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IGNORED

Änderrung 3 Waffen auf gelbe WBK


wolf01

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Geschrieben

Habe mit heutigem Datum ein Schreiben meines Sachbearbeters erhalten,

Wo mir mitgeteilt wird, das durch die Änderrung des WaffG ab dem 1.04.2008 geändert nach § 14 Absatz 4

das lediglich 3 Waffen der explizit genannten Waffenart hne weiteren Bedürfnissnachweiß erworben werden können.

Nach dieser Auffassung ist nach der Änderrung nach § 14 Abs.4 nicht mehr festzuhalten.

Ich darf Sie bitten , diesem seinerzeits erteilten Hinweiss keine weitere Beachtung zu schenken.

Solten Sie diesen Hinweis als Auflage bezw. Nebenbestimmung verstanden haben, hebe ich diese hiermit auf

Lediglich die 2/6 Regellung wird beibehalten.

Ich muß doch jetzt wirklich einmal unsere Behörde hier in Bonn loben, da sie die Rechtssprechung nicht nur umsetzt , sondern auch an die Betroffenen weitergibt. :eclipsee_gold_cup::eclipsee_gold_cup::eclipsee_gold_cup:

VIELEN DANK

Geschrieben
Ich muß doch jetzt wirklich einmal unsere Behörde hier in Bonn loben, da sie die Rechtssprechung nicht nur umsetzt , sondern auch an die Betroffenen weitergibt. :eclipsee_gold_cup::eclipsee_gold_cup:

VIELEN DANK

Man könnte das natürlich auch so betrachten , daß denen dafür , daß sie das WaffG bisher eigenmächtig und VÖLLIG falsch angewendet haben , damit ordentliche Bürger noch mehr drangsaliert wurden , jetzt noch stundenlang in A... zu treten wäre :angry2:

Dieser Quatsch wurde in anderen Bundesländern , zumindest bei uns niemals praktiziert , da keinerlei gesetzliche Legitimation dafür gegeben ist :peinlich:

Nüchtern betrachtet , freust Du Dich darüber , daß die einen selbst verschuldeten Fehler korrigieren ,

neue deutsche Bescheidenheit nenne ich das :rolleyes:

Gruß

Gottfried

Geschrieben
...

Nüchtern betrachtet , freust Du Dich darüber , daß die einen selbst verschuldeten Fehler korrigieren ,

neue deutsche Bescheidenheit nenne ich das :rolleyes:

Gruß

Gottfried

Hi Gottfried,

ich bin absolut nich Deiner Meinung sondern muss wolf hier zustimmen.

Wann gesteht - wenn ich Deiner Argumentation folge - schon mal eine Behörde einen Fehler ein ?

Ich würd sogar soweit gehen, die gewählte Formulierung fast schon als Entschuldigung zu werten.

Ich finde das super und möchte dafür der Behörde meinen Respekt aussprechen.

Ein ganz großer Schritt in die richtige Richtung.

Man kann auch in allem positiven etwas negatives finden, aber man muss sich schon anstrengen dafür. B)

Nikese fir ungud,

Gruß,

jayman

Geschrieben
Hi Gottfried,

ich bin absolut nich Deiner Meinung sondern muss wolf hier zustimmen.

Wann gesteht - wenn ich Deiner Argumentation folge - schon mal eine Behörde einen Fehler ein ?

Ich würd sogar soweit gehen, die gewählte Formulierung fast schon als Entschuldigung zu werten.

Ich finde das super und möchte dafür der Behörde meinen Respekt aussprechen.

Ein ganz großer Schritt in die richtige Richtung.

Man kann auch in allem positiven etwas negatives finden, aber man muss sich schon anstrengen dafür. B)

Nikese fir ungud,

Gruß,

jayman

Ist doch in Ordnung , wenn Ihr das so freundlich seht .

Aber

"DANKE Herr Amtmann , daß Sie zusätzlich zu Ihrem Gehalt und meinen Gebühren so großmütig sind , wenn auch mit Verzögerung , jetzt das Gesetz richtig anwenden zu wollen"

ist nun mal nicht meine Einstellung :rolleyes:

Dafür muß ich mich nicht anstrengen , die Überlegung kam mir ganz spontan <_<

Und natürlich nichts für ungut :icon14:

Sind doch nur verschiedene Ansichten unter Kameraden

Gruß

Gottfried

Geschrieben

Hallo zusammen

Das hat mir mein SB auch erzählt bei der letzten Waffeneintragung. Es soll nur 3 Waffen einer Gattung auf Gelb eingetragen werden.

Ich habe das Problem das ich schon 2 Repetierer habe. Beim nächsten wäre sozusagen das Maß voll. Ich will mir dieses Jahr noch einen UHR zulegen.

Ich überlege schon den UHR auf "Grün" eintragen zu lassen, um mir auf "Gelb" den Eintrag für einen Spontankauf auf zu bewahren (Colt-Lightning in .45, dafür gibt`s keine Befürwortung vom RSB)

Generell würde das heißen auf "Gelb" bekommt man folgendes ohne diese lästigeBefürwortungsgeschichte:

3 x Repetierer

3 x VL-Revolver

3 x einschüßige Gänseflinte mit glattem Lauf

3 x mehrschüssige Flinte mit glattem Lauf

3 x Luftgewehr oder einschüssige Büchse (z.B. Sharps)

Sehe ich das so richtig? Generell interessieren mich die "Repetierer" mehr. Also demnächst nur noch auf "Grün". Irgendwie hat das für mich nur einen Zweck. Eine versteckte Gebührenerhöhung, und sonst nichts. Ich kann mich noch an den Wichs erinnern als K98 mittels Sperre zum Einzellader umgebaut wurden.

Kennt jemand etwas zur Abhilfe???????

Gruß

gunmen67

Geschrieben

Es gibt keine solche Begrenzung auf Neugelb.

Widerspruch, Klage, Fertig.

Geschrieben
das lediglich 3 Waffen der explizit genannten Waffenart hne weiteren Bedürfnissnachweiß erworben werden können.

Nach dieser Auffassung ist nach der Änderrung nach § 14 Abs.4 nicht mehr festzuhalten.

Hallo

diese, vom BDMP, sprich Dr. Schilling, vorgeschlagene und danach von Dr. Steegmann via Verfügung eingeführte Rechtswidrige Regelung habe ich von Anfang an nicht beachtet. Nachdem ich solch ein Schreiben von meinem SB bekommen habe, fragte ich ihn, ob das eine Auflage zu meiner Gelben WBK sei und ich Widerspruch und evtl. Klage einreichen müsste. Er erklärte mir schriftlich, daß dies keine Auflage sondern lediglich ein Hinweis auf die Verfahrensweise der Behörde sei. Danach habe ich, trotz Eintrag von ca. 10 RepLW nichts mehr davon gehört.

Steven

Geschrieben
Hallo

diese, vom BDMP, sprich Dr. Schilling, vorgeschlagene...

kannste das belegen ? diese methode wäre mir neu... weil die Aussage unseres OAs ist: Unbefristet und unbegrenzt ohne Bedürfnis... und der BDMP als Verband erhebt da kein einspruch, eher das gegenteil...

Geschrieben
kannste das belegen ?

Hallo

die Führung des BDMP hat diese Regelung ca. Ende 2003 vorgetragen und groß in der V0 ihren Mitgliedern als seeligmachenden Weg angepriesen. Einfach mal die V0s des betreffenden Jahrgangs nachschauen. Da wirst du fündig.

Steven

Geschrieben
Hallo

die Führung des BDMP hat diese Regelung ca. Ende 2003 vorgetragen und groß in der V0 ihren Mitgliedern als seeligmachenden Weg angepriesen. Einfach mal die V0s des betreffenden Jahrgangs nachschauen. Da wirst du fündig.

Steven

Was die Herren Schilling und Kaase seinerzeit veröffentlichten zielte nicht auf max. 3 Waffen

pro Waffenart ab, sondern auf gesonderte WBK's für jede einzelne Waffenart unter § 14 (4).

Geschrieben
Weist ein Sportschütze durch Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung seines anerkannten

Schießsportverbandes/Teilverbandes zu einem späteren Zeitpunkt ein weiteres Bedürfnis nach und

betrifft dies eine andere Waffenart des § 14 Abs. 4 WaffG, so wird dem Betroffenen durch die

zuständige untere Waffenbehörde nach entsprechender Prüfung eine neue gelbe WBK ausgehändigt,

bei der wiederumunter „amtliche Eintragungen“ auf Seite 6 der dort in die alten Vordrucke

einzubringende Gesetzestext des § 14 Abs. 4 nur insoweit belassen wird, als eben diese – neue –

Waffenart auf die neue WBK erworben werden darf.

:gaga: (ganz abgesehen von den Kosten der jeweiligen Neuaustellungen und dem Procedere bei der beschriebenen Prüfung).

Was muss man eigentlich machen, damit einem solche abstrusen Schildbürgerstreiche einfallen?

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