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IGNORED

WBK trotz 20 Tagessätzen vor 6 Jahren


Thomas79

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo!

Nehmen wir mal an "Person A" hatte vor ca. 6 Jahren ein bisschen Kontakt mit dem Gesetz und wurde zu 20 Tagessätzen verurteilt.

Kann diese "Person A" eine WBK bekommen oder ist dies erst nach einer Sperre von 10 Jahren möglich?

Geschrieben
Nehmen wir mal an "Person A" hatte vor ca. 6 Jahren ein bisschen Kontakt mit dem Gesetz und wurde zu 20 Tagessätzen verurteilt.

Sollte das damals mit dem WaffG oder ähnlichem zu tun gehabt haben, dann haben einige Behörden ein recht langes Gedächtnis.

Geschrieben
Sollte das damals mit dem WaffG oder ähnlichem zu tun gehabt haben, dann haben einige Behörden ein recht langes Gedächtnis.

Gewaltdelikte oder staatsfeindliche Aktionen kommen auch nicht so gut...

Geschrieben

@thomas

....wie immer im Leben: Es kommt darauf an.....

Bei einer Ersterteilung können auch deine 20TS dauerhaft hinderlich sein.

Die angesprochenen 60TS gelten nur für den Widerruf bereits erteilter Erlaubnisse.

Was hast du denn gemacht?

Grüsse

Geschrieben
Sollte das damals mit dem WaffG oder ähnlichem zu tun gehabt haben, dann haben einige Behörden ein recht langes Gedächtnis.

Joo,steht sogar teilweise mit aufgeführt im Gesetz,für wie lang das Gedächtnis da so ist,Verstoß WaffG,KWKG,Sprengstoff etc...

es gibt aber Delikte wo das Gedächtnis da noch wesentlich weiter reicht...

und nach Ablauf dieser Fristen steht das Ermessen des Sachbearbeiters mit Zukunfts-Prognose oder so ähnlich noch im Raum,was dann nicht unbedingt

zur Ablehnung führen muss,aber kann...

so in etwa,nagelt mich hier nicht wegen der Formulierung oder so.

...ist hier schon x und neunzig mal im Forum durchgeorgelt worden, SBine weiss sicher ein Lied zu singen :P

Geschrieben

Was "Person A" getan hat möchte sie nicht direkt sagen!

Es hatte nichts mit Waffen, Drogen, Alkohol oder Gewalt zu tun. Es war eher eine Meinungsäusserung welche an die falschen Ohren gekommen ist!

Schwer zu erklären. ;)

Geschrieben

Am besten nimmst das Waffengesetz zur Hand und lese §5 da steht alles drin hinsichtlich "Verknackungsgrund" Verjährung etc.

"Gefährlich" ist der Satz "...Tatsachen die annehmen das eine Person mit Waffen... nicht sorgsam umgeht".

Dieser Satz bietet gerade bei Neuanträgen einen Ermessensspielraum und ist nicht so klar gefasst wie die Verjährungen.

Wenn Dus genau wissen willst dann frag gleich den zuständigen Sachbearbeiter. Wenns relevant war Deine "böse Tat" kriegt ers ohnehin raus.

Geschrieben

Na komm rück schon raus, was du ähhm sorry .. "Person A" natürlich, getan hat ;)

Ist schon immer wieder lustig, wie hier dauernd von irgendwelchen entfernten Bekannten, Freunden, Kollegen, der Cousin des Nachbarn 2en Grades dessen Hund der Schwester aus dem Allgäu und weiß der Henker nicht alles für natrürlich nur völlig fiktive Fälle herangezogen werden :D

Geschrieben
Na komm rück schon raus, was du ähhm sorry .. "Person A" natürlich, getan hat ;)

Ist schon immer wieder lustig, wie hier dauernd von irgendwelchen entfernten Bekannten, Freunden, Kollegen, der Cousin des Nachbarn 2en Grades dessen Hund der Schwester aus dem Allgäu und weiß der Henker nicht alles für natrürlich nur völlig fiktive Fälle herangezogen werden :D

Was für die Frage und deren Beantwortung aber wirklich nicht relevant ist, ob ich es war, der sich die 20 Tagessätze verdient hat oder mein Bekannter. Warum sollte sich der Fragesteller selber an den Pranger stellen - wenn es denn so war? Führte doch nur zu noch mehr Störgeräuschen innerhalb des Threads - statt zu einem produktiven Gedankenaustausch und zielführenden Antworten, was ja eigentlich die ureigenste Aufgabe von Foren sein sollte (ursprünglich war es wenigstens so gedacht).

Hübi

Geschrieben
Kann diese "Person A" eine WBK bekommen oder ist dies erst nach einer Sperre von 10 Jahren möglich?

Einfach mal den kleinen Waffenschein beantragen. Kostet zwar 50 €, aber eine Überprüfung der Zuverlässigkeit und pers. Eignung wird wie zur Beantragung der WBK gestartet. Wird der KWS ausgestellt, sollte das auch für eine WBK gelten.

Geschrieben
Na komm rück schon raus, was du ähhm sorry .. "Person A" natürlich, getan hat ;)

Ist schon immer wieder lustig, wie hier dauernd von irgendwelchen entfernten Bekannten, Freunden, Kollegen, der Cousin des Nachbarn 2en Grades dessen Hund der Schwester aus dem Allgäu und weiß der Henker nicht alles für natrürlich nur völlig fiktive Fälle herangezogen werden :D

Und was auch hier immer wieder lustig ist, daß es bei solcherart gelagerten Fällen jedesmal Leute gibt, die sich offenbar an den Problemen anderer Leute aufgeilen wollen, bloß, um dann entrüstete Beiträge zu schreiben in der Art "Also, wenn ich ehrlich bin, mit der Vorgeschichte würde ich DIR keine WBK geben. Hoffen wir mal, daß das der zuständige SB genauso sieht..."

Das WO-Archiv ist voll davon. Geholfen hat das allerdings bis jetzt noch niemandem.

Geschrieben

Das mein ich doch auch. Vermutlich hat er das verwechselt mit der 5 bzw. 10-Jahres-Frist, die nur in Bezug auf den Widerruf einer WBK relevant ist.

Die Grundfrage ist pauschal nicht zu beantworten. Wenn es sich tatsächlich nur um eine harmlose Tat mit 20 TS handelt, steht der WBK-Erteilung in der Regel nichts im Wege.

Aber wenns halt noch ein paar weitere Kleinigkeiten gibt, kanns irgendwann mal eng werden mit der Zuverlässigkeit. :rolleyes:

Geschrieben
Was für die Frage und deren Beantwortung aber wirklich nicht relevant ist, ob ich es war, der sich die 20 Tagessätze verdient hat oder mein Bekannter. Warum sollte sich der Fragesteller selber an den Pranger stellen - wenn es denn so war?

Na ja,

da sich diese Anfragen für Freunde, Vereins- oder Jagdkollegen, Nachbarn, nahe und ferne Verwandte etc. (haben die alle kein Internet???) doch sehr häufen, wird bei solch einer Anfrage eigentlich automatisch angenommen, dass die Frage doch den Fragesteller direkt betrifft. Zumindest geht dies mir so und mit großer Sicherheit einem Großteil der übrigen User ebenfalls.

Wie ich schon in einem anderen Tread schrieb: Es ist keine Schande etwas zu fragen, was einen selbst betrifft!

Viele Grüße

Blacksmith

Geschrieben
Ers scheint aber eine WBK haben zu wollen und nicht den kleinen Waffenschein, was soll er damit

wenn er ihn dann doch nicht braucht?

Weil er sich so u.U. eine Menge "Arbeit" spart, und eine erste Waffenrechtliche Erlaubnis besitzt. Das ist weit Rechtsicherer als jedes Gespräch mit einem SB, von dem man nicht mal weiß ob er nicht in einem Jahr schon einen ganz anderen Posten oder ganz andere Ansichten hat.

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