtlicher Schadensersatzansprüche. Wie schon erwähnt, ich halte das für nicht haltbar und möchte drauf wetten das er damit nicht durchkommt, aber zumindest einer verdient an dem Fall egal wie er ausgeht, der Anwalt des kriminellen Klägers (ein Schelm wer böses dabei denkt?). Und wer eine WBK hat, der hat ja auch mal was zu Notwehr/Nothilfe gehört, bzw. das man bei Überschreitung derselben durchaus zur Rechenschaft gezogen werden kann. Darauf wird der Anwalt wohl abzielen...
Kimber-Desert-Warrior Posted October 5, 2008 Posted October 5, 2008 "... rklärte der junge Mann weinerlich ..." Natoll Und wer eine WBK hat, der hat ja auch mal was zu Notwehr/Nothilfe gehört, bzw. das man bei Überschreitung derselben durchaus zur Rechenschaft gezogen werden kann. Darauf wird der Anwalt wohl abzielen... Wo ist denn die Stelle mit der WBK ?? Ich habe mir den Artikel durchgelesen, habe aber davon nirgends etwas gelesen ?? Grüße Johnny
Guest Posted October 5, 2008 Posted October 5, 2008 Mit dem Hinweis "WBK" (oder setze ein Waffenschein, Jagdschein, sonstige Sachkunde blabla) wollte ich nur darauf hinweisen, das hier Leute unterwegs sind, die schon mal was von Überschreitung der Notwehr gehört haben.
Onkel Bums Posted October 5, 2008 Posted October 5, 2008 also, in unserem Land wundere ich mich langsam über gar nichts mehr. Vielleicht tut er sich ja mit dem von der Polizei "misshandelten" Kindesmörder zusammen und reicht eine allgemeine Sammelklage gegen Deutschland ein. Wo gibts denn auch sowas, daß man nicht einmal ungestraft eine Familie zuhause überfallen darf!
daybreak619 Posted October 5, 2008 Posted October 5, 2008 ..., bzw. dass man bei Überschreitung derselben durchaus zur Rechenschaft gezogen werden kann. ... Ist das so? §32 StGB - Notwehr Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig. Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden. §33 StGB - Überschreitung der Notwehr "Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft." Da steht nix von irgendwelchen Ausnahmen?! Aber im Fall der Fälle entscheidet eh der Richter, was Recht ist und was nicht.
PeterHinsberg Posted October 5, 2008 Posted October 5, 2008 Den einzigen Fehler den der Nachbar aus meiner Sicht gemacht hat: ...der 43-jährige Nachbar Michael H. Er habe früher mal Judo-Sport betrieben, sagte er vor Gericht. Da ist das hier: Was Dennis Z.s Verteidiger in seiner Klage auf Schmerzensgeld dazu brachte, aus Michael H. einen „erfahrenen Kampfsportler“ zu machen, der seinen Mandanten „schnell und kunstgerecht fixiert“ habe, sodass Z. „zu keiner Gegenwehr mehr in der Lage“ gewesen sei. mehr oder weniger "logische Konsequenz". Selbst als Zeuge braucht man heutzutage einen Anwalt. Also bevor ich in einer vergleichbaren Situation auch nur einen Pieps von mir gebe, bespreche ich das ganze Wort für Wort entweder mit meinen Anwälten oder mit dem Anwalt der Anklage (für den ich aussage).
HangMan69 Posted October 5, 2008 Posted October 5, 2008 Aber im Fall der Fälle entscheidet eh der Richter, was Recht ist und was nicht. tja und wie allgemein bekannt ist: auf hoher see und vor gericht...
Mausebaer Posted October 5, 2008 Posted October 5, 2008 Ist das so? §32 StGB - Notwehr Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig. Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden. §33 StGB - Überschreitung der Notwehr "Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft." Da steht nix von irgendwelchen Ausnahmen?! Aber im Fall der Fälle entscheidet eh der Richter, was Recht ist und was nicht. Auch wenn die Überschreitung der Notwehr straffrei bleiben kann, so ist sie trotzdem rechtswidrig. Der nächste Schritt ist, dass die Überschreitung schuldhaft war. dafür muß die Handlung dem Helfer zuzurechen sein (hier wohl zweifelsfrei so) als auch vorsätzlich oder grob fahrlässig gewesen sein. Deshalb wird hier versucht den Helfer zum "erfahrenen Kampfsportler" zu machen, damit er es hätte besser wissen müssen und die verkehrsnotwendige Sorgfalt missen ließ.
sportben Posted October 5, 2008 Posted October 5, 2008 Hallo an @lle, ich meine Mal zu der Sache allgemein: wer zahlt eigentlich denen, die in ihrem eigennen Haus überfallen wurden ein Schmerzensgeld? Die Täter ganz bestimmt nicht, die haben wie so oft wohl kein Geld. Da kommt es doch gut wenn man etwas unrechtes tut und daraus noch Gewinn schlagen kann. Na, hoffentlich kommt der damit nicht durch! Wäre wohl sehr unverständlich für mich. Zu dem Thema Bestrafung bei Nothilfe und Notwehr. Soweit ich weiß, ist die Straftat etwas anderes als die Klage auf Schmerzensgeld. Das eine ist ein Strafgericht, das andere ein Zivilprozess. Kann also heißen, keine Strafe aber eine Schmerzensgeldzahlung. Oder liege ich da falsch? Euer sportben
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