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IGNORED

Neulich im Spielzeugladen ...


expressmaster

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hi,

ich bin vor kurzem mit unserem Lütten durch die Spielzeugabteilung eines großen Lebensmittelfilialisten geschlendert und fand dann das:

6b4c-2.jpg

Es ist eine reine "Knallplätzchenpistole", also kein Lauf, der irgendein "Geschoß" freigeben könnte.

Eine einfache rote LED soll einen Laser imitieren und darunter sitzt dann eine kleine Lampe.

Über Qualität, Stabilität, Nutzen etc. brauchen wir wohl nicht sprechen, aber die Sache an sich halte ich für problematisch, vielleicht sogar verboten??

Was meint Ihr?

Gruß,

Michael

- der weder sich noch seinem Kurzen solch ein Produkt gekauft hat!

Geschrieben
... vielleicht sogar verboten??

Ist verboten und kommt ständig vor, da die mit Spielzeug handelnden Personenkreise i.d.R. keinen blassen Deut von den Unsinnigkeiten des deutschen Waffenrechts haben.

Gibt aufgrund genau des geschilderten Fallbeispiels immer wieder happige Konsequenzen, wenn die Behörden von dem Verkauf des Gelumpes Wind bekommen.

Geschrieben
Ist verboten und kommt ständig vor, da die mit Spielzeug handelnden Personenkreise i.d.R. keinen blassen Deut von den Unsinnigkeiten des deutschen Waffenrechts haben.

Gibt aufgrund genau des geschilderten Fallbeispiels immer wieder happige Konsequenzen, wenn die Behörden von dem Verkauf des Gelumpes Wind bekommen.

Und warum ist das Dingen nun verboten???

Geschrieben

Um präzise zu sein: Bei Funzeln, die ausschließlich zur Montage an Spielzeug (das nicht die Schusswaffen-Definition erfüllt) bestimmt sind, greift das Verbot natürlich (noch) nicht.

Insofern war meine o.g. Aussage im Hinblick auf die Knallplätzchenpistole als solche natürlich nicht richtig; sorry dafür.

Aber: Wehe, wenn der gleiche Gegenstand auch (irgendwann einmal) bei irgendeiner grottigen Spielzeug-Airsoft (verschießt Projektile durch Lauf) anbieterseitig verbaut war; so etwas ist meistens gegeben.

Die finden sich nämlich illegaler Weise auch im deutschen Handel.

Das BKA schreibt dazu:

Bei der Einstufung von solchen Vorrichtungen wird keine Einschränkung

gemacht, dass es sich um Schusswaffen handeln muss, die nicht vom

WaffG ausgenommen sind.

Daher handelt es sich bei den an solchen Waffen montierten

Vorrichtungen [z.B.] um einen Laser i.S. der Anlage 1 zu § 1 Abs. 4 WaffG,

Abschnitt 1, Unterabschnitt 1, Nr. 4.1. Da es sich hierbei um eine für

Schusswaffen bestimmte Vorrichtung handelt, fällt diese unter das

Verbot der Anlage 2 zu § 2 Abs. 3 WaffG (Waffenliste), Abschnitt 1,

Nr. 1.2.4.

Bei der Beurteilung dieser Gegenstände kommt es nicht auf die

Einstufung der Schusswaffe an!

Und: Natürlich wird die für Schusswaffen bestimmte Lampenhalterung (die diesem Verwendungszweck gewidmet ist) nicht deswegen legal, nur weil man sie an einem Holzstecken oder an einer Knallplätzchenpistole anbringt.

Das Verbot greift in eben demjenigen Moment, in dem die Gegenstände zur Montage bestimmt sind.

Problem für den Käufer: Ist der Gegenstand erst einmal einige Zeit im Haus wird es schwierig nachzuweisen, dass er nicht mit einer irgendwie gearteten Schusswaffe, respektive mit entsprechender Zweckwidmung erworben wurde.

Über die Zweckwidmung lässt sich dann nichts mehr sagen.

Als Besitzer von Schusswaffen, insbesondere von erlaubnispflichtigen welchen, würde ich von einer Anschaffung Abstand nehmen.

Geschrieben

zudem würde ich sagen, es liegt eine gewisse "Anscheinproblematik?" vor also nix mit spielen

kein Kinderspielzeug, aber als solches angeboten...bedenklich

bei Chinaware wird schnell mal eben umdeklariert...da streift jemand über den Markt in HK und baut mal eben Spielzeug...

wenn du im Internet surfst findest du massig Anbieter aus China die solch waffenrechtlich bedenkliches Spiezeug anbieten, wo zum Teil die gleichen Teile verwendet werden, die von anderen Chinaverkäufen als für die Verwendung an Waffen beworben werden.

Geschrieben

Wie bekloppt und abgedreht muss eine Gesellschaft sein, die sich über offensichtlich harmloses Kinderspielzeug aufregt und dafür (lächerliche) Gesetze verabschiedet? :gaga:

---

Tom

Geschrieben

hallo,

mir ist letzte Woche das gleiche "Spielzeug" ins Auge gestochen. Nach einem kurzen Gespräch mit der Filialleitung wurde es dann (temporär?) aus dem Sortiment entfernt...

Schade für die Kiddys, besser so für uns.

Geschrieben
mir ist letzte Woche das gleiche "Spielzeug" ins Auge gestochen. Nach einem kurzen Gespräch mit der Filialleitung wurde es dann (temporär?) aus dem Sortiment entfernt...

Schade für die Kiddys, besser so für uns.

Warum besser für uns ?

Was haben wir konkret davon ?

Im Übrigen: guter Bürger, braaav gemacht... :rolleyes:

Geschrieben
hallo,

mir ist letzte Woche das gleiche "Spielzeug" ins Auge gestochen. Nach einem kurzen Gespräch mit der Filialleitung wurde es dann (temporär?) aus dem Sortiment entfernt...

Schade für die Kiddys, besser so für uns.

Warum besser für uns ?

Was haben wir konkret davon ?

Im Übrigen: guter Bürger, braaav gemacht... :rolleyes:

Ich habe heute mal mit der Zentrale telefoniert, man will sich drum kümmern, ich lass mich überraschen!

Warum gut für uns? Nun, es zeigt vielleicht, daß wir Legalwaffenbesitzer normale, rechtstreue Mitmenschen sind und keine Psychos die hirn- und sinnlos auf alles ballern wollen, was Ihnen vor die Mündung kommen könnte. Ein "Tipp" an die Firmen halte ich für OK, bevor es wieder Schlagzeilen gibt ...

Geschrieben
wir Legalwaffenbesitzer normale, rechtstreue Mitmenschen...

Ist grundsätzlich in Ordnung, aber die thematische Verbindung zu einer Spielzeugpistole

fällt mir noch immer schwer.

Geschrieben
keine Psychos die hirn- und sinnlos auf alles ballern wollen, was Ihnen vor die Mündung kommen könnte.

Auch diese Verbindung bereitet mir gewisse Probleme.

Bei unseren österreichischen Nachbarn sind Waffenleuchten - auf scharfen Schusswaffen - ohne weiteres zulässig.

Werden diese dadurch zu ballerwütigen Psychos ?

Geschrieben
Ist grundsätzlich in Ordnung, aber die thematische Verbindung zu einer Spielzeugpistole

fällt mir noch immer schwer.

Auch diese Verbindung bereitet mir gewisse Probleme.

Bei unseren österreichischen Nachbarn sind Waffenleuchten - auf scharfen Schusswaffen - ohne weiteres zulässig.

Werden diese dadurch zu ballerwütigen Psychos ?

Anders formuliert:

Von Lampen und Lasern gehen aus meiner Sicht KEINE zusätzlichen Gefahren aus!!!!!

Deren Nutzung kann für bestimmte Personengruppen (Sicherheitsdienst/Jäger/etc.) durchaus Sinn machen!!!

Nein diese sind in meinen Augen natürlich kein Psychos!!!!!!!

Als Psychos würde ich aber solche Leute bezeichnen, die ein solches Produkt erwerben und im Alltag - angepeitscht von irgendwelchen Filmen und Games (Nein, nicht alle Gamer und Kinoganger sind Psychos!!!!) den versuch unternehem ihren "Idolen" nachzueifern und somit das Bild des hirnlosen (Spielzeug-) Waffennarren in der Öffentlichkeit zu festigen!

Edit: Weil einfach "geiler" in solcher Optik als einfache "Kanonen"!

Macht der Satz in der Länge eigentlich Sinn ... egal, war ein langer Tag, ich geh jetzt in die Koje ...

WELTFRIEDEN !!

:s75:

Geschrieben
Auch diese Verbindung bereitet mir gewisse Probleme.

Bei unseren österreichischen Nachbarn sind Waffenleuchten - auf scharfen Schusswaffen - ohne weiteres zulässig.

Werden diese dadurch zu ballerwütigen Psychos ?

Ja natürlich sind wir alle Psychopathen.

PAMM PAMM kill PAMM PAMM kill 'em all PAMM PAMM PAMM

Ich weiss gar nicht obs legal ist bei uns. Interessiert mich aber auch nicht wirklich da ich nicht vor habe mein Mosin-Nagant M1891/30 mit Plastik zu verschandeln. Und Faustfeuerwaffen darf ich nicht besitzen. Allerdings, beim Spielzeug wärs mir egal. Weils nur Kinderspielzeug ist.

Ich meine, als kleiner Lausbub hab ich auch Knallblättchenwesternrevolver 'geführt'. Da kann mir keiner einen Strick drehen weil ich Kategorie B Anscheinswaffen hatte, oder? Wird wohl auch keiner probieren, noch nicht mal wenn ich z.B. im Fasching so ein Teil als Legalwaffenbesitzer eingesteckt haben sollte. Weils Spielzeug ist.

Geschrieben
...Bei unseren österreichischen Nachbarn sind Waffenleuchten - auf scharfen Schusswaffen - ohne weiteres zulässig.

Werden diese dadurch zu ballerwütigen Psychos ?

Wenn ich mich recht erinnere, hat es das Verbot der Waffenleuchten schon lange vor Laserpointern und ähnlichen Dingen gegeben. Waren es nicht die Jäger, die Wilderei befürchtet hatten?

Na ja, vielleicht verwässert es sich ähnlich dem Verbot von Waffen, die sich leicht verkürzen lassen. Heute kräht kein Hahn mehr nach Take down-Versionen von Jagdwaffen - den teuren für die Tropenjagd natürlich nur. Bei einem .22er-Selbstlader sieht's schon anders aus. (Der letzte Absatz war leicht ironisch gemeint).

Schönes Wochenende

W. Seel

Geschrieben

Am besten zieht gleich zu Beginn der neuen Woche ein jeder von uns los und kontrolliert die Auslagen von Spielzeug in den Geschäften. Wir müssen sicher stellen, dass derartig illegale Ware unserer Jugend nicht zum Verhängnis wird. Ein klärendes Gespräch mit dem Ladeninhaber wird auch zukünftiger Unmoral einen Riegel vorschieben. Am verträglichsten für die ganze Gesellschaft sind noch jene Waffenbesitzer, die nur hässliche Waffen kaufen. Also: modernes Design, moderne Werkstoffe, praxisgerechtes Zubehör, ergonomische Schäftung = gefährlich. Besitzer von Waffen, die mindestens eines dieser Merkmale aufweisen, haben falsche Idole in Computerspielen und im Fernsehen, oder sind schlicht ballergeil und wollen auf alles schießen was sich bewegt!

Mal ernstlich, das ist doch pingelichst peinlich!! Manch einer möge sich um seine eigenen Angelegenheiten kümmern. Besonders die Herren Hilfspolizisten . . . . !!

:peinlich: :peinlich:

Darum fordere ich: Lasst den Kindern ihr Spielzeug, auch wenn es schick aussehende Waffenimitate sind! :rolleyes:

Grüße

xcalibur

Geschrieben

Schön und gut, nur in dieser aktualisierten Form der Waffenrechts-FAQ steht zu Leuchtmitteln an Waffen bzw. dazu, dass das Verbot bereits dann greift, wenn die Gegenstände zur Montage an Schusswaffen bestimmt sind, null komma nichts mehr. Diese Informationen sind Hinweisen auf die neuen waffenrechtlichen Gegebenheiten zum 01.04.2008 zum Opfer gefallen. Die alte (imho nützlichere) Version der FAQ findet sich afaik online nicht mehr.

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