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IGNORED

Waffenschrank ohne Qualifizierungsnachweis


Volltreffer2

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

habe vor einigen Jahren einen "A-Waffenschrank" beim Praktiker Baumarkt gekauft. Nun hab ich festgestellt, dass der Aufkleber mit der "Sicherheitstufe/Qualifizierung" fehlt, d.h. sich abgelöst haben muß.

(War mal drauf!)

Muß ich mir nun einen neuen Schrank kaufen? Gibt es Dokumente im Internet?

Leider kann ich keinen Hersteller identifizieren.

Viele Grüße!

Geschrieben

Hallo,

vielen Dank für Eure schnellen Antworten! Werde mir übers Wochenende eine Digitalkamera besorgen und ein Foto hier einstellen. Er ist von Praktiker, hat mal um die 100€ +/-20€ gekostet. Er fasst 5 Langwaffen und besitzt ein abschließbares Innenfach (ohne Sicherheitsstufe). Sieht aber nicht so komfortabel, wie die von IMI und DUNCAN angegebenen Hersteller, aus.

Mal angenommen, morgen würde eine "Routine-Inspektion" von der Waffenbehörde stattfinden, würde es dann ja den Verlust der "Zuverlässigkeit" bedeuten, wenn ich keine Dokumente zur Qualifizierung vorweisen könnte?

Grüße,

Volltreffer2

Geschrieben

Mal angenommen, morgen würde eine "Routine-Inspektion" von der Waffenbehörde stattfinden, würde es dann ja den Verlust der "Zuverlässigkeit" bedeuten, wenn ich keine Dokumente zur Qualifizierung vorweisen könnte?

Grüße,

Volltreffer2

Definitiv nicht! Für Altbesitz vor 1995 oder 1994 (das genaue Jahr ist mir entfallen) gilt grundsätzlich Bestandsschutz, solange der Safe den Anforderungen genügt (wie die Aussehen, sagt die Klassifizierung im WaffG). Solltest Du Angst vor Deinen Angestellten (den aus Steuermitteln alimentierten "Staatsdienern") haben, so sei versichert, dass keine Beweislastumkehr gilt: m.a.W.: Sie müssten Dir schon en detail nachweisen, daß Du Deine Plempen nicht nach den Maßgaben der Zugriffssicherheit verwahrst; eine "Routine-Inspektion" würde ich an Deiner Stelle mit einem Strafantrag und ggfs. einer Zivil- resp. Dienstrechtsklage beantworten.

Geschrieben
eine "Routine-Inspektion" würde ich an Deiner Stelle mit einem Strafantrag und ggfs. einer Zivil- resp. Dienstrechtsklage beantworten.

Also ich würde mindestens noch eine Klage beim EUGH und dem BVG dranhängen , damit es sich auch lohnt :rolleyes:

Geschrieben
Hallo,

..................................

Mal angenommen, morgen würde eine "Routine-Inspektion" von der Waffenbehörde stattfinden, würde es dann ja den Verlust der "Zuverlässigkeit" bedeuten, wenn ich keine Dokumente zur Qualifizierung vorweisen könnte?

Grüße,

Volltreffer2

Was sollten dann alle die machen, die einen alten Banktresor haben? Der hat garantiert höhere Klassen, aber meist fehlen sowohl Papiere als auch Kleber. Die Dinger hat`s in den 90ern für 30,--150,- als Ramsch gegeben bei der Schließung sehr vieler Filialen oder der Modernisierung.

Wenn man dir nachweisen will, das du NICHT die entsprechenden Qualifikationen erfüllst, müssen sie es nachweisen. Ein Problem ist nur, bei der Ordnungspolizeilichen Betrachtung gelten andere Maßgaben als im Strafrecht.

Geschrieben
Für Altbesitz vor 1995 oder 1994 (das genaue Jahr ist mir entfallen) gilt grundsätzlich Bestandsschutz, solange der Safe den Anforderungen genügt (wie die Aussehen, sagt die Klassifizierung im WaffG).

Wo hast Du das denn her ? 1995 wurde zwar das Verriegelungssystem der VDMA-Tresore verbessert, aber ein Bestandsschutz für ältere Behältnisse kann ich nirgends erkennen.

Vor dem 01.04.2003 genügte es, den Zugriff durch unbefugte Dritte zu verhindern. Wie genau, wurde nirgends definiert. Es gab als Empfehlung lediglich ein Merkblatt zur Waffenaufbewahrung, das nach Inkrafttreten des WaffG2002 übrigens für obsolet erklärt worden ist.

Seit dem 01.04.2003 besteht eine genau festgelegte Tresorpflicht und daran muss sich JEDER halten. § 13 Abs. 5 bzw. 8 AWaffV sieht aber Ausnahmemöglichkeiten vor, wenn jemand einen gleichwertigen Schrank zuhause stehen hat oder wegen z.B. nur eines einzigen 4mm-Revolvers als "Härtefall" anstelle eines B-Schranks auch ein minderwertigeres Behältnis verwenden darf.

Im Zweifelsfall sollte man der Waffenbehörde einfach Fotos vom Schrank (in geöffnetem und geschlossenem Zustand, Türstärke und Verriegelungssystem sollte erkennbar sein) vorlegen und dazuschreiben, wie dieser aufgestellt/verankert/eingemauert worden ist.

Was mich sehr erstaunt ist, dass zum 01.04.2008 die Passagen über die Einbeziehung der kriminialpolizeilichen Beratungsstellen in §§ 13 und 14 AWaffG ersatzlos entfernt worden sind. Überall verschärft man die Sicherheitsbestimmungen und da geht man genau den anderen Weg. Nun müssen die Verwaltungsleute von den Waffenbehörden das beurteilen. Ob das besser ist, wage ich doch sehr zu bezweifeln. <_<

Geschrieben
Was mich sehr erstaunt ist, dass zum 01.04.2008 die Passagen über die Einbeziehung der kriminialpolizeilichen Beratungsstellen in §§ 13 und 14 AWaffG ersatzlos entfernt worden sind.

in § 13 AWaffG Abs. 6 und 8 taucht die Kriminalpolizeiliche Beratungsstelle doch noch auf als "soll Beteiligung"

daraus lese ich in allen anderen Fällen stillschweigend die "kann Beteiligung" im Zweifel...

Geschrieben
in § 13 AWaffG Abs. 6 und 8

Nein, genau das steht da eben seit dem 01.04.2008 nicht mehr drin.

§ 13 Abs. 6 Satz 3 2. Halbsatz AWaffV und § 13 Abs. 7 Satz 3 AWaffV wurden durch das WaffGuaÄndG ersatzlos gestrichen !

Geschrieben
Nein, genau das steht da eben seit dem 01.04.2008 nicht mehr drin.

dann hab ich ich einen falschen Beipackzettel bekommen :icon14:

Vorderseite § 36 Waffg- neu gültig ab 1.04.2003

Rückseite AWaffv vom 27. Oktober 2003

ich hatte letzten Monat den 36iger inklusive Beipackzettel Tabelle/Spickzettel:P in der Post.

zum Glück hatte ich noch ne Rechnung, Bestell- und Transportpapiere inklusive Gewicht ect. und konnte somit den Nachweis erbringen.

der Ablauf war allerdings komisch...der Kassenzettel eines Baumartes hätte vermutlich gereicht.

auf die technischen Daten musste ich gezielt hinweisen.

*oh Toll..prima da kann man ja alles genau lesen*

Geschrieben
Was mich sehr erstaunt ist, dass zum 01.04.2008 die Passagen über die Einbeziehung der kriminialpolizeilichen Beratungsstellen in §§ 13 und 14 AWaffG ersatzlos entfernt worden sind. Überall verschärft man die Sicherheitsbestimmungen und da geht man genau den anderen Weg. Nun müssen die Verwaltungsleute von den Waffenbehörden das beurteilen. Ob das besser ist, wage ich doch sehr zu bezweifeln. <_<

Ich finds gut. Ich hatte LKA zwecks Begutachtung da, nur mit Mühe konnte ich den netten (im Ernst, er war wirklich nett) davon überzeugen, dass ich keine Alarmanlage, Kampfhunde und Söldner zur Bewachung brauche.....

Die halten sich zu sehr an einem "worst Case" Szenario fest. Mit dem Sachbearbeiter kann man oft vernünftigere Regelungen treffen, zumindest ist es bei uns so. :eclipsee_gold_cup:

Geschrieben

Ich habe auch einen Schrank ohne Typenschild. Die Behörde wollte einen Nachweis über die Aufbewahrung. Ich habe mit der Sachbearbeiterin telefoniert und sie hat gesagt ich soll Fotos machen. Mit den Fotos bin ich dann zum Amt und sie hat den Schrank als A-Schrank anerkannt. Wichtig war, dass auf den Fotos die Verriegelung, das Scarnier und das Schloss zu sehen sind.

Gruß

uztr

Ich finds gut. Ich hatte LKA zwecks Begutachtung da, nur mit Mühe konnte ich den netten (im Ernst, er war wirklich nett) davon überzeugen, dass ich keine Alarmanlage, Kampfhunde und Söldner zur Bewachung brauche.....

Die halten sich zu sehr an einem "worst Case" Szenario fest. Mit dem Sachbearbeiter kann man oft vernünftigere Regelungen treffen, zumindest ist es bei uns so. :eclipsee_gold_cup:

Hast du eine Waffenhandelserlaubnis? Ich frage weil bei Dir das LKA war...

Geschrieben
Ich finds gut. Ich hatte LKA zwecks Begutachtung da, nur mit Mühe konnte ich den netten (im Ernst, er war wirklich nett) davon überzeugen, dass ich keine Alarmanlage, Kampfhunde und Söldner zur Bewachung brauche.....

Die halten sich zu sehr an einem "worst Case" Szenario fest. Mit dem Sachbearbeiter kann man oft vernünftigere Regelungen treffen, zumindest ist es bei uns so. :eclipsee_gold_cup:

Was wollten die denn genau sehen?

Hast sie vor dem verschlossenen Schrank auf- und abspazieren lassen?

IMI

Geschrieben
Am besten geeignet für den Nachweis ist meines Erachtens der Lieferschein.

Oder nach dem Kauf den Tresor einfach kurz bei der Waffenbehörde auf den Tisch legen. :eclipsee_gold_cup:

da bei mir auf dem Lieferschein zwar die Modellnummer usw. aber nicht die Sicherheitsstufe vermerkt war habe ich diesem einfach ein Foto vom Typenschild angehängt. Hat auch wunderbar geklappt, nur als ich nach den Langwaffen auch eine KW haben wollte hat der SB nochmal gefragt wo diese den untergebracht werden sollte auf die Antwort." unterm Kopfkissen" macht er große Augen, als ich dann auf das B-Innenfach verwies war er wieder glücklich.

PS: Mein Tip: immer wenn möglich persönlich zum SB, man kann vieles einfacher haben.

Geschrieben
Hast du eine Waffenhandelserlaubnis? Ich frage weil bei Dir das LKA war...

Sammler-WBK. Ich hatte die Kriminalpolizeiliche Beratungsstelle vor Ort angefragt. Die hatten null Ahnung von nichts und an die Landeskriminalpolizeiliche Beratungsstelle verwiesen,..... so kam es dann.

Geschrieben
Was wollten die denn genau sehen?

Hast sie vor dem verschlossenen Schrank auf- und abspazieren lassen?

IMI

Es ging um ein Aufbeahrungskonzept für eine Waffensammlung. Ich hatte ihnen mein Waffenraum gezeigt und sie hatten dann krative Ideen (zB: Alarmaufschaltung ist doch billiger als eine bessere Tresortür, die Aufschaltung kostet doch nur 50€ im Monat.

Ich hab ihnen dann mal flux vorgerechtet: 10 Jahre -> 120 Monate -> 6.ooo Euro. Dafür bekommt man schon eine nette Tür und ich hatte eigentlich noch mehr als 10 Jahre Restalaufzeit im Sinn)

Naja, ich will nicht meckern, ich konnte ein für mich befriediegendes Ergebnis erzielen.... Jedoch sah man schon, daß man sich aus "Unsicherheit" oder "Fehlervermeidungswille" zu sehr an das Kleingedruckte der Empfehlungen/Vorschriften halten wollte.

Das schießt halt dann manchmal etwas über das Ziel hinaus. Die Sachbearbeiter vor Ort kennen halt ihre Pappenheimer und solltena uch die Waffen und das Umfeld besser Einschätzen können.

Geschrieben

Hallo,

wie schon gesagt, den Tresor hab ich vor ca.3-4 Jahren bei "Praktiker" gekauft. Hab aber auch keinen Kassenbon mehr.

Sollt ich mich dann in die Höhle des Löwen wagen, und mit meinem SB darüber reden, wobei der Schuß hierbei evtl. sofort nach Hinten losgehen könnte.

Grüße,

Volltrefer2

Geschrieben
Hallo,

wie schon gesagt, den Tresor hab ich vor ca.3-4 Jahren bei "Praktiker" gekauft. Hab aber auch keinen Kassenbon mehr.

Sollt ich mich dann in die Höhle des Löwen wagen, und mit meinem SB darüber reden, wobei der Schuß hierbei evtl. sofort nach Hinten losgehen könnte.

Grüße,

Volltrefer2

Da geht kein Schuss nach hinten los. Ich denke doch, dass der Waffenschrank die Anforderungen erfüllt, nur die Zertifizierung fehlt. Also mit dem Sachbearbeiter reden und dann wird es eine Lösung geben. Du bist nicht der einzige, der einen Schrank ohne Zertifizierung hat. Also TRAU DICH!

Geschrieben
wie schon gesagt, den Tresor hab ich vor ca.3-4 Jahren bei "Praktiker" gekauft. Hab aber auch keinen Kassenbon mehr.

Sollt ich mich dann in die Höhle des Löwen wagen, und mit meinem SB darüber reden, wobei der Schuß hierbei evtl. sofort nach Hinten losgehen könnte.

also ich würd mir an deiner Stelle in absehbarer Zeit etwas neues/besseres kaufen und den alten Schrank dann z.b. für Munition benutzen.

und zu deinen Bedenken meine ich es wäre viel schlimmer als ein fehlendes Typenschild wenn du mal nach Hause kommst und der A-schrank ist inklusive waffen komplet wech :icon13:

genau deswegen hab ich vor Jahren schon nen richtigen Tresor gekauft...abgesehen von den gesetzlichen Anforderungen

möchte man ja auch Einbruchsspuren haben wenn mal was passiert.

Alternativ würde ich den Baumarkt anschreiben und zumindest versuchen den Hersteller zu ermitteln.Aber egal wie werden die sonen mindestens "metallischen Aufkleber" nicht einfach zusenden...und bei dem von dir genannten Preis ist der Aufwand recht hoch...

Geschrieben

Jetzt mal ganz ehrlich: Ein Typaufkleber fällt nicht so einfach ab. Auch bei den Billigschränken nicht. Und wenn er abfällt, dann kann er ja nicht weit fallen, d.h. du musst einfach nur auf dem Tresorboden suchen. <_<

Geschrieben
wie schon gesagt, den Tresor hab ich vor ca.3-4 Jahren bei "Praktiker" gekauft. Hab aber auch keinen Kassenbon mehr

ruf die Jungs bei Praktiker an und die werden dir helfen......

so einfach geht das

gruss

jürgen

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