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IGNORED

Kontrolle der Waffenaufbewahrung durch Ordnungsamt


VTRSP

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Geschrieben
bei uns hat auch die UJB die kontrolle über jagdscheinverlängerungen, ausstellung bzw prüfung zur austellung der WBK, jagdpachtverträge usw. somit müssen auch sportschützen zur UJB denn es gibt keine zweite stelle die sich mit waffen beschäftigt. dafür ist auch wohl das kreishaus bzw. der kreis zu klein.

.. dann ist der Fall klar, wusste ich nicht, daß es so was gibt. Scheint wohl je nach Kreisgröße anders zu sein. Bei uns ist für Waffenangelegenheiten das Ordnungsamt (Kreisstadt) zuständig, die UJB ist beim Landratsamt (Landkreis) angsiedelt. Tja, wieder was dazungelernt. In dem Fall war bei Linda ja die richtige Behörde zu Besuch...

Gruß Svenni

Geschrieben
.. dann ist der Fall klar, wusste ich nicht, daß es so was gibt. Scheint wohl je nach Kreisgröße anders zu sein. Bei uns ist für Waffenangelegenheiten das Ordnungsamt (Kreisstadt) zuständig, die UJB ist beim Landratsamt (Landkreis) angsiedelt. Tja, wieder was dazungelernt. In dem Fall war bei Linda ja die richtige Behörde zu Besuch...

Gruß Svenni

Das wird sicherlich nicht so bleiben, da:

Der Kreis Ostholstein hatte bis 2003 nur eine hauptberufliche Schbearbeiterin, die Jagd- und Waffenrecht bearbeitete. Seit 2003 ist diese Sachbearbeiterin nicht mehr alleine in der Abteilung.

Geschrieben
Warum sollte ich diese teuren Gegenstände nicht ordnungsgemäß wegschließen?

Vielleicht weil die Safe-Hersteller die Teile 3x teurer verkaufen, seit sie vorgeschrieben sind?!

Geschrieben
Ich würde darüber nachdenken, Strafanzeige gegen diesen Fuzzi einzuleiten

Weshalb? Sie hat die Beiden doch selbst `reingelassen.

Ich würde den Typen noch mal in seinem Amt besuchen und ihn freundlich bitten mir das nochmals auszudeutschen. Wenn er bei seiner durch`s Waffengesetz nicht gedeckten Forderung nach den zwei Schränken bleibt, einen rechtsmittelfähigen Bescheid einfordern. Dies natürlich alles auf einem zivilisierten, sachlichen und freundlichen Niveau.

Die unfreundlichen Sachen dürfte dann mein Anwalt machen.

Gruß Tauschi

Geschrieben
Weshalb? Sie hat die Beiden doch selbst `reingelassen.

Ich würde den Typen noch mal in seinem Amt besuchen und ihn freundlich bitten mir das nochmals auszudeutschen. Wenn er bei seiner durch`s Waffengesetz nicht gedeckten Forderung nach den zwei Schränken bleibt, einen rechtsmittelfähigen Bescheid einfordern. Dies natürlich alles auf einem zivilisierten, sachlichen und freundlichen Niveau.

Die unfreundlichen Sachen dürfte dann mein Anwalt machen.

Gruß Tauschi

:eclipsee_gold_cup: der einzige und letztlich richtige Weg. Alles andere ist Mumpitz.

Geschrieben
:eclipsee_gold_cup: der einzige und letztlich richtige Weg. Alles andere ist Mumpitz.

Ich würde vielleicht schriftlich einen schriftlichen, widerspruchsfähigen Bescheid anfordern, evt. bereits unter Hinweis auf den einschlägigen Paragraphen. Damit würde ich mir Wartezeit und mündliche Auseinandersetzung ersparen. - Bei uns beiden war das kein Problem, wir haben unsere WBK's und Waffen jeweils gemeinsam beantragt und die Möglichkeit die Waffen in gemeinsamen Safes aufzubewahren nachgewiesen.

Gruß vom

Loch

Geschrieben
Warum passiert so etwas nie mir?

Keine Zeugen Jehova, keine jagdbehörde, keine SBs bei mir daheim...

Ich könnte heulen!

:lol: Auf solche Besucher kann ich getrost verzichten...

Geschrieben

NEIN! Gibt immer Spaß. Bei mir kommen sie aber seit Jahren nicht mehr. Habe dem letzten einen Termin bei seinem Chef angeboten... Vielleicht lag`s daran, aber er Kerl hat wirklich genervt!

Geschrieben

JA ... Ich hatte besuch nach Anmeldung.

Aber mir ist es egal und habe meine Ruhe ... Der letzte Besuch ist ca. 10 Jahre her.

Es ging auch nur um sichere Lagerung der Waffen, Munition und dem Pulver.

Haben 1-2 Tassen gehabt und etwas über die Änderungen erzählt und dann viel mir ein das mein Wiederladeschein auch in etwas über 3 Monaten abläuft und alles ist in bester Ordnung.

Geschrieben

Mir ist das trotzdem nen Rätsel, warum die überhaupt vorbeikommen und warum man die reinlässt.

Wenn die mir sagen, warum sie "begründete Zweifel" haben, daß ich das nicht korrekt lager, dann bin ich auch verpflichtet die reinzulassen und dann werd ich das auch tun, aber ich kann mir absolut nicht vorstellen, daß sie begründete Zweifel haben, weil ich alles korrekt lager.

Geschrieben

seid doch nicht alle so miesepetrig; ihr seid doch waffenbesitzer, da habt ihr doch eh keine rechte, sondern nur pflichten. also stellt euch doch nicht so an: wenn erstmal der beginn gemacht ist, die behörde bei euch zu hause vorbeigeschaut hat, dann gewöhnt man sich ganz schnell dran, dass ordnungsamt und andere kontrolleure bei euch zu hause ein und aus gehen...

ist alles nur eine frage der gewöhnung.

Geschrieben
seid doch nicht alle so miesepetrig; ihr seid doch waffenbesitzer, da habt ihr doch eh keine rechte, sondern nur pflichten. also stellt euch doch nicht so an: wenn erstmal der beginn gemacht ist, die behörde bei euch zu hause vorbeigeschaut hat, dann gewöhnt man sich ganz schnell dran, dass ordnungsamt und andere kontrolleure bei euch zu hause ein und aus gehen...

ist alles nur eine frage der gewöhnung.

Wie wahr!

"Once upon a time", da kamen die Herren um 2 Uhr morgens in dunklen Ledermänteln- und DAS war NICHT der Milchmann!

Wie gesagt:

Wehret den Anfängen!

Ist es nicht rechtens, gebt "ihnen" Zunder- leider heutzutage nur kostenpflichtig über einen Rechtsberater.

Aber- knickt nicht ein, wo es nicht nötig ist!

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