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IGNORED

Geschlossen / Verschlossen / Abgeschlossen...


Volco

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Geschrieben
Ich bin mir da nicht so sicher.

ich dachte immer:

Sicherstellen = mit meiner Erlaubnis

Beschlagnahmen = ohne meine Erlaubnis

bei Beschlagnahmen muss imho auch ein Richter "unverzüglich" darüber entscheiden, ob dies richtig ist....

Denke ich ...

Gruss

B

Ich habe eben mal schnell gegoogelt, aber wirklich nur schnell.

Erstaunlicherweise scheinen diese Begriffe nicht bundesweit gleich verwendet zu werden.

Es haben also irgendwie Alle Recht was die Bedeutung angeht... :00000733:

Wieder was gelernt. :s75:

Geschrieben
Finde ich also nicht so gut, Deine Bemerkung.

Und ich finde nicht gut, dass hier laufend neue selbsternannte Rechtsexperten auftauchen, die verschlossen mit einem mittels Schlüssel abschließbarem Schloss gleichsetzen.

Geschrieben

Wie dürfen denn jetzt eigentlich Einhandmesser und Teleskopschlagstöcke transportiert werden? In einer Gürteltasche mit Klett- oder Druckknopfverschluss? :D

MfG caligula

Geschrieben
Wie dürfen denn jetzt eigentlich Einhandmesser und Teleskopschlagstöcke transportiert werden? In einer Gürteltasche mit Klett- oder Druckknopfverschluss? :D

MfG caligula

Hört doch bitte auf mit dem Unfug. Romeoh hat es weiter sehr anschaulich erklärt.

Geschrieben
Macht´s Dir viel aus wenn wir beim Sachthema bleiben würden? Transportieren/Führen nach WaffG heute.

Hallo romeoh

hast du dich jetzt zum Diskussionsleiter aufgeschwungen?

Steven

Geschrieben
Ich bin mir da nicht so sicher.

ich dachte immer:

Sicherstellen = mit meiner Erlaubnis

Beschlagnahmen = ohne meine Erlaubnis

bei Beschlagnahmen muss imho auch ein Richter "unverzüglich" darüber entscheiden, ob dies richtig ist....

Denke ich ...

Gruss

B

Bei einer Beschlagnahme ist nur die richterliche Entscheidung bei einem eingelegtem Widerspruch gegen die Beschlagnahme erforderlich.

Waffen, mit denen eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit begangen wurden, unterliegen nach § 54 WaffG der Einziehung. :traurig_16:

Geschrieben
Und ich finde nicht gut, dass hier laufend neue selbsternannte Rechtsexperten auftauchen, die verschlossen mit einem mittels Schlüssel abschließbarem Schloss gleichsetzen.

Lassie,

ich glaube nicht, daß sich hier irgendeiner zum Rechtsexperten ernennt.

Hier kann jeder seine Meinung sagen.

Das hat z. B. Jennerwein getan, dessen Meinung ich auch akzeptiere.

Aber Du scheinst irgendwie Probleme zu haben, wenn jemand eine andere Meinung hat als Du.

Können wir solche Anfeindungen nicht lassen, und wieder sachlich werden?

Gruß

Rainer

Geschrieben
Nein! Da wird im Moment unglaublich viel Müll geschrieben - selbst von Leuten die es besser wissen müssten wie dem DJV.

"Geschlossen" bedeutet: Es muß ein Schließmechanismus vorhanden und geschlossen sein.

Beispiele für Schließmechanismen:

- Reissverschluß eines Rangebags

- Schnapper einer Aktentasche

- Die Klickverschlüsse eines Rucksacks

- Die Schiebeverschlüsse eines einfachen Gewehrkoffers aus Kunststoff

Zur Erläuterung des Unterschieds zu "geschlossen":

Geschlossen sind auch ein Schuhkarton oder ein Kochtopf wenn der Deckel drauf liegt. Hier fehlt allerdings der Schließmechanismus.

Hallo!

Ich verfolge diese Diskussion jetzt auch schon eine Weile ... mit ziemlichen Unbehagen, da offenbar viele kontroverse Meinungen über diese Thematik kursieren.

Kann mich jedoch nur Jennerwein + Lusumi anschließen, sehe das mit dem verschlossen nämlich ganz genauso.... :gutidee:

Ein Reissverschluss wird auch künftig mein Futteral verschließen. Ohne Schloss wohlbemerkt. <_<

Gruß,

Andy

Geschrieben
Sbine hat´s ja bereits geschrieben.

Abwarten. Und ein Schloß kann nicht schaden.

Meine Waffen werden übrigens alle ohne Schlösser an den Taschen transportiert.

romeoh,

ich schätze Du hast einen Vorteil.

Du wirst wenn, dann wahrscheinlich nur von Kollegen kontrolliert.

Wäre schön, wenn jeder Polizist das so realistisch und nicht übertrieben sehen würde wie Du.

Aber auf der Streife hast Du meistens einen Kollegen dabei. Sieht der das auch so?

Es gibt aber auch die Art von Polizisten, die nur glücklich sind, wenn sie einem eins auswischen können.

Ein solcher Polizist wurde mir mal von einem Kollegen, den ich sehr gut kenne beschrieben mit:

"Der Mann ist ganz einfach einzuschätzen. Der ist nur bösartig."

Schönen Gruß

Rainer

Archiviert

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