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IGNORED

Bedürfnisnachweiß


Gast

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hi @ All

Ich hätte mal ne Frage an die Spezialisten unter euch.

Im November letzten Jahres bin ich wieder in meinen alten Schützenverein eingetreten und gleich beim BSSB und BDS gemeldet worden( November 2007)

Nun habe ich im Frühjahr 2008 mein Abitur geschrieben, weswegen es mir leider nicht möglich war jeden Monat zum Schießen zu gehen. Somit bin ich bis jetzt leider nur auf 4 Termine gekommen, an denen ich (im Schießbuch dokomentiert) beim Training war.

Nun heißt es ja, dass man um ein Bedürfnis anzumelden nachweisen muss, dass man regelmäßig geschossen hat. Nun meine Frage: Heißt das, ich muss innerhalb von 12 Monaten jeden Monat mindestens einmal geschossen haben oder heißt es, ich muss innerhalb eines Jahres 18 Trainingseinheiten nachweisen können?

Also quasi jetzt noch 14x Schießen gehen müssen um Bedürfnis anmelden zu können im November?!

Gruß Jan

Geschrieben

Hmm ok, erstes Problem ^^

Letzter Eintrag war im März 08, zuvor Dezember 07 und zweimal November 07

Gruß Jan

Geschrieben

so wie ich das sehe, musst du dann jetzt im juli nochmal neu anfangen, gehst 18mal schießen, kannst dann einen mnat deiner wahl pausieren und dann im juli 2009 ne waffe beantragen.

deine 4(!) übungstermine nutzen dir nichts.

gruß

IMI

(auch im bssb)

Geschrieben

Und da beschweren sich viele über den DSB. Das mit den 18 Terminen steht nirgends wirklich vorgeschrieben und ich wurde auch noch bei keinem Antrag der sich innerhalb des Regelbedürfnisses befand beim DSB nach Schießnachweisen gefragt. Und auch bei Beantragung über das Regelbedürfnis hinaus wird nur ein Nachweis gefordert das ich die letzten Monate ab und an mal mit Waffen aus dem Bestand geschossen habe und da gibt es auch kein 12 Monats und oder 18x Gedöhns.

Ruf einfach mal den zuständigen Menschen beim LV an und frag ihn wie er es gerne möchte, am Ende zählt nämlich dies.

Geschrieben
... Das mit den 18 Terminen steht nirgends wirklich vorgeschrieben...

Mitnichten, es steht in Ziffer 14.2.1 der WaffVwV:

§ 14 Abs. 2 Satz 2 verlangt für die Glaubhaftmachung eines Bedürfnisses

für jede Waffe eine Bescheinigung eines anerkannten Verbandes oder

angegliederten Teilverbandes darüber, dass

- der Antragsteller ihm angehört und seit mindestens 12 Monaten den

Schießsport mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen regelmäßig, also in

der Regel 18mal verteilt über das ganze Jahr, betrieben hat (Nummer

1);

- die beantragte Waffe entsprechend der Schießsportordnung nach § 15

Abs. 7 für die Disziplin zugelassen und erforderlich ist (Nummer 2);

der Fall dass mit ihr nach den tatsächlichen Nutzungsmöglichkeiten

des Antragstellers auch geschossen werden kann. Die Waffenbehörde

muss die vorgelegten Bescheinigungen lediglich auf Vollständigkeit

und Plausibilität überprüfen.

Außerdem ist die Choose in den Befürwortungsrichtlinien des BDS verankert:

Grundsätzlich sind alle schießsportlichen Aktivitäten des Mitglieds zu berücksichtigen. D.h. neben

den Trainingseinheiten gem. BDS Sporthandbuch zählen dazu auch die Teilnahme an BDS Wettkämpfen

und die Teilnahme am Training bzw. Wettkämpfen anderer anerkannter Verbände. Der

Nachweis erfolgt über das persönliche Schießbuch des Mitglieds, das in Kopie dem Antrag beizulegen

ist (Kopie der letzten 12 Monaten).

Als Mindestzahl werden im Regelfall 18 „Aktivitätseinheiten“ innerhalb der letzten 12 Monate gefordert,

wobei mindestens 10 davon im befürwortenden Verein erfolgt sein müssen.

Geschrieben
so wie ich das sehe, musst du dann jetzt im juli nochmal neu anfangen, gehst 18mal schießen, kannst dann einen mnat deiner wahl pausieren und dann im juli 2009 ne waffe beantragen.

deine 4(!) übungstermine nutzen dir nichts.

gruß

IMI

(auch im bssb)

Ist der BSSB so streng in der Auslegung?

Ich meine, dass wenn er jetzt eifrig trainiert, vielleicht sogar auf mehr als 18 Termine kommt und seine inaktiven Zeiten plausibel erklärt... also ich würde es versuchen und bei uns wäre es ein Versuch wert.

Geschrieben
so wie ich das sehe, musst du dann jetzt im juli nochmal neu anfangen, gehst 18mal schießen, kannst dann einen mnat deiner wahl pausieren und dann im juli 2009 ne waffe beantragen.

deine 4(!) übungstermine nutzen dir nichts.

gruß

IMI

(auch im bssb)

Das wäre mir neu, so wie ich das sehe kann er ganz normal noch seine 14 Trainingseinheiten machen und dann beantragen. Das mit max. 1 Monat pausieren höre ich zum ersten mal. Da er auch noch beim BDS gemeldet ist wäre hier, vorausgesetzt der BSSB sieht es wirklich so restriktiv, auch noch eine Möglichkeit für eine Befürwortung.

Gruß,

Thomas

Geschrieben
Ist der BSSB so streng in der Auslegung?

Ich meine, dass wenn er jetzt eifrig trainiert, vielleicht sogar auf mehr als 18 Termine kommt und seine inaktiven Zeiten plausibel erklärt... also ich würde es versuchen und bei uns wäre es ein Versuch wert.

Hm, man könnte es versuchen - ich kann aber von zwei Fällen berichten, in denen es nicht geklappt hat. Die müssen aber hier nicht repräsentativ sein.

Zumindest zählt die Abiturvorbereitung nach meinem Dafürhalten zu den wirklich triftigen Verhinderungsgründen.

Geschrieben
Und da beschweren sich viele über den DSB. Das mit den 18 Terminen steht nirgends wirklich vorgeschrieben und ich wurde auch noch bei keinem Antrag der sich innerhalb des Regelbedürfnisses befand beim DSB nach Schießnachweisen gefragt. Und auch bei Beantragung über das Regelbedürfnis hinaus wird nur ein Nachweis gefordert das ich die letzten Monate ab und an mal mit Waffen aus dem Bestand geschossen habe und da gibt es auch kein 12 Monats und oder 18x Gedöhns.

Ruf einfach mal den zuständigen Menschen beim LV an und frag ihn wie er es gerne möchte, am Ende zählt nämlich dies.

Rene ich glaube Du bist nicht mehr so ganz auf dem laufenden.

es ist so wie Pesti es schon richtig angeführt hat! es steht so im WaffG und auch der DSB hat sich daran zu halten! und falls ich richtig inrformiert bin bestätigt nicht der DSB dein bedürfnis, sondern der jeweilige landesverband.

und falls der DSB oder ein Landesverband im DSB ( vertreten durch die funktionäre und die geschäftsstellen ), ein bedürfnis bestätigt ohne dass der schütze seine 18 schießen nachgewiesen hat, dann möchte ich nicht in deren haut stecken wenn das rauskommt!

Rene, du hast mit deiner äußerung allen sportschützen in deutschland einen bären-dienst erwiesen! :appl: ich höre sie schon nach mehr kontrollen und schärferen gesetzen schreien.

gruß alzi

Geschrieben
Ich sehe dort trotzdem keine Vorschrift. "In der Regel", also wohl eher eine Empfehlung.

Da hast Du schon Recht, nur was will der Threadstarter machen, wenn ihm der (Landes-)Verband im dümmsten Fall die Auskunft gibt, dass man hier keine Ausnahme von der Regel begründet sehe, respektive der Vereinspräsi die Unterschrift verweigert?

Allerdings besteht im "Fall Abiturvorbereitung" imho durchaus Grund zur Hoffnung.

Geschrieben

@Alzi: Also ich kann mich auch nicht erinnern, dass die Zahl 18 im WaffG auftaucht, es schon eher einer "Vereinbarung".

Dass es allerdings so lax laufen könnte wie es Rene sagt, wundert mich... und ist zu bezweifeln.

Geschrieben
@Alzi: Also ich kann mich auch nicht erinnern, dass die Zahl 18 im WaffG auftaucht, es schon eher einer "Vereinbarung".

Dass es allerdings so lax laufen könnte wie es Rene sagt, wundert mich... und ist zu bezweifeln.

jo lusumi, du hast recht.... wie man sich täuschen kann. ich war vorhin der meinung es im WaffG gesehen zu haben. hab deswegen extra nochmal nachgesehen. aber dort steht nur dass der verband bestätigen muss dass das mitglied den schiesssport in den vorausgehenden 12 monaten regelmäßig ausgeübt hat. genauer erläutert erst die WaffVwV, dass mind. 18 schießen in den letzten 12 monaten durch den verband zu bestätigen sind und somit ein bedürfnis bestätigt werden kann.

und wenn der verband (entsprechend der äußerung von rene) dies dem antragsteller nicht abverlangt, dann hielte ich das in hohem maße für wunderlich, denn damit stellen sie ihre anerkennung als verband aufs spiel.

gruß alzi

Geschrieben

Oh weh, da hab ich ja nen Stein ins Rollen gebracht.

Glaube ich frage am besten mal meinen Oberschützenmeister, wenn ich ihn das nächste mal seh. War/Ist mir halt nur nicht klar, wie genau diese Aussage mit den 12 Monaten regelmäßig schießen gemeint ist. Man kann das ja so auslegen: 12 Monate regelmäßig (einmal pro Monat) oder 18mal im Jahr, in welchem Abstand egal, da ja schon 12 Monate Mitgliedschaft im Verband vorausgesetzt sind...

Gruß Jan

Geschrieben

Hi krappi,

Zwei Sachen:

erstens: die wenigsten, die hier lesen und schreiben haben irgendetwas dagegen, wenn Du jetzt intensiv trainierst und in den nächsten Monaten Deine Termine "vollmachst". Leider hilft Dir das nix. Zuständig für die Entscheidung sind a ) Dein Vereinsfürst und b ) Der Sachbearbeiter für Waffenbefürwortungen Deines Landesverbandes.

zweitens: Meine Einschätzung der oben angeführten Personen läuft darauf hinaus, daß man Dir Schwierigkeiten machen wird. Wahrscheinlich läuft es auf einen Kompromiss hinaus. Zum Beispiel: bis März nächsten Jahres statt November 08. Rede mal mit dem Fürsten oder rufe beim SB des Verbandes an. Weiterer Tip: versuch mal auf irgendwelche Rundenwettkämpfe oder Pokalschießen zu gehen. Damit dokumentierst Du ja auch, daß es Dir mit dem Sport ernst ist. Es hilft eben Argumente zu sammeln.

Zur Gesetzeslage:

Im WaffG steht etwas von regelmäßig, ein Jahr lang. Nix mit Zeiten, Trainingseinheiten, Waffentyp usw.

In der von SP zitierten Verwaltungsvorschrift steht die vielgeliebte Norm 18x "in 12 Monaten". Das ist eine Behördenanweisung, also nur für die Behörde bindend. Außerdem ist sie nicht in Kraft gesetzt worden. Dennoch wird sie von mehreren Innenministerien zur Anwendung empfohlen. Bei weniger als 18/12 wirst Du wahrscheinlich Ärger mit der Behörde haben.

Die Verbände verpassen sich manchmal mit gusto selber noch zusätzlich ein Paar Umdrehungen am Korsett. Das sind diejenigen, die Dir die meisten Probs machen werden. Und von denen die abwegigsten Sprüche und Forderungen einzusammeln sind. BTW: das hängt an den Leuten, nicht am Verband.

Viel Erfolg

Geschrieben
Dass es allerdings so lax laufen könnte wie es Rene sagt, wundert mich... und ist zu bezweifeln.

Du magst es bezweifeln, was Dein gutes Recht ist, mein letzter Antrag ist jedoch erst wenige Monate her und das damit verbundene Telefonat auch. Ich kann mich nicht mehr an den genauen Wortlaut erinnern, aber ich finde es sehr positiv wenn es im Interesse eines LV liegt das ihren Schützen das Leben nicht unnütz schwer gemacht wird und es im Sinne des Verbandes ist, daß Ihre Schützen die bestmöglichste Unterstützung zur Ausübung Ihres Trainings mit einer eigenen Waffe bekommen. Freude anstatt Frust beim Schießsport.

Kann nicht verstehen das bisher der BDS, etc. immer hoch gelobt wurde was die Waffenbefürwortung anging und der DSB immer in der Luft zerissen wurde, da hat sich dann keine beschwert und eher noch mit über den schlechten DSB hergezogen und nun mal ein Lob für den ach so schlechten Verband und gleich gibts volle Breitseite. Sorry liebe BDSler, etcler, aber auch der DSB hat schöne Seiten und in unserem Verein gibt es auch keine Trachten. Aber um Euch zu beruhigen, halbautomatische LW´s gibts trotzdem nicht, somit könnt ihr Euch wieder entspannen und Euch weiterhin für die Besten halten.

und wenn der verband (entsprechend der äußerung von rene) dies dem antragsteller nicht abverlangt, dann hielte ich das in hohem maße für wunderlich, denn damit stellen sie ihre anerkennung als verband aufs spiel.

Wie vorher schon festgestellt, stellt der Verband gar nichts auf Spiel, da KEINE VORSCHRIFT, sondern nur Empfehlung.

Geschrieben
Oh weh, da hab ich ja nen Stein ins Rollen gebracht.

Glaube ich frage am besten mal meinen Oberschützenmeister, wenn ich ihn das nächste mal seh. War/Ist mir halt nur nicht klar, wie genau diese Aussage mit den 12 Monaten regelmäßig schießen gemeint ist. Man kann das ja so auslegen: 12 Monate regelmäßig (einmal pro Monat) oder 18mal im Jahr, in welchem Abstand egal, da ja schon 12 Monate Mitgliedschaft im Verband vorausgesetzt sind...

Gruß Jan

krappi, die WaffVwV sagt "regelmäßig, also in der Regel 18mal verteilt über das gesamte Jahr". also ist z.B. 18mal schießen jeweils am 1. Januar jeden jahres nicht drin. das wäre zwar auch regelmäßig, aber eben nicht übers jahr verteilt.

deine 18 schießen müssen also möglichst regelmäßig übers jahr verteilt sein. sollte aber auch nicht wirklich ein problem sein. du trainierst 1mal im monat und in einer disziplin schießt du einen rundenwettkampf mit (und wenns nur ausser konkurrenz ist) und schon hast du 18 schießen.

jo und natürlich 12 monate mitgliedschaft im verband. noch als zusatzbemerkung der vollständigkeit wegen (es gibt ja auch verbandsschützen ohne vereinsmitgliedschaft): falls du dein bedürfnis für die beantragung einer gelben WBK brauchst, sind auch 12 monate mitgliedschaft im verein notwendig.

rede mal mit deinem OSM......der wird dir bestimmt bei diesen dingen mit rat und tat zur seite stehen.

gruß alzi

EDIT: Sachkunde nicht vergessen.

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