Zum Inhalt springen
IGNORED

Verschollene Erbenwaffe wieder aufgetaucht. Für immer illegal?


dkp3011

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

im Rahmen einer Arbeitsgruppe zum Verwaltungsrecht wurde folgender Sachverhalt ausgedacht (und leider nicht geklärt)

"Der Mann M von Frau F war Sportschütze und Besitzer von 3 Waffen (egal ob Kurz oder Lang). Alle Waffen waren ordnungsgemäß in der WBK eingetragen. M verstarb vor zwei Jahren. F wußte zwar, dass ihr Mann Waffen besaß jedoch nicht, wo er diese aufbewahrte. Kurz nach dem M verstarb wurde das Haus verkauft und sämtliche "alten" Gegenstände bei der F im Keller der neuen Wohnung eingelagert. Die zuständige Behörde fragte kurz nach dem Tod des M nach dem Verbleib der 3 Waffen. F sagte gab an, dass diese wohl nicht mehr existieren würden. Baum aufräumen des Kellers, 2 Jahre nach dem Tode des M, wurden die 3 Waffen, eingewickelt in Leinentuch, in einem Karton gefunden. F hatte diesen Karton nie durchsucht, da sie andere Gegenstände darin vermutete und die Waffen auch unter diesen Gegenständen "versteckt" waren. M hielt scheinbar nichts von A- oder B-Schränken. F möchte diese Waffen gerne aus dem Haus haben. Sie traut sich jedoch nicht, diese zur Polizei oder zur Behörde zu bringen, da sie fürchtet, eine Straftat (Besitz etc.) begangen zu haben Außerdem sieht sie es nicht ein, die Waffen einfach abzugeben ohne eine Entschädigung zu erhalten. Die Beerdigung kostete viel Geld und F möchte durch den Verkauf etwas Geld bekommen."

So, sehr konstruiert der SV aber, wie ich finde, doch etwas lebensnah. Gibt es eine Möglichkeit die Waffen legal zu verkaufen oder sind diese nun auf Ewig, gerade im Hinblick auf die nicht mehr existente "Amnestie"-Regelung, illegal?

Vielleicht könnten die Rechtskundigen helfen wo man in den Gesetzen suchen muss.

Geschrieben
Hallo,

im Rahmen einer Arbeitsgruppe zum Verwaltungsrecht wurde folgender Sachverhalt ausgedacht (und leider nicht geklärt)

"Der Mann M von Frau F war Sportschütze und Besitzer von 3 Waffen (egal ob Kurz oder Lang). Alle Waffen waren ordnungsgemäß in der WBK eingetragen. M verstarb vor zwei Jahren. F wußte zwar, dass ihr Mann Waffen besaß jedoch nicht, wo er diese aufbewahrte. Kurz nach dem M verstarb wurde das Haus verkauft und sämtliche "alten" Gegenstände bei der F im Keller der neuen Wohnung eingelagert. Die zuständige Behörde fragte kurz nach dem Tod des M nach dem Verbleib der 3 Waffen. F sagte gab an, dass diese wohl nicht mehr existieren würden. Baum aufräumen des Kellers, 2 Jahre nach dem Tode des M, wurden die 3 Waffen, eingewickelt in Leinentuch, in einem Karton gefunden. F hatte diesen Karton nie durchsucht, da sie andere Gegenstände darin vermutete und die Waffen auch unter diesen Gegenständen "versteckt" waren. M hielt scheinbar nichts von A- oder B-Schränken. F möchte diese Waffen gerne aus dem Haus haben. Sie traut sich jedoch nicht, diese zur Polizei oder zur Behörde zu bringen, da sie fürchtet, eine Straftat (Besitz etc.) begangen zu haben Außerdem sieht sie es nicht ein, die Waffen einfach abzugeben ohne eine Entschädigung zu erhalten. Die Beerdigung kostete viel Geld und F möchte durch den Verkauf etwas Geld bekommen."

So, sehr konstruiert der SV aber, wie ich finde, doch etwas lebensnah. Gibt es eine Möglichkeit die Waffen legal zu verkaufen oder sind diese nun auf Ewig, gerade im Hinblick auf die nicht mehr existente "Amnestie"-Regelung, illegal?

Vielleicht könnten die Rechtskundigen helfen wo man in den Gesetzen suchen muss.

Leider sind die Waffen unter diesen Umständen wohl nicht mehr zu legalisieren, da das Erbrecht erloschen ist. Die WBK wurde eingezogen, oder nicht?... Also sind die Waffen nunmehr reine Fundsache und müssen auch so behandelt werden, d.h., unverzügliche Meldung bei den Behörden und selbstverständlich entschädigungslose Aushändigung. Ein Verkauf wäre so strafbar wie illegal.

MfG

Mayor

Geschrieben

Nur weils ne Waffe ist erlischt doch noch lange nicht das Eigentum an der Sache!!!

Die Witwe ist doch rechtmäßige Besitzerin am Erbe - dass da nun Waffen dabei sind, wusste sie halt nicht.

Klar, behalten kann sie sie nicht. Aber der Erlös davon sollte ihr eigentlich schon zustehen.

IMI

Geschrieben

Ok. Die Überlegung bis dahin war, dass F die Waffen geerbt hat. M war bis zu seinem Tod rechtmäßiger Besitzer. Geerbt hat F also nichts verbotenes (eh nicht möglich). Die falsche Aufbewahrung führt ja nicht zu einem verbotenem Gegenstand. Bleibt die Frage wie lange (nach dem Tod) der Erbe Zeit hat, die Waffen als Erbsache bei der Behörde anzugeben. §20 I WaffG schreibt 6 Monate. Aber was, wenn (wie in diesem Fall) die Existenz der Waffen gar nicht angenommen wurde? Gilt dann "unverzüglich"?

Gruß Sven

Geschrieben

Hallo,

Erbe annehmen heißt doch, dass man auch Kenntnis hat, das man erbt (in diesem Fall Waffen).Sie wußte doch nichts von den Waffen. Setzt die Frist dann nicht erst ab Kenntnis ein, bzw. gilt in solchem Fall eventuell keine Frist?

MfG

Geschrieben

trifft hier nicht das gleiche ein wie bei "dachbodenfunden"? ich find ne waffe auf dem speicher von der niemand etwas wußte.

folge:

melden bei der zuständigen behörde, abgeben der waffen, waffen werden überprüft ob mit denen was "angestellt" wurde, danach überlassen/verkauf an berechtigten und geld an den finder!

oder etwa nicht?

Geschrieben

Hi Leuts,

hier sind verschiedene Sachen verknüpt: Waffenrecht und Erbrecht.

Gemäß Erbrecht ist die Waffe teil der Erbmasse, somit ist die Waffe im Eigentum des/der Erben und solange der Erbe nichts von der Existenz weiss (mal abgesehen von der Möglichkeit dieses zu beweisen) ist der Erbe erstmal aus dem Schneider. Wäre keine Waffe betroffen sondern ein Diamant, gäb es diese Frage nicht.

Nun kommt das Waffenrecht zu tragen:

Das Waffenrecht verlangt, bei einem Waffenfund die Meldung an die Behörde:

siehe

§ 37 Anzeigepflichten

(1) Wer Waffen oder Munition, deren Erwerb der Erlaubnis bedarf,

1. beim Tode eines Waffenbesitzers, als Finder oder in ähnlicher Weise, ... in Besitz nimmt, hat dies der zuständigen Behörde unverzüglich anzuzeigen.

Hier werden schonmal die Pflichten klar dargestellt, unabhängig von der Zeitfrage: nämlich unverzüglich nach Finden! Ist keine Waffe gefunden, braucht man nicht zu melden.

Nun kommt der zweite Teil des § 37:

Die zuständige Behörde kann die Waffen und die Munition sicherstellen oder anordnen, dass sie binnen angemessener Frist unbrauchbar gemacht oder einem Berechtigten überlassen werden und dies der zuständigen Behörde nachgewiesen wird. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist kann die zuständige Behörde die Waffen oder Munition einziehen. Ein Erlös aus der Verwertung steht dem nach bürgerlichem Recht bisher Berechtigten zu.

In diesem Teil des Satzes ist ein wichtiger Teil: Der Erlös steht dem nach bürgerlichen Recht bisher Berechtigten zu!!

Da hier Finderin auch Erbin ist, steht Ihr der Erlös zu, welcher natürlich nur durch Verkauf erfolgen kann und nur erfolgen kann, wenn die Finderin Ihre Pflichten erfüllt hat.

Nun stellt sich die Frage, wie das mit dem Erbprivileg ist:

Das Erbprivileg gilt nur für Waffen, die in einer WBK eingetragen ist, sollte der Erbe aber auf "normalen" Wege ein Bedürfnis nachweisen können, erwirbt er halt diese auf dem normalen Wege.

Findet er diese Waffe innerhalb der gesetzlichen Fristen, kann er den WBK-antrag ja noch nachholen und eine WBK bekommen.

Sollten aber die Fristen abgelaufen sein, macht das Gesetz keine weiteren Angaben. Meiner Meinung nach, hat der Erbe bei einer "versteckten" Waffe aber auch einen Anspruch auf die Erben-WBK, hier wird halt nur ein Anwalt helfen können.

Geschrieben

Uff! Vielen Dank für die umfassende Antwort! :) Ich hätte jetzt gedacht, dass der SV mehr auf VerwR zugeschnitten ist. Das verflixte Erbrecht hab ich gar nicht so beachtet....

naja...hab ja noch ein paar Semester (ist nun das 4.te)

Beste Grüße

Sven

Geschrieben
Manchmal merkt man echt nicht, dass eigentlich jeder WBK- Inhaber bzw. Jäger sachkundig sein müsste ....

och die meisten denken an Erben erst wenn der Tod eingetreten ist und so häufig findet man auch keine erlaubnispflichtigen Sachen beim Hausputz ;)

hoffentlich lebt Oma noch ne Weile bei der Sammelwut meines Opas - ich mag gar nicht dran denken :huh:

Geschrieben
hoffentlich lebt Oma noch ne Weile bei der Sammelwut meines Opas - ich mag gar nicht dran denken :huh:

Immer schön unter den dachsparren nachschauen,..... auch wenns keine Waffe ist, da findet sich so mach interessantes je nach Alter des Hauses aber auch mal ein paar HGR's....... :gutidee:

Geschrieben
och die meisten denken an Erben erst wenn der Tod eingetreten ist und so häufig findet man auch keine erlaubnispflichtigen Sachen beim Hausputz ;)

hoffentlich lebt Oma noch ne Weile bei der Sammelwut meines Opas - ich mag gar nicht dran denken :huh:

Aber ein offenes Gespräch, das den Verbleib der Waffen betrifft würde ich Dir schon mit Deinen Großeltern empfehlen.

Habe ich auch gemacht, als es meiner Oma noch bestens ging.

Glücklicherweise lebte sie danach noch 6 Jahre.

Als sie dann aber letztes Jahr verstarb, hatte ich den Schrieb, den meine Behörde sehen wollte schon parat (seit 6 Jahren) und konnte so ungehindert per Vermächtnis die Waffen meiner Oma übernehmen.

IMI

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.