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IGNORED

Rückruf Walther Pressluftkartuchen für Luftpistolen


mountainshooter

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo zusammen,

Walther ruft Pressluftkartuschen aus den Jahren 2000 und 2001 zurück, welche beim Gebrauch (und nicht nur beim Befüllen) bersten können

Ich habe die Info von der Internetseite des pfälzischen Sportschützenbund (www.pssb.org) :

http://www.pssb.org/downloads/20080407_Inf...tkartuschen.pdf

Vergleichbare Infos gibt es sicherlich auch direkt von der Firma Walther.

Nicht so schön ist, daß sich Walther einen Austausch mit 48€ bezahlen läßt, auch wenn es theoretisch dem Mehrwert einer neuen Kartusche (= verlängerte Nutzungszeit) entspricht.

Grüsse

Mountainshooter

Geschrieben

Anschütz hatte ein ähnliches Problem mit ihrten Kartuschen und hatte zum Umtausch aufgerufen - hatte Anschütz auch etwas für den Austausch verlangt?

Geschrieben
Anschütz hatte ein ähnliches Problem mit ihrten Kartuschen und hatte zum Umtausch aufgerufen - hatte Anschütz auch etwas für den Austausch verlangt?

nein, der umtausch war für lau.

man hat bei Anschütz aber versucht, den Kunden einen Ablassadapter gebührenpflichtig aufs Auge zu drücken.

Wenn man laut gemeckert hat am Tel: gabs das Ding umsonnst.

Wenn Walther dafür jetz Geld verlangt, ist das reine Abzocke ( für Knorz aus Ulm )

da hilft nur meckern am Tel usw.....

( für mich dann ein Grund mehr, niemals Walther ( Umarex ) zu kaufen. GSP u. SSP machen schon genug Ärger )

lg

Peter :s75:

Geschrieben
Wenn Walther dafür jetz Geld verlangt, ist das reine Abzocke ( für knorz aus Ulm )

War auch mein erster Gedanke!

Wir haben eine Vereinslupi LP 300 und für die LP 300 XT meiner Tochter habe ich auch eine zusätzliche Kartusche gekauft (die schon etwas älter ist).

Muss mal schauen, ob die Kartuschen in den besagten Zeitraum fallen.

Sollte dies so sein und wir müssen für die Fehler anderer bezahlen, werde ich es im Verein, Kreis, Bezirk, Land, Kadertraining... kräftig erzählen. Darauf können sich die Schwaben verlassen!

Geschrieben
War auch mein erster Gedanke!

Wir haben eine Vereinslupi LP 300 und für die LP 300 XT meiner Tochter habe ich auch eine zusätzliche Kartusche gekauft (die schon etwas älter ist).

Muss mal schauen, ob die Kartuschen in den besagten Zeitraum fallen.

Sollte dies so sein und wir müssen für die Fehler anderer bezahlen, werde ich es im Verein, Kreis, Bezirk, Land, Kadertraining... kräftig erzählen. Darauf können sich die Schwaben verlassen!

ist doch ein DICKER HUND Oder

Die betroffenen Luftpistolen-Druckluftkartuschen aus 2000/2001 ersetzen wir auf Wunsch durch eine neue Kartusche

zum Sonderpreis von € 48,-- (inklusive MwSt.). :gaga:

Ulm, den 04.04.2008/Mw-sb Manfred Wörz

(Geschäftsführer)

schon Ausgedruckt wird morgen Abend ausgehängt und Kartuschen kontrolliert.

Geschrieben

Ohgoddogott, jetzt verdient sich Walther an unserem Unglück dumm und dusselig... :rolleyes:

(Ironie aus)

Tatsache ist (auch nachlesbar auf www.carl-walther.de und von uns geprüft beim Tank-Lieferanten), daß es sich

- a. keinesfalls um eine Gewährleistung handelt, da lange abgelaufen (Tanks von 2000/2001) und

- b. daß es sich um Fehler im Ausgangsmaterial (Alu) handelte:

es gab damals Einschlüsse beim Giessen beim Hersteller (es gibt nur zwei (24.4. editiert) zugelassene Legierungen in D für solche Tanks). Und nun ist das halt festgestellt worden, weil ein Tank nach dem Füllen explodiert ist (nun = zur Jahreswende). Man könnte sich allenfalls an den Hersteller der Alu-Tanks wenden. Bei Anschütz war die Sachlage anders, da der Fehler (ebenfalls beim Tanklieferanten passiert) noch nicht so lange zurücklag (2005).

Zum aktuellen Fall:

48 Euro sind immerhin knapp einen Hunderter unter dem Neupreis von 149,- (siehe Preisliste) für eine LP-Alu-Kartusche schwarz. Und zwar im Austausch für einen Tank, dessen Lebensdauer zu 70 bis 80 Prozent abgelaufen ist.

Denn Druckluft- oder CO2-Kartuschen sind, das verdrängen die meisten, langfristig gesehen Verbrauchsmaterialien. Auch Feuerlöscher sind nicht ewig benutzbar, sondern ebenfalls nur zehn Jahre. Wer (manche zum ersten Mal) in die Bedienungsanleitung seiner LP schaut, findet schon darin den Hinweis, daß Preßluftkartuschen längstens nach 10 Jahren entweder neu geprüft werden müßten oder entsorgt. Jeder Füllvorgang ist eine starke Materialbelastung, man kann technisch nachweisen, daß sich der Tank dabei (in Zeitlupe auch sichtbar) minimal aufbläht, was wiederum feinste Mikrorisse erzeugt. Alle Kartuschen, die der TüV-Prüfung unterliegen (erkennbar am Unendlichkeitszeichen in der Beschriftung) fallen unter diese 10-Jahres-Regelung. Eine erneute Prüfung nach 10 Jahren wäre nicht nur sauteuer, sondern würde auch keine Garantie geben, daß der Tank noch länger hält - vielleicht gibt ihm die Druckbelastung bei der Prüfung den vorletzten Rest, bis dann der Kunde wieder neu füllt?

Seit einiger Zeit legen die im Herstellerverband organisierten Sportwaffenfirmen ihren Waffen auch besonders auffällige Merkzettel bei, die das nochmals aufgreifen. Die Layouts sind gleich, hier der Zettel von Walther:

http://www.carl-walther.info/dev2/images/s...hen_info_de.pdf

Bei Anschütz gab es einen Fall, wo ein Verein von der Rückrufaktion wußte, und der betreffende Schütze auch. Er hat nach dem Motto "wird schon schiefgehen" weitergefüllt und Recht behalten. Im Unfallbericht hat er sogar angekreuzt, von der Rückrufaktion gewußt zu haben und daß seine Waffe betroffen ist - was soll ein Hersteller da sonst noch anstellen? Den Kunden prügeln? Bislang haben in drei Jahren nur gut 60 Prozent der betroffenen Besitzer ihre Tanks umgetauscht. Upps - einer der anderen 40 Prozent könnte im Wettkampf ja auch mal neben einem stehen...

Geschrieben
Aus diesem Grund dürfen Luftpistolen-Druckluftkartuschen des Typs 2/WALTHER 0,085 ccm mit eingestempeltem Prüfdatum zwischen 6 00 und 6 01 aus 2000/2001 nicht mehr verwendet werden und sind sofort drucklos zu machen!

Wenn ich die Zahlen richtig lesen kann, habe ich wohl Glück - bei mir steht 7. 01 auf der Kartusche.

Trotzdem, Uli, wenn ich ein Produkt kaufe, muss ich als Laie davon ausgehen, dass ich anständige Ware kaufe.

Später dann mit "April, April" zu erzählen, dass ich das Produkt nicht mehr verwenden darf - außer ich investiere nocmals einen bestimmten Betrag - nein, das kann es nicht sein!

Wenn die Ingenieure es nicht schaffen, das Material hinreichend zu prüfen bevor es in die Weiterverarbeitung und schließlich in den Verkauf gelangt, dann ist dies ein Armutszeugnis für die Firma.

Das gleiche gilt für die kaufmännischen oder betriebswirtschaftlichen Fehlleistungen der Fa. Walther, wenn sie sich bei den Zulieferern nicht entsprechend vertraglich ab- und rückversichert hat und jetzt nicht zu ihren Fehlern stehen will.

Diese Unfähigkeit nun schließlich vom Endkunden bezahlen lassen zu wollen halte ich für eine Unverschämtheit und an Impertinenz kaum zu überbieten!

Kundenfreundlichkeit ist etwas anderes und der Image-Schaden wird hoffentlich größer sein als der finanzielle Aufwand wäre!

PS.

Ich hatte vor dem jetzigen Auto einen Chrysler.

Nach über 10 Jahren hatte ich eine Rückrufaktion – die Halterung der Heckklappe wurde ausgetauscht – und zwar kostenlos!

Geschrieben
Tatsache ist (auch nachlesbar auf www.carl-walther.de und von uns geprüft beim Tank-Lieferanten), daß es sich

- a. keinesfalls um eine Gewährleistung handelt, da lange abgelaufen (Tanks von 2000/2001) und

- b. daß es sich um Fehler im Ausgangsmaterial (Alu) handelte:

es gab damals Einschlüsse beim Giessen beim Hersteller (es gibt nur zwei Hersteller in D, die zertifizierte Tanks fertigen). Und nun ist das halt festgestellt worden, weil ein Tank nach dem Füllen explodiert ist (nun = zur Jahreswende). Man könnte sich allenfalls an den Hersteller der Alu-Tanks wenden. Bei Anschütz war die Sachlage anders, da der Fehler (ebenfalls beim Tanklieferanten passiert) noch nicht so lange zurücklag (2005).

zu a: aha, Tanks die eine " Lebensdauer von 10 Jahren haben, sind nach 8 Jahren schon lange abgelaufen :confused:

( is logisch gelle)

zu b: Fehler im Ausgansmaterial ( Einschlüsse beim Giessen ) und das bei einem zertifizierten Hersteller :confused:

Ich würde da mahl eher von Pfusch bei der Herstellung und Überprüfung reden.

Die Gusslinge nicht geröntgt usw..... ( ISO 9000/9001 )

Bei Walther keine (gescheite) Wareneingangskontrolle ....... usw.

Denn Druckluft- oder CO2-Kartuschen sind, das verdrängen die meisten, langfristig gesehen Verbrauchsmaterialien. Auch Feuerlöscher sind nicht ewig benutzbar, sondern ebenfalls nur zehn Jahre.

Alles Quatsch.

CO2 Kartuschen von Walther, FWB haben kein eingeprägtes Verfallsdatum, oder Herstellungsdatum.

Druckluftkartuschen sind auch kein Verbrausmaterial.

Sie unterliegen ab einer gewissen größe der Druckbehälter Verordnung.

Genau wie die Feuerlöscher.

Wer (manche zum ersten Mal) in die Bedienungsanleitung seiner LP schaut, findet schon darin den Hinweis, daß Preßluftkartuschen längstens nach 10 Jahren entweder neu geprüft werden müßten oder entsorgt.

Richtig !

Die Behälter müssen überprüft werden !!

( aber mit neuen verkaufen verdient man mehr Geld )

Jeder Füllvorgang ist eine starke Materialbelastung, man kann technisch nachweisen, daß sich der Tank dabei (in Zeitlupe auch sichtbar) minimal aufbläht, was wiederum feinste Mikrorisse erzeugt. Alle Kartuschen, die der TüV-Prüfung unterliegen (erkennbar am Unendlichkeitszeichen in der Beschriftung) fallen unter diese 10-Jahres-Regelung. Eine erneute Prüfung nach 10 Jahren wäre nicht nur sauteuer, sondern würde auch keine Garantie geben, daß der Tank noch länger hält - vielleicht gibt ihm die Druckbelastung bei der Prüfung den vorletzten Rest, bis dann der Kunde wieder neu füllt?

Das stimmt auch so nicht ganz.

Es gibt auch Taucherflaschen aus Alu und die werden alle zwei Jahre bei Atemluft bzw. alle 10 Jahre bei Druckluft geprüft.

eine Atemluftflasche wird erheblich mehr gestresst, als eine Druckluftflasche bei den Sportschützen, da die Atemluftflasche bis auf den normalen Luftdruck

entlehrt wird.

( das heißt, bei Atemluft hast du einen Druckwechsel von 1-200 Bar )

Bei einer Druckluftflasche / Kartusche hast du einen Druckwechsel von ca. 120-200 Bar.

( mit 120 Bar ist für mich die Kartusche leer )

Was hingegen richtig ist, ist das Alu zumindest bei uns in Deutschland nicht für ein besonders geeignetes Material für Druckbehälter angesehen wird.

Aus diesem Grunde werden hier in D auch keine Alu Propangasflaschen aus Italien u. Spanien gefüllt bzw. geprüft.

Den Tauchflaschen aus Alu steht man in D auch sehr skeptisch gegenüber.

Dies ist aber ein Problem für welches der Hersteller zuständig ist und auf gar keinen Fall der Kunde.

Es gibt auch andere besser geeignete Materialien als Alu.

Da wären zb. Titan, Edelstahl, Molydänstähle ... usw.

Von FWB weis ich, das die CO2 Kartuschen der ersten CO2 Waffen zb. aus Stahl waren und keiner Prüfung unterliegen.

Als gehe ich davon aus, das der Umstieg auf Alu eine ganz klevere Entscheidung von irgend einem BWL'er war und das

dass nun auf den Schultern der Kunden ausgetragen wird.

Weiter habe ich absolut kein Verständnis dafür, das Anschütz, FWB, Walther hier von 10 Jahren Sprechen,

Während Pardini oder Morini bis vor kurzem noch von 20 Jahren sprachen.

( leider finde ich im Moment den passenden Beitrag im Web nicht mehr. )

Seit einiger Zeit legen die im Herstellerverband organisierten Sportwaffenfirmen ihren Waffen auch besonders auffällige Merkzettel bei, die das nochmals aufgreifen. Die Layouts sind gleich, hier der Zettel von Walther:

http://www.carl-walther.info/dev2/images/s...hen_info_de.pdf

klar, das kann man auch so kommentieren:

Wir wissen, das wir das Material bis an die Grenzen belasten und so billig wie Möglich Produzieren.

Für unser Handeln übernehmen wir keine Verantwortung und Haften auch nicht dafür.

Wir wollen unseren Gewinn Maximieren.

Der Kunde haftet selber für dafür.

( Bin mal gespannt, wie lange es noch dauert, bis auf den Läufen der Waffen ein Verfallsdatum draufsteht )

Bei Anschütz gab es einen Fall, wo ein Verein von der Rückrufaktion wußte, und der betreffende Schütze auch. Er hat nach dem Motto "wird schon schiefgehen" weitergefüllt und Recht behalten. Im Unfallbericht hat er sogar angekreuzt, von der Rückrufaktion gewußt zu haben und daß seine Waffe betroffen ist - was soll ein Hersteller da sonst noch anstellen? Den Kunden prügeln? Bislang haben in drei Jahren nur gut 60 Prozent der betroffenen Besitzer ihre Tanks umgetauscht. Upps - einer der anderen 40 Prozent könnte im Wettkampf ja auch mal neben einem stehen...

So was möchte ich eigentlich nicht kommentieren, weil das einfach nur Dämlich ist.

So ein Behälter verabschiedet sich nicht von jetzt auf gleich, sondern man sieht eindeutige Risse.

Das war im Übrigen auch so bei der Anschützkartusche bei uns im Verein.

Außerdem stellt sich mir die Frage, wieso meine Sauerstoffflasche Bj. 1936 und die Acetylenflasche Bj. 1942

ständig alle 10 Jahre ohne Beanstandung über den Tüv gehen und mir nicht schon lange um die Ohren

geflogen sind. ( gut die sind aus Molydänstahl )

Ulrich tut mir ehrlich leid,

aber dein Post ist mir ein bissel zu sehr Walther Pro eingefärbt.

Als Visier Redaktör hätte ich ein bissel was anderes erwartet.

lg

Peter :s75:

Geschrieben

zu a: aha, Tanks die eine " Lebensdauer von 10 Jahren haben, sind nach 8 Jahren schon lange abgelaufen :confused:

( is logisch gelle)

Nein. Ich schrieb "...keinesfalls um eine Gewährleistung handelt, da lange abgelaufen" - und meinte, leider verkürzt und dadurch mißverständlich, die lange abgelaufene Gewährleistung, nicht die Tank-Lebensdauer.

Die Behälter müssen überprüft werden !!

( aber mit neuen verkaufen verdient man mehr Geld )

Wenn du damit der Ansicht bist, eine Druckprüfung nach zehn Jahren mit Zertifikat sei samt Personal, Zeitaufwand, Rechnung schreiben und Versand billiger als das Versenden eines neuen Tanks für VK 48 Euro, dann brauchen wir uns eigentlich nicht weiter über das Thema zu unterhalten. Die Hersteller setzen dabei eine satte dreistellige Summe pro Prüfung an, was uns Waffenbranchen-unabhängige Fachleute in der Höhe bestätigt haben (mal ganz abgesehen davon, daß die benötigten Prüfanlagen beim TüV etc. zu finden sind und nicht beim Waffenhersteller: Tanks sind Zulieferteile)

Ich bin genauso wenig pro-walther wie pro-anschütz, pro-frankonia, allenfalls pro-eichstädt. Zum Thema selbst (das ja nicht nur Walther und Anschütz betrifft) gibt es im Juni-Heft eine längere Story, in Zusammenarbeit mit dem Herstellerverband (und nach der Berichterstattung über Armatix und den VdB kann man sicher nicht behaupten, die seien pro-VISIER...)

Geschrieben
Nein. Ich schrieb "...keinesfalls um eine Gewährleistung handelt, da lange abgelaufen" - und meinte, leider verkürzt und dadurch mißverständlich, die lange abgelaufene Gewährleistung, nicht die Tank-Lebensdauer.

Wenn du damit der Ansicht bist, eine Druckprüfung nach zehn Jahren mit Zertifikat sei samt Personal, Zeitaufwand, Rechnung schreiben und Versand billiger als das Versenden eines neuen Tanks für VK 48 Euro, dann brauchen wir uns eigentlich nicht weiter über das Thema zu unterhalten. Die Hersteller setzen dabei eine satte dreistellige Summe pro Prüfung an, was uns Waffenbranchen-unabhängige Fachleute in der Höhe bestätigt haben (mal ganz abgesehen davon, daß die benötigten Prüfanlagen beim TüV etc. zu finden sind und nicht beim Waffenhersteller: Tanks sind Zulieferteile)

und genau das ist die absolute V*E*R*A*R*S*C*H*E.

Wenn Du mal im Netz ein bisschen auf die Suche gehst, dann findest du zb. diese Seite.

http://www.nicedive4u.de/pi34/index.html

und vermutlich noch viel mehr von diesen Anbietern.

im algemeinen kostet ein Flaschen-Tüv so zwischen 20 u. 40€

und wenn mir dann einer erzählen will, das das im Dreistelligen-Euro-Bereich liegen würde, kann ich nur sagen, der spinnt.

bzw.

will nicht Prüfen, sondern neu Verkaufen, weil er da einen größeren Reibach macht.

Eine neue Kartusche kostet zwischen 150 u. 200€ und dem steht eine Prüfgebühr von 20-40€ gegenüber.

( die Prüfanlagen stehen übrigens bei den Firmen die die Prüfung durchführen und nicht nur beim Tüv. )

Sollte die Prüfgebühr in dem von dir genannten Bereich liegen, hätte mittlerweile jede FFW ihren Atemschutz Angriffstrupp abgeschafft,

weil sie das bei einem Bestand von 40 Flaschen und mehr, nicht mehr Finanzieren könnten.

( die FFW muss mit Atemschutz alle zwei Jahre zum Flaschen-Tüv )

Jetz wirds leider noch ein bissel OT.

Wenn man die Druckbehälter Verordnung mal genau liest, fallen m.E. da sogar die Druckluftkartuschen für die Pistolen zumindest raus.

Da Behälter unter 220cm³ nicht der Verordnung unterliegen.

lg

Peter :s75:

Geschrieben

Hallo zusammen,

der Listenpreis für eine neue Kartusche (149€) ist wohl ein Mondpreis, da die Kartusche bei den Händlern für 90-100€ verkauft wird.

Walther schreibt (zumindest be den neuen) "verwendbar bis" drauf und ist damit nach 10 Jahren aus dem Schneider wenn sie bersten.

Aber das heißt im Gegenzug nicht, daß die Dinger auch 10 Jahre halten müssen.

Kulanz ist wohl nicht zu erwarten, aber vielleicht steht meine Tochter bei der nächsten DM ja mit einer Feinwerkbau am Start..............

Gruss

Mountainshooter

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

ZITAT Ulrich Eichstädt

Bei Anschütz gab es einen Fall, wo ein Verein von der Rückrufaktion wußte, und der betreffende Schütze auch. Er hat nach dem Motto "wird schon schiefgehen" weitergefüllt und Recht behalten. Im Unfallbericht hat er sogar angekreuzt, von der Rückrufaktion gewußt zu haben und daß seine Waffe betroffen ist - was soll ein Hersteller da sonst noch anstellen? Den Kunden prügeln? Bislang haben in drei Jahren nur gut 60 Prozent der betroffenen Besitzer ihre Tanks umgetauscht. Upps - einer der anderen 40 Prozent könnte im Wettkampf ja auch mal neben einem stehen...

Unfaßbar!

Ich wage mal einen Blick in die Kristallkugel:

Waffenkontrolle 2009: Anzug ok, Waffenabmessungen ok , Waffengewicht ok, Datumskontrolle an der Kartusche :confused: uuups .....und tschüs

Gruß

runner

  • 2 Monate später...
Geschrieben

Hallo zusammen,

nachdem meine Kartusche auch schon 10 Jahre auf dem Buckel hat und bei der Waffenkontrolle bei der Bay. Meisterschaft auch schon dezent auf das Datum gedeutet wurde, habe ich mal rumtelefoniert und tatsächlich ein Unternehmen gefunden.

(Feinwerkbau will ja von der Werks-Überprüfung, wie sie in der Bedienungsanleitung steht, nichts mehr wissen, lieber neue verkaufen.)

Habe meine Kartuschen mal an diese zugelassene Prüfstelle hingeschickt und am 6. August ist ein TÜV-Prüfer dort.

Bin gespannt wie das Prüfzertifikat aussieht, da die Kartuschen keine Seriennummern haben.

Wahrscheinlich kommt ein Aufkleber drauf, da ich nicht glaube, dass die ein neues Datum in die dünne Alukartusche stanzen.

Zum Preis: unter 25€

Wenn ich alles wieder zurück habe, werde ich meinen Betriebsschützer auch mal einen Blick drauf werfen lassen.

Der kennst sich mit der ADR, Verordnung für ortsbewegliche Druckbehälter etc. ziemlich gut aus.

Das wäre eine Alternative zu den teilweise über 100€ die manche Hersteller für neue Kartuschen haben wollen.

Bis dann

positronic

  • 2 Monate später...
Geschrieben

Leider sieht es schlecht aus.

Hatte meine Kartuschen bei zwei verschiedenen zugelassenen Prüfstellen (ohne Erfolg, jedoch um viele Informationen reicher).

Hab auch Feinwerkbau und meinen Betriebsschützer genervt und selber etwas in den Vorschriften geschmöckert.

Im Zuge der neuen Betriebssicherheitsverordnung legt der Hersteller die Prüffristen fest.

Wenn der Hersteller eine Lebensdauer des Behälters von 10 Jahren vorgibt, dann ist es halt so und kann nur mit einem Sondergutachten, Kosten ca. 2000,00 Euro erweitert werden.

Es wäre höchstens noch zu prüfen, wer wirklich der Hersteller der Kartuschen ist.

Leider haben meine Behälter keine Zulassungsnummer und Fa. Feinwerkbau sagt auch, dass das nicht nötig sei.

Bis vor einem Jahr hat Fa. Feinwerkbau diese Kartuschen noch selbst für ca. 30Euro geprüft und mit neuem Datum versehen. Doch dann haben sich alle Sportwaffenhersteller darauf geeinigt eine maximale Gebrauchs- und Haftungsdauer von 10 Jahren festzulegen.

Es lebe der Konsum.

Der DSB und BSSB werden dies auch ab nächstem Jahr bei den Wettkämpfen kontrollieren.

Und noch ein Schmankerl zum Schluß:

Darf ich eigentlich diese Kartuschen im befüllten Zustand im Auto transportieren oder verstosse ich damit gegen die ADR, TRG oder BetrSichV, wenn diese keine Zulassung hat?

In einem Privatauto (also nicht gewerblich) unterwegs, darf diese Kartuschen befüllt, jedoch nur in der Waffe (weil so als System zugelassen) transportiert werden. Die gefüllte Kartusche alleine NICHT !

Nicht rein privat unterwegs (und viele von Euch haben ja einen Firmenwagen oder einen gesponserten Vereinsbus) kann der befüllte Transport so richtig teuer werden, da hier eindeutig gegen die ADR verstoßen wird!

Da liebe ich doch meine .45er. Da ist die Rechtslage wenigstens eindeutig.

Geschrieben
Der DSB und BSSB werden dies auch ab nächstem Jahr bei den Wettkämpfen kontrollieren.

Die Sportordnung für 2009 enthält dies noch nicht. Es soll aber für 2010 aufgenommen werden.

Die Ligaausschreibung des BSSB kenne ich nicht, unsere (SBSV) enthält keinen entsprechenden Passus.

Ich frage mich allerdings, was mit jenen Kartuschen ist, die gar kein Herstellungsdatum oder Ablaufdatum eingestanzt haben - oder wenn die Kartuschen neu lackiert wurden und das Datum nicht mehr sichtbar ist.

Und noch ein Schmankerl zum Schluß:

Darf ich eigentlich diese Kartuschen im befüllten Zustand im Auto transportieren oder verstosse ich damit gegen die ADR, TRG oder BetrSichV, wenn diese keine Zulassung hat?

Ich meine, dass die Kartuschen der Lupis unter der Füllmengengrenze liegen, die von diesen gesetzlichen Vorschriften erfasst werden.

Die Kartuschen der Gewehre liegen allerdings darüber.

  • 3 Wochen später...
Geschrieben

und genau das ist die absolute V*E*R*A*R*S*C*H*E.

Wenn Du mal im Netz ein bisschen auf die Suche gehst, dann findest du zb. diese Seite.

http://www.nicedive4u.de/pi34/index.html

und vermutlich noch viel mehr von diesen Anbietern.

im algemeinen kostet ein Flaschen-Tüv so zwischen 20 u. 40€

und wenn mir dann einer erzählen will, das das im Dreistelligen-Euro-Bereich liegen würde, kann ich nur sagen, der spinnt.

bzw.

will nicht Prüfen, sondern neu Verkaufen, weil er da einen größeren Reibach macht.

Eine neue Kartusche kostet zwischen 150 u. 200€ und dem steht eine Prüfgebühr von 20-40€ gegenüber.

( die Prüfanlagen stehen übrigens bei den Firmen die die Prüfung durchführen und nicht nur beim Tüv. )

Also Sandmann, wie ist es jetzt darf ich dir meine Kartuschen zusenden und du lässt die für mich prüfen ---- Preis wie gesagt von dir --- 20-40 Euro --- 10 Jahre?????

Oder war das nur alles auf dem Niveau, erst mal laut schreien, wichtig machen und wenn dann nix mehr geht ducken?

Mfg

Geschrieben
Die Sportordnung für 2009 enthält dies noch nicht. Es soll aber für 2010 aufgenommen werden.

Die Ligaausschreibung des BSSB kenne ich nicht, unsere (SBSV) enthält keinen entsprechenden Passus.

Ich frage mich allerdings, was mit jenen Kartuschen ist, die gar kein Herstellungsdatum oder Ablaufdatum eingestanzt haben - oder wenn die Kartuschen neu lackiert wurden und das Datum nicht mehr sichtbar ist.

Ich meine, dass die Kartuschen der Lupis unter der Füllmengengrenze liegen, die von diesen gesetzlichen Vorschriften erfasst werden.

Die Kartuschen der Gewehre liegen allerdings darüber.

Auch da kann man nur sagen, meinen tuste ja viel, Wissen aber scheinbar wenig!

WÜrden die Kartuschen über dieser Grenze liegen, müssten diese sogar vom TÜV geprüft werden! Aber sie tun es nicht.

MfG

Geschrieben

Entschuldige bitte, dass ich kein Experte für Pressluftflaschen bin und deswegen hier nur "meinen" kann und nicht "wissen"...

... aber dafür haben wir ja solche Koryphäen wie dich, die uns Unwissenden alles in einem ruhigen Ton und freundlich erklären!

Hoch die Daumen!

Geschrieben
Ich wage mal einen Blick in die Kristallkugel:

Waffenkontrolle 2009: Anzug ok, Waffenabmessungen ok , Waffengewicht ok, Datumskontrolle an der Kartusche :confused: uuups .....und tschüs

Gruß

runner

Lobet runner54! Er hat wahrsagerhafte Tugenden... :00000733::eclipsee_gold_cup:

Siehe Webseite des NDSB:

Information

Druckluftkartuschen

Im Folgenden auch: Pressluftbehälter, Pressluftkartuschen oder Kartusche genannt.

Bei den Meisterschaften, die ab 2009 stattfinden, müssen die Druckluftkartuschen auf Verwendung geprüft werden. Schützen, die mit abgelaufenen Druckluftkartuschen ihren Wettbewerb bestreiten wollen, ist der Start zu untersagen. Das Verfallsdatum der Druckluftkartuschen beträgt 10 Jahre nach Herstellung. Das Herstellungsdatum muss auf der Druckluftkartusche vermerkt sein.

Hier der Link: http://www.ndsb-sh.de/_nd05/allgemeine_info/druckgase.html

Hier prescht aber jemand mächtig vor...

Steht das irgendwo in der Sportordnung? Würde mich mal interessieren, da bei mir kein Herstellungsdatum vermerkt ist, sondern nur die 20jährige Frist (Morini LP) - bevor ich dort Wind mache, möchte ich sicher sein, daß denen in Kiel auch die Argumente fehlen....

  • 3 Wochen später...
Geschrieben

Moin,

Die Technische Kommission des Deutschen Schützenbundes informiert:

Ergänzung der Ausschreibung 2009

5.8.3 Der Schütze ist für seine Druckluft-/Gaskartusche alleine verantwortlich. Kartuschen mit abgelaufener Nutzungsdauer dürfen nicht verwendet werden. Die Nutzungsdauer von Druckluft- / Gaskartuschen wird bei der Waffenkontrolle und am Schützenstand überprüft.

Schönen Abend

Tommy Danger

  • 4 Wochen später...
Geschrieben

Hallo, erst mal herzlichen Dank hier an die Community, dieser Thread hat mir geholfen, ich habe lange nicht mehr hier in das Forum reingeschaut.

Vorspann:

Zu Aluminium-Druckkartuschen, 200-300bar:

Hier habe ich nie verstanden, weshalb bei diesen Drücken Aluminium und nicht Stahl verwendet wird. Diese Kartuschen werden von Laien benutzt, so groß ist der Gewichtsvorteil eines Bauteiles als Al nicht, um daraus die Verwendung abzuleiten. Also kann es nur Fertigungsvereinfachung und somit Kostengründe gewesen sein. Hier sehe ich sogar eine Lebensdauerbegrenzung ein. Schlimm ist es nur, dass so etwas nur im Kleingedrucktem erscheint und von den Herstellern mehr oder weniger so unter den Teppich gekehrt wurde.

Aber ich habe sowieso nie richtig verstanden, weshalb CO2 durch Pressluft abgelöst wurde. Es gibt einen kleinen innenballistischen Vorteil, Pressluft ist deutlich leichter als CO2 und somit wird der Wirkungsgrad besser, weniger Gas (somit Masse- Sebert-Faktor!!! für die, die sich ein wenig auskennen...) kann benutzt werden, um das Geschössle auf die gleiche Geschwindigkeit wie mit CO2 zu beschleunigen, somit wird der Rückstoss (ich gestatte mir ein HaHaHa... ) geringer. Nunja...

Den Rest könnt ihr euch schenken. CO2 verschmutzt/korrodiert eine Waffe nicht stärker als Pressluft, ich gestatte mir darauf hinzuweisen, dass CO2 sogar als Schutzgas beim Schweißen eingesetzt wird. Es ist ein Märchen. Seit 20 Jahren benutze ich verschiedene CO2 Matchwaffen, die schießen immer noch genauso präzise wie am Anfang.

Und jetzt komme ich zu den CO2 Kartuschen (80bar):

CO2 liegt in der Kartusche in flüssiger Form vor, der Dampfdruck liegt bei Umgebungstemperatur bei 80bar. (Nebenbemerkung: Somit spart eine CO2 Pistole ein Druckminderventil, eine wichtige konstruktive Vereinfachung)

Der Druck kann bei normalem, vernünftigen Gebrauch nicht höher gehen, wenn ein Idiot die Kartusche auf die Heizung legt, bricht beim Überschreiten der kritischen Temperatur die Berstscheibe des Überlastungsschutzes, und es macht „Poff!!!“, eine weiße Wolke ist zu sehen. Todesfälle sind durch Herzinfarkt des alten Vereinsvorsitzenden zu erwarten, der sich nicht vorstellen konnte, solche Dummerjahns im Verein zu haben.

Zur Sache:

Das Befüllen einer leeren Kartusche mit Treibgas als dynamischen Vorgang zu verstehen, der die Lebensdauer begrenzt, ist vorsichtig ausgedrückt, sehr sehr sportlich. Jeder Behälter dehnt sich, wenn er innen mit Druck belastet wird, aber es gibt keine Wechselbelastungen die den Werkstoff ermüden könnten.

Hier eine kleine Plausibilitätsbetrachtung.

Als Beispiel nehme ich ein hochkomplexes Maschinenteil, dass mit einer Frequenz von 30Hz mit 5000bar belastet wird. Als Stressfaktor nehme ich 5000 an (Verhältnis Betriebsdruck/Anfangsdruck. Dieses Maschinenteil hat eine Lebensdauer von ebenfalls 5000 Lastwechseln. Dass hier etwas sehr dynamisch ist, wird niemand bestreiten. Und jetzt nehmen wir den gleiche Fall für die zügige Beanspruchung ein Kartusche an.

Der Stressfaktor ist 200. Bei gleicher Werkstoffgüte müsste man eine um 5000/200= 25 fach längere Lebensdauer erwarten. Also sollte die Anzahl der Lastwechsel bei der Kartusche somit 25X5000 = 125 000 betragen. Nehmen wir 200 Schuss pro Woche an, das wäre eine Füllung der Kartusche pro Woche, das wären 52 Lastwechsel pro Jahr. Somit sollte die Lebensdauer der Kartusche 125000/52= 2404 Jahre betragen. Für CO2-Kartuschen will ich diese Rechnung gar nicht anstellen....

Milchmädchen? Na klar. Die Lebensdauer wird noch viel höher sein, weil die Kartusche nicht dynamisch (das ist einfach falsch) sondern zügig, d.h. gleichmäßig belastet wird.

Materialfehler, die irgendwo, irgendwann zu einem katastrophalen Versagen führen, kann niemand ausschließen. Wer dieses behauptet, lügt oder hat einfach keine Ahnung. Juristen behaupten so etwas gerne. Ja, und natürlich Betriebswirtschaftler und Banker. Theologen nicht zu vergessen. Ich erinnere nur an die Null-Fehler-Forderung, die dieser Arsch Lopez an die Unterlieferanten gerichtet hat und so zuerst Opel und dann VW runtergewirtschaftet hat.

Aus Materialfehlern solche Aktionen zu machen, wie jetzt der deutsche Schützenbund lässt tief in die technische Kompetenz dieser Leute blicken

Nachspann:

Ach ja, die Prüfung der Feuerlöscher bezieht sich mit auf die Festigkeit der Behälter, sondern auf deren Funktionsfähigkeit....

Danke für die Hinweise, dass der TÜV solche Prüfungen vornimmt, ich werde mich erkundigen und meine Kartuschen (nur für die Meisterschaften) überprüfen lassen. Auf den Kampfrichter bin ich gespannt, der gegen ein TÜF Siegel anstänkert. Und schließlich gibt es noch Verwaltungsgerichte....

Ich wünsche allen, heute am Tag der Wintersonnenwende frohe Festtage, erholsame Ruhe und ein glückliches, gesundes, erfolgreiches Jahr 2009

Ullr

Geschrieben
Auf den Kampfrichter bin ich gespannt, der gegen ein TÜF Siegel anstänkert. Und schließlich gibt es noch Verwaltungsgerichte....

Der DSB hat schon reagiert, er akzaptiert die geprüften Kartuschen.

aber was würden in diesem Zusammenhang Verwaltungsgerichte entscheiden????

Karl

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