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IGNORED

LEP Handhabung


steven

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo

seit einiger Zeit versuche ich mich über die Handhabungsweise bzgl. LEPs zu informieren. Jetzt habe ich mit einem Herrn Pablowski vom BMI telefoniert. Er sagte mir, daß der Vollzug Ländersache sei und sie die Empfehlung an die Länder gegeben hätten, lt. §8 wirtschaftliche Interessen als Bedürfnis für Anmeldung von Altbestand anzuerkennen. Aber sie hätten ja keinen Einfluss auf die Handhabungsweise der einzelnen SBs und rechnen damit, daß das jeder SB anders anwendet. Also, keine klare Aussage. Der SB verwies mich an das IM des Landes, die an das BMI und die wiederrum an den SB.

Auf meinen Hinweis, daß nach dem 1. Okt. tausende von Sttraftätern in Deutschland neu existieren, die von dem Hickhack nichts wissen, erklärte er mir, daß das halt so wäre.

Steven

Geschrieben
Hallo

seit einiger Zeit versuche ich mich über die Handhabungsweise bzgl. LEPs zu informieren. Jetzt habe ich mit einem Herrn Pablowski vom BMI telefoniert. Er sagte mir, daß der Vollzug Ländersache sei und sie die Empfehlung an die Länder gegeben hätten, lt. §8 wirtschaftliche Interessen als Bedürfnis für Anmeldung von Altbestand anzuerkennen. Aber sie hätten ja keinen Einfluss auf die Handhabungsweise der einzelnen SBs und rechnen damit, daß das jeder SB anders anwendet. Also, keine klare Aussage. Der SB verwies mich an das IM des Landes, die an das BMI und die wiederrum an den SB.

Auf meinen Hinweis, daß nach dem 1. Okt. tausende von Sttraftätern in Deutschland neu existieren, die von dem Hickhack nichts wissen, erklärte er mir, daß das halt so wäre.

Steven

Das Thema wurde schon mehrfach behandelt. LEP's sind seit dem 01.04.2008 so zu behandeln, wie die ursprüngliche Schusswaffe.

Bis 01.10.2008 gibt es allerdings eine Schonfrist. Ab diesem Zeitpunkt sind dann diese Waffen erlaubnispflichtig.

Geschrieben
Also, keine klare Aussage. Der SB verwies mich an das IM des Landes, die an das BMI und die wiederrum an den SB.

Eine klare Aussage kann man ja auch nicht erwarten, da eben viele LEP besitzende Personen die WBK aufgrund anderer Faktoren nicht bekommen können.Es werden dann sicher auch WBKs abgelehnt/LEPs eingezogen, die man dann evtl. über einen BüMa umbrauchbar/DEKO machen lassen kann wenn es soweit ist...

also Antrag auf WBK stellen und fertig...

eine Altbestandsgarantie gibs ja noch nicht mal für bereits gemeldete/eingetragene Waffen(4mmM20)

Geschrieben
... eine Altbestandsgarantie gibs ja noch nicht mal für bereits gemeldete/eingetragene Waffen(4mmM20)

Die würde ich notfalls gerichtlich durchsetzen - denn im Gegensatz zu einer kurzen VRF habe ich eine 4 mm M20 und könnte hier tätlich... äh... tätig werden.

Was das kostet ist für mich gänzlich nebensächlich.

Geschrieben

:00000733: Ländersache, eben, eben - das weiß ich bereits seit mehreren Monaten - und dass gewisse Bundesländer und SB`s hier gerne ein eigenes Süppchen kochen, ist allen doch bekannt.

Wie es mit Altbeständen / Neukäufen LEP`s / 4mmM20 in BY und in BW aussieht, könnt Ihr hier gerne nachlesen:

http://www.co2air.de/wbb2/thread.php?threa...er=0&page=1

Oder auch mal hier:

http://www.co2air.de/wbb2/thread.php?threadid=47689

Aber auch in BY und BW werden wohl einige Personen auf der Strecke bleiben - aus welchen Gründen auch immer, mit Ihren Altbestands-LEP`s - trotz "klarer" Handhabung - weil sie wohl keine WBK bekommen werden, wie auch immer!

In BY ist mittlerweile eine LEP-Langwaffe bereits ebenfalls auf eine GelbeWBK eingetragen worden, usw. usw.

Die Handhabung in anderen Bundesländern ist, soweit mir bekannt entweder noch komplett offen, oder wesentlch "restriktiver" - je nach SB oder Länder-Innenministerium.

Aber wer nicht versucht, vor dem 30.09.08 anzumelden, der ist selber schuld - AMNELDEN!

@Doom: Altbestand 4mmM20-O-Umbauten ist z.B. in BY und in BW (soweit mir bekannt) gewährleistet!

@steven: Habe ich schon alles genauso durch, doch ich habe jetzt eine verbindliche Antwort von meinem SB bekommen - siehe die Links oben!

Mehr kann ich zu diesem Thema leider nicht sagen, da sich viele Bundesländer noch bedeckt halten (trotz Abstimmung mit dem BMI :00000733: ), und in etlichen Foren keine LEP-Freunde (oder nur wenige) existieren.

  • 1 Monat später...
Geschrieben

Gibt es in BW schon neue Erkenntnisse zum 4mm/LEP-Komplex.

Laut meinem SB ändert sich für bereits eingetragene 4mm nichts und seiner Meinung nach trifft die neue Regelung nicht auf LEP-Waffen zu da diese unter den Bereich Druckluft, weniger als 7,5 Joule und F-Zeichen fallen (Par.2/Abs.4 und Anlage 2 Punkt 1.1).

Geschrieben
Die würde ich notfalls gerichtlich durchsetzen - denn im Gegensatz zu einer kurzen VRF habe ich eine 4 mm M20 und könnte hier tätlich... äh... tätig werden.

Was das kostet ist für mich gänzlich nebensächlich.

Dann sei dir meine volle Unterstützung sicher!

:00000733:

Geschrieben
Meine 4mmM20 bleibt eingetragen und meine LEP steht jetzt auf meiner Grünen WBK. Behörde: Landratsamt Tübingen

Meine 4mm sind auch alle eingetragen da tut sich auch nichts weil Altbestand. Aber ob ich meine LEP's (zwei LW) eingetragen bekomme weiss ich nicht. Der SB steht auf dem Standpunkt ist nicht nötig da frei. Ich habe ihn jetzt mal aufgefordert mir die Beiden entweder einzutragen oder einen offiziellen und schriftlichen Bescheid das die Beiden weiterhin frei sind zu geben. Man kann den Text im Gesetz echt so und so lesen und es gibt halt noch den Bereich in der Anlage der sich auf Druckluft, weniger als 7,5 Joule und F-Zeichen bezieht - und da passt halt LEP genau rein. Bei der Verschärfung meint er ginge es wohl um die 4mm-Umbauten, aber wie immer Nicht genaues weiss mann. Irgendwie fühle ich mich da an den Hickhack in den 70-Jahren erinnert wo die Sache mit Vorderladern in jedem Bundesland anders gehandhabt wurde.

  • 2 Wochen später...

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