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IGNORED

Waffengesetz ab 01. April 2008 und Verfassungsmäßigkeit


Glückspieler

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Es gibt auch Personen ohne Ausnahmeerlaubnis, die verbotene Waffen besitzen dürfen. Denk einfach mal genauer drüber nach.

Ja, nur bei genauem Nachdenken erschliesst sich mir nicht, was ein Angehöriger der Staatsmacht z.B. mit einem jetzt verbotenen Revolver in .22 Hornet anfangen sollte...

Aber in dem Zusammenhang eine konkrete Frage an Dich:

Was macht ihr jetzt mit den Waffen, die gem. §58,11 WaffG bei euch abgegeben werden (müssen)? Werden die nicht vernichtet? Dann wäre ja Besitz UND Eigentum dahin. Oder werden die wirklich zentral eingelagert - nur dann bliebe ja das Eigentum erhalten.

Grüße,

SCHWARZWÄLDER

Geschrieben

Was ich außerdem nicht verstehe: Die Regelungen für Ausnahmegenehmigungen sind mit dem neuen WaffG ERLEICHTERT worden: Laut carcano ist der neue §40 eben erleichtert gefasst im Vergleich zum alten §37 aus den 70er Jahren. Nur früher war Altbesitz/Besitzstandswahrung heilig: Nach altem Gesetz bekam man selbst für Kriegswaffen, schwere Maschinengewehre etc. eben eine Kriegswaffen-WBK, legal besessene Anscheinswaffen wurden REGELHAFT mit BKA-Ausnahmegenehmigung bedacht. Dem Gesetzgeber waren diese Ausnahmeregelungen noch nicht locker genug und deswegen hat er sie 2002 mit dem den alten §37 ersetzenden §40 weiter gelockert - da ist doch die jetzige BMI-Anweisung an das BKA, alles radikal zu verschärfen nicht mehr vom Willen des Gesetzgebers gedeckt, oder?

Grüße,

Schwarzwälder

Geschrieben
Wo steht das ? :o

(11) Hat jemand am 1. April 2008 eine bislang nicht nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.2.1.2 dieses Gesetzes verbotene Waffe besessen, so wird dieses Verbot nicht wirksam, wenn er bis zum 1. Oktober 2008 diese Waffe unbrauchbar macht, einem Berechtigten überlässt oder der zuständigen Behörde oder einer Polizeidienststelle überlässt oder einen Antrag nach § 40 Abs. 4 dieses Gesetzesstellt. § 46 Abs. 3 Satz 2 und Abs. 5 findet entsprechend Anwendung.

es läuft quasi darauf hinaus "Sachbearbeiter" damit zu beglücken :eclipsee_gold_cup:

Polizei entfällt wegen "keine ahnung" und Berechtigte fallen mir auch nicht ein...

mfg

Geschrieben
Werden die nicht vernichtet? Dann wäre ja Besitz UND Eigentum dahin. Oder werden die wirklich zentral eingelagert - nur dann bliebe ja das Eigentum erhalten.

§ 46 Abs. 5

(5) Sofern der bisherige Inhaber nicht innerhalb eines Monats nach Sicherstellung einen empfangsbereiten Berechtigten benennt oder im Fall der Sicherstellung verbotener Waffen oder Munition nicht in dieser Frist eine Ausnahmezulassung nach § 40 Abs. 4 beantragt, kann die zuständige Behörde die sichergestellten Waffen oder Munition einziehen und verwerten. Dieselben Befugnisse besitzt die zuständige Behörde im Fall der unanfechtbaren Versagung einer für verbotene Waffen oder Munition vor oder rechtzeitig nach der Sicherstellung beantragten Ausnahmezulassung nach § 40 Abs. 4. Der Erlös aus einer Verwertung der Waffen oder Munition steht nach Abzug der Kosten der Sicherstellung, Verwahrung und Verwertung dem nach bürgerlichem Recht bisher Berechtigten zu.

die rechnen das schon irgendwie platt :heuldoch:

Geschrieben
die rechnen das schon irgendwie platt :heuldoch:

Das wird gerade in den nächsten Runden interessant, was kommt ( das wird unabhängig sein von dem was wir als fair empfinden werden) : :confused:

- Restwert ( Schrottwert Metall und Heizwert Holz, Plastik in den gelben Waffen-Sack ? )

- nur noch Essengutschein = Wert des Austrags aus der WBK

- Kostenpflichtiges Einlagern bis die Posaunen erschallen

- Kostenpflichtige Vernichtung

Bietet das F... schon eine Versicherung gegen die finanziellen Ausfälle der nächsten WaffG Runden an ?

Vielleicht ein Restwert-Sorglos-Paket ?

Geschrieben
...

es läuft quasi darauf hinaus "Sachbearbeiter" damit zu beglücken :eclipsee_gold_cup:

...

Du unterschlägst da aber so einige "oder" ;)

Außerdem sind bei einer Abgabe von Waffen die meisten Waffenbehörden mangels Asservatenraum gar nicht in der Lage, Waffen dort einzulagern und würden sofort an die Polizei verweisen.

Geschrieben
Du unterschlägst da aber so einige "oder" ;)

Außerdem sind bei einer Abgabe von Waffen die meisten Waffenbehörden mangels Asservatenraum gar nicht in der Lage, Waffen dort einzulagern und würden sofort an die Polizei verweisen.

welche?

Ich habe diesbezüglich meinem "Waffenabort" schon mündlich einen evtl. Hintransport angemeldet und gefragt ob sie denn über ausreichend Platz verfügen "für den Fall versteht sich"?auch bezüglich evtl. 4mmM20 Altlasten...Anwort...ja...jede Menge...ich gebe zu das wir hier in Nordrheinwandalien andere Bedingungen haben durch die Nähe zur Polizei.

Aber letztendlich würde es mir egal sein was die zuständige Behörde/SB dann damit macht...

Ich will ja dann nur meinen Austrag aus der WBK...und kann ja als Antrag darauf nur Einliefern :eclipsee_gold_cup:

Das BKA verweist für den Fall ebenfalls dorthin...zur Not hat mans ja schriftlich.

Geschrieben
Du unterschlägst da aber so einige "oder" ;)

Außerdem sind bei einer Abgabe von Waffen die meisten Waffenbehörden mangels Asservatenraum gar nicht in der Lage, Waffen dort einzulagern und würden sofort an die Polizei verweisen.

und wenn wir alle die waffen am 30.9 um 15:25 vorbeibringen, dann musst du sie entgegennehmen bzw. wir lassen sie einfach stehen :gutidee:

Geschrieben

Am 30.09. haben aber alle Waffenbehörden vorsichtshalber dichtgemacht. :lol:

Nein, mal im Ernst. Diese Frist wird wie damals die für die vorgeschriebene Munitionsbesitzmeldung weitestgehend unbeachtet verstreichen. :ninja:

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