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IGNORED

Und nocheinmal Einfuhr Waffenteile aus den USA


Gutachter

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

ich weiß wir hatten diese Thema bereits von Zeit zu Zeit, ich habe auch schon die bisher erschienen Artikel gelesen, aber ich denke vielleicht kann doch der Eine oder Andere von Euch mir mit meinem etwas speziellen Problem etwas behilflich sein.

Also ich habe ein Probleme. Jetzt ist es so, daß ich sehr gerne Waffenteile aus den USA zu mir nach Hause schicken möchte. Dies sind zum Einen:

Einen Heckler und Koch MSG 90 Schaft

ein Heckler und Koch MSG 90 Zweibein

ein Heckler und Koch MSG 90 Griffstück mit Abzugseinheit

ein Heckler und Koch MP 5 Griffstück mit Abzugseinheit Einzelfeuer (FBI Trigger).

Ich habe auch einen Waffenhändler gefunden, der die von mir gewünschten Teile vorrätig hat, allerdings wird er nicht in die BRD direkt senden. Folglich muß ich diese Teile zuerst zu einem Freund nach New York senden, der sie mir dann weiter leiten würde. Leider kenne ich mich mit den Ausfuhrbestimmungen der USA von Waffenteilen überhaupt nicht aus. Gibt es irgendwelche Formulare, welche man ausfüllen muß um die Waffenteile nach Deutschland senden zu können? Dürfen Griffstücke überhaupt ausgeführt werden(aus den USA)? Habt Ihr vielleicht ein paar Tricks, Kniffs, oder ähnliches für mich? Ich wäre wirklich sehr dankbar.

Sollte dies geschafft sein, die Teile aus den USA raus zu bekommen, kommt das nächste Problem. Die Einfuhr in die BRD? Ich habe bereits das BKA angeschrieben, ich erhielt aber von diesen noch keine Antwort. Der deutsche Zoll hat mir in meiner Heimatstadt auch nicht wirklich weiter helfen können, weil der dort beschäftige Waffensachverständie bis 30.06.2008 in Urlaub ist und unter der mailadresse Zollinfo, bekam ich eine mail, welche auch nicht gerade auf erheblichen Sachverstand vertrauen läßt. Vor allem wird jedesmal extra betont: " Keine Garantie auf Rechtssicherheit".

Jetzt wäre es für mich wichtig zu wissen, wie für mich der Wertegang ist. Sind die Griffstücke Kriegsmaterial? Macht es einen Unterschied, ob es Kriegsmaterial ist oder nicht? Gibt es hierfür noch ein weiteres Formular, wo ich bei Kriegsmaterial noch ausfüllen muß, oder reichen die normalen Zollformulare aus. Griffstücke sind soweit mir bekannt für Langwaffen, ja noch frei ab 18 Jahren erhältlich und müssen nicht in eine WBK eingetragen werden.

Eine weitere Frage, die mich quält ist, dürfen Griffstücke überhaupt vom Händler nach New York versandt werden, wo mein Bekannter wohnt? Ich meine ich möchte auf keinen Fall Probleme für meinen Bekannten verursachen. Falls in New York ,welche ja ein recht strenges Waffengesetz haben sollen, die Griffstücke verboten sind. Sollten dort Griffstücke erlaubt sein, wäre es ja kein Problem, aber wie kriege ich das raus? Wo frage ich nach. Die NRA habe ich bereits angeschrieben, aber noch keine Antwort erhalten. Vielleicht habe ich aber auch eine falsche email Adresse von denen. Ich weiß halt einfach nicht mehr weiter.

Über Ratschläge und ähnliches wäre ich wirklich sehr sehr dankbar.

Viele Grüße

Gutachter

Geschrieben

Nur ganz kurz, weil ich gerade wenig Zeit habe.

Alle Teile, die Du in Deutschalnd legal besitzen darfst, darfst Du auch einführen.

Zum Versenden von bestimmten Waffenteilen benötigt der Händler oder auch die Privatperson eine Exportlizenz.

Manche Teile dürfen gar nicht, manche nicht in bestimmte Länder exportiert werden.

Schau mal auf die Homepage des ATF.

---

Tom

Geschrieben

Hallo,

ich habe in den letzten Monaten insgesamt 3 Kurzwaffen (S&W 460-PC, DE-50AE, S&W44mag-PC) sowie zwei 1911er 6'er Oberteile eingeführt. Bei allen Waffenteilen welche dem hiesigen Waffengesetz unterliegen ist eine Importgenehmigung der hiesigen Behörde nötig. Allerdings gibt es hier unterschiedliche Ansichten bei den Genehmigungsbehörden. Bitte vorher nachfragen.

Beim Export aus den Staaten benötigt man bei Komplettwaffen -und- Griffstücken einen Waffenhändler mit FFL-und SOT Licence. Die SOT ist eine Exportlicence. Oberteile incl. Läufe werden frei verschickt und unterliegen keinen US-Genehmigungen (deutsches WaffG beachten). Weiter benötigt der Händler eine original unterschriebene Liste (Purchase-Order) der einzuführenden Gegenstände. Hier ist ein Zusatzformular beizufügen aus dem hervorgeht, dass diese Teile nicht zum gewerblichem Handel bestimmt sind.

Mit diesen Unterlagen wendet sich der Händler an das US-Außenhandelsministerium und erwirkt hier eine Genehmigung. Dieser Vorgang dauert zwischen 4-6 Wochen. Danach erfolgt der Versand via Luftfracht über USPS bis zum nächsten deutschen Flughafen. Hier muss der Zollbehörde die Importgenehmigung und die WBK mit Voreinträgen vorgelegt werden.

Zu den Kosten ein Beispiel. Über die Auktionsplattform 'Gunbroker' habe ich eine neue Desert-Eagle 50AE in duo-tone chrome incl. Wechsellauf 44 mag für 1400,- $ (etwa 900,-€) + anteiligen Versandkosten und Einfuhrzoll lag der Gesamtpreis etwa bei 1300,- Euro. hier: mindestens 3000,-€.

Bei weiteren Nachfragen stelle ich u.U. meine Mail - Adresse zur Verfügung.

Geschrieben
Hallo,

ich habe in den letzten Monaten insgesamt 3 Kurzwaffen (S&W 460-PC, DE-50AE, S&W44mag-PC) sowie zwei 1911er 6'er Oberteile eingeführt. Bei allen Waffenteilen welche dem hiesigen Waffengesetz unterliegen ist eine Importgenehmigung der hiesigen Behörde nötig. Allerdings gibt es hier unterschiedliche Ansichten bei den Genehmigungsbehörden. Bitte vorher nachfragen.

Beim Export aus den Staaten benötigt man bei Komplettwaffen -und- Griffstücken einen Waffenhändler mit FFL-und SOT Licence. Die SOT ist eine Exportlicence. Oberteile incl. Läufe werden frei verschickt und unterliegen keinen US-Genehmigungen (deutsches WaffG beachten). Weiter benötigt der Händler eine original unterschriebene Liste (Purchase-Order) der einzuführenden Gegenstände. Hier ist ein Zusatzformular beizufügen aus dem hervorgeht, dass diese Teile nicht zum gewerblichem Handel bestimmt sind.

Mit diesen Unterlagen wendet sich der Händler an das US-Außenhandelsministerium und erwirkt hier eine Genehmigung. Dieser Vorgang dauert zwischen 4-6 Wochen. Danach erfolgt der Versand via Luftfracht über USPS bis zum nächsten deutschen Flughafen. Hier muss der Zollbehörde die Importgenehmigung und die WBK mit Voreinträgen vorgelegt werden.

Zu den Kosten ein Beispiel. Über die Auktionsplattform 'Gunbroker' habe ich eine neue Desert-Eagle 50AE in duo-tone chrome incl. Wechsellauf 44 mag für 1400,- $ (etwa 900,-€) + anteiligen Versandkosten und Einfuhrzoll lag der Gesamtpreis etwa bei 1300,- Euro. hier: mindestens 3000,-€.

Bei weiteren Nachfragen stelle ich u.U. meine Mail - Adresse zur Verfügung.

Hallo Melvin, Du schreibst daß ich der Zollbehörde die WBK Voreinträge vorlegen muß? Dies gilt ja hoffentlich nur bei Kurzwaffengriffstücke. Die die ich importieren möchte sind Langwaffengriffstücke. Die sind nicht in der WBK ein zu tragen. Oder? Ist das bei Export bzw. Inport anders?

Gruß

Geschrieben
Hallo,

Über Ratschläge und ähnliches wäre ich wirklich sehr sehr dankbar.

Viele Grüße

Gutachter

die Einfuhr ist kein Problem. Sind alles "Freie Teile" in D-Land.

Auch wenn unter Umständen dein Zöllner erstmal große Augen macht - in seinen Unterlagen kann er alles finden.

Kommt halt noch Zoll und EuSt drauf.

Dein Problem ist eher die Ausfuhr. Waffenteile (da zählen die Amis selbst z.B. Abzugsfedern oder AR15 Gummigriffe dazu) deren Gesamtwert US$100 übersteigt, müssen eine Ausfuhrgenehmigung

des State Department haben. Wenn Sie dein Kumpel in NY einfach so zu dir schickt, dann kann es gut gehen, wenn er aber "erwischt" wird, dann hat er ein verdammt mächtiges Problem am Hals.

Alles nicht so easy.......

Geschrieben
Dein Problem ist eher die Ausfuhr. Waffenteile (da zählen die Amis selbst z.B. Abzugsfedern oder AR15 Gummigriffe dazu) deren Gesamtwert US$100 übersteigt, müssen eine Ausfuhrgenehmigung

des State Department haben. Wenn Sie dein Kumpel in NY einfach so zu dir schickt, dann kann es gut gehen, wenn er aber "erwischt" wird, dann hat er ein verdammt mächtiges Problem am Hals.

Alles nicht so easy.......

Vor allem, da die Griffstücke wie Waffen vom State Department behandelt werden....als Privater sehe ich keine Möglichkeit für deinen Kollegen, die Erlaubnis zu erhalten.....

Geschrieben
als Privater sehe ich keine Möglichkeit für deinen Kollegen, die Erlaubnis zu erhalten.....

doch, aber es dauert genau so lange wie für den Händler, die Exportlizenz zu erhalten.

Am einfachsten ist es, wenn Du die Teile selbst in den USA kaufst und selbst ausführst.

Dazu braucht es keine Genehmigung!

---

Tom

Geschrieben
gelöst weil doppelt!

---

Tom

Hallo Tom, bist Du Dir da sicher, daß wenn ich die Teile in den Staaten selber kaufe und diese ausführen werde, daß ich keine Ausfuhrgenehmigung benötige oder wie das Kind in den Staaten auch immer heißen mag? Ich habe halt Angst, daß ich dann gleich nach Guantanamo Bay komme. Ne, im Ernst. Habe halt Angst, daß wenn ich am Flughafen stehe und denen zeige was ich mitnehme, die erstmal große Augen machen, mich nach ner Ausfuhrgenehmigung fragen und ich sage ne die brauche ich nicht, weil ich die Dinger ja selber gekauft habe und dann endlose Diskussionsrunden in einem "Spiegelzimmer" vom Flughafen abhalten kann, wo sie mir die Tischlampe ins Gesicht scheinen lassen. Flieger weg. Waffenteile weg, vielleicht noch ein Verfahren am Hals usw. usw........

Geschrieben
Hallo Tom, bist Du Dir da sicher, daß wenn ich die Teile in den Staaten selber kaufe und diese ausführen werde, daß ich keine Ausfuhrgenehmigung benötige oder wie das Kind in den Staaten auch immer heißen mag? Ich habe halt Angst, daß ich dann gleich nach Guantanamo Bay komme. Ne, im Ernst. Habe halt Angst, daß wenn ich am Flughafen stehe und denen zeige was ich mitnehme, die erstmal große Augen machen, mich nach ner Ausfuhrgenehmigung fragen und ich sage ne die brauche ich nicht, weil ich die Dinger ja selber gekauft habe und dann endlose Diskussionsrunden in einem "Spiegelzimmer" vom Flughafen abhalten kann, wo sie mir die Tischlampe ins Gesicht scheinen lassen. Flieger weg. Waffenteile weg, vielleicht noch ein Verfahren am Hals usw. usw........

ich würde mich da nicht drauf verlassen........................aber, ich hab ja keine Ahnung :confused:

Geschrieben
Hallo Tom, bist Du Dir da sicher...

Ganz sicher!

Private Ausfuhr ist kein genehmigungspflichtiger Export!

Es müssen nur die Transportvorschriften für Feuerwaffen und Munition beachtet werden. D.h. Waffenteile die in den USA wie komplette Waffen behandelt werden, müssen bei der Fluggesellschaft angemeldet werden und unterliegen bestimmten Verpackungsvorschriften.

Mehr dazu findet man auf der Homepage der TSA und dem ATF.

Bei Zweifel genügt eine Email an deren Customer Support.

---

Tom

Geschrieben

Habe vor ein paar Jahren ein Lauf bei Glockmeister in den Staaten gekauft. Gab keine Probleme. Deutscher Zoll wollte ne Kopie der WBK das wars. Zu den 150€ für Lauf und Versand kamen damals noch 35€ Zoll und Steuern.

Geschrieben
Hast Du eine Ausfuhr- bzw. Exportgenehmigung beantragen müssen, bzw. beantragt? Wenn ja, war das schwierig? Oder langwierig?

Nö habe mit dem Händler telefoniert. Er sagte er dürfe nach Deutschland versenden. Er hat den Lauf auch ordnungsgemäß als Waffenteil deklariert. Glaube bei ganzen Waffen ist das ne andere Geschichte.

Geschrieben
Nö habe mit dem Händler telefoniert. Er sagte er dürfe nach Deutschland versenden. Er hat den Lauf auch ordnungsgemäß als Waffenteil deklariert. Glaube bei ganzen Waffen ist das ne andere Geschichte.

Ja, aber genau das ist das Problem. Mein Händler darf nicht nach Deutschland versenden. Warum auch immer. Hatte ETSS und Mark auch schon angeschrieben, aber beide haben sich bis jetzt noch nicht gemeldet.

Danke auch an alle bisher für Ihre Hilfe.

Grüße

Gutachter

Geschrieben
Ja, aber genau das ist das Problem. Mein Händler darf nicht nach Deutschland versenden. Warum auch immer. Hatte ETSS und Mark auch schon angeschrieben, aber beide haben sich bis jetzt noch nicht gemeldet.

Danke auch an alle bisher für Ihre Hilfe.

Grüße

Gutachter

Marc hat imho KEINE Exporterlaubnis...isrt laut seiner Aussage zu teuer/Aufwendig.

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

So, jetzt die nächste Überraschung. Laut meinem Sachbearbeiter bei meiner Behörde, fällt ein HK MSG 90 Griffstück und ein HK MP 5 Griffstück unter das KWKG und kann somit nicht nach Deutschland importiert werden? Ich habe Sie gebeten, doch bitte mit dem BKA nochmal Rücksprache diesbezüglich zu halten, was Sie dann auch getan hat. Allerdings wurde Ihr das vom BKA (Herr Volk) bestätigt, daß es Kriegswaffenteile seien und diese nicht in die BRD eingeführt werden dürfen. Ich verstehe jetzt die Welt nicht mehr. Soweit ich informiert bin kann jeder über 18 Jahren diese Teile ohne WBK erwerben. Die ganzen Militariahändler bieten doch diese Teile sogar in Vollauto an, und ich möchte ja nur Einzelfeuerteile. Kann mir jemand sagen, wo geregelt ist, daß Langwaffen Kriegswaffenteile(Griffstücke) frei verkäuflich sind? Wäre super nett, wenn ich ein klein wenig Hilfe von den Juristen bzw. Spezialisten für Gesetze bekomme. Ich meine wo genau steht das. Gesetzestext oder ähnliches?????

Wenn das so wäre, wie mein Amt für öffentliche Ordnung sagt, dann dürfte ja kein G3 Vollautogriffstück in Deutschland verkauft werden.

Bitte helft mir.

Vielen lieben Dank

Grüße

Gutachter

Geschrieben

Hm, nach dem jüngsten Feststellungsbescheid dazu bekräftigt das BKA selbst, dass die Verbotseigenschaft im Hinblick auf KWKG-relevantes Material nur bei KW-Griffstücken (da eben wesentliches Teil nach WaffG) gegeben ist.

Ist eine Maschinenpistole Kurzwaffe im Sinne des WaffG, so unterliegt das Griffstück als wesentliches Waffenteil dem Verbot nach § 2 Abs. 3 WaffG

http://www.bka.de/profil/faq/waffenrecht/f...fstuecke_mp.pdf

Geschrieben
Hm, nach dem jüngsten Feststellungsbescheid dazu bekräftigt das BKA selbst, dass die Verbotseigenschaft im Hinblick auf KWKG-relevantes Material nur bei KW-Griffstücken (da eben wesentliches Teil nach WaffG) gegeben ist.

http://www.bka.de/profil/faq/waffenrecht/f...fstuecke_mp.pdf

Nun, das aufgeführte MP5 Griffstück fällt ja dann da rein...............................

Geschrieben
Das schon, aber was soll die gegenüber Gutachter gemachte Aussage in Bezug auf das MSG90-Griffstück? :confused:

naja...........weist ja nicht, was "genau" der SB in Wiesbaden angefragt hat...." so´n MP5 und noch son Griffstück....." :00000733:

Geschrieben

Wieso fällt das MP 5 A4 Griffstück da rein? Die Waffe ist weit über 60 cm und auch Verschluß und Lauf haben die geforderten 30 cm????? Also eindeutig Langwaffe. Also eindeutig kein Problem..... Oder sehe ich da was falsch?

Geschrieben
Hallo Tom, bist Du Dir da sicher, daß wenn ich die Teile in den Staaten selber kaufe und diese ausführen werde, daß ich keine Ausfuhrgenehmigung benötige oder wie das Kind in den Staaten auch immer heißen mag? Ich habe halt Angst, daß ich dann gleich nach Guantanamo Bay komme. Ne, im Ernst. Habe halt Angst, daß wenn ich am Flughafen stehe und denen zeige was ich mitnehme, die erstmal große Augen machen, mich nach ner Ausfuhrgenehmigung fragen und ich sage ne die brauche ich nicht, weil ich die Dinger ja selber gekauft habe und dann endlose Diskussionsrunden in einem "Spiegelzimmer" vom Flughafen abhalten kann, wo sie mir die Tischlampe ins Gesicht scheinen lassen. Flieger weg. Waffenteile weg, vielleicht noch ein Verfahren am Hals usw. usw........

Hi,

ich habe das schon mehrere Male praktiziert.

USA

Sagen: ich habe eine Waffe, im Koffer, der Koffer hat, wie vorgeschrieben ein Vorhängeschloß dran. Und das Thema ist erledigt, es kommt ein großer Aufkleber drauf und der Koffer wird in Frankfurt auf dem ganz normalen Band ausgespuckt.

Alle anderen Waffenteile, wie Optiken, Zweibeine, RedDot´s, etc., da pfeift kein Schwein nach. Um es ganz einfach zu machen kannst Du ja vorher bei der Airline anrufen.

D

Teile die hier frei sind, kannst Du frei einführen. Teile, für die Du hier eine Genehmigung brauchst, mußt Du Deiner Behörde anmelden und Du bekommst eine Einfuhrgenehmigung. Danach hat mich aber bisher noch nie jemand gefragt, aber man fühlt sich sicherer wenn man sie hat.

------------

Vom Sachen schicken lassen kann ich nichts sagen.

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