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IGNORED

Waffentransport


ill phil

Empfohlene Beiträge

...Wenn Du z.B. mit Waffen in der Deutschen Bahn erwischt wirst , dann darfst Du die netten Leute der Bundespolizei

näher kennenlernen und kannst ggf. ziemliche Probleme bekommen...

Ja,da hast Du Recht...

In den Beförderungsbestimmungen der DB,ist das grundsätzlich verboten !!...

Wäre aber mal eine interessante Denksportaufgabe für einen Rechtsgelehrten. Nämlich dann, wenn ein betroffener Fahrgast/Schütze/Jäger im Nachgang ein Klage gegen DB und BuPol wegen Diskriminierung anstrengt.

Die Bahn hat nämlich das Problem, dass sie derzeit immern noch das Monopol bei der Fahrgastbeförderung im Schienenverkehr hält. Somit gibt es im Fall der Fälle für den Betroffenen keine Alternative. Ob eine solche Klage tatsächlich Aussicht auf Erfolg hätte, bliebe zwar abzuwarten, aber interessant wäre es erstmal.

Und wer seine KW mit der Bahn befördern soll, braucht sie nur mitsamt abgeschlossenem Behältnis in sein "normales" Reisegepäck verstauen. Dieses geht nämlich den Zugebegleiter einen feuchten Pups an. Da kann er sich auf die Hinterbeine stellen und Zeter und Mordio schreien so viel und so laut er mag. Der Inhalt meines Reisegepäcks geht ihn einen Feuchten an.

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Jennerwein hat doch alles haarklein dargelegt. So ist es !

Wollen sich jetzt wieder einige hier am Schwarzen Meer zum Kümmelspalten treffen? Manche Dinge sollte man nehmen wie sie sind.

Wenn ich z.B. keiner Erlaubnis zum Führen bedarf, habe ich automatisch eine. Sonst stände da z.B. bedarf es nicht, wenn die zuständige Behöre es genehmigt hat :00000733:

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Hm - ich bin jahrelang mit dem Fahrrad zum Schießstand gefahren, oder gelegentlich sogar gelaufen. Immer mit dem Langwaffenfutteral auf dem Rücken. Obwohl die Polizei mich oft genug auf der Straße gesehen hat, wurde ich nie angehalten oder gar überprüft.

Kurzwaffen in der Bahn? Ab in den Rucksack und keiner sieht's - musste ich auch ein halbes Jahr lang machen, als ich mal kein Auto hatte. Ehrlich gesagt, interessieren mich die Beförderungsbedingungen kein Stück. Was der Schaffner nicht weiß, macht ihn nicht heiß. Gewehr hab' ich nie ausprobiert *g*

lg

SF

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Die Frage die sich mir dann stellt, ist die DB nach Ihren eigenen Bestimmungen z.B. Panzertransporte durch zu führen?? :confused:

Gruss Knollo68

Das is eh ne andere Sache.

z.B. muss die Bahn total unrentable bzw nichtgenutzte Strecken instand halten, weil die z.b. strategisch wichtig im V-Fall sind

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Also ich warte noch auf Angabe der Verordnung...

Zu den Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG: -> klick

Die Bestimmungen zu Handgepäck usw findet der geneigte Leser unter Pkt.7.

Pkt.7.2 legt fest, welche Sachen von der Beförderung durch die Deutsche Bahn AG ausgeschlossen sind:

7.2.1

Von der Mitnahme als Handgepäck oder Traglast sind Gegenstände und Stoffe ausgeschlossen,

die geeignet sind, Mitreisende zu stören oder zu verletzen oder den Wagen zu beschädigen.

Ausgeschlossen sind insbesondere gefährliche Stoffe und Gegenstände, Schusswaffen,

explosive und entzündbare Stoffe und Gegenstände, entzündend wirkende, giftige, radioaktive,

ätzende und ansteckungsgefährliche Stoffe sowie sonstige gefährliche Güter nach

dem Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter (GGBefG) und der hierzu ergangenen

Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung auf der Straße und

mit Eisenbahnen (GGVSE), Mopeds oder Mofas und Gegenstände und Stoffe, deren Beförderung

aufgrund sonstiger Rechtsvorschriften verboten ist. Nach den Freistellungsvorschriften der

Ordnung über die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RID) sind für den

persönlichen Gebrauch jedoch Zündhölzer, Feuerzeuge, Spraydosen mit ungefährlichem Inhalt,

elektronische Aufnahme- und Abspielgeräte, Mobiltelefone sowie tragbare Computer zugelassen.

Damit schließt die Bahn also nicht nur Schusswaffen, sondern auch dazu gehörige Munition von der Beförderung aus.

Jedoch wäre es wirklich mal interessant, einen Rechtsgelehrten zu hinterfragen, ob denn -im Fall der Fälle- eine Klage gegen die Bahn AG wegen Diskriminierung Aussicht auf Erfolg haben könnte. Immerhin hält die Bahn AG im Schienenfernverkehr das Beförderungsmonopol, weshalb der auf den Schienenfernverkehr angewiesene Reisende auch keine Alternativmöglichkeit hat und somit einzig die Beförderung durch die Bahn AG in Betracht kommt.

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http://forum.waffen-online.de/index.php?showtopic=349680

ist alle schonmal durchgekaut worden.

Naja... Aber eine wirkliche Idee gabs da auch nicht... KW halt "verstecken" und Langwaffen... Tjaaaa... Drauf ankommen lassen!???

Aber wie gesagt: Jennerwein meinte, es gibt eine Verordnung, die regelt, was ein Ausschlussgrund sein kann und was nicht. Wo ist die Verordnung???

Wenn die DB dann mit den Bef-Bed. dagegen verstößt ist die Sache durch und erledigt...

Ansonsten hat die ZIEL wieder einen Punkt mehr auf der Todo Liste... Stichwort: Diskriminierung.

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  • 2 Wochen später...
hallo !

ich habe mal eine frage, vielleicht dumm, aber ich habe einmal in einem thread gefragt aber seither keine antwort bekommen:

ich spiele seit einiger zeit mit dem gedanken EVTL.(!!!) mein auto zu verkaufen. wie gesagt: trenne würde ich mich schweren herzens davon aber die heutigen spritpreise sind ja bald nur noch für besserverdienende erschwinglich ! darum die frage, die mich beschäftigt, ob man seinen schiess sport aufgeben müsste, wenn man kein auto hat ? :confused:

wenn man nur einen Roller hätte oder mottorrad o.ä. (also kein auto MIT KOFFERRAUM !) dürfte man dann eigentlich seine LW zum Schiessstand transportieren ? also, wäre die waffe im sinne des gesetzes zugriffsbereit, wenn man das futteral dann nötigerweise nur "am rücken tragen könnte"

also, ich frage echt GAAAANZ vorsichtig, hoffe jemand hat eine hilfreiche antwort für mich !

phil

kannst du das auch mal in deutsch schreiben - oder bist du holländer?

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