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IGNORED

Mitgliedschaft im Verband, oder im Verein...was zählt?


Gast _Morten_

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

kurz und knapp ich habe folgendes Problem:

Ich bin seit Ende 2007 Im Schützenverein, und habe mich noch im November dort angemeldet...Und führe seit dem 01.01.2008 Mein Schießbuch...

Nun ist mein Ausweis des BSSB leider erst im April gekommen, und auf der Vorderseite steht auch 04/08.

Welches Datum zählt denn nun für meinen WBK Antrag?

Das Eintrittsdatum in den Schützenverein, oder das in den Verband?

Würde mir evtl. eine Kopie des Mitgliedschaftsvertrages helfen?

--> Allerdings habe ich diesen zwar relativ früh ausgefüllt und abgegeben, die Herrschaften haben sich aber Monatelang Zeit gelassen...

Welches Datum ist denn nun Ausschlaggeben?

-Mitgliedschaft im Verein (ab Antragsabgabe, oder ab Antagsbewilligung?)

-Mitgliedschaft im Verband

und wie ordne ich mein Schießbuch ein? Kann mir mein Verein einen Trainingsnachweis ab dem Zeitpunkt erstellen an dem ich mit dem führen des Schießbuches begonnen habe, oder auch erst ab einem der oben genannten Zeitpunkte (Verband/Vereinseintritt)?

Tut mir leid wenn die Fragen evtl. etwas seltsam oder leich dämlich klingen...und ich konnte absolut nichts zu dem Thema finden...zumindest nicht so speziell wie in meinem Fall.

Es würde mich doch sehr ärgern, wenn ich nur weil mein Verein wieder im Schneckentempo gearbeitet hat, gleich 4-6 Monate länger warten muss um meinen Erstantrag einreichen zu können. :huh:

mfg

Geschrieben

§ 14 Abs. 2 WaffG:

Ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition wird bei Mitgliedern eines Schießsportvereins anerkannt, der einem nach § 15 Abs. 1 anerkannten Schießsportverband angehört. Durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes ist glaubhaft zu machen, dass

1. das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein regelmäßig als Sportschütze betreibt und

2. die zu erwerbende Waffe für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des Schießsportverbandes zugelassen und erforderlich ist.

Der Verband muss also die Bescheinigung ausstellen, bei mir hat der Verband nur die Zeit bescheinigt, in welcher ich beim Verband gemeldet war. "Vorzeiten" im Verein kann der Verband halt nur schwer kontrollieren, er könnte nach dem Wortlaut des Gesetzes theoretisch die Zeit aber bescheinigen.

Würde mich aber auch interessieren, ob es andere Handhabungen gibt.

Geschrieben

Also so wie ich das jetzt verstanden habe, schickt der Verein aber doch eine bestätigung über die Mitgliedschaft (und auch die Zeit im Verein, bzw. über das regelmäßie Training) an den Verband...?

Ganz nebenbei müsste ja auch ein Antrag volkommen ohne Verband oder Vereinszugehörigkeit möglich sein...ich weiß das wird wahrscheinlich so nicht genehmigt werden, aber rein rechtlich gibt es diese Möglichkeit doch oder?

Was würdet ihr mir denn raten? Also wie genau sollte ich vorgehen? Ich glaube auch langsam das das mal wieder reine Schikane von meinem Verein war...ich glaube nicht das die 3 Monate brauchen um einen Mitgliedschaftsantrag zu bewilligen, und dann nochmal 2 Monate um dieses neue Mitglied beim Verband zu melden. :angry2:

mfg

Geschrieben

aus eigener erfahrung sage ich dir: es zählt das datum WANN du im VERBAND gemeldet bist und was nun DA auf deinem ausweis steht ! denn DAS will irgendwann der Sachbearbeiter sehen...

war bei mir genau das selbe !

ich bin mit dem sportschiessen im august 2006 angefangen, bin schön fleissig trainieren gegangen ! mein evrein sagte aber: "meld dich offiziell im nächsten jahr an, dann sparste dir ein halbes jahr wo duu voll latzen musst !"

habe dann "offiziell" ab januar 2007 meine mitgliedschaft im BDS und verein bezahlt und dachte "ok, jetzt ein jahr schiessen gehen, und dann... PLING !"...dann habe ich allerdings erst (wegen schlenderei) meinen BDS ausweis für Mai 2007 ausgestellt bekommen und daher auch erst DIESES Jahr 2008 im JUNI meine ersten eigenen plempen gekauft...ja, da soll mal einer sagen, das sportschützen keine geduld haben ;-)aber was solls...es lohnt sich !

also, keine story...so lief das bei mir...

Geschrieben
...das das mal wieder reine Schikane von meinem Verein war...

Da wär' ich ein bißchen vorsichtig - ich kann aus eigener Erfahrung von vielen Fällen berichten, wo mein Verein Eintrittsmeldungen von Neumitgliedern zeitnah (< 1 Woche!) an den Verband weitergeleitet hat, wo aber aus unerfindlichen Gründen der Ausweis erst nach 4 bis 6 Monaten zugesandt wurde und das dort eingestempelte Eintrittsdatum auch min. 3 Monate nach dem tatsächlichen Eintritt lag. Der Verein hat hier nix verbummelt, dafür kann ich mich verbürgen! Es gab mal eine verwaschene Aussage zu diesem Thema seitens des Verbandes, daß man dort nicht jede Eintrittsmeldung sofort bearbeite, sondern immer "einige zusammenkommen lasse", speziell in Ferienzeiten usw., da könne das schon mal vorkommen. :peinlich:

Greetinx,

R.L.B.

Geschrieben

Meine Erfahrung mit dem BSSB:

Ich bin Anfang Januar die Anmeldung in meinem Verein abgegeben. Ende Januar hat der sich die Mitgliedsbeiträge vom Konto geholt. Der Verband kennt mich seit dem 20. Februar. Und nur das zählt. Also 1,5 Monate mehr warten. Auf meinem BSSB-Ausweis steht 03/2008.

Geschrieben
Hallo,

kurz und knapp ich habe folgendes Problem:

Ich bin seit Ende 2007 Im Schützenverein, und habe mich noch im November dort angemeldet...Und führe seit dem 01.01.2008 Mein Schießbuch...

Nun ist mein Ausweis des BSSB leider erst im April gekommen, und auf der Vorderseite steht auch 04/08.

Welches Datum zählt denn nun für meinen WBK Antrag?

Das Eintrittsdatum in den Schützenverein, oder das in den Verband?

Würde mir evtl. eine Kopie des Mitgliedschaftsvertrages helfen?

--> Allerdings habe ich diesen zwar relativ früh ausgefüllt und abgegeben, die Herrschaften haben sich aber Monatelang Zeit gelassen...

Welches Datum ist denn nun Ausschlaggeben?

-Mitgliedschaft im Verein (ab Antragsabgabe, oder ab Antagsbewilligung?)

-Mitgliedschaft im Verband

Hallo Morten,

Du wirfst hier gleich mehrere Fragen auf. Hierzu kann ich Dir nur aus der Sicht des RSB antworten:

Die Verbände händeln Dein Problem unterschiedlich; teilweise lässt man sich bescheinigen, seit wann der Antragsteller im Verein dem Schießsport nachgeht. In unserem Verband wird jedoch nur die Zeit berücksichtigt, seit dem der Antragsteller dem Verband gemeldet wurde.

Das "Liegenlassen" Deines Vertrages im Verein ist aus meiner Sicht nicht zu beanstanden, denn ein Vertrag wird erst rechtswirksam, wenn ihn beide Seiten akzeptieren. In dem Verein, den ich leite, wird nicht jeder Aufnahmeantrag

akzeptiert. Wir gehen zunächst eine Probemitgliedschaft ein und entscheiden (spätestens) nach drei Monaten über eine Aufnahme. Während der Probemitgliedschaft haben beide Seiten die Möglichkeit, sich gegenseitig zu "beschnuppern".

Nach meiner Erfahrung ist es ungleich schwieriger, ein "Ekelpaket" wieder zu entfernen, als einen Aufnahmeantrag

abzulehnen.

Auch wenn Dich meine Auskunft evtl. nicht befriedigt, wünsche ich Dir viel Freude an unserem gemeinsamen Hobby.

Während der bevorstehenden Wartezeit wünsche ich Dir viel Kurzweil

Pirol 2

Geschrieben

Ist es nicht viel wichtiger 1 Jahr Mitglied zu sein und die geforderten Nachweise zu haben? Da wird doch das andere völlig unrelevant....?

Ansonsten wie Pirol2 geschrieben hat, abwarten und Tee trinken ;)

Geschrieben

So, willkommen in der wahren Welt. Was im Gesetz drinsteht, weißt Du jetzt ja. ABER...

Der Ablauf zum Waffenerwerb sieht ja folgendermaßen aus:

1.) Dein Verein bescheinigt Dir:

- daß Du Schießsport betreibst, seit einem Jahr. Regelmäßig und so... Da brauchst Du Dein Schießbuch.

- Daß Du im Verein auch Mitglied bist

- Daß der Verein auch die Möglichkeit hat, mit der beantragten Waffe zu schießen (das kommt nicht vom Gesetz, sondern ist eine vernünftige Faktenfindung durch den Verband)

Mit der Kombi-Bescheinigung gehst Du zum Verband,

2.) Der Verband bescheinigt Dir:

- daß Du und Dein Verein auch wirklich organisiert bist. (Hier ein Knackpunkt: die Verbände verlassen sich nicht immer darauf, was das Vereinseintrittsdatum sagt, und stützen sich lieber auf die eigenen Unterlagen)

- daß die gewünschte Waffe auch für eine in der SpO geführte Disziplin geeignet ist

- falls Du über das "kontingent" gehst, wird auch bescheinigt, daß Du die Waffe für Wettkämpfe benutzt, und/oder Du keine Andere Waffe besitzt, die für die von Dir gewünschte Disziplin einsetzbar ist.

- Die Regelmäßigkeit des Sports wollen die Jungs vom Verband auch belegt haben, ist also doppelt gemoppelt

Wenn Du die Verbandsbescheinigung in Händen hälst gehst Du zur Behörde.

3.) Die Behörde klopft Dich ab, ob Du zuverlässig, geeignet und sachkundig bist. Die Nachweise musst Du mitbringen. Die Aufgabe, die Bedürftigkeit festzustellen, ist ja an den Verband delegiert und wird mit der Bescheinigung belegt.

Wegen den Fristen der Mitgliedschaft wirst Du also üblicherweise an zwei Punkten anecken

a ) Beim Vereinsfürsten: Du bist doch noch gar nicht lange genug Mitglied...

b ) Bei der Verbands-Geschäftsstelle: Sie sind aber laut unseren Unterlagen erst 3 Monat in unserem Verband...

Diesen "Stolpersteinen" musst Du jetzt die Lage erläutern, wie bei uns hier. Meistens bewegt sich dann was, so á la: "na gut, dann wollen wir mal nicht so sein, wir schicken den Antrag/Bescheinigung dann nächsten Monat..."

Geschrieben
...

b ) Bei der Verbands-Geschäftsstelle: Sie sind aber laut unseren Unterlagen erst 3 Monat in unserem Verband...

Diesen "Stolpersteinen" musst Du jetzt die Lage erläutern, wie bei uns hier. Meistens bewegt sich dann was, so á la: "na gut, dann wollen wir mal nicht so sein, wir schicken den Antrag/Bescheinigung dann nächsten Monat..."

Dem Eingangsposting nach ist Morten beim BSSB - da bewegt sich in dieser Hinsicht nix. Eher friert die Hölle zu. Die Diskussion hatten wir schon unzählige Male mit den Herrschern von Hochbrück: für den Verband zählt das Eintrittsdatum, das im Ausweis steht, Punkt. Wie dieses zustandegekommen ist (z.B. durch Liegenlassen des Antrags um Monate verzögert etc.) interessiert nicht.

Greetinx,

R.L.B.

Geschrieben

Hallo,

erstmal vielen Dank für die Antworten...

Also ich möchte mein Bedürftnis ja sowieso vom BDS oder vom BDMP holen...

sprich ich suche momentan nach einem geeigenten Verein in unserer Nähe...

Jetzt frage ich mich:

Was will denn der BDS / BDMP von mir sehen?

Wollen die eine bestätigung das ich bsp. 6 Monate lang in einem Verein war, oder brauchen die eine Bestätigung das ich in einem Verband war?

Die restliche Zeit könnte ich dann in meinem neuen Verband zubringen...Und dort habe ich vor ein paar Wochen angerufen, die meinte sie wollen mindestens 2 Monate Mitgliedschaft in ihrem Verband und rechnen einem die restliche Zeit bei anderen an.

Nur welche Zeit wird z.b. vom BDMP angerechnet? die Zeit beim BSSB oder auch die Zeit im Schützenverein?

PS: Jetzt habe ich gerade im BDS (allerdings BW nicht Bayern) angerufen, die dort wollen eine 6 Monatige Mitgliedschaft und einen Nachweis vom DSB das ich dort Mitglied bin. /-:

mfg

Geschrieben

Das wurde doch schon in Deinem BDMP-Thread erläutert.

Der BDMP erkennt andere "Schießtermine" an, Du musst aber an min. 4 Schießen einer SLG teilgenommen haben. Die Anzahl der Ergebnisse bewegt sich aber auch so um die 12 - 18 Stück, meine ich.

Am besten rufst Du mal den Landessportleiter an und lässt Dich ausgiebig von ihm beraten :)

Kontakt findest Du auf der BDMP-Bayern - Internetseite : BDMP - Bayern

Geschrieben

Im Antrag zur Bedürfnisbescheinigung z.B. beim Hessischen Schützenverband e.V.

muß doch der Verein die 12-monatige Mitgliedschaft

und regelmäßige Schießsportausübung bescheinigen.

Zählt das nix?

Geschrieben

Hallo,

ja ich weiß...das mit den 2 Monaten und den 4x schießen war mir schon klar.

Ich habe jetzt dort angerufen, und der meinte die sind gerade dabei das Verbandsintern zu klären wie mit einem solchen Fall wie bei mir vorgegangen wird.

Er meinte das Problem sei bekannt...

Dann habe ich noch meinen Gauleiter angerufen:

Der hat mir erklärt das die Vereinsmitglieder anfang Januar dem Verband gemeldet werden, und angeblich sind diese dann seit Januar Mitglied im Verband, auch wenn auf dem Ausweis April/08 steht.

Wie weit man dem glauben kann ist natürlich fraglich.

--> also habe ich bei meinem Verband angerufen, die können mir komischerweise auch keine Auskunft darüber geben seit wann ich Mitglied im Verband bin (die zuständige Dame ist gerade auf der Wiesn) :huh:

Jetzt warte ich was der BDMP zu dem Theme entscheidet, und werde dann dort Mitglied...dieser DSB war mir von anfang an unsympathisch...aber ich wusste es ja nicht besser.

Geschrieben
Im Antrag zur Bedürfnisbescheinigung z.B. beim Hessischen Schützenverband e.V.

muß doch der Verein die 12-monatige Mitgliedschaft

und regelmäßige Schießsportausübung bescheinigen.

Zählt das nix?

Die Bescheinigung für den Hessischen Verband zählt bei einem Bayerischen Verein für den Bayerischen Verband wirklich nix.

Karl

Geschrieben
Die Bescheinigung für den Hessischen Verband zählt bei einem Bayerischen Verein für den Bayerischen Verband wirklich nix.

Karl

Hi Karl, das is mir schon klar,

aber unterm Stich ging es ja erstmal um DSB und deren Landesverband.

Daher meine Frage...

Geschrieben

Ist immer personengebunden, wieviel ermessen wird...

Manchmal wird das aber von der Verbandspraxis überlagert. Ich hab's ja selber mit dem LV4 des BDS durchexerziert. Der BDS hat durch allerhöchsten Bundeskomissionsbeschluss festgelegt, daß 12 Monate Verbandszugehörigkeit Pflicht sind. Zeiten in anderen Verbänden werden angerechnet. Unser Landes-jefe findet das zwar blöd, aber wendet es an. Ein bisschen kann man aber schon nochmal quetschen.

Und ich wart jetzt auf den nächsten, der rumhüpft und schreit: Wenn das nicht im Gesetz steht, gilt das für mich nicht.

Geschrieben
Der BDMP erkennt andere "Schießtermine" an, Du musst aber an min. 4 Schießen einer SLG teilgenommen haben. Die Anzahl der Ergebnisse bewegt sich aber auch so um die 12 - 18 Stück, meine ich.

18x im Jahr oder EINMAL im Monat (=12)

Geschrieben
18x im Jahr oder EINMAL im Monat (=12)

Woher hast Du diese Monatsregel? Die WaffVwV führt dazu aus:

§ 14 Abs. 2 Satz 2 verlangt für die Glaubhaftmachung eines Bedürfnisses

für jede Waffe eine Bescheinigung eines anerkannten Verbandes oder

angegliederten Teilverbandes darüber, dass

- der Antragsteller ihm angehört und seit mindestens 12 Monaten den

Schießsport mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen regelmäßig, also in

der Regel 18mal verteilt über das ganze Jahr, betrieben hat (Nummer

1);

Geschrieben

Also egal ob ich mal einen Monat nicht schießen war?

Nebenbei bemerkt hat das allerdings nichts mit dem Thema zu tun

Das Thema ist sowieso schon hart an der Grenze bestehen bleiben zu können, also darf ich die Herren bitten beim Thema zu bleiben... ;)

Geschrieben
Also egal ob ich mal einen Monat nicht schießen war?

Das Gesetz will es nicht genau an Zeitpunkten festlegen. Da darf eine Urlaubspause oder Krankheit oder sonst was zwischen liegen. Das Vereinsheim macht ja auch Urlaub und hat geschlossen.

Geschrieben
Woher hast Du diese Monatsregel? Die WaffVwV führt dazu aus:

§ 14 Abs. 2 Satz 2 verlangt für die Glaubhaftmachung eines Bedürfnisses

für jede Waffe eine Bescheinigung eines anerkannten Verbandes oder

angegliederten Teilverbandes darüber, dass

- der Antragsteller ihm angehört und seit mindestens 12 Monaten den

Schießsport mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen regelmäßig, also in

der Regel 18mal verteilt über das ganze Jahr, betrieben hat (Nummer

1);

http://www.bdmp.de/lvnrw.de/formulare/Hinweise_Antrag.pdf

Punkt 6, Unterpunkt 2

Geschrieben

Auf dem Formular vom BSSB unterschreibt der Vorstand die 12monatige Mitgliedschaft und das Vorhandensein der geeigneten Schießstände.

Was wiederum nicht geht, die Nachweise die Du als Gast woanderst geschossen hast. Denn der Verein selbst unterschreibt, dass er die geeigneten Stände nachweisen kann. Und leider zählen da Gast-Schießen nicht.

Woher ich das weiß? Hatte schon selbiges Problem mit dem Trachtenverein.

Geschrieben

Es gilt die Meldung an den Landesverband, da mit der Meldung auch die Eintragung in deren Rechner erfolgt. Es kann durchaus mal zu Differenzen kommen, wenn es mit der Meldung mal irgendwo hängt, sollte zwar net, kann aber mal passieren, hierbei bitte auch net vergessen, dass sowohl imVerein als auch im Kreis Ehrenamtliche arbeiten...

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