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IGNORED

WaffG contra Mittelalterszene


Asgard

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Geschrieben
in cuxhafen waren "wurfsterne" dabei. Klar, die erwachsenen und kinder fanden es toll

damit zu werfen.

es ist aber schlicht ein verbotener gegenstand!

oeyni

Wenn es Wurfsterne in Form asiatischer "Shuriken" waren, ja. Dann wäre natürlich auch der Umgang damit auf einer Brauchtumsveranstaltung verboten gewesen. Solche Teile waren aber im Mittelalter in Europa auch nicht üblich.

Geschrieben
Wenn es Wurfsterne in Form asiatischer "Shuriken" waren, ja. Dann wäre natürlich auch der Umgang damit auf einer Brauchtumsveranstaltung verboten gewesen. Solche Teile waren aber im Mittelalter in Europa auch nicht üblich.

Tauschi,

so steht es in der Anlage 2:

1.3.3 sternförmige Scheiben, die nach ihrer Beschaffenheit und Handhabung zum Wurf auf ein Ziel bestimmt und geeignet sind, die Gesundheit zu beschädigen (Wurfsterne);

Egal ob asiatisch oder europäisch mittelalterlich. <_<

Falls jedoch eher krähenfußartig und keine Scheibe ... :AZZANGEL:

Geschrieben

Also mein Senf dazu wäre:

Auf der letzten Waffenbörse in Stuttgart habe ich einen Beamten des LKA gefragt, wie es mit Schaukampfschwertern aussehen würde.

Seine Antwort: "Das ist einfach nur ein besonderes Stück Stahl und unterliegt keinem Verbot."

Geschrieben
War auch schon auf "mittelaltermärkten" wo Ritter,Gauckler, und auch manche Schaukämpfer ihr

"Unwesen" trieben und auch Streifenpolisten waren anwesend und applaudierten.

Letztere kümmerten sich aber weniger ums waffengesetz sondern mehr darum, Taschendiebstähle zu verhindern.

Das neue WaffG ist auch erst seit April in Kraft und manchem Dorfbüttel so im Einzelnen nicht bekannt - aber das wird sich absehbar ändern.

Da Schaukampfschwerter jedoch in der Regel stumpf sind (3 - 4 mm breite "Schneide") sind es ja keine Klingen im eigentlichen Sinne - gilt dann die 12 cm-Beschränkung trotzdem ?

Inwieweit "Hiebwaffe" wäre dann die nächste Frage.

Geschrieben
Alles Quatsch diese Verordnungen im Endeffekt kann alles eine Hiebwaffe sein, ...

Golfschläger Tennisschläger ect.

bezogen auf Schaukampfschwerter und dem WaffG vom 1. April sollte man den Hersteller vieleicht mal auf § 2 Abs. 5 WaffG hinweisen*...

die 3mm ect. resultieren wahrscheinlich noch von den Ausnahmen dieser "Fechtgegenstände" aus dem Fechtsport...

mit dem neuen WaffG sollte man evtl. vorher gucken was möglich ist.

*mittelalterliche Sportgeräte

Geschrieben
Falls jedoch eher krähenfußartig und keine Scheibe ... :AZZANGEL:

Genau so würde ich das aber Differenzieren.

ZITAT

1.3.3 sternförmige Scheiben, die nach ihrer Beschaffenheit und Handhabung zum Wurf auf ein Ziel bestimmt und geeignet sind, die Gesundheit zu beschädigen (Wurfsterne);

Die verbotenen "Wurfsterneigenschaften" sind ja, ausnahmsweise, im Gesetz klar definiert.

Wenn einer bei der Mittelalterparty mit Wurfsternen ("sternförmigen Scheiben") schmeisst, so ist das böse weil verbotener Gegenstand und zusätzlich falsch, da es diese Dinger bei uns nicht gab. Schmeisst einer mit mittelalterlichen "Krähenfüßen" so sind diese vom Gesetz nicht erfasst und sind deshalb auch nicht böse.

Eigentlich ist das alles krümelkackerei.......

Nichtsdestotrotz würde ich mich nicht, ausserhalb von entsprechenden Veranstaltungen, mit einer solchen Waffe ohne abgeschlossenes Behältnis erwischen lassen. Und sei sie auch noch so stumpf. Bei den "Messern&Blankwaffen" schrieb schon jemand von Ordnungswidrigkeitsverfahren.......

Gruß Tauschi

Geschrieben

Wie siehts es denn mit dem Baseballschläger im Kofferraum aus?

Ist stumpf, nur ein Stück Stahl mit einer besonderen Form...

Aber aus meiner Zeit als aktiver Baseballspieler meine ich, mich erinnern zu können,

dass man den nur als Mitglied eines Baseballvereins mitführen durfte (ähnlich wie Sportschütze zu Training oder Spiel)?!

...wobei man ja auch kein Schreiner sein muß, um ein Beil durch die Gegend zu fahren !??

  • 8 Monate später...
Geschrieben

Sorry wenn ich den alten Fred noch mal hochhole, aber aktuell muss ich mich auch mit der Fragestellung befassen.

Ich den vorherigen Antworten wird immer wieder die Zulässigkeit des Führens auf Mittelalterveranstaltungen daran festgemacht, ob es sich sich um ein stumpfes Schaukampfschwert handelt oder um ein scharfes.

Aber wenn ich den Gesetztestext richtig interpretiere ist es doch Wurst.

Demnach auch scharfe Schwerter auf Traditionsveranstaltungen erlaubt; Transport beachten. Oder ?

Gruß

Markus

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