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IGNORED

Überlassung / Leihen


ToBo

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Mal ne frage,darf ich meine sportwaffe(halbautomat) einem Jäger zur Jagdausübung ausleihen?? grundsätzlich ja

Wenn ja was muss ich beachten? Leihschein ausfüllen, Waffe darf nicht nach BJagdG verboten sein

Eine HA-LW darf der Jäger aber nur mit 2-Schußmagazin zum Schuß auf Wild verwenden - zum Jagdschutz usw. werden sich heftig die Haare gerauft. Bei der Verwendung beim Jagdlichen Übungsschiessen - mit der Standaufsicht ausmachen.

Geschrieben
Hey, erst komme ich noch mit meinem Transportkommando in BW vorbei, um die ausgelobten Waschmaschinen abzuholen :chrisgrinst: .

Momentle mal. Ich hatte geschrieben: so viel wie DU tragen kannst. Nix mit helfen. :rolleyes:

Geschrieben

Ich trage ja auch selbstpersönlich - eine nach der anderen in die Container auf den Tiefladern B) .

(dauert dann zwar ein bisschen, aber ich gehe davon aus, dass während meines verlängerten Aufenthalts fürs leibliche Wohl schon gesorgt ist :sdb79248:)

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