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IGNORED

Bedürfnis für Kurzwaffe auf Jagdschein erlischt durch Bedürnis auf Basis der Sportordnung?


Gerri

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Dieser Bescheid ist doch gebührenpflichtig? Bekommt man die erstattet wenn man hinterher Recht bekommt?

In der Regel wir immer die Information mitgeliefert, daß man zwischen 25€ und 500€ hätte erheben können aber nur 150€ erhebt.

So nach dem Motto - mach' blos nicht den Dicken sonst kostet der nächste 500€ -

Ich hab in dieser Richtung Erfahrung. Der Bescheid wird hinterher mit der WBK/ den normalen Gebühren verrechnet, ebenso trägt der Unterlegene die Gerichtsgebühren und weitere Auslagen (Porto, Fahrkosten zur Verhandlung,...). Ob der Anwalt auch gezahlt wird, entzieht sich meiner Kenntnis, ich hab keinen gebraucht...

Gruß

Erik

Geschrieben

Verstehe ich das richtig, wenn ich wissen will bzw. es schriftlich( rechtsmittelfähiger Bescheid ? ) haben will auf welchem Paragraph zB. die Ablehnung meines Antrages beruht kostet das eine extra Gebühr ? Und nicht gerade wenig ?

Geschrieben
Verstehe ich das richtig, wenn ich wissen will bzw. es schriftlich (rechtsmittelfähiger Bescheid?) haben will auf welchem Paragraph zB. die Ablehnung meines Antrages beruht kostet das eine extra Gebühr? Und nicht gerade wenig?

Immer wenn die Verwaltung im Auftrag eines Bürgers tätig wird (Verwaltungsakt) kostet das Geld / kann das Geld kosten. Wie viel oder wenig das im Einzelfall ist, hat sich am Aufwand der Behörde zu orientieren.

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