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IGNORED

Polizeikontrolle und Waffen


joker_ch

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Wo fahren den Taxis nach Fahrplan?

Du bist für mich ein kleiner Schlauer, aber zurück zum Aussetzen. Ich habe am 01.01.2006 einen Mann, immer noch unter Alkohol Einfluss, auf der Straße eingesammelt und nach Hause gebracht. Wir haben immer noch kotnackt.

Das Problem ist ja nicht der kleine Beamte, aber unser Gesetz. Einkassieren, Abkassieren, Aussetzen und nicht zu vergessen Steuern und Diäten erhöhen.

:rolleyes::rolleyes::rolleyes:

Geschrieben
Das mag bei den "harten" Sachen ja teilweise noch der Fall sein, bei Cannabis hingegen kann der Teststreifen sich auch verfärben, wenn der letzte Joint 1 oder 2 Wochen zurückliegt und definitiv kein Drogen-Einfluss (und nur um den hat es im Strassenverkehr zu gehen!) mehr vorliegen kann. Das ist das "Fiese" daran.

Ähm, genau das habe ich doch oben geschrieben, oder hast du meinen Beitrag nicht aufmerksam gelesen? Im übrigen finde ich das auch nicht fies. Der positive Schnelltest begründet einen Tatverdacht und dem müssen wir per Gesetz nachgehen. Die Blutprobe ist nunmal bis dato die einzige Möglichkeit, diesen Verdacht weiter zu erforschen. Im übrigen... die Tatsache ist bekannt, Cannabis ist ohnehin verboten, und wer kifft, setzt sich nunmal wissentlich dem Risiko aus, von der Polizei gepiekst zu werden.

Ausserdem ist ein "positiver" Urintest allenfalls ein Indiz, und keinesfalls ein Beweis, sonst würde er ja wohl gerichtlich anerkannt, oder?

Ja und? Worauf willst du hinaus? Natürlich ist das kein Beweis, sondern nur ein Verdachtsgrund. Ich brauche doch keinen Beweis, um Strafverfolgungsmaßnahmen nach der StPO (wie z.B. eine Blutentnahme) anzuordnen. Das Blutprobenergebnis ist doch der Beweis, und die Maßnahme treffe ich, eben um diesen Beweis zu führen.

Von der Fehlerquote bei diesen Tests mal ganz abgesehen, der kurz zurückliegende Verzehr von Mohnkuchen kann nämlich durchaus dazu führen, daß solch ein Teststreifen dann anzeigt, der Delinquent stände unter dem Einfluss von Opiaten.

Soweit mir bekannt ist, treten derartige Fehler bei den Schnelltests der heutigen Generation nicht mehr auf, auch wenn sich das Gerücht hartnäckig hält. Ich habs jedenfalls noch nicht erlebt.

Schlimm, aber nach Feststellung von Alkohol und Entzug des Führerscheins setzen dich die Beamten auch bei -20° C vor die Tür. Mit dem Wissen es geht kein Bus oder Zug und Taxi erst in 4 Stunden. Toll der Beamte sitzt ja am Ofen.

Nö. Wenn der Betreffende bei uns auf sein Taxi warten möchte (welches wir ihm sogar noch rufen, wenn er eins braucht), darf er sich gerne vorn in den Besucherbereich bzw. Warteraum setzen. Da gibts eine Heizung, eine Toilette und wenn man sich benimmt und höflich fragt, auch ein Glas Wasser. Mal im Ernst, daß wir einen Trunki nach dem Stich nicht auch noch nach Hause fahren, dürfte doch wohl klar sein. Wir selber sind nämlich kein Taxiunternehmen. Außerdem ist das schon aus versicherungsrechtlichen Gründen untersagt.

Geschrieben

Kann mir nicht vorstellen, dass ein Volltrunkener von der Pol. bei -20 Grad ins Freie gesetzt wird. Dürfte sich da um unterlassene Hilfeleistung handeln. Üblicherweise kommen solche Patienten in die Ausnüchterungszelle. Können Alkoholisierte sich noch selbst vorstehn, steht es ihnen frei nach Hause zu gehen oder sich ein Taxi zu bestellen.

Geschrieben
Schlimm, aber nach Feststellung von Alkohol und Entzug des Führerscheins setzen dich die Beamten auch bei -20° C vor die Tür. Mit dem Wissen es geht kein Bus oder Zug und Taxi erst in 4 Stunden. Toll der Beamte sitzt ja am Ofen.

Dabei sollte auch einem Moderator das Lachen vergehen, oder er ist Steuerempfänger. :rolleyes:

Was will der führerscheinlose vermutlich fahruntüchtige Mitbürger an seinem Auto???

Karl

Geschrieben
Dieses stellt einen wesentlichen Eingriff in die Grundrechte dar, den der Bürger bitte stillschwiegend tolerieren soll. Wie weit wollen wir in der "Gefahrenabwehr" noch gehen? Gibt es noch so etwas wie Menschenrechte, oder sind wir schon in einer Diktatur?

Ich würd sagen wir bewegen uns eher in Richtung Bananenrepublik...

Geschrieben
Jetzt wirds ekelig.... :17:

Hallo Hermes

Gib mal unter Google "kotnackt" ein. O3A3 ist anscheinend nicht der einzige der diese Schreibweise benützt! :confused::tramp4:

Kann ja passieren.

Gruss Eric

Geschrieben
Gibt es noch so etwas wie Menschenrechte, oder sind wir schon in einer Diktatur?

War da nicht noch das Grundrecht des Biertrinkers auf eine drogenfreie Gesellschaft oder so? :lol: Oder das des Überfall-Opfers auf eine waffenlose?

Irgendsowas war da doch mal...... Und das muss doch auch ganz tüchtig kontrolliert werden, oder? :s82:

MfG caligula

Geschrieben
Was will der führerscheinlose vermutlich fahruntüchtige Mitbürger an seinem Auto???

Karl

Eine überaus berechtigte Frage... auf die es eigentlich keine glaubhafte Antwort außer "Vorschriftswidrig weiterfahren" gibt, weil ich den Betroffenen schon vor der Abfahrt in Richtung Dienststelle frage, ob er noch Sachen aus seinem Fahrzeug braucht.

Geschrieben
Eine überaus berechtigte Frage... auf die es eigentlich keine glaubhafte Antwort außer "Vorschriftswidrig weiterfahren" gibt, weil ich den Betroffenen schon vor der Abfahrt in Richtung Dienststelle frage, ob er noch Sachen aus seinem Fahrzeug braucht.

Das ist ja wohl auch gerechtfertigt, jemanden, den man gerade auf Grund des Verdachts, unter irgendwelchen "berauschenden Mitteln" ein Fahrzeug geführt zu haben, gezapft hat, nicht noch zu seinem Auto zu fahren. Schliesslich ist der Verdacht der Alk-/BtM-Fahrt ja allenfalls dann erst entkräftet, wenn die Blutprobe ausgewertet ist.

Wer halt meint, er müsse besoffen/bekifft oder sonstwie beeinflusst ein Fahrzeug führen, sollte wenigstens auch so viel Geld dabei haben, dass es von der Wache nach Hause mit dem Taxi reicht.

Wenn ich auch bspw. die polizeiliche "Jagd auf Kiffer" (ergo das BtMG in diesen Punkten) generell ablehne, Einfluss von dem Zeug hat am Steuer jedenfalls genauso wenig verloren, wie Alkohol.

MfG caligula

Geschrieben
Auch wenn ich einen Großteil Deiner sonstigen Argumentation unterstütze, die Berichterstattung in den Medien heute bezüglich der Autobahnen Richtung Skandinavien sollte einem vielleicht doch zu denken geben.

mfg

Ralf

Halllööle! DAS interessiert mich nun doch- wenn auch hier etwas abrandig.

Fahre seit 35 Jahren nach der Kompaßnadel- heißt, immer nach "N", aber, was um Himmels Willen meinst Du damit?

Habe ich da beim gleitenden Grenzübergang was verpaßt?

Erleuchte mich informativ!

MfG!

Geschrieben

Ich muß hier mal was loswerden!!!!!

Auch wenn es erscheint, am Thema vorbei zu gehen!

ERSTENS: Im Prinzip achte ich den Beruf des Polizeibeamten.

ZWEITENS: Was ich nicht mag, sind verschraubte und- besser- worttechnische Formulierungen die- möglicherweise- den Unangreifbarstatus (image-mäßig seitens des Betroffenen) des Ordnungshüters heraufsetzt: "Sie sind auf Grund von... und wir sind gehalten, gemäß.... dieses und jenes zu veranlassen...."

Wenn mal jemand mit dem Miet-KFZ in den USA zu schnell war, geht das menschlich und verständlich einfacher:

Highway Patrol steigt aus, brennende Pfeife im Mund. "You are to fast!" oder wenn falsch geschrieben: "Du warst zu schnell" fertig.

Und noch was Ergänzendes:

-auch wenn es off topic erscheint:-

Wenn ich selber mal sehen würde, daß ENDLICH die beschissene, verbotene Handy-Quatscherei- ohne Freisprecheinrichtung-

konsequent geahndet würde, und wie in den meisten anderen EU-Ländern, SAFTIG mit entsprechend hohen Bußgeldern bestraft würde----

ja, dann würde ich (ehrlich!) meinen virtuellen Hut vor unseren Ordnungshütern ziehen!

Aber- mögen mich hier die Polizeibeamten eines Anderen belehren, wenn sie können!):

Ich habe das Empfinden und die Meinung, daß auf Grund von irgendwelchen Einsatzbefehlen oder wie immer es auch heißen mag, es den Beamten an der Mütze vorbei geht, was außerhalb dieser geschieht.

Ich lasse mich gerne belehren und ich will NICHT auf die Pollezei verbal eindreschen, aber ich habe persönliche Erfahrungen, wo auf Anrufen, Ansprechen meinerseits gesagt wurde:

Das ist nicht unser Einsatzbefehl--- sinngemäß, es geht jetzt NICHT um die exakte Formulierung.

Nochmal zurück auf meine Eingangsbewertung:

Persönliche Achtung und Respektierung dieses Berufes, ABER nicht für mich nachvollziehbar, WENN bei beschriebenen oder anderen Vorkommnissen weggeschaut wird.

MfG an unsere Ordnungshüter!

Geschrieben
Ja, aber lustig ists trotzdem :)

Es ist doch schön zu wissen, wie man einem CH und einem Mod eine Freude machen kann.

Und wie reagiert wird, wenn es um Polizeibeamte geht. :rolleyes:

Geschrieben
Und noch was Ergänzendes:

-auch wenn es off topic erscheint:-

Wenn ich selber mal sehen würde, daß ENDLICH die beschissene, verbotene Handy-Quatscherei- ohne Freisprecheinrichtung-

konsequent geahndet würde, und wie in den meisten anderen EU-Ländern, SAFTIG mit entsprechend hohen Bußgeldern bestraft würde----

Sehe ich völlig anders. Ob ich mit nem Hörer vom Autotelefon am Ohr oder mit der Freisprechanlage telefoniere, ist für mich das Gleiche. Hatte schon Telefone in meinen Autos, als mancher Polizist, der das heute kontrolliert, nicht mal geboren war. Und ich war noch nie in einer brenzligen Situation dadurch, in einigen Jahrzehnten nicht.

Das Handy-Verbot ist in meinen Augen wieder eine Art Gängelei mehr, um den Bürger in seiner Handlungsfreiheit und Eigenverantwortung einzuschränken und ihm wegen nix Geld aus der Tasche zu ziehen. Zumal es bspw. nicht mit Bussgeld bewehrt ist, wenn man am Steuer einen Hamburger isst, und die Gefahr, dass einem dabei Ketchup auf die Hose tropft und man dadurch Fahrfehler begeht wohl wesentlich grösser ist als jede Gefahr beim Telefonieren

Daß Versicherungen hingegen im Falle eines dadurch bedingten Unfalls nicht oder weniger zahlen, finde ich hingegen völlig ok. Aber wer verantwortungsvoll mit dem Telefon umgeht während der Fahrt, den sollte der Staat gefälligst in Ruhe lassen mit seinen komischen Bussgeldern.

MfG caligula

Geschrieben
Ich habe das Empfinden und die Meinung, daß auf Grund von irgendwelchen Einsatzbefehlen oder wie immer es auch heißen mag, es den Beamten an der Mütze vorbei geht, was außerhalb dieser geschieht.

Ich lasse mich gerne belehren und ich will NICHT auf die Pollezei verbal eindreschen, aber ich habe persönliche Erfahrungen, wo auf Anrufen, Ansprechen meinerseits gesagt wurde:

Das ist nicht unser Einsatzbefehl--- sinngemäß, es geht jetzt NICHT um die exakte Formulierung.

gorm, stelle Dir mal vor, Du schickst deinen Mitarbeiter zur Waschmaschinenreparatur. Dort angekommen sagt der Auftraggeber, schaun sie doch mal nach meinem Auto, ihr Mitarbeiter tuts und die Waschmaschine bleibt unrepariert. Wie lange bleibt dieser Mitarbeiter in deiner fiktiven Firma?

Ich kann Dir nur sagen wie lange er bei mir beschäftigt wäre!

Geschrieben
Ich habe das Empfinden und die Meinung, daß auf Grund von irgendwelchen Einsatzbefehlen oder wie immer es auch heißen mag, es den Beamten an der Mütze vorbei geht, was außerhalb dieser geschieht.

Ich lasse mich gerne belehren und ich will NICHT auf die Pollezei verbal eindreschen, aber ich habe persönliche Erfahrungen, wo auf Anrufen, Ansprechen meinerseits gesagt wurde:

Das ist nicht unser Einsatzbefehl--- sinngemäß, es geht jetzt NICHT um die exakte Formulierung.

gorm, stelle Dir mal vor, Du schickst deinen Mitarbeiter zur Waschmaschinenreparatur. Dort angekommen sagt der Auftraggeber, schaun sie doch mal nach meinem Auto, ihr Mitarbeiter tuts und die Waschmaschine bleibt unrepariert. Wie lange bleibt dieser Mitarbeiter in deiner fiktiven Firma?

Ich kann Dir nur sagen wie lange er bei mir beschäftigt wäre!

Geschrieben
Und wie reagiert wird, wenn es um Polizeibeamte geht. :rolleyes:

Ich habe nichts gegen Polizeibeamte. Es ist schliesslich ihre Aufgebe, das umzusetzen und zu kontrollieren, was der Gesetzgeber vorgibt.

Aber ich habe was gegen eine Politik, die es durch ihre schwammigen Gesetze erst ermöglicht, daß die Polizei bzw. irgendwelche Behörden einen Ermessens-Spielraum bekommen, der vom Bürger (in manchen Fällen) als "Willkür" empfunden werden kann.

Wären Gesetze eindeutig und klar formuliert, gäbe es so manche Diskussion hier nicht....

MfG caligula

Geschrieben
gorm, stelle Dir mal vor, Du schickst deinen Mitarbeiter zur Waschmaschinenreparatur. Dort angekommen sagt der Auftraggeber, schaun sie doch mal nach meinem Auto, ihr Mitarbeiter tuts und die Waschmaschine bleibt unrepariert. Wie lange bleibt dieser Mitarbeiter in deiner fiktiven Firma?

Ich kann Dir nur sagen wie lange er bei mir beschäftigt wäre!

Ich denke, daß ein Polizeieinsatz damit nicht zu vergleichen ist:

Sichtbare entsprechende Auffälligkeiten( ----mein Gott, jetzt fange ich auch schon mit deutschkineesisch an!---), also anders formuliert:

Sieht ein Pol-Beamter WÄHREND seines möglicherweise anderslautenden Einsatzbefehls entsprechende Vorkommnisse, SOLLTE er einen Wagenschlenker und eine zeitliche Verzögerung von ein paar Minuten- WENN er motiviert ist--- in Kauf nehmen können und die Sabbelfuzzies zur Kasse bitten.

Mit einer zeitaufwendigeren Waschmaschinenreparatur läßt sich das nicht vergleichen--- wohl aber mit der Flexibilität einer Autowerkstatt:

Auch da wird ein außer der Reihe kommender wohlbetuchter Kunde schon mal bevorzugt bedient- sprich, eingeschoben--- genauso wie ein Privatpatient im Wartezimmer gegenüber einem AOK-Kassenpatienten.

WARUM sollte da ein Pol-Beamter -außerhalb seines Einsatzbefehls- NICHT einschreiten--- wenn es doch der Verkehrssicherheit dient.

Für mich gibt es keine Entschuldigung, WÄHREND des Fahrens OHNE Freisprecheinrichtung (und selbst DIESE lenkt ab) im Grund unwichtiges Zeugs zu palavern.

Geschrieben

Ähm... aber wir ahnden doch Handyverstöße ;) Ich war erst vorletzten Monat wieder als Zeuge vor dem Bußgeldrichter, weil irgendso ein mündiger Bürger meinte, er müßte nicht bezahlen, weil wir das Handy doch gar nicht gesehen haben könnten, denn er habe gar keins dabeigehabt :D

Geschrieben
Ähm... aber wir ahnden doch Handyverstöße ;) Ich war erst vorletzten Monat wieder als Zeuge vor dem Bußgeldrichter, weil irgendso ein mündiger Bürger meinte, er müßte nicht bezahlen, weil wir das Handy doch gar nicht gesehen haben könnten, denn er habe gar keins dabeigehabt :D

Ja ist schon klar: Es IST verboten,----

Ich habe den Einschub gemacht, weil ich es selber erlebt habe, DASS ein Autolenker- wie er wohl dachte, unbehelligt- mit der RECHTEN Hand und dem Quatschofohn am Ohr telefonierte.

Die Polzeistreife fuhr parallel auf einer mehrspurigen Straße neben diesem Typen her und hatte (WIRKLICH?) nichts gesehen-

und nichts gemacht.

Ich bin ja selber kein Oberlehrer, ABER:

unser (JEDES) Gemeinschaftsleben funktioniert nur dann, wenn ALLE sich seinen Regeln unterwerfen.

Und DAFÜR, für dieses Einhalten der "Spiel"regeln haben wir nun mal unsere Ordnungshüter!

WENN da aber -aus welchen, mir nicht nachvollziehenden Gründen- WEGgesehen wird--da darf man- MUSS man doch nachdenklich werden!?

Immer noch ein unaufgeklärter, dennoch positív eingestellter Bürger zu "unseren" Ordnungshütern.

Geschrieben
Ich bin ja selber kein Oberlehrer, ABER:

unser (JEDES) Gemeinschaftsleben funktioniert nur dann, wenn ALLE sich seinen Regeln unterwerfen.

Wenn es denn immer und ausschliesslich wirklich nur Regeln wären, die unbedingt notwendig sind, um das (weitgehend reibungslose) Zusammenleben der Gesellschaft zu gewährleisten, könnte ich Dir ja Recht geben.

Aber viele Gesetze und Vorschriften gehen über dieses Ziel leider sehr weit hinaus.

MfG caligula

Geschrieben

gorm, mit Sicherheit nicht! Praktisches Beispiel: Dienstfahrzeug ist auf Einsatzfahrt unterwegs, kommt an einem Unfall vorbei, hält an und kümmert sich und der Hilfesuchende des Ersteinsatzes muß auf das nächste Fahrzeug warten. Sage dir wie das gemacht wird. Einsatzfahrzeug fährt gemäß seinem Auftrag und benachrichtigt über Funk nächstes Fahrzeug zur neuen Einsatzstelle. Von dieser Regel wird nur in besonderen Fällen, die auf unserer Dienststelle im Einzelfall zu verantworten waren, abgewichen. Übrigens, auch Flächenländer kennen einen Begriff mit Namen Hilfsfrist. Diese, in Hessen im Rettungsdienst vorgegebene Zeit von 10 min. (andere Länder ggf. andere Hilfsfrist) muß im Regelfall eingehalten werden(wurde nur erwähnt wegen der Berichte über schnellere Privattransporte). So ist halt in Deutschland alles geregelt über Grundgesetz und Spezialgesetze bis zu Verordnungen, Richtlinien und Dienstanweisungen. Vom vielbesungenen Handlungsspielraum bleibt dem Beamten zum Schluß nur noch ein enges Korsett. Die Fesselung des Beamten hat den Vorteil, dass Nasenentscheidungen (Bevor- und Benachteiligung einzelner) unterbunden werden.

Geschrieben
Kann mir nicht vorstellen, dass ein Volltrunkener von der Pol. bei -20 Grad ins Freie gesetzt wird. Dürfte sich da um unterlassene Hilfeleistung handeln. Üblicherweise kommen solche Patienten in die Ausnüchterungszelle. Können Alkoholisierte sich noch selbst vorstehn, steht es ihnen frei nach Hause zu gehen oder sich ein Taxi zu bestellen.

Ich habe nicht geschrieben Volltrunken. Und wie bereits geschrieben, ländlich ist am 01.01. um 03:00 Uhr kein Taxi zu bekommen.

Ich könnte Dir die Adresse der Dienststelle nennen und den Namen eines Polizisten, weitere sollte ein Dienstplan hergeben. Werde ich aber nicht, da ich nicht täglich 2x angehalten wenden möchte. :rolleyes:

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