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IGNORED

Paintball Markierer Besitz legal unter welchen Vorrasusetzungen?


mrschoko

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo ich bin 18 und war gerade ein jahr in den USA. Dort habe ich mir ein Paintball-Gewehr zugelegt, da es in den USA ganz normal ist. Aber ich weiß jetzt leider nicht wie das hier in Deutschland vom Recht her ist. Ich habe keine Ahnung von sowas ....darf ich überhaupt das Paintball-Gewehr ohne Waffenschein besitzen und darf ich es vor allem auch benutzen??? :confused:

Vielen Dank schon mal im Vorraus.

Geschrieben
Hallo ich bin 18 und war gerade ein jahr in den USA. Dort habe ich mir ein Paintball-Gewehr zugelegt, da es in den USA ganz normal ist. Aber ich weiß jetzt leider nicht wie das hier in Deutschland vom Recht her ist. Ich habe keine Ahnung von sowas ....darf ich überhaupt das Paintball-Gewehr ohne Waffenschein besitzen und darf ich es vor allem auch benutzen??? :confused:

Vielen Dank schon mal im Vorraus.

Moin,

die Frage ist nicht mit einem Ja oder Nein zu beantworten, sondern ist ein bischen komplexer:

Ein Paint-Ball-Gewehr ist grundsätzlich eine Waffe und insofern ist eine waffenrechtliche Genehmigung erforderlich.

Hier gibt es folgende Ausnahme: Wenn die Waffe besonders gekennzeichnet ist, darfst Du diese in Deutschland ohne waffenrechtliche Genehmigung besitzen.

Da im Ausland Paint-Ball-Waffen meist über den deutschen Grenzwerten für die Ausnahme liegen, sind diese Waffen Genehmigungspflichtig.

Erzähl mal, welche Markierung auf der Waffe ist.

Geschrieben
Moin,

die Frage ist nicht mit einem Ja oder Nein zu beantworten, sondern ist ein bischen komplexer:

Ein Paint-Ball-Gewehr ist grundsätzlich eine Waffe und insofern ist eine waffenrechtliche Genehmigung erforderlich.

Hier gibt es folgende Ausnahme: Wenn die Waffe besonders gekennzeichnet ist, darfst Du diese in Deutschland ohne waffenrechtliche Genehmigung besitzen.

Da im Ausland Paint-Ball-Waffen meist über den deutschen Grenzwerten für die Ausnahme liegen, sind diese Waffen Genehmigungspflichtig.

Erzähl mal, welche Markierung auf der Waffe ist.

vielen danke für die schnelle antwort.

also das mit der makierung kann ich ihnen leider nicht sagen, da ich die waffe vor einem monat mit der post hierher geschickt habe, aber das paket komischer weise schon 3 wochen im deutschen zoll sitzt :( ....aber ich kann ihnen sagen wie die paintball-waffe heißt: "Tippmann Custom Pro" ....also es könnte theoretisch sein das ich dieses paintball-gewehr gar nicht im haus haben dürfte?? und wie würde ich im falle so eine berechtigung dafür bekommen?

Danke :)

Geschrieben

Wenn Deine Paint Ball Waffe einen "F" Stempel hat ist es kein Problem. Ich gehe aber mal davon aus dass das nicht der Fall ist weil das Teil aus den USA kommt, dann ist dafür eine WBK erforderlich. Ohne die kannst Du das Teil nicht mal beim Zoll abholen. Nur eine Prüfung vom Beschussamt (und nicht alle bieten das an) oder bei der techn.Phys.Bundesanstalt mit anschliessender "F" Stempelung befreit das Teil von der WBK. Geprüft wird ob die Energie über 7,5Joule liegt, nur darunter wird ein F Stempel erteilt, liegt das Teil darüber ist es eine WBK-pflichtige Schusswaffe. Für den Zoll sieht das rechtlich so aus, dass eine genehmigungspflichtige Schusswaffe ohne Genehmigung importiert wurde.

Geschrieben

Maxlrain hat es in wenigen Worten gut beschrieben.

Wenn man so etwas aus dem Ausland einführen will, beantragt man eine Verbringungserlaubnis der zuständigen waffenrechtlichen Behörde.

Die Waffe muss in .de wie beschrieben zur Einzelabnahme zwecks Erteilung des "F im Fünfeck" zu einem Beschussamt, was der Zoll in der Regel sogar selbständig veranlasst.

Die Kosten für das "F-en" variieren (je nach Beschussamt), es dürfte einen Betrag zwischen 90 und 120 Euro ausmachen.

Das Ganze funktioniert aber nur, wenn die Waffe maximal 7,5J liefert - und da geht es schon los: Die Originalversionen der PB-Markierer bieten normalerweise eine deutlich höhere Leistung.

Zusätzlich darf es sich bei der einzuführenden Waffe natürlich auch nicht um einen Vollautomaten handeln.

Das war jetzt die Einfach-Einfach-Version (für den Fall das jetzt beim einen oder anderen Punkt jemand geneigt ist "ja, aber" zu schreiben). Die Details lernt man dann im Laufe des Prozesses.

So, wie es scheint kommen die Ratschläge aber ohnehin zu spät.

Geschrieben
Sag Bescheid wie viele Tagessätze es werden.
:rolleyes: *prust* aber da
Hallo ich bin 18
Jugendstrafrecht zur Anwendung kommen dürfte stehen da wohl allenfalls ein paar Arbeitsstunden im Raum...
Geschrieben

Hier nur mal meine Meinung.

Ich bin kein Experte in diesem Bereich des Waffenrechts.

Bei der Paintballwaffe handelt es sich nicht um eine Waffe, sondern um ein Farbmarkierer.

Warum keine Waffe?

Bei einer Waffe wird ein Geschoß mit Hilfe einer Kraft durch einen Lauf getrieben.

Nur bei einem Paintballmarkierer vermisse ich das Geschoß.

Was man durch den Lauf treibt ist eine dosierte Menge Farbe. Das könnte man auch mit einer Airless-Spritzpistole

machen. Ist es dann eine Waffe, nur weil es Pistole heißt?

Jeder Kärcher ist gefährlicher. (Ich weiß, darum geht es im Waffenrecht nicht)

Das einzige Problem könnte die Bewegungsenergie der Farbe sein. Das könnt einem Physiker des PTA nicht gefallen.

Schlimmstenfalls wird er das Gerät nicht vom Zollamt mitnehemen können. Eine Option wird sein, das er den Markierer

zur Verwertung freigibt. Bestrafung nach Waffenrecht - glaube ich nicht.

Vor dem Besuch auf dem Zollamt würde ich allenfalls eine Rechtsberatung einholen. Das kann durch einen

Anruf bei der eigenen Rechtsschutzversicherung geschehen (wenn vorhanden). Die haben nämlich auch

Anwälte sitzen und bieten solche Beratungen meist kostenlos an.

Ist wie gesagt nur eine Gedankengang...

Geschrieben
Nur bei einem Paintballmarkierer vermisse ich das Geschoß.

Was sind Geschosse im Sinne des Waffengesetzes?

1. Feste Körper

2. gasförmige, flüssige oder feste Stoffe in Umhüllungen (§2 Abs. 3)

Du dürftest der Einzige sein, der beim Paintballmarkierer ein Geschoss vermisst.

Der "Ball" macht den Unterschied wäre es nur "paint" hättest Du recht.

Geschrieben
Bei der Paintballwaffe handelt es sich nicht um eine Waffe, sondern um ein Farbmarkierer.

Das sieht unser WaffG aber ganz anders, weil die portionierte Farbe mittels kalter Gase durch den Lauf getrieben wird. Deshalb braucht das Ding in DE ein F-Zeichen und darf nicht mehr als 7,5 E0 bringen. Andernfalls WBK erforderlich. Und F-Zeichen ist wohl nicht drauf.

Geschrieben
Da sind die Paintball- Balls...

Gilt wohl als Geschoß i.S.d. Affengesetzes

Was Paintballs sind, weiß ich selber. Hab die Dinger schon einmal beschleunigt.

Ich habe die Lage des Threadstarers lediglich aus einem anderen Winkel beleuchtet

und meine persönliche, unvoreingenommene Meinung geäußert.

Aber der denkende Mensch ändert seine Meinung. (Wer sagte das, Nitzsche?)

Desshalb haben wir uns hier zusammengefunden, um genau solche Bildungslücken zu schließen.

Tantalus hat's beschrieben:

Was sind Geschosse im Sinne des Waffengesetzes?

1. Feste Körper

2. gasförmige, flüssige oder feste Stoffe in Umhüllungen (§2 Abs. 3)

Jetzt weiß ich es auch - den Passus mit der Hülle.

Wie vorhin schon geschrieben: Paintballs haben mich bisher nicht sonderlich be/getroffen :lol:

Geschrieben
Was Paintballs sind, weiß ich selber. Hab die Dinger schon einmal beschleunigt.

Höre ich da eine gewisse Gereiztheit raus?

Schnell ein deeskalierendes Smiley : :s75:

Geschrieben
Höre ich da eine gewisse Gereiztheit raus?

Schnell ein deeskalierendes Smiley : :s75:

Nein auf gar keinen Fall. Nicht reizbar ich... Da muß schon was kommen. Nicht wegen ein paar Wörter. Bin schließlich

verheiratet -> Reizschwelle hoch, 24/7-trainingsbedingt!

Bierchen :s75:

Geschrieben

wenn du die waffe beschiessen lassen willst, findest du vielleicht einen importeur, der das macht. ging bei der a5 ohne probleme und war günstiger, als sich selbst drum zu kümmern.

Geschrieben
... Bei der Paintballwaffe handelt es sich nicht um eine Waffe, sondern um ein Farbmarkierer...

Hoppla, sollte die PTB den ganzen Wirbel mit der Zulassungsliste nach § 9 Abs. 2 Nr. 1 BeschG etwa ganz umsonst veranstalten :chrisgrinst:?

http://www.ptb.de/de/org/1/13/133/_anzeigeliste.htm

http://www.ptb.de/de/org/1/13/133/download/Anzeigeliste.pdf

In der zweiten Liste einfach nach ".68" bzw. "17,3 mm" suchen (Geschosskaliber).

Sorry, ist nicht böse gemeint, aber hier geht es nicht um Meinungen. Die Kniften SIND Schusswaffen im Sinne des WaffG.

Wenn der Threadstarter mit anders lautender "Meinung" (hier irrelevant) aufschlägt, wird es nur noch schlimmer.

wenn du die waffe beschiessen lassen willst, findest du vielleicht einen importeur, der das macht. ging bei der a5 ohne probleme und war günstiger, als sich selbst drum zu kümmern.

"Beschießen" ist nicht so ganz der korrekte Ausdruck, da wird nichts beschossen, sondern ein Messprotokoll über die E0 gefertigt und das Zulassungszeichen "F im Fünfeck" erteilt oder eben nicht.

Dazu müsste man aber nicht an einem "Importeur" (der entweder gleich dankend ablehnt oder entsprechend zur Kasse bittet) wenden, die Einzelabnahmen führen Beschussämter durch - man kann sich (modulo des unten genannten eigentlichen Problems) direkt an diese wenden.

Bei den Importeuren verhält es sich so, dass sie eine Baumusterzulassung beantragen, die Waffen sollen ja in größerer Stückzahl importiert werden. Ist diese erteilt, darf der Importeur selbst mit dem "F im Fünfeck" stempeln - zusätzlich müssen die Importeurmarkings sowie die Geschoss-/Kaliberangabe mit auf die Waffe. Ein Belegmuster wird beim BKA hinterlegt.

Das Problem des Threaderstellers ist nicht, wie er das "F im Fünfeck" erhält - das ist ein relativ simples Procedere. Die Schwierigkeit besteht darin, wie die Waffe zu handeln ist, wenn sie zwar schon in Deutschland ist, aber noch kein "F im Fünfeck" besitzt. Eine solche Knifte ist voll EWB-pflichtig!

Von anderen möglichen Stolpersteinen wie FA-Trigger etc. reden wir mal nicht.

Geschrieben
...

Du dürftest der Einzige sein, der beim Paintballmarkierer ein Geschoss vermisst.

Der "Ball" macht den Unterschied wäre es nur "paint" hättest Du recht.

Du siehst das falsch. Mit einem Paintballmarkierer werden die "Balls" mit "Paint" "markiert". Da brauchst Du kein Geschoß.

Geschrieben
Na ja.

Die Redewendung "Cold enough to freeze the balls off a brass monkey" kannte ich schon. Was ich nicht wußte war, daß es Farbmarkierer dafür gibt.

Und wenn man "paint" auf die eigenen "balls" geschossen bekommt, färben die sich bestimmt auch, unabhängig von der Farbe der Projektile. :rolleyes:

Geschrieben

Herrlicher Thread...

Paintballmarkierer, halt ein Markierer, also ein Gerät zum kennzeichnen, von Paintballs. Son Teil, was nen smiley draufdruckt, bevor du das deinem Kumpel mit 30J auf die Nüsse kloppst..

Grün an\\ HAR HAR HAR \\ Grün aus...

das war der Witz..

@ Mrschoko:

So I hope that your gun is allowed to be owned in fck old Germany..

Greetz Tom

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