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IGNORED

Voreintrag auf Grün und Erwerbsstreckungsgebot


Bluesky69

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Forum,

ich hab da mal wieder eine Frage zu einem Erlebnis mit meiner Behörde in NRW.

Letztes Jahr, im Dezember 2007, habe ich als Sportschütze meine WBK Grün beantragt und ohne Probleme von meiner netten Sachbearbeiterin 4 Voreinträge in 9mm, .45 ACP, SLF 12/76 und Rep. 12/89 erhalten.

Gleich bei Erhalt hat sie mir die 9mm und die SL-Flinte 12/76 eingetragen, gekauft hatte ich die Waffen bereits, nur noch nicht erhalten. Dazu der schriftliche Hinweis, das ich die beiden anderen Voreinträge erst ab Juni 2008 nutzen darf. Klar soweit.

Die 45er wird im Juni erworben/eingetragen, aber ich möchte vor der Repetierflinte in 12/89 erst eine SL-Büchse in .223 Rem erwerben. Da der Voreintrag für die Rep-Flinte bis Dezember 2008 gilt, geht das gerade so auf mit der 2/6 Regelung. Also Bedürfnis für .223 Rem beim Verband angemeldet und bekommen und ab zum Amt.

Da dann die Ernüchterung. Ich habe ja noch zwei offene Voreinträge die ich (gesetzeswidrig) vorzeitig nutzen könnte :gaga: . In der WBK steht ja nichts von Erwerbsstreckung drin, ich könnte also laut SB einfach in ein Waffengeschäft gehen und mir Waffen verbotenerweise besorgen. Daher könnte sie mir keinen weiteren Voreintrag in die WBK eintragen, explizit auch nach Rücksprache mit ihrem Vorgesetzten. Ich solle im Juni wiederkommen, wenn ich wieder 2 Waffen kaufen kann (nach Erwerbsstreckungsgebot), dann trägt man mir die .223 Rem als Voreintrag ein. Diskutieren nicht zielführend und meine übliche kompetente SB im Urlaub.

Ich habe ja kein Problem damit im Juni den Voreintrag zu holen, aber wie ist die rechtliche Lage? Denn wenn man das Ganze mal mit der Logik vom Amt durchdenkt, ist das Problem im Juni das Gleiche. Ich lasse dann meine 45er eintragen, habe noch einen offenen Voreintrag für 12/89 und kann noch eine Waffe erwerben. Wenn man mir dann die .223 Rem einträgt hätte ich wieder 2 offene Voreinträge und dürfte doch nur eine Waffe kaufen!

Oder steht irgendwo, dass man in der "Erwerbs Sperrzeit" keine Voreinträge vornehmen lassen kann?

Geschrieben

Hi,

bei mir ist das so: Voreintrag auf Grün ist gleichzeitig erwerbserlaubniss, also wenn sie mir 2 Waffen einträgt kann ich diese auch kaufen egal ob ich auf neu Gelb schon die 2/halbjahr ausgeschöpft habe.

Gruss

voyager

Geschrieben

Na ja, zum einen verstößt Du dann - meiner Meinung nach - gegen das Erwerbsstreckungsgebot :contra: und zum anderen habe ich explizit ein Schreiben bekommen und gegengezeichnet in dem mich die Behörde auf die generelle Erwerbsstreckung 2/6 trotz offener Voreinträge hinweist.

Geschrieben
bei mir ist das so: Voreintrag auf Grün ist gleichzeitig erwerbserlaubniss, also wenn sie mir 2 Waffen einträgt kann ich diese auch kaufen egal ob ich auf neu Gelb schon die 2/halbjahr ausgeschöpft habe.

Das ist nicht nur bei Dir so. Voreintrag in grün, egal ob es nur 1 oder alle 8 möglichen sind berechtigen zum sofortigen Erwerb.

Geschrieben
Das ist nicht nur bei Dir so. Voreintrag in grün, egal ob es nur 1 oder alle 8 möglichen sind berechtigen zum sofortigen Erwerb.

Also ich habe in Köln letztes Jahr drei Voreinträge auf einmal bekommen. Nun ist die Kölner Behörde ja alles andere als waffenfreundlich eingestellt, da werden rechtliche Regelungen wo es nur geht zum Nachteil des Schützen ausgelegt. Ich gehe davon aus, wenn es so wäre wie du sagst, das man mir die Voreinträge nicht erteilt hätte. Für die Einhaltung von 2/6 ist der Schütze selbst verantwortlich. Übertritt er die Regelung wird ihn der SB bei der notwendigen Eintragung wieder nach Hause schicken, mit der Auflage die Waffe bis zum Ende der sechsmonatigen Frist einem Berechtigten zu überlassen, sprich die Waffe zum Händler zurück zu bringen. Zumal dein Argument bei der gelben WBK ja auch greifen würde, denn diese erlaubt ja den Erwerb der Waffen zu jeder Zeit ohne Voreintrag, und für die gilt ja 2/6 nun mittlerweile unzweifelhaft.

Geschrieben

Also was hier geschehen ist, ist zum einen in unserer Behörde unmöglich. Da gibt es schon keine Zustimmung, wenn ich vor Ablauf der Frist und sei es nur eine Woche einen neuen Voreintrag haben möchte. Wenn Ihre Behörde aber so kulant ist und alles einträgt was sie gern haben wollen, dann würde ich das auch ohne zu zucken kaufen.

Allerding könnten sich der Beamte bei der Anmeldung auf das Waffenrecht berufen, was er dann sicherlich auch machen wird. Dann sind sie als Erwerber der Dumme. §1 Der Beamte hat immer recht, wenn er mal nicht recht haben sollte ,tritt automatisch §1 in Kraft.

Geschrieben

Hi,

ich habe meine SB,lerin extra drauf hingewiesen das das normal nicht geht.

Sie sagte wenn ich Ihnen 3 Voreinträge gebe können sie die Waffen sofort erwerben und werden auch von mir eingetragen.

Was soll ich denn dann noch machen, von mir aus sagen neion das mach ich nicht?.

Gruss

voyager

Geschrieben

Das plättet mich ja nun doch ein wenig. Also natürlich kann ich alles was voreingetragen ist auch kaufen. Aber meiner Meinung hätte ich dann hinterher ein großes Problem / Ärger bei der Eintragung, im schlimmsten Fall unerlaubter Waffenbesitz.

Aber beim Erstantrag der WBK war es bei mir und anderen - wie mir von vielen Kollegen im Verein bestätigt wurde - kein Problem 4 Voreinträge auf einmal zu bekommen. Und die Kollegen sind mitnichten alle bei meiner Behörde. Warum geht das später denn nicht mehr? Oder ist das nirgenwo geregelt sondern willkürlich gehandhabt? :huh:

Geschrieben

Voreintrag ist eine Berechtigung zum Erwerb .

Voreintrag und Erwerb sind somit zwei Paar Stiefel.

2/6 regelt den tatsächlichen Erwerb und nicht den Eintrag von Berechtigungen .

Bei uns bekommt man den Voreintrag unabhängig vom aktuellen Erwerbsstatus .

Das macht auch Sinn ! Mit Voreintrag kann ich eine Waffe bestellen oder zurücklegen lassen ,

bis ich wieder im Rahmen von 2/6 zum Erwerb und tatsächlicher Übernahme berechtigt bin.

So wird das zumindest bei uns gehandhabt

und das ist auch logisch und vernünftig so ,

soweit man bei dem Blödsinn 2/6 überhaupt von vernünftig reden kann !

GG

Geschrieben
Das macht auch Sinn ! Mit Voreintrag kann ich eine Waffe bestellen oder zurücklegen lassen

GG

Das kann ich auch ohne. Sogar bezahlen. :00000733:

Wie lange ist ein Voreintrag haltbar? 1 Jahr? Dann könnte das mit dem 4er ja passen. Und auch, dass sie erst nach Ablauf des 1 Jahres wieder was neues einträgt.

Jürgen

Geschrieben

Hallo,

Letztes Jahr, im Dezember 2007, habe ich als Sportschütze meine WBK Grün beantragt und ohne Probleme von meiner netten Sachbearbeiterin 4 Voreinträge in 9mm, .45 ACP, SLF 12/76 und Rep. 12/89 erhalten.

sag mal - das was ich da lese verstehe ich aus meiner Erfahrung und Gesprächen mit vielen anderen Sportkollegen aus anderen Kreisen und Verbänden mal überhaupt gar nicht!!

Wie bekommt man denn auf seine erste grüne WBK in der Summe 7 Voreinträge?

Danach stellt sich noch die Frage wie man die mit der bekannte 2/6 Regelung und einer Gültigkeit von 12 Monaten überhaupt nutzen können soll.

Außerdem stellt sich mir pers. die Frage (ohne damit die 2/6er Regelung in irgendeiner Form verteidigen zu wollen) wozu man (auch als Sportschütze) 7 Voreinträge braucht.

Klingt für mich weniger nach Sportschützentum denn mehr nach Aufbau einer Wehsportgruppe :rolleyes:

Oder hast du eine pakistanische Familie, denen du Carepakete schickst? :rolleyes:

Spaß beiseite (war als Spaß gemeint) - bei welchem Verband und welchem Kreis bekommt man denn auf einen Schlag 7 Befürwortungen bzw. Voreinträge.

Für solch paradiesische Zustände würde sich ja glatt ein Umzug lohnen.... <_<

Oder muß man zusätzlich den Vorsitzenden eines Verbandes und die Sachbearbeiterin des Kreises oral befriedigen? :confused:

Viele Grüße

Kai

Geschrieben

Hallo 7of9,

umziehen lohnt nicht, nachrechnen schon ;) .

Sind nur 4 Voreinträge, 2 davon bei erster Abholung der WBK durch Eintrag einer 9mm und 12/76 aufgebraucht. Ich habe also ab Juni noch 6 Monate Zeit Waffe 3 und 4 zu kaufen.

Die dritte Waffe wird im Juni eine .45er (voreintrag Nr. 3). Dann ist noch ein Voreintrag 4 für 12/89 offen.

Ich möchte aber anstatt der Flinte 12/89 lieber erst einmal ein SIG551 in 223 Rem kaufen (als 4. Waffe). Dafür benötige ich dann den 5. Voreintrag. Verbandsbescheinigung liegt vor.

Sollte ich dann tatsächlich noch die Flinte 12/89 (Voreintrag 4) als 5. Waffe kaufen wollen - eigentlich ein unnötiger Voreintrag den man auch streichen könnte - würde das genau 6 Monate nach der 45er (gekauft im Juni 2008) noch am letzten Tag des ein Jahr gültigen Voreintrags Nr. 4 im Dezember gehen. Zugegeben eine Tag genaue Ausreizung des 2/6.

Mit pakistanischer Fellatio hat das nichts zu tun...

Grüße Bluesky69

Geschrieben
Klingt für mich weniger nach Sportschützentum.

Ja und? Wen interessiert wie das klingt? Wenn das hier ein demokratischer, nicht die Bürger bevormundender Rechtsstaat wäre, könnte sich hier jeder zuverlässige Bürger 20 Knarren auf einmal ohne irgendwelche bescheuerten Bedürfnisnachweise kaufen.

Geschrieben

Hallo Bluesky,

umziehen lohnt nicht, nachrechnen schon ;) .

Sind nur 4 Voreinträge, 2 davon bei erster Abholung der WBK durch Eintrag einer 9mm und 12/76 aufgebraucht. Ich habe also ab Juni noch 6 Monate Zeit Waffe 3 und 4 zu kaufen.

Die dritte Waffe wird im Juni eine .45er (voreintrag Nr. 3). Dann ist noch ein Voreintrag 4 für 12/89 offen.

Ich möchte aber anstatt der Flinte 12/89 lieber erst einmal ein SIG551 in 223 Rem kaufen (als 4. Waffe). Dafür benötige ich dann den 5. Voreintrag. Verbandsbescheinigung liegt vor.

O.K. - da hab ich deinen Beitrag wirklich falsch verstanden :-)

Mich würde aber trotzdem interessieren, welcher Verband derart freigiebig Befürwortungen verteilt - von den Voreinträgen mal zu schweigen.

Auch bei 4 Voreinträgen auf einmal bleibt mir schlicht die Spucke weg. :00000733:

Eine 5te Befürwortung innerhalb kürzester Zeit läßt mich ja auch nachdenken den Vrband zu wechseln.

Viele Grüße

Kai

Geschrieben

Hi 7of9,

in meinem Fall der BDS. Aber allgemein anerkanntes Kontingent für Sportschützen sind ja 2 Kurz, 3 Lang. Bei nachzuweisendem Bedürfnis (andere Disziplin, Wettkampfteilnahme) entsprechend wesentlich mehr möglich. Das sollte aber in anderen Verbänden nicht anders sein. Und NRW schmeisst normalerweise nicht gerade mit Voreinträgen um sich...

Geschrieben

Hi,

so heute war ich auf der Behörde und scheisse wars.

Ab den 1.4.08 wird es jetzt so gehandhabt wie es bei Euch auch läuft.

2/6 auf beide WBKs und ich bekomme nichtmal mehr einen Voreintrag bevor die Frist um ist.

Gruss

voyager

  • 3 Wochen später...
Geschrieben

Nun hab ich aber auch noch ne Frage zu der 2/6 Regelung. Hat das etwas mit den

Monaten zu tun, also von Januar bis Juni und Juli bis Dezember? Denke aber mal das

nicht, sondern das halbe Jahr beginnt jeweils mit dem Kaufdatum. Ist das so?

Bedeutet, wenn ich im Mai eine Waffe kaufe und im Juli eine, dann darf ich wieder

im November zum Händler gehen ? Mai bis November = 6 Monate. Dann die

nächste wieder im Januar?

Habe ich das nun richtig kapiert ?

Geschrieben
Nun hab ich aber auch noch ne Frage zu der 2/6 Regelung. Hat das etwas mit den

Monaten zu tun, also von Januar bis Juni und Juli bis Dezember? Denke aber mal das

nicht, sondern das halbe Jahr beginnt jeweils mit dem Kaufdatum. Ist das so?

Bedeutet, wenn ich im Mai eine Waffe kaufe und im Juli eine, dann darf ich wieder

im November zum Händler gehen ? Mai bis November = 6 Monate. Dann die

nächste wieder im Januar?

Habe ich das nun richtig kapiert ?

Ja - so isses. :eclipsee_gold_cup:

Geschrieben
Ja - so isses. :eclipsee_gold_cup:

Jein.

Das allererste Mal, quasi die "Entjungferung" beim Waffenkauf setzt dann den Rhytmus. Bei mir 10.02., 10.08. zwischen diesen Fristen muss ich immer jeweils zwei Waffen kaufen. Das geht ganz schön ins Geld. :00000733:

edith: Dreckfuhler

  • 1 Jahr später...
Gast solideogloria
Geschrieben

So der "erklärendste" Thread zum Thema wird reaktiviert.

Ich würde gerne mal fragen, ob es möglich ist des 2/6 Gebot zu umgehen (ohne Streit mit der Behörde).

Hintergrund ist der, dass ich erst im September/Oktober wieder erwerbsberechtigt wäre, aber im August die Gebrauchspistolenrunde beginnt. Natürlich haben wir GK-Vereinswaffen und es wäre theoretisch möglich mit diesen zu schießen, aber der Unterschied zum Training mit der eigenen ist doch erheblich.

Weiterhin habe ich für eine GK-Pistole einen Voreintrag in .45ACP und im Verein wird eine 9Para und ein .357er bereitgehalten, so dass auch ein Munitionserwerb für mich nicht möglich wäre. (Nicht das Problem bin Wiederlader).

Falls es also ein Genehmigungsprozedere für die Überschreitung von 2/6 gibt, ohne die nette Sbine zu verärgern dann teilt es mir doch bitte mit.

Geschrieben
Falls es also ein Genehmigungsprozedere für die Überschreitung von 2/6 gibt, ohne die nette Sbine zu verärgern dann teilt es mir doch bitte mit.

Obwohl es hier schon dutzendfach und hinreichend ausdiskutiert wurde: die zuständige Erlaubnisbehörde hat beim Erwerbsstreckungsgebot einen Ermessensspielraum und kann in begründeten Fällen Ausnahmen von der Einhaltung der zeitlichen Abstände oder der Anzahl der zu erwerbenden Waffen zulassen.

Dies bedarf aber der unmittelbaren Absprache zwischen dem Antragsteller und der Erlaubnisbehörde und sollte vor dem geplanten Erwerb erfolgen.

Diese Angelegenheit musst Du also mit Deiner "...netten S'bine" und nicht mit WO klären.

CM

Gast solideogloria
Geschrieben
CM

Fühle mich vollumfassend informiert und das war auch schon alles was ich wissen wollte. Hab leider über die Sufu nur unzulängliche Informationen bekommen.

Besten Dank und viele Grüße.

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

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