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mountainshooter

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Alle Inhalte von mountainshooter

  1. Hurra, es bewegt sich was, soll nun morgen zugestellt werden aber glaube es erst wenn es auch passiert ist....... unter Berücksichtigung der Beiträge hier habe ich wohl noch Glück gehabt......
  2. ach noch eine Anmerkung: Am gleichen Tag ein Päckchen verschickt welches 2 Tage später da war, ist also nicht ausgeschlossen dass vieles funktioniert aber manches dann eben wohl überproportional gar nicht..... Hätte wenigstens erwartet, dass man beim Versand auf das Risiko hinweist, das es länger dauert.
  3. Das mit der Geduld müsstest Du dem Empfänger des ZF vermitteln........
  4. Hallo zusammen, ich habe am 16.07.2015 ein hochwertiges Zielfernrohr als DHL Wertpaket (11,90 Euro) versendet, da Hermes leider nur bis 500.- versichert.. Am 18.07.2015 zeigte die Sendungsverfolgung eine Statusmeldung "Fehlleitung. Das Paket wird umadressiert und an den Empfänger weitergeleitet". Am 20.07.2015 (nach 11 Minuten 35 Sekunden Warteschleife) dann vom Kundenservice die lakonische Auskunft es gäbe immer noch steikbedingte Verzögerungen bei der Zustellung und es handle sich ja auch um ein Standardprodukt ohne Laufzeitgarantie. Man rechne aber mit der Zustellung noch in der laufenden Woche. Ich habe dann 23.07.2015 die Bundesnetzagentur angefunkt und die haben eine formelle Beschwerde aufgenommen. Am 24.07.2015 von dort dann die Rückmeldung, dass der Kontaktpartner bei DHL sich um die Sache gekümmert hätte und die Sendung wohl schon zugestellt sei. Der Empfänger konnte mir dies leider nicht bestätigen und jetzt am 25.07.2015 zum 5. Mal die gleiche dämliche Statusmeldung "Fehlleitung" - welche auch einen Nachforschungsauftrag verhindert, da sich ja vermeintlcih was tut. Der Empfänger ist natürlich auch enttäuscht und neben meiner persönlichen Frustration und Absicht nie wieder DHL Paketkunde zu sein, vielleicht hier die Empfehlung an alle User im Moment statt DHL doch lieber alternative Versender zu nutzen. Bin auch für Tips dankbar, wie man in einem solchen Fall DHL Beine machen könnte, denn auf Mail reagieren sie nicht und Telefon ist zeitraubend und genauso nutzlos !! Grüße Mountainshooter
  5. Hiermit laden wir alle Unterhebelgewehrschützen zum 4. Büffelschießen Turnier am 25.07.2015 zum SV Hanhofen 1961 eV ein. In zwei Disziplinen kann gestartet werden • Unterhebel Kleinkaliber • Unterhebel Großkaliber mit Kurzwaffen-Patrone bis 1500 Joule Startgeld 7,50 € je Disziplin Nachkauf 2,50 € pro Scheibe Schießzeit: 10:00 bis 16:00 Uhr Das Startgeld beinhaltet 2 Scheiben. Auf jede Scheibe werden 5 Schuss aus 25 m auf die Büffel-Scheibe im Duell-Modus geschossen. Stehend frei. Keine Probeschüsse. Keine Scheibenbeobachtung. Schießbekleidung ist nicht erlaubt. Traditionelle Bekleidung ist gerne gesehen. Keine Klasseneinteilung. Scheibenausgabe bis 15 min. vor dem Schießende; ggf. auch früher, wenn die Standkapazität erschöpft ist. Die drei besten Schützen jeder Disziplin erhalten Geldpreise deren Höhe sich nach der Teilnehmerzahl dieser Disziplin richtet – jedoch mindestens 50,- € jeweils für den Erstplatzierten. Für Waffen und Munition ist jeder Schütze selbst verantwortlich. Voraussetzung ist auch der Nachweis einer Versicherung durch einen gültigen Verbandsausweis. Bei Voranmeldung per Mail an sv-hanhofen(at)email.de beträgt das Startgeld nur 5,- € Sie erhalten eine Bestätigungsmail mit Angabe unserer Bankverbindung. Das Startgeld muss spätestens 10 Tage vor dem Wettbewerb bei uns eingegangen sein. Siegerehrung ca. 1 Stunde nach Schießende. Preise von nicht anwesenden Schützen gehen an den Nächstplatzierten. Ausrichter ist der Schützenverein Hanhofen 1961 e. V., Auf der Silz, 67374 Hanhofen, www.sv-hanhofen.de Ausschreibung Bueffelschiessen SV Hanhofen 2015.pdf
  6. Am 12. Juli findet von 10-16 Uhr das 3. Büffelschießen für Unterhebelgewehre (Kaliber .22lr und KW Patronen bis 1500 Joule) beim SV Hanhofen statt. Ausschreibungen siehe Anlage. Kontakt: E-Mail an sv-hanhofen@email.de
  7. Hallo zusammen, vielen Dank für eure Beiträge und ich wollte eigentlich keine hitzigen Debatten entfachen . Der Hinweis mit dem Schlagbolzen als Teil des Verschlusses erscheint mir wichtig und ist vielleicht die Ursache des ganzen Disputes ! Es ist ein Selbstlader KK (Erma M1) und der Schlagbolzen hat hier einen Fortsatz der im Verschluss läuft. Interessant, daß dieses Teil woanders frei angeboten wird und ggfs. ist hier eine Grauzone im Waffg, die jeder Händler freier oder enger interpretiert. Ich benötige das Teil aktuell nicht, aber bei so einem alten Gewehr ist man ja um jedes Verschelißteil für die Zukunft dankbar. Danke noch einmal für alle eure Beiträge und einen guten Rutsch ins Jahr 2012 !! Grüsse Mountainshooter
  8. Hallo und erst einmal vielen Dank für die Antworten ! Das Problem ist, daß es sich um ein Konvolut an freien Ersatzteilen handelt und jetzt die Diskussion entstanden ist, da bei der Lieferung der Schlagbolzen mit der Begründung es sei nicht frei erwerbbar nicht enthalten war. Könnte zwar theoretisch jetzt mit meiner WBK belegen, daß ich eine solche Waffe besitze (und damit ja eigentlich eine EWB für ein solches Ersatzteil besitze), aber den Stress ist es mir nicht wert. Gruss Mountainshooter
  9. Bis dato glaubte ich, daß der Schlagbolzen für Waffen frei verkäuflich ist und keine "Erwebrsberechtigung" benötigt. Ich hatte auch schon einen Schlagbolzen (für ein .22lr Gewehr) via Internet erworben. Nun meinte ein Händler, daß ein Schlagbolzen kein frei verkäufliches Teil sei. Hat sich an der Gesetzeslage was geändert ? Habe leider über die Suche Funktion nichts gefunden. Wer weiß Rat (bitte möglichst mit einer verläßlichen Quellenangabe) ? Grüsse Mountainshooter
  10. Super Aktion 20 Euro sind soeben angewiesen und wenn's nicht reicht kommt gerne Nachschlag. Grüsse Mountainshooter
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