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IGNORED

Bekannter will Kleinkaliber dauerhaft unterstellen!


jostwi

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Hm,

:rolleyes:

HARRGS, jaja Pesti, du hast recht!

zum damaligen zeitpunkt, hab ich das der einfachheit halber so geschrieben, mein fehler :peinlich:. erst später gingen wir da ja noch mehr ins detail.

das mit den voraussetzungen kam ja auch erst viel später in die diskussion. haben wir doch inzwischen auch schon paar mal genauer diskutiert.

mensch nicht das was ich schreibe - das was ich meine - ist wichtig ;)

nochmal: das hatte ich dort so geschrieben und damit hast du in diesem punkt recht

so und nu :s75: ............ weil soweit liegen wir ja mit unseren ansichten in der sache nicht ausseinander

gruß alzi

Geschrieben
Beim Verleih müßte theoretisch nach Ablauf der einmonatigen Frist der Verleiher eine neue Waffenübergabe machen und das entsprechende Schreiben übergeben. Wie oft man das praktiziert steht nicht im Gesetz.

nach Aussage meines SB ist der Verleih einmalig für einen Monat möglich!!!

Diese Aussage kam in Verlauf eines kräftigen Rüffels seinerseits, da eine Verlängerung des Verleihens meinerseits durch einen dummen Zufall aufgefallen war.

Das eine blaue Auge reicht mir, um keine weitere Verlängerung auszustellen.

Geschrieben
nach Aussage meines SB ist der Verleih einmalig für einen Monat möglich!!!

frag doch bitte Deinen SB mal wo das so steht. Ich meine das „Einmalig“! Bzw. woraus er das schließt. Oder gib mir seine Telefonnummer und ich frage Ihn selber.

Ich kann da nämlich nichts finden und es würde mich doch berennend interessieren.

Gerne auch per PM.

Gruß

alea

Geschrieben
nach Aussage meines SB ist der Verleih einmalig für einen Monat möglich!!!

Und? Hast du ihn gleich ausgelacht?

Naja, vielleicht nicht laut, das kommt bei solchen Leuten nicht so gut, aber sicherlich innerlich.

Ich frag bei solchen Aussagen immer gleich, wo dies steht und worin dies begründet ist. Dann wird die Luft solcher Dampfplauderer gleich viel dünner!

Die Idee, dass der 2. Vorsitzende der Fördervereinigung Legaler Waffenbesitz da mal anruft, finde ich übrigens klasse! :icon14:

Geschrieben
Und? Hast du ihn gleich ausgelacht?

Naja, vielleicht nicht laut, das kommt bei solchen Leuten nicht so gut, aber sicherlich innerlich.

Ich frag bei solchen Aussagen immer gleich, wo dies steht und worin dies begründet ist. Dann wird die Luft solcher Dampfplauderer gleich viel dünner!

Die Idee, dass der 2. Vorsitzende der Fördervereinigung Legaler Waffenbesitz da mal anruft, finde ich übrigens klasse! :icon14:

Lieber Lusumi,

wie kannst Du nur so was sagen? Wenn ein SB das von sich gibt, dann ist das auch richtig! Wenn ich die Telefonnummer bekomme werde ich den SB selbstverständlich anrufen. Aber nicht um Ihn aufzuklären, sondern um mich aufklären zu lassen.

Geschrieben
... Aber nicht um Ihn aufzuklären, sondern um mich aufklären zu lassen.

Wie schade!

Dabei könnte ich mir dich sehr gut als "Oswalt Kolle" vorstellen!

:rotfl2::rotfl2::rotfl2:

Geschrieben
frag doch bitte Deinen SB mal wo das so steht. Ich meine das „Einmalig“! Bzw. woraus er das schließt. Oder gib mir seine Telefonnummer und ich frage Ihn selber.

der Vorfall geschah vor ca. 1,5 Jahren und da ich vorher schon wußte, was auf mich zukommt, hatte ich schon mal nachgeschlagen:

§ 12

Ausnahmen von den Erlaubnispflichten

(1) Einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Waffe bedarf nicht, wer diese

1. als Inhaber einer Waffenbesitzkarte von einem Berechtigten

a) lediglich vorübergehend, höchstens aber für einen Monat für einen von seinem Bedürfnis umfassten

Zweck oder im Zusammenhang damit, oder

b ) vorübergehend zum Zweck der sicheren Verwahrung oder der Beförderung erwirbt;

da hier in NRW die Uhren zeitweise anders laufen und ich bislang ein gutes Verhältnis zu dieser Abteilung hatte, habe ich noch nicht mal gegrinst!

Da mein Kollege den einzigen Zweck des Trainings mit meiner Waffe hatte, war die auch schnell wieder in meinem Tresor, um den illegalen Waffenbesitz zu vermeiden. B)

Telefonnummer und Name kommt noch per PN :ninja:

Geschrieben
§ 12

Ausnahmen von den Erlaubnispflichten

(1) Einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Waffe bedarf nicht, wer diese

1. als Inhaber einer Waffenbesitzkarte von einem Berechtigten

a) ... oder

b ) vorübergehend zum Zweck der sicheren Verwahrung oder der Beförderung erwirbt;

und genau dieser Paragraph 12 Abs. 1 b ist die Antwort auf die Themenfrage :rolleyes:

allerdings ist hier nur das Wort dauerhaft falsch plaziert!! B)

Geschrieben
Tja, wo steht, daß ich überhaupt etwas schriftliches brauche??

§ 38

Ausweispflichten

Wer eine Waffe führt (stopp, wer sich jetzt am Begriff "führt" stößt, sollte den nachfolgenden Absatz genau lesen!!) , muss

1. seinen Personalausweis oder Pass und ...

...

e) im Fall der vorübergehenden Berechtigung zum

Erwerb oder zum Führen auf Grund des § 12 Abs. 1

Nr. 1 und 2 oder § 28 Abs. 4 einen Beleg, aus dem

der Name des Überlassers, des Besitzberechtigten

und das Datum der Überlassung hervorgeht

und somit ist doch klar, das ohne etwas Schriftliches so mancher auf den Bauch fällt!

Geschrieben
§ 38

Ausweispflichten

Wer eine Waffe führt (stopp, wer sich jetzt am Begriff "führt" stößt, sollte den nachfolgenden Absatz genau lesen!!) , muss

1. seinen Personalausweis oder Pass und ...

...

e) im Fall der vorübergehenden Berechtigung zum

Erwerb oder zum Führen auf Grund des § 12 Abs. 1

Nr. 1 und 2 oder § 28 Abs. 4 einen Beleg, aus dem

der Name des Überlassers, des Besitzberechtigten

und das Datum der Überlassung hervorgeht

und somit ist doch klar, das ohne etwas Schriftliches so mancher auf den Bauch fällt!

siehe Beitrag 19 in diesem Thread!

gruß alzi

Geschrieben

Servus schuster,

da Du das schreibst:

Da mein Kollege den einzigen Zweck des Trainings mit meiner Waffe hatte,
trifft das wohl zu:
a) lediglich vorübergehend, höchstens aber für einen Monat für einen von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit, oder
.... ich kann den Absatz noch so oft lesen, ich finde die Stelle nicht in der steht, daß Du die Waffe nicht öfters verleihen darfst. Ich lese da nur, daß eine Leihdauer nicht einen Monat überschreiten darf. Um die Haarspalterei mal auf die Spitze zu treiben: A leiht sich von B ein Eisen mit Leihschein. Innerhalb des auf einen Monat beschränkten Leihzeitraumes treffen sich die Beiden im Schützenhaus (oder bei einem der Beiden daheim). A gibt das Eisen an B zurück. B stellt einen neuen Leihschein aus und händigt das Eisen wieder an A aus. Ein neuer Monat beginnt. In diesem Konstrukt dauert die Rückgabe und das wieder Ausleihen wenige Minuten. Es ist aber nichts Anderes als wenn B das Eisen mit heim nimmt und dann zum nächsten Treffen wieder mitbringt.

Bin auf die Erklärung Deines SB gespannt. Vielleicht hab ich ja was ganz falsch verstanden?

Gruß

alea

Geschrieben

Also, ja mein Schützenkollege und ich sind im selben Verein. Rein theoretisch könnte ich über unseren Verein/Verband (ist ja anerkannt) also auch die neue gelbe WBK beantragen, war damals, als ich mir die "alte Grüne" geholte hatte nicht der Fall (bei mir steht der .357er noch drauf, mehr wollt ich damals nicht, auch heute noch keine Bedarf an weiterer Waffe!). Aber jetzt sind der Verein/Verband für die neue Gelbe längst anerkannt! Meinem Schützenbruder geht es darum, dass er die Waffe dato nicht bei sich zu hause haben will, weil seine Frau das Stress macht auch wenn es nur ein Sportschützen KK ist (Frauen halt ...). Ich schwebe nur eine Lösung an, die a) rechtlich absolut wasserdicht ist und nicht B) umständlich ...

* Und das "Entleihen" mit dem damit verbundenem alle vier Wochen neue Unterschrift einholen und verlängern glaube ich hingt ein bisschen ...

* Zum längerfristigen Verwahrung find ich auch keine konkrete Interpretation ...

* Ich denke am praktischsten wäre doch, meinen Namen auf seiner gelben WBK mit eintragen zu lassen (Kopieren und das Gewehr bei mir in den Schrank)

Die kostengünstigste und rechtlich wasserdichtest Lösung wäre angestrebt ...

Geschrieben
Bin auf die Erklärung Deines SB gespannt. Vielleicht hab ich ja was ganz falsch verstanden?

hast PN

vielleicht nicht ganz falsch

ich findes nur schön, das hier so einige von einem neuen Verleihschein schreiben.

Ein Schelm, wer Böses denkt :rolleyes:

Es gilt eben immer noch: wo kein Kläger, da kein Richter und ohne Beweise kein Urteil. B)

Geschrieben
hast PN

vielleicht nicht ganz falsch

nach Deiner PM ist mir klar was Du willst und was der SB meint. Da habt Ihr Euch ein wenig ungeschickt angestellt. Den Rest haben wir mit der PM geklärt.

Gruß

alea

Geschrieben
Also, ja mein Schützenkollege und ich sind im selben Verein. Rein theoretisch könnte ich über unseren Verein/Verband (ist ja anerkannt) also auch die neue gelbe WBK beantragen, war damals, als ich mir die "alte Grüne" geholte hatte nicht der Fall (bei mir steht der .357er noch drauf, mehr wollt ich damals nicht, auch heute noch keine Bedarf an weiterer Waffe!). Aber jetzt sind der Verein/Verband für die neue Gelbe längst anerkannt! Meinem Schützenbruder geht es darum, dass er die Waffe dato nicht bei sich zu hause haben will, weil seine Frau das Stress macht auch wenn es nur ein Sportschützen KK ist (Frauen halt ...). Ich schwebe nur eine Lösung an, die a) rechtlich absolut wasserdicht ist und nicht B) umständlich ...

* Und das "Entleihen" mit dem damit verbundenem alle vier Wochen neue Unterschrift einholen und verlängern glaube ich hingt ein bisschen ...

* Zum längerfristigen Verwahrung find ich auch keine konkrete Interpretation ...

* Ich denke am praktischsten wäre doch, meinen Namen auf seiner gelben WBK mit eintragen zu lassen (Kopieren und das Gewehr bei mir in den Schrank)

Die kostengünstigste und rechtlich wasserdichtest Lösung wäre angestrebt ...

Sachbearbeiter fragen , was sonst?

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