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IGNORED

Grüne WBK - Waffen anderer Verbände


Pusemuckel

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Leute,

muss ich, um Waffen anderer Verbände auf die grüne WBK beantragen zu können, Mitglied dieses Verbandes sein?

Bei der gelben WBK ist das ja nicht vorgeschrieben.

Gruß

Andreas

Geschrieben

Bin ja noch nicht sehr lange WBK Inhaber, aber um überhaupt einen Voreintrag

auf die Grüne WBK zu bekommen, musst Du die Bedürfnisbescheinigung des

jeweiligen Verbandes mit dem WBK Antrag einreichen. Kann mir nicht

vorstellen, dass ein Verband für NICHT Mitglieder ein Bedürfnis

bescheinigt ?

Beim HSB / DSB muss erstmal der Veinsvorsitzende den Antrag des Verbandes

unterschreiben. Dann alles (Kopien aller WBK's, Schießbuch, Bestätigung der

30,- Euro Zahlung an Verband) zum Kreisschützenmeister. Der macht seinen

Stempel drauf, sendet es zum Landesverband (falls er es befürwortet) und

nach vielleicht 6 Wochen bekommst du es zurück. In Verbindung damit und

dem WBK Antrag zum SB und erst dann bekommt man nach positiver

Zuverlässigkeit Post mit Grüner WBK und Voreintrag. Natürlich auch ein

hübscher Zahlschein über 79,80 Euro.....

Habe nun selbst in der Grünen eine 9mm Pistole über Bedürfnis vom DSB

eingetragen. Zur Zeit habe ich einen Antrag über Halbautomat .308 beim

BDS laufen, weil DSB ja keine bösen HA in der Spo. hat. Aber dafür musste

ich Mitglied beim BDS werden.

Diese Prozedur bei JEDER Waffe in der grünen WBK.

Anmerkung: Und bei der Gelben WBK ist das bei der ERSTEN Waffe auf der

Karte bei uns genauso.

Geschrieben

Ob das alles so klar ist, weis ich , laut versprechen meines SB, morgen früh. Denn ich habe als DSB Mitglied einen Voreintrag für einen 22er Halbautomaten gestellt. Aber nicht über § 14, sondern über § 8 . Wenn es in Deutschland sogenannte " Freie Schützen " gibt, die ohne jegliche Verbandsmitgliedschaft Waffen erwerben können, will ich das auch können :pro:

Den Antrag mit Begründung und Kopien meiner Trainningsnachweise am letzten Freitag eingereicht und mit dem SB durchgesprochen. Mittwoch nachtelefoniert, laut Aussage des SB sieht es gut aus, er müsse aber noch was prüfen und sagt mir dann am Freitag bescheid . Bin mal gespannt.

Greetz

Peter

Geschrieben

Gerne geschehen, schön wenn man ein Problem so leicht lösen kann. Werde Paymember und unterstütze dieses Board. :-)

Waffen eines Verbandes (also nur für diesen einen Verband brauchbar) gibt es übrigens nur selten. Als Beispiele kenne ich nur die "Off-Duty-Revolver" unter 3 Zoll beim BDMP. Und die Contender für Silhouette im BDS, aber die geht ja auf gelb.

Aber wir suchen uns ja nun die Verbände und Disziplinen nicht wegen der dann erhältlichen Waffen aus, oder ?

Geschrieben
Waffen eines Verbandes (also nur für diesen einen Verband brauchbar) gibt es übrigens nur selten. Als Beispiele kenne ich nur die "Off-Duty-Revolver" unter 3 Zoll beim BDMP. Und die Contender für Silhouette im BDS, aber die geht ja auf gelb.

Aber wir suchen uns ja nun die Verbände und Disziplinen nicht wegen der dann erhältlichen Waffen aus, oder ?

Meines Wissens bekomme ich beim DSB ja keinen Halbautomaten genehmigt. Oder irre ich mich?

Geschrieben
Meines Wissens bekomme ich beim DSB ja keinen Halbautomaten genehmigt. Oder irre ich mich?

Einige Landesverbände haben Disziplinen für HA auf der "Liste B".

Geschrieben

Der Saarländische auch nicht. Deswegen ja auch mein Versuch den über § 8 zu bekommen. Heute sollte ja die Antwort von meinem SB kommen, aber er war , wie so soft, nicht erreichbar ( muss aber auch sagen, tauschen möchte ich mit dem nicht. Beim letzten 5 minütigen Besuch bei ihm 3 Anrufe, vor der Tür schon die nächsten und vor mir war auch jede menge los ). Na dann halt bis Montag warten, kaufen darf ich eh erst wieder im August . Aber den Voreintrag will ich gleich :gutidee:

Greetz

Peter

Geschrieben
Der Saarländische auch nicht. Deswegen ja auch mein Versuch den über § 8 zu bekommen. Heute sollte ja die Antwort von meinem SB kommen, aber er war , wie so soft, nicht erreichbar ( muss aber auch sagen, tauschen möchte ich mit dem nicht. Beim letzten 5 minütigen Besuch bei ihm 3 Anrufe, vor der Tür schon die nächsten und vor mir war auch jede menge los ). Na dann halt bis Montag warten, kaufen darf ich eh erst wieder im August . Aber den Voreintrag will ich gleich :gutidee:

Greetz

Peter

Sei so nett und halt uns auf dem Laufenden.

Geschrieben
Was genau ist, bzw. sagt dieser § 8 aus ?

Allgemeine Grundsätze für ein Bedürfnis.

Spezielle Regelungen dann in § 13 (Jäger) , 14 (Sportschützen), usw.

  • 3 Wochen später...
Geschrieben
Bin ja noch nicht sehr lange WBK Inhaber, aber um überhaupt einen Voreintrag

auf die Grüne WBK zu bekommen, musst Du die Bedürfnisbescheinigung des

jeweiligen Verbandes mit dem WBK Antrag einreichen. Kann mir nicht

vorstellen, dass ein Verband für NICHT Mitglieder ein Bedürfnis

bescheinigt ?

Beim HSB / DSB muss erstmal der Veinsvorsitzende den Antrag des Verbandes

unterschreiben. Dann alles (Kopien aller WBK's, Schießbuch, Bestätigung der

30,- Euro Zahlung an Verband) zum Kreisschützenmeister. Der macht seinen

Stempel drauf, sendet es zum Landesverband (falls er es befürwortet) und

nach vielleicht 6 Wochen bekommst du es zurück. In Verbindung damit und

dem WBK Antrag zum SB und erst dann bekommt man nach positiver

Zuverlässigkeit Post mit Grüner WBK und Voreintrag. Natürlich auch ein

hübscher Zahlschein über 79,80 Euro.....

Habe nun selbst in der Grünen eine 9mm Pistole über Bedürfnis vom DSB

eingetragen. Zur Zeit habe ich einen Antrag über Halbautomat .308 beim

BDS laufen, weil DSB ja keine bösen HA in der Spo. hat. Aber dafür musste

ich Mitglied beim BDS werden.

Diese Prozedur bei JEDER Waffe in der grünen WBK.

Anmerkung: Und bei der Gelben WBK ist das bei der ERSTEN Waffe auf der

Karte bei uns genauso.

Aktuelle Änderungen im Waffenrecht

Der Bundestag beschloss am 22. Februar 2008 zahlreiche Änderungen des Waffengesetzes, die

überwiegend bereits am 1. April 2008, teils aber auch erst in zwei Jahren in Kraft treten; teils gelten

Übergangsregelungen bis 30. September 2008. Hier die wichtigsten Regelungen im Überblick (bei

Einzelfragen wenden Sie sich bitte an ihre örtliche Waffenbehörde, d. h. an das für Sie zuständige

Landratsamt bzw. an die für Sie zuständige kreisfreie Stadt):

Sportschützen

Die Gesetzesänderung bestätigt die bisherige bayerische Rechtspraxis, wonach das sog.

Erwerbsstreckungsgebot (Erwerb von i. d. R. maximal zwei Waffen innerhalb von sechs Monaten)

auch für Inhaber einer gelben Waffenbesitzkarte gilt und Sportschützen auch sog. verbandsfremde

Waffen erwerben können.

Sportschützennachwuchs

Hallo ,habe dein text hier gelesen,Quelle www.vdb-waffen.de

Geschrieben
Die Gesetzesänderung bestätigt die bisherige bayerische Rechtspraxis, wonach das sog.

Erwerbsstreckungsgebot (Erwerb von i. d. R. maximal zwei Waffen innerhalb von sechs Monaten)

auch für Inhaber einer gelben Waffenbesitzkarte gilt und Sportschützen auch sog. verbandsfremde

Waffen erwerben können.

Verbandsfremde Waffen beziehen sich leider nur auf die Hardware, die es auf die Gelbe gibt. Was glaubst Du, wie ich mich ärgere, dass ich beim NWDSB keinen SAA in 44-40 unterkriege.

Liste "B" ist für diese Funktionärsriege ein Fremdwort.

Geschrieben

So, ich hatte ja einen Voreintrag für einen HA in 22lfb als DSB Schütze über § 8 beantragt. Heute hat mir mein SB telefonisch mitteilen lassen , das seit der Waffengesetzänderung zum 01.04.2008 dies nicht mehr möglich sei, sondern es immer einer Bedürfnissbescheinigung vom Verband bedarf. Imho wäre dies das Ende der sogenannten " freien Schützen ". Kann das irgendjemand bestättigen ? Am § 8 hat sich doch imho nichts geändert, oder ? Für Infos wäre ich bezgl meiner weiteren vorgehensweise sehr dankbar.

Greetz

Peter

Geschrieben
Ob das alles so klar ist, weis ich , laut versprechen meines SB, morgen früh. Denn ich habe als DSB Mitglied einen Voreintrag für einen 22er Halbautomaten gestellt. Aber nicht über § 14, sondern über § 8 . Wenn es in Deutschland sogenannte " Freie Schützen " gibt, die ohne jegliche Verbandsmitgliedschaft Waffen erwerben können, will ich das auch können :pro:

Den Antrag mit Begründung und Kopien meiner Trainningsnachweise am letzten Freitag eingereicht und mit dem SB durchgesprochen. Mittwoch nachtelefoniert, laut Aussage des SB sieht es gut aus, er müsse aber noch was prüfen und sagt mir dann am Freitag bescheid . Bin mal gespannt.

Greetz

Peter

Also ich habe auch als DSB-Mitglied über § 8 Waffen für Disziplinen anderer Verbände beantragt. Das wurde problemlos genehmigt weil ich NICHT in dem jeweiligen Verband bin. Nachweis der privaten Haftpflichtversicherung nicht vergessen.

Geschrieben
Also ich habe auch als DSB-Mitglied über § 8 Waffen für Disziplinen anderer Verbände beantragt. Das wurde problemlos genehmigt weil ich NICHT in dem jeweiligen Verband bin.

Darf man fragen, was für Waffen das waren ?

Geschrieben
So, ich hatte ja einen Voreintrag für einen HA in 22lfb als DSB Schütze über § 8 beantragt. Heute hat mir mein SB telefonisch mitteilen lassen , das seit der Waffengesetzänderung zum 01.04.2008 dies nicht mehr möglich sei, sondern es immer einer Bedürfnissbescheinigung vom Verband bedarf. Imho wäre dies das Ende der sogenannten " freien Schützen ". Kann das irgendjemand bestättigen ? Am § 8 hat sich doch imho nichts geändert, oder ? Für Infos wäre ich bezgl meiner weiteren vorgehensweise sehr dankbar.

Greetz

Peter

Soweit ich weiss steht der 8er immnoch unverändert im WaffG-

Geschrieben

Ich hatte das gleiche Problem Anfang des Jahres. Der SB darf nur nach §8 genehmigen, wenn Du wirklich Verbandslos bist. Für DSB, BDS, BDMP und andere Verbandsmitglieder trifft §8 definitiv nicht zu, da sie ja einem Verband angehören.

Also, am besten, wir treten jetzt alle aus allem aus, dann kanns losgehen mit den Anträgen!

Geschrieben
Ich hatte das gleiche Problem Anfang des Jahres. Der SB darf nur nach §8 genehmigen, wenn Du wirklich Verbandslos bist. Für DSB, BDS, BDMP und andere Verbandsmitglieder trifft §8 definitiv nicht zu, da sie ja einem Verband angehören.

Also, am besten, wir treten jetzt alle aus allem aus, dann kanns losgehen mit den Anträgen!

Sorry, wo steht das im WaffG ? Nirgends . Der § 8 stellt lediglich einen "erschwerten" Bedürfnisnachweis dar. Mit den § 14 bzw 15 wird dieser Bedürfnisnachweis durch die Verbandszugehörigkeit lediglich erleichtert.

Für die nach § 8 beantragte Waffe muss es lediglich die entsprechende Disziplin eines anerkannten Verbandes geben dem du nicht anzugehören brauchst.

Geschrieben
Sorry, wo steht das im WaffG ? Nirgends . Der § 8 stellt lediglich einen "erschwerten" Bedürfnisnachweis dar. Mit den § 14 bzw 15 wird dieser Bedürfnisnachweis durch die Verbandszugehörigkeit lediglich erleichtert.

Für die nach § 8 beantragte Waffe muss es lediglich die entsprechende Disziplin eines anerkannten Verbandes geben dem du nicht anzugehören brauchst.

Nö. §8 greift bei verbandslosen Schützen. Wenn Du einem Verband angehörst, bist Du eben nicht verbandslos, also nix mit §8. Höchst bayerische Weisung vom bayerischen Innenministerium auf Intervention von Herr / Frau XXXXXX vom XXXXXX.

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