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IGNORED

Werden bei einer Kontrolle von B- jetzt auch C- Waffen registriert?


jana

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Nachdem jeder Besitzer einer WBK in Österreich regelmäßig Besuch der Behörde bekommt hätte ich die Frage ob es einen gesetzlichen Rahmen gibt wenn der kontrollierende Beamte nicht nur die Daten der Kategorie B Waffen aufnimmt sondern auch die Daten (mittels des Meldezettels des Händlers) der sich ja meist im selben Schrank befindlichen Waffen der Kategorie C welche ja noch wie vor nur bei einem Händler gemeldet werden müssen.

Haben die Beamten neuerdings Anweisung dazu?

Gibt es eigentlich eine rechtliche Grundlage oder ist es ein Vorgriff auf die neuen EU Gesetze?

Kann mir dazu jemand Auskunft geben?

Nachdem ich mich grundsätzlich mit Behördenvertretern auf keine Diskussionen einlasse ohne über die genaue Rechtslage bescheid zu wissen stelle ich hier die Frage.

Vorweg Danke!

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bis jetzt wars immer so das derjenige nur die teile zu gesicht bekam für die er auch einen datensatz zur kontrolle vorweisen konnte.

wenn er also wegen faustfeuerwaffe xy kommt sieht er auch nur faustfeuerwaffe xy und basta.

er kann sich noch von der korreketen verwahrung überzeugen, meine waffenrechtlichen dokumente einsehen und das wars.

wenn er zusätzlich daten meiner langwaffen aufnimmt ist das nicht im sinne der überprüfung.

wenn allerdings die verwahrung mangelhaft ist und der beamte das sieht wird er es weiterleiten, dann hast schlechte karten.

bin mir jetzt nicht ganz sicher ob das nicht sogar illegal is wenn die da ohne schriftlicher weisung eine quasi durchsichtung-durchsuchung machen, werd das mal bei gegebener stelle eruieren :glare: .

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Verwahrung aller Waffen korrekt im (wenn auch etwas billigen :peinlich: )Waffenschrank - ist also kein Problem.

Beamter war auch höflich - aber ob er dem Gesetz entsprochen hat ist die Frage.

Mir kam die Überprüfung nur irgendwie spanisch :confused: wegen der Aufnahme von Kategorie C da mir derzeit keine gültige Rechtslage bekannt ist (Die Anzahl der C Waffen liegt unter der gesetzlich meldepflichtigen Zahl!)

Jedenfalls Danke für die rasche Antwort!

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Verwahrung aller Waffen korrekt im (wenn auch etwas billigen :peinlich: )Waffenschrank - ist also kein Problem.

Beamter war auch höflich - aber ob er dem Gesetz entsprochen hat ist die Frage.

Mir kam die Überprüfung nur irgendwie spanisch :confused: wegen der Aufnahme von Kategorie C da mir derzeit keine gültige Rechtslage bekannt ist (Die Anzahl der C Waffen liegt unter der gesetzlich meldepflichtigen Zahl!)

Jedenfalls Danke für die rasche Antwort!

für C & D brauchst nicht mal einen waffenschrank wenn garantiert ist das keiner (ich glaub mal unter 21 jährige oder leute mit waffenverbot) zugriff hat.

das die C waffen aufgenommen wurden ist nicht normal. die beamten interessieren sich NORMAL nicht einmal für B waffen sondern nur ob diese ordentlich aufbewahrt werden.

gruß

sniffer

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Bin mir langsam klar: Wurde anscheinend über den Tisch gezogen und hätte die zu Kategorie C gehörenden Papiere nicht aufnehmen lassen müssen.

Tja, habe nicht damit gerechnet - nun hat die Behörde Daten die sie nichts angehen - was eigentlich zwar gleichgültig ist aber von einer Behörde erwarte ich mir normalerweise rechtlich einwandfreies Vorgehen.

Wieder was gelernt und eine Illusion weniger...

Vielleicht nutzt es anderen vorgewarnt zu sein über diese "Vorgehensweise".

Unternehmen werde ich nichts, es ist bei unserem galoppierenden Amtsschimmel nicht die Mühe wert. :icon13:

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Kann den Thread abschließen Dank der Hilfe vom IWÖ Büro:

IWOE

Zitat:

Der Beamte ist berechtigt sich anlässlich der Verwahrungskontrolle der Kat.B-Waffen die Meldungen der Kat.C-Waffen zeigen zu lassen, wenn er diese im Rahmen der Kontrolle sieht. Er darf aber nicht von sich aus fragen ob Kat.C-Waffen vorhanden sind bzw. ist der Kontrollierte nicht verpflichtet diesbezüglich Auskunft zu geben. Etwas anderes ist wenn der jeweilige Waffenbesitzer 20 oder mehr Schusswaffen in einem räumlichen Naheverhältnis verwahrt (§ 41 WaffG) – diesfalls muß er der Behörde auch etwaige Kat.C-Waffen melden.

Wie gesagt wieder was gelernt und gewarnt für die Zukunft, leider. :angry2:

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für C & D brauchst nicht mal einen waffenschrank wenn garantiert ist das keiner (ich glaub mal unter 21 jährige oder leute mit waffenverbot) zugriff hat.

das die C waffen aufgenommen wurden ist nicht normal. die beamten interessieren sich NORMAL nicht einmal für B waffen sondern nur ob diese ordentlich aufbewahrt werden.

An sich richtig, die Altergrenze liegt bei C & D allerdings bei 18 Jahren.

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  • 2 Wochen später...

Oh. Shit.

Hab einen KK-Repetierer von dem ich die Rechnung (die gleichzeitig als Meldezettel kat. C fungiert) "verlegt" habe.

Was nun?

Zum Händler und freundlich bitten die Rechnung neu auszustellen (datum unbekannt)?

Mist >.<

Bitte um euren Rat.

gruß,

Thomas

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Eine Rechnung ist kein Meldungsformular.

Stimmt.

Die Waffe ist nicht gemeldet, somit illegal und Dein Problem.

Stimmt nicht. Wenn eine Waffe der Kategorie C bei einem Büchsenmacher erworben wird, dann hat dieser die Meldungen aufzubewahren, der Käufer erhält ein Duplikat. Wenn dieses verlorengeht, ist die Waffe ist selbstverständlich NICHT illegal. Einfach zum Händler gehen und ihn um eine Kopie der Meldung ersuchen. Das ungefähre Kaufdatum zu wissen ist sehr hilfreich, weil die Händler die Meldungen üblicherweise chronologisch geordnet ablegen (und nicht nach dem Namen des Käufers).

Trenck

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Eine Rechnung ist kein Meldungsformular.

Es gibt sowieso kein offizieles Meldungsformular ! Die kursierenden sind nur ein Service des Verlages einer Jagdzeitung, aber nicht verpflichtend.

Eine meiner LW wurde vom Händler derart registriert, daß er einen roten Stempel auf die Rechnung gedrückt hat, der besagt: "Gilt als Nachweis der Meldung gemäß bla bla"

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Es gibt sowieso kein offizieles Meldungsformular ! Die kursierenden sind nur ein Service des Verlages einer Jagdzeitung, aber nicht verpflichtend.

Dieses "Meldeformular" wird spätestens dann verlangt wenn man einen EFWP beantragt oder die Waffe an eine Person verkauft die auf einen "legalen" Kauf Wert legt.

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Teddy, das ist dann wohl behördenabhängig. Einen NACHWEIS der Meldung verlangen sie beim EFWP, das ist richtig, aber der ist an keine vorgegebene Form gebunden - außer eine Behörde bildet sich das ein. Rechtens ist das dann aber nicht.

Privat kaufen ? Das WaffG sieht m.W. nirgends vor, daß sich der Käufer Gedanken machen muß, ob die Waffe vorher irgendwo gemeldet war. Es geht auch den BüMa, bei dem er die Waffe dann melden will, nichts an. Es besteht ledigliche eine Meldepflicht des Neo-Besitzers an eine konzessionierten Händler, mehr nicht.

Genausowenig muß der VERKÄUFER einer Kat. C - Waffe den Verkauf irgendwem melden - er muß sich vergewissern, daß der Käufer prinzipiell berechtigt ist, das Eisen zu erwerben, was eine reine Altersfrage ist. Aber dann ? Nix mehr.

NOCH haben wir keine Verpflichtung, C-Waffen wie B-Waffen zu behandeln.

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NOCH haben wir keine Verpflichtung, C-Waffen wie B-Waffen zu behandeln.

Genau.

Bis dahin haben wir ja noch etwas Zeit uns darüber Gedanken zu machen ob es sinnvoll ist unsere Waffen den Brüsselern zu melden. :021:

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Einfach zum Händler gehen und ihn um eine Kopie der Meldung ersuchen.

Dankeschön Trenck, so einfach kann es auch sein. Da ich meine Langwaffe bei einem Händler erworben habe (sonst hätte ich auch keine Rechnung bekommen) ist die Meldung natürlich schon passiert.

Dann ist es ja eh ganz einfach

@Sniper:

Eine meiner LW wurde vom Händler derart registriert, daß er einen roten Stempel auf die Rechnung gedrückt hat, der besagt: "Gilt als Nachweis der Meldung gemäß bla bla"

Selbiges hat auch mein Händler gemacht. Einfach handschriftlich geschriebene Rechnung mit meiner genauen Anschrift und Seriennummer der Waffe und fertig.

Gruß,

Thomas

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Das WaffG sieht m.W. nirgends vor, daß sich der Käufer Gedanken machen muß, ob die Waffe vorher irgendwo gemeldet war. Es geht auch den BüMa, bei dem er die Waffe dann melden will, nichts an.
§ 32.

(1) Wer - ohne ein Gewerbetreibender gemäß § 30 zu sein - einem anderen eine meldepflichtige Waffe überläßt, so daß dieser der Meldepflicht unterliegt, hat dem nunmehrigen Besitzer Einsicht in die Bestätigung über die erfolgte Meldung des eigenen Erwerbs zu gewähren.

Der neue Besitzer ist in diesen Fällen verpflichtet, anläßlich der Meldung bekanntzugeben, bei welchem Gewerbetreibenden der letzte Erwerb dieser Waffe gemeldet worden ist.

Lt. meines Wissens gibt es aber eine 6-Monats Frist nachdem die "Straftat" einer nachträglichen Meldung verjährt (ohne Angabe wo sie zuvor gemeldet war), zumindest wurde mir das von einem Waffensachverständigen mitgeteilt. Diese dient eher dazu um nachträgliche "Funde" legalisieren zu können.

Ändert aber nichts daran dass der Käufer lt. §32 (siehe oben) dazu verpflichtet ist bekannt zu geben wo die Waffe zuvor gemeldet war. Ob er dies mit dem ihm gesetzlich zustehenden Einsichtnahme macht oder ob er sich auf eine Aussage des Käufers verlässt ist nicht entscheidend.

Daraus ergibt sich folgende Situation - lieber einen Fantasiehändler angeben und darauf verweisen dass man den vom Verkäufer mitgeteilt bekommen hat (denn über die Angaben und Personalien des Verkäufers muss man keine Notizen oÄ machen), dann ist man jedenfalls auf der sicheren Seite.

Gruß Georg

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Zitat:

Der Beamte ist berechtigt sich anlässlich der Verwahrungskontrolle der Kat.B-Waffen die Meldungen der Kat.C-Waffen zeigen zu lassen, wenn er diese im Rahmen der Kontrolle sieht. Er darf aber nicht von sich aus fragen ob Kat.C-Waffen vorhanden sind bzw. ist der Kontrollierte nicht verpflichtet diesbezüglich Auskunft zu geben. Zitat Ende.

Das ist nur teilweise richtig. Der überprüfende Beamte hat unter anderem in seiner Checkliste (vom AB oder von BH ausgestellt und mit den gemeldeteten Kat. B Daten hinterlegt) die Frage:

"Besitzen Sie noch andere Schußwaffen"?. Wenn Du Nein angibst, wird auch das Kästchen Nein angekreuzt, mehr interessiert den Beamten nicht, wenn Du Ja angibst muß er auch fragen, welche, und die in der Checkliste eintragen. Ist also keine Schikane, er kreuzt nur seine Kästchen an. Ich versuche euch mal so eine Überprüfungscheckliste hier reinzustellen, habe diese aber momentan auf einem anderen Rechner.

Lucky10

soeben gefunden:

C h e c k l i s t e “

für die Überprüfung der sicheren Verwahrung

von Schusswaffen im Rechtshilfeweg

Betreff: :__________________________________

(Vor- und Zuname, Geburtsdatum)

1) Ort der Verwahrungsüberprüfung:

Adresse:

2) Konnten die Schusswaffen bei der Überprüfung vorgefunden werden?

Ja: Nein:

Wenn Nein - Verbleib der Waffe:

3) Beschreibung des Verwahrungsortes:

Einfamilienhaus Wohnung

Geschäftsräumlichkeiten Sonstiges:_____________________

Erscheint dieser Verwahrungsort zur Verwahrung von Schusswaffen generell geeignet?

Ja: Nein:

Wenn Nein: warum nicht?

Gerätehäuschen Zelt

Türschloss mangelhaft/defekt Sonstiges:_____________________

4) Wo im Verwahrungsort werden die Waffen verwahrt?

Wohnzimmer Schlafzimmer

Arbeitszimmer Büro

Sonstiges:_____________________

5) Erfolgt die Verwahrung in einem einbruchhemmenden Behältnis?

Ja: Nein:

Wenn Ja:

Metallkassette Tresor

Waffenschrank Sonstiges:_____________________

Zutreffendes bitte ankreuzen

-2-

Wenn Nein (genaue Beschreibung der Verwahrungsart):

6) Werden am Verwahrungsort weitere Schusswaffen verwahrt?

Ja: Nein:

Wenn Ja - wo und wieviele?

7) Wieviele Personen in welchem Alter - außer dem Urkundeninhaber - haben Zutritt

zum Verwahrungsort?

Sind diese Personen im Besitz einer waffenrechtlichen Urkunde (Waffenbesitzkarte,

Waffenpass)?

Ja: Nein:

8) Haben Unberechtigte die Möglichkeit ohne Überwindung eines beträchtlichen

Hindernisses das einbruchshemmende Behältnis zu öffnen?

Ja: Nein:

Wenn Ja:

Schlüssel angesteckt Schlüssel leicht auffindbar

Sonstiges:_____________________

9) Sind Verlässlichkeitsmängel bekannt, die in der Person oder im Umfeld dieser

Person liegen?

Ja: Nein:

Wenn Ja – welche?

10) Besondere Bemerkungen des/der erhebenden Beamten/Beamtin:

____________ ______________ __________________________________________

Datum Uhrzeit Name u. Unterschrift des/der erhebenden Beamten/Beamtin

Zutreffendes bitte ankreuzen

Währe vielleicht auch für mitlesende IWÖ-Mitglieder interessant, was, warum, und wieso der überprüfende Beamte für Fragen stellt?. Die wenigsten wissen, daß er eigentlich nur ankreuzt, würde mich freuen, wenn im IWÖ-Forum diese Checkliste mal zur Info an die Mitglieder weitergereicht wird.

:00000733: - Lucky10

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Daraus ergibt sich folgende Situation - lieber einen Fantasiehändler angeben und darauf verweisen dass man den vom Verkäufer mitgeteilt bekommen hat (denn über die Angaben und Personalien des Verkäufers muss man keine Notizen oÄ machen), dann ist man jedenfalls auf der sicheren Seite.

Stimmt, da hast Du recht.

Aber ich hab soooo ein schlechtes Gedächtnis, weißt Du ... weiß nur, daß ich eine Meldung gesehen habe, da war ich dann schon beruhigt ..

:s75:

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Es gibt sowieso kein offizieles Meldungsformular ! Die kursierenden sind nur ein Service des Verlages einer Jagdzeitung, aber nicht verpflichtend.

Ist auch nicht ganz richtig lieber Kollege, wie so eine Meldung auszusehen hat und wie Daten hier vermekrt werden müssen, wurde im Bundesgesetzblatt 1-I zum Waffengesetz 1989 unter anderem festgelegt.:

http://www.ksv-siemens.at/sportschuetzen/f...gs-1997a012.pdf

Wenn Du da runterscrollst auf Seite 85 Anlage 5 siehst Du was da "Bundesamtlich" festgelegt wurde, hat nichts mit einer Serviceleistung einer Jagdzeitung zu tun. Obwohl mir klar ist, die alten Gallier haben auch nicht immer das gemacht, was die Römer von ihnen verlangt haben, nur damals hatten die ihren Zaubertrank, heute habst nur mehr euer GenKernöl.

Dieser Bundesgesetz-Formularanhang ist aber vielleicht auch für Kollegen interessant die immer wieder fragen, "Was brauch ich für einen Import, was für ein Formular brauch ich für einen Export" oder ähnliches.

Lucky 10

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Danke Lucky, diese Verknüpfung ist goldes Wert:

http://www.ksv-siemens.at/sportschuetzen/f...gs-1997a012.pdf

Mein Dank und lobende Erwähnung wird Dir ewig ins übernächste Bürozimmer Rechts von Dir nachschleichen. Auch im vierten Stock treibe ich mich manchmal herum. Bin schon nach den nächsten Nationalratswahlen, mal auf den Namen der nächsten Innenministerin gespannt.

:eclipsee_gold_cup: - Fahrkarte

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Ist auch nicht ganz richtig lieber Kollege, wie so eine Meldung auszusehen hat und wie Daten hier vermekrt werden müssen, wurde im Bundesgesetzblatt Anlage 1-I zum Waffengesetz 1989 unter anderem festgelegt.:

http://www.ksv-siemens.at/sportschuetzen/f...gs-1997a012.pdf

Wenn Du da runterscrollst auf Seite 85 Anlage 5 siehst Du was da "Bundesamtlich" festgelegt wurde, hat nichts mit einer Serviceleistung einer Jagdzeitung zu tun. Obwohl mir klar ist, die alten Gallier haben auch nicht immer das gemacht, was die Römer von ihnen verlangt haben, nur damals hatten die ihren Zaubertrank, heute habst nur mehr euer GenKernöl.

Dieser Bundesgesetz-Formularanhang ist aber vielleicht auch für Kollegen interessant die immer wieder fragen, "Was brauch ich für ein Formular für Import, was für ein Formular brauch ich für einen Export" oder ähnliches.

Lucky 10

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Ist auch nicht ganz richtig lieber Kollege,

Sehr geehrter Herr Kollege Fahrkarte und meinerseits, wir müssen auch hier mit Usern rechnen, die nie und nimmer das österr. Waffengesetz auch nur im geringsten respektieren.

Lucky

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Sehr geehrter Herr Kollege Fahrkarte und meinerseits, wir müssen auch hier mit Usern rechnen, die nie und nimmer das österr. Waffengesetz auch nur im geringsten respektieren.

Lucky

Befolgen - notgedrungen.

Aber respektieren - diese Anhäufung von geistigem Dünnschiss?

Trenck

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