Zum Inhalt springen
IGNORED

Neubeantragung bei Waffentausch?


sportschütze3007

Empfohlene Beiträge

Servus,

ich bräuchte Eure Hilfe.

Im Februar habe ich mir einen S&W 629 Classik gekauft.

Aus Zeitmangel konnte ich mit dieser Waffe nicht schießen und habe nun folgende Mängel an der Waffe festgestellt:

- Kimme ist schief montiert

- Timing stimmt nicht exakt

Ich brachte also die Waffe zum Büma und dabei ist mir da ein 629er Universal Champion ins Auge gestochen.

Nun stellte ich die Frage an das Landratsamt, ob ich die Waffe zurückgeben kann und dafür die o.a Waffe kaufen kann.

Es ändert sich ja weder das Kaliber noch der Hersteller noch das Modell (629)!

Das Landratsamt verlangt nach dem Bundesgesetz einen völlig neuen Antrag, bei dem vom Landesverband das Bedürfnis neu bescheinigt wird und dann wird vom Landratsamt die Genehmigung zum Kauf erteilt. :icon13::peinlich:

Natürlich muß ich die vollen Kosten tragen!

Kurzform:

Ich gebe eine Waffe wegen technischen Mängeln zurück und muß nun einen neuen Antrag stellen, weil die "neue Waffe" eine Zusatzbezeichnung hat :icon13::peinlich::confused:

Sagt mal, leben wir denn nun wirklich in einer Bananen Republick, wo der Willkür freien Lauf gelassen wird?

Mich würden Euere Meinungen und/oder Erfahrungen in dieser Beziehung interessieren, da es sich ja hier um ein Bundesgesetz handelt.

Allerdings habe ich den Verdacht, dass hier das Gesetz unterschiedlich interpretiert wird.

Auf keinen Fall möchte ich das so hinnehmen!

Gruß

Sportschütze3007

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

......Es ändert sich ja weder das Kaliber noch der Hersteller noch das Modell (629)!

Das Landratsamt verlangt nach dem Bundesgesetz einen völlig neuen Antrag, bei dem vom Landesverband das Bedürfnis neu bescheinigt wird und dann wird vom Landratsamt die Genehmigung zum Kauf erteilt.......

Ist leider so, wenn die Waffe einmal eingetragen ist dann PP. :peinlich: Es ändert sich ja auf jeden Fall die Waffennummer.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Na, wenigstens hasts ja noch innerhalb der ersten 6 Monate bemerkt, dass Du eine Gurke von "Schmitt &Westen" gekauft hast.

Wenn es ein Umtausch auf Garantie ist, woran Dich ja keine Schuld trifft, dann trägt der Büchsenmacher die Kosten für die Umtragungen in der Behörde; könntest diese als von diesem einfordern... ob das allerdings dann zum bessern Verhältnis beiträgt wage ich zu bezweifeln.

Kläre doch mit Deiner Behörde nochmal, dass es ein Garantiefall ist, frage, welche Unterlagen sie benötigen und lasse Dir evtl. von Deinem Büchsenmacher eine Betsätigung ausstellen, dass die Waffe auf Grund Garanttie ausgetauscht wurde.

Wurde hier schonmal in WO ausfühlich diskutiert.

IMI

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Die Behörde ist da im Recht. Es ist ja kein Mangel, der nicht abstellbar wäre. Klingt für mich eher nach einem Fehlkauf, und das ist dann PP, wie bereits beschrieben.

Mit Willkür hat das IMHO nunmal gar nichts zu tun.

Warum denn jetzt unbedingt eine Champion und nicht bei der Classic die Mängel abstellen lassen?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Die Behörde ist da im Recht. Es ist ja kein Mangel, der nicht abstellbar wäre. Klingt für mich eher nach einem Fehlkauf, und das ist dann PP, wie bereits beschrieben.

Mit Willkür hat das IMHO nunmal gar nichts zu tun.

Warum denn jetzt unbedingt eine Champion und nicht bei der Classic die Mängel abstellen lassen?

wenn mans eng sieht, hast du recht; bei wohlwollender auslegung hingegen sollte ein gratistausch (lediglich aufpreiszahlung) klappen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Kurzform:

Ich gebe eine Waffe wegen technischen Mängeln zurück und muß nun einen neuen Antrag stellen, weil die "neue Waffe" eine Zusatzbezeichnung hat :icon13::peinlich::confused:

Sagt mal, leben wir denn nun wirklich in einer Bananen Republick, wo der Willkür freien Lauf gelassen wird?

Mich würden Euere Meinungen und/oder Erfahrungen in dieser Beziehung interessieren, da es sich ja hier um ein Bundesgesetz handelt.

Allerdings habe ich den Verdacht, dass hier das Gesetz unterschiedlich interpretiert wird.

Auf keinen Fall möchte ich das so hinnehmen!

Gruß

Sportschütze3007

Das ist so rechtens. Hatte schonmal das gleiche Problem: Alte Pumpe kaputt eine neue musste her. Ich brauchte komplett den ganzen Bedürfnisquatsch wie bei jeder Neuerwerbung auf Grün. :icon13:

Grüße

Bender

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Sagt mal, leben wir denn nun wirklich in einer Bananen Republick, wo der Willkür freien Lauf gelassen wird?

Mich würden Euere Meinungen und/oder Erfahrungen in dieser Beziehung interessieren, da es sich ja hier um ein Bundesgesetz handelt.

Allerdings habe ich den Verdacht, dass hier das Gesetz unterschiedlich interpretiert wird.

Das ist keine Willkür, sondern Anwendung geltenden Rechts.

Einen Waffentausch - auch bei gleichem Modell - kennt das WaffG nicht.

Auf keinen Fall möchte ich das so hinnehmen!

Du wirst aber kaum eine andere Wahl haben, das Recht ist eindeutig auf Seiten der Behörde.

Eventuell kannst Du die SB überreden, mal eien Ausnahem zu machen, da der Büxer die Waffe zurücknimmt.

Gruß

Michael

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

was hindert dich daran die Bedürfnisbescheinigung nochmal einzureichen?

andererseit kannst du auch auf dem Neuantrag den Sachverhalt schildern...

wenn man Streit sucht kann man ihn hier finden

Ich suche keinen Streit, sondern ich habe ja eine genehmigte Waffe, die neben der miserablen Verarbeitung die beschriebenen Mängel aufweist.

Ich sehe nur nicht ein, dass ich exakt 81,80 EUR noch mal ausgebe für eine Genehmigung der Genehmigung :icon13:

Außerdem dauert bei uns eine Waffe neu zu beantragen ca. 8 Wochen!

Es würde sich ja ausschließlich die Waffennummer ändern.

Fest steht, dass ich diese und ausschließlich diese vermurkste Waffe, nicht mehr haben will.

Der Büma tauscht die Waffe ja, aber dann ändert sich ja auch die Waffen Nummer!

Somit dachte ich mir, o.k, dann nimmst halt gleich eine andere.

Hat nichts mit Fehlkauf zu tun!

Ich stimme mit Euch voll über ein, dass die Behörde nach Gesetz handelt, aber es muss doch erlaubt sein so einen Sch... zu hinter fragen!

Mein Standpunkt ist folgender:

Leider haben viele der Waffenbesitzer diese Mentalität angenommen, dass man nur keinen Ärger verursachen soll, denn "man will ja was von Denen"!

Ich stehe auf dem Standpunkt, dass diese Beamten für mich da sind und nicht umgekehrt und das ich keine Almosen will sondern mein Recht.

Wenn das Recht für mich nicht nachvollziehbar ist, Frage ich halt nach.

Liege ich da so Falsch :confused:

Gruß

Sportschütze3007

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich sehe nur nicht ein, dass ich exakt 81,80 EUR noch mal ausgebe für eine Genehmigung der Genehmigung

wenn es dir nur um die Gebühren geht...an denen kommste nicht vorbei

die Bedürfnisfrage bzw der Voreintrag ist mit dem SB verhandelbar bzw evtl. ein Streitfall

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

doch, denn eigentlich muss die der händler, oder hersteller zahlen.

nimm ihn in regress!

dazu müsste er den §§ Sachmangel hinundher Quatsch bis zu nem Urteil durchziehen...

nennen wir es Kulanz? oder nen bischen Rabatt auf das Neuteil...

ansonsten sind die waffenrechtlichen Gebühren doch wie Busfahren und Parkplatzkosten...man bekommt ja beim Discounter auch kein Spritgeld wenn der Jogurt schimmelig ist

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

....man bekommt ja beim Discounter auch kein Spritgeld wenn der Jogurt schimmelig ist

wenn man nett danach fragt und nach einem kleinen bonus verlangt, weil man nun soviel ärger hatte und extra nochmal vorbeikommen musste, bekommt man sehr wohl oft noch eine kleine aufwandsentschädigung.

muss man halt zur not den geschäftsführer verlangen.

sportschütze3007 hat morgen geburtstag; vermutlich war der händler deshalb so freundlich zu ihm - oder sollte es wirklich noch sooo freundliche händler geben?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

oder sollte es wirklich noch sooo freundliche händler geben?

die kleinen bei mir machen das z.b. alle aus Kulanz...

auch im Falle von...etwas teureres und schickeres wird sich bemüht das irgendwie plattzuschreiben :eclipsee_gold_cup:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

...

Hat nichts mit Fehlkauf zu tun!

Ich stimme mit Euch voll über ein, dass die Behörde nach Gesetz handelt, aber es muss doch erlaubt sein so einen Sch... zu hinter fragen!

Mein Standpunkt ist folgender:

Leider haben viele der Waffenbesitzer diese Mentalität angenommen, dass man nur keinen Ärger verursachen soll, denn "man will ja was von Denen"!

Ich stehe auf dem Standpunkt, dass diese Beamten für mich da sind und nicht umgekehrt und das ich keine Almosen will sondern mein Recht.

Wenn das Recht für mich nicht nachvollziehbar ist, Frage ich halt nach.

Liege ich da so Falsch :confused:

Gruß

Sportschütze3007

Da stimme ich Dir vollkommen zu. Die Behörde ist nichts anderes als ein Dienstleister der für den Kunden (uns) einen Service anbietet. Das haben viele Sachbearbeiter noch nicht erkannt (Thema Freundlichkeit, Kompetenz...). Aber das ist ein anderes Thema.

Bei Dir muss sich der Sachbeaarbeiter im Rahmen des Gesetzes bewegen, und das sieht in Deinem Fall halt diesen (für Dich ungünstigen) Weg vor.

Deshalb: vor finaler Eintragung ausleihen und ab auf die Bahn. Dann sieht man was man gekauft hat und ob man sich den "Klump" (überspitzt formuliert) dann wirklich eintragen lässt. So kann man sich viel Ärger sparen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Da stimme ich Dir vollkommen zu. Die Behörde ist nichts anderes als ein Dienstleister der für den Kunden (uns) einen Service anbietet. Das haben viele Sachbearbeiter noch nicht erkannt (Thema Freundlichkeit, Kompetenz...). Aber das ist ein anderes Thema.

Bei Dir muss sich der Sachbeaarbeiter im Rahmen des Gesetzes bewegen, und das sieht in Deinem Fall halt diesen (für Dich ungünstigen) Weg vor.

Deshalb: vor finaler Eintragung ausleihen und ab auf die Bahn. Dann sieht man was man gekauft hat und ob man sich den "Klump" (überspitzt formuliert) dann wirklich eintragen lässt. So kann man sich viel Ärger sparen.

Das mit dem ausleihen macht halt fast kein Händler, da die Waffe sonst als "gebraucht" anzusehen ;) ist!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das mit dem ausleihen macht halt fast kein Händler, da die Waffe sonst als "gebraucht" anzusehen ;) ist!

Da habe ich andere Erfahrungen gemacht. Frank & Monika z.B. hat mir drei Schießprügel (UHR) zum Testen mitgegeben.

Die konnte ich auf heimischem Stand probeschießen.

Zwei zurück, einer war danach meiner. Wo ist das Problem?

Von einigen Schützenbrüdern habe ich Ähnliches gehört. :good:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.