brummibaer Posted September 22, 2008 Posted September 22, 2008 Hallo zusammen, folgender Sachverhalt: Schützenkamerad, 23 Jahre, des DSB´s, macht momentan seinen Sachkundelehrgang für Sportschützen. Die Frage ist nun, darf er nach bestandener Sachkunde, die Großkaliber Vereinspistole in 9mm Luger mit zu sich nach Hause/ zu Auswärtswettkämpfen nehmen? Vorschriftsmäsige Aufbewahrung durch "B- Schrank" ist vorhanden. -Danke- Gruß BB
Lusumi Posted September 22, 2008 Posted September 22, 2008 Ja - darf er aber auch ohne Sachkunde, wenn er vom Verein beauftragt wird...
Herr Holle Posted September 22, 2008 Posted September 22, 2008 Ja - darf er aber auch ohne Sachkunde, wenn er vom Verein beauftragt wird... ... wieso das? Wenn ich mich richtig erinnere, gelten doch für das Verleihen von Waffen die gleichen Voraussetzungen wie für das Erwerben (bzw. 'Verleihen' ist 'Erwerben' im Sinne des Waffengesetztes)! Das bedeutet doch, dass auch derjenige, dem eine erlaubnispflichtige Waffe geliehen wird, eine Erwerbserlaubnis haben muss (in diesem Fall eine grüne WBK)! Bitte um Aufklärung!
alzi Posted September 22, 2008 Posted September 22, 2008 ... wieso das? Wenn ich mich richtig erinnere, gelten doch für das Verleihen von Waffen die gleichen Voraussetzungen wie für das Erwerben (bzw. 'Verleihen' ist 'Erwerben' im Sinne des Waffengesetztes)! Das bedeutet doch, dass auch derjenige, dem eine erlaubnispflichtige Waffe geliehen wird, eine Erwerbserlaubnis haben muss (in diesem Fall eine grüne WBK)! Bitte um Aufklärung! Es gibt aber laut WaffG einen Unterschied ob ich mir eine Waffe ausleihe ( vom Verein), oder ob ich vom Verein zum "Umgang" mit der Waffe beauftragt werde. Weitere Erläuterungen dazu stehen in der WaffVwV. gruß alzi
HangMan69 Posted September 22, 2008 Posted September 22, 2008 naja, fragt sich ob er vom verein "beauftragt" wird auf einen wettkampf zu fahren!?
alzi Posted September 22, 2008 Posted September 22, 2008 naja, fragt sich ob er vom verein "beauftragt" wird auf einen wettkampf zu fahren!? WaffG §12 Abs.1 3.b WaffVwV 12.1.3 und 12.1.3.2 (in diesem Zusammenhang ebenfalls interessant: WaffG §10 Abs.2 und WaffVwV 10.7.1, 10.7.2, 10.7.3 "verantwortliche Person") gruß alzi
brummibaer Posted September 22, 2008 Author Posted September 22, 2008 ...ja darf er nun, oder darf er nicht?! BB
Tommy Danger Posted September 22, 2008 Posted September 22, 2008 Ja er darf, wenn er dazu schriftlich vom Verein beauftragt wurde. Siehe Schreiben meiner Vorschreiber. Tommy Danger
alzi Posted September 22, 2008 Posted September 22, 2008 ...ja darf er nun, oder darf er nicht?! Lies dir doch einfach mal die angegeben Stellen in WaffG und WaffVwV durch, da steht das alles drin, auch wie man dabei genau zu verfahren hat! Und falls es mal zu einer Kontrolle kommen sollte, ist es NIE verkehrt diese Stellen aus WaffG und WaffVwV auch selbst genau zu kennen. Und kennen muss/sollte man sie allemal bei dem geschilderten Vorhaben, schon alleine um selbiges welches zu verwirklichen! gruß alzi Edith meint wenn ich mir schon die Mühe gemacht habe Dir die betreffenden Stellen rauszusuchen, solltest du Dir auch die Zeit nehmen es zu lesen. Es könnte sein dass der nächste der sowas fragt keine Suchaktion mehr auslöst und selbst suchen darf.
Lusumi Posted September 22, 2008 Posted September 22, 2008 @ brummi und Holle: Ist ja jetzt schon alles geschrieben. Die praktische Anwendung dazu ist z.B. dass der Schütze mit der Vereinswaffe schießt und damit zu einem Wettkampf geht. Bei Jugendlichen kann dies auch z.B. der Vater sein der die Vereinswaffe für den Sohn transportiert. Auch er benötigt keine WBK. Edith meint wenn ich mir schon die Mühe gemacht habe Dir die betreffenden Stellen rauszusuchen, solltest du Dir auch die Zeit nehmen es zu lesen. Es könnte sein dass der nächste der sowas fragt keine Suchaktion mehr auslöst und selbst suchen darf.
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