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IGNORED

VL Revolver auf Volksfest ?


raphael1966

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

bei uns im Dorf ist eine große Feier und mein Schützenverein möchte einige Vorderladerwaffen ausstellen und erklären.

Nun wurde ich gefragt ob ich meine Waffen zur Verfügung stelle und ich habe zugesagt.

Hinterher habe ich jetzt aber doch schwere Bedenken bekommen….

Ich würde ja meine einschüssigen Lang und Kurzwaffen zur Verfügung stellen aber wie sieht das mit dem VL Revolver aus?

Kann ich denn einfach so auf einem Volksfest an die Wand hängen ?

Gilt das als führen ?

Also ich habe ehrlich gesagt fette bedenken und werde einen Rückzieher machen.

Ich habe meine gelbe gerade mal ein halbes Jahr und wirklich keine Lust meine Zuverlässigkeit zu verlieren.

Rechtlich gesehen ist das wohl das überlassen einer Waffe und nicht so ohne.

Was meint Ihr ?

Bin ich übervorsichtig oder ist unser Verein ahnungslos?

Danke für euere Antworten !!

Gruß Raphael

Geschrieben

In so einem Fall würde ich mich an meine Behörde wenden, das persönliche Gespräch suchen und genau erklären, was geplant ist.

Am besten das Ganze gleich in schriftlicher Form mitbringen und vom SB absegnen lassen, oder eben nicht.

Wenns klappt, ist gut, wenn nicht warst Du eben vorsichtig genug um zu fragen.

Ich würde genau erklären wie die Waffen asugestellt werden und erklären, dass natürlich alle Vorkehrungen getroffen werde, damit KEINE Waffe gestohlen werden kann.

Auch schriftlcih anfragen solltest Du, was passiert, wenn eine Waffe abhanden kommt.

Die Dinger kann man doch eh ab 18 kaufen - also sooo groß ist das Problem sicher nicht.

Geschrieben

Bin nicht sicher... Schwanke zwischen "Laß es!" und "Sichere Dich behördlich ab!"

Wobei ich beim Thema Vorderladerwaffen unsicher bin...

Wenn aber etwas mit der Behörde ungeklärt bleibt, würde ich es lassen.

Punkte, die mich zu diesem Rat bringen:

- das Event findet außerhalb einer Schießstätte (auf der Du die Waffe(n) ja führen dürftest) statt

(Vielleicht gibt es ja eine Sondergenehmigung für sowas??)

- Du hast nur die Berechtigung die Waffe(n) von zu Hause zum Wettkampf, Schießstand, Büma etc. zu transportieren (ein öffentliches Volksfest gehört sicher nicht dazu)

Aber ich lasse mich gern aufklären...

Tipp: Warum lässt Euer Verein nicht den Stand mit den "gefährlichen" Knallstöcken innerhalb des Vereinsgeländes aufbauen - auf dem Volksfest-Stand könnt ihr ja gern darauf hinweisen, daß im Verein die richtig lauten Dinger gezeigt (oder gar geschossen???) werden... Wäre doch eine bessere Werbung, oder?

Geschrieben
Die Dinger kann man doch eh ab 18 kaufen - also sooo groß ist das Problem sicher nicht.

Bei nem Revolver schon. Ich würde es ohne behördliche Rückendeckung nicht machen.

Jürgen

Geschrieben

Hier noch schnell ein Auszug aus dem WaffG, der vielleicht hilft - besonders Absatz (2)...

§ 42

Verbot des Führens von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen

(1) Wer an öffentlichen Vergnügungen, Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen,

Ausstellungen, Märkten oder ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen teilnimmt, darf

keine Waffen im Sinne des § 1 Abs. 2 führen.

(2) Die zuständige Behörde kann allgemein oder für den Einzelfall Ausnahmen von

Absatz 1 zulassen, wenn

1. der Antragsteller die erforderliche Zuverlässigkeit (§ 5) und persönliche

Eignung (§ 6) besitzt,

2. der Antragsteller nachgewiesen hat, dass er auf Waffen bei der

öffentlichen Veranstaltung nicht verzichten kann, und

3. eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung nicht zu besorgen ist.

(3) Unbeschadet des § 38 muss der nach Absatz 2 Berechtigte auch den Ausnahmebescheid

mit sich führen und auf Verlangen zur Prüfung aushändigen.

Geschrieben
Die Dinger kann man doch eh ab 18 kaufen - also sooo groß ist das Problem sicher nicht.

:confused:

VL-Revolver? Seit wann das denn wieder? Nene, die gehören auf die WBK...

Das "Führen"-Problem besteht auch bei den einschüssigen, sofern es nicht Lunten-oder Steinschloßwaffen sind. Und selbst dann greift § 42, wie von trichter bereits zitiert.

=> Ab zur Behörde, alles schriftlich fixieren lassen, Ausnahmebescheid mit aufs Fest.

Den Revolver an einen Unberechtigten überlassen würde ich allerdings nicht. Ist denn keiner in dem Verein, der auf dem Stand mitarbeitet und irgend eine WBK hat? Falls doch => Leihschein Oder arbeitest Du selbst dort mit? Dann entfällt natürlich der Leihschein, sofern Du brav auf den Revolver aufpasst.

Geschrieben

Klare Sache, ohne Genehmigung geht gar nix.

VL-Waffen mit Perkussionszündung sind vom Führ-Verbot erfasst, auch natürlich der Revolver. Erarbeitet mal ein Konzept, legt es dem Ordnungsamt und der Waffenbehörde vor (kann sein, daß die identisch sind, muss aber nicht). Also z.B. kein Treibladungsmittel am Stand, nur mit sachkundiger Aufsicht, Altersgrenzen werden kontrolliert etc.

Fragt doch bei der Gelegenheit ab, ob denn Zündhütchen abgeschossen werden dürfen (Schießgenehmigung!), eventuell mit Uhrzeit und/oder Mengenbegrenzung. "Richtig" Schießen oder Böllern wäre die nächste Steigerung, das geht aber nur mit Schießerlaubnis und den entsprechenden Vorkehrungen, lasst das mal besser.

Da der VL-Revolver Erwerbsscheinpflichtig ist, musst Du selbst drauf aufpassen, oder einer entsprechend berechtigten Person einen Leihschein ausstellen, die anderen VL-Waffen sind da weniger kritisch, aber: erst ab 18 !

Eventuell entspannt sich das Ganze, wenn Ihr den Stand auf dem Volksfest als "Geschäftsraum" anseht. (So als Argumentations-Hilfe) dann dürftet ihr dort auf dem Stand die Waffen "Führen" und entsprechend dem vom Bedürfnis umfassten Zweck (Sportwerbung) auch dorthin transportieren. Klärt das aber mal mit der Marktleitung ab, eventuell haben die auch auf den Ständen Hasurecht (er Hausrecht), das wäre dann im Mietvertrag explizit festzuhalten, daß Ihr dort Waffen (Art, Anzahl, berechtigte Personen) führen dürft.

Viel Glück und Erfolg

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