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IGNORED

Munitionserwerbsschein: hat den schon mal jemand beantragt?


baer42

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Geschrieben

Hi,

hat den schon mal jemand beantragt???

Gebühren???

Hinweise zur Begründung???

mir wurde am Telefon gesagt sowas würde nur in Ausnahmefällen ausgestellt....

ich habe folgendes geschrieben (ich bin Vereinsfürst):

Zur Ausübung des Schiesssportes im Verein & Verband.

Der Munitionserwerbsschein wird benötigt um Munition für Leihwaffen zu kaufen die zu Trainings- & Wettkampfszwecken zur Verfügung gestellt wird. Da diese Waffen zum überwiegenden Teil von Wiederladern zur Verfügung gestellt werden und diese Munition aus Haftungsgründen nur für den persönlichen Bedarf herstellen, muss Fabrik-Munition gekauft werden.

Dies ist nur mit Hilfe eines Munitionserwerbsscheines möglich, da ich nicht für alle Kaliber eine entsprechende Waffe und damit eine Munitionserwerbserlaubnis besitze.

beantragte Munition:

.22lfb, .32, .38 spezial, .357 Magnum, 9mm Luger, .40, .44, .45ACP, .45 LC

.223, .30, .30-30, .308, .30-06, 7,62x54r, 8x57IS, 7,62x39, 6,5x55, 7,5x55

12/70, 16/70

Geschrieben

Vor langer Zeit beantragt und 40,- oder 45,- DM gezahlt.

Warum willst Du eigentlich eine Kalibereintragung? Was machst Du dann in einem Fall, in dem einer mit einer alten Waffe kommt in einem anderem Kaliber, für die es aber noch Munition gibt, die Du aber nicht kaufen darfst...

Sinnvoller wäre wohl zu beantragen für " Munition aller Art mit Ausnahme der ohne CIP " oder so.

Geschrieben

Sag mal SB, für einen Verein muß da eine Befristung überhaupt sein, oder andersherum gefragt besteht da nicht die Möglichkeit einen MES auf den Verein, vertreten durch den jeweiligen Vorstand / Präsident ( diesen auf dem MES namentlich genannt ) auszustellen, mit der Auflage, daß mit Vereinsauflösung diese erlischt?! Hätte auch den Vorteil, daß bei " Königsmord " nur umgeschrieben werden müßte.

Geschrieben

meine erlaubnis zum mun-erwerb wurde mir hinten in meine rote wbk mit dem satz: "Berechtigung zum Minitionserwerb aller Kaliber." eingetragen anstatt einen einzelnen MES auszustellen.

gekostet hat das rund 30 euro. der vorteil: keine zeitliche beschränkung.

Geschrieben

Es gibt da verschiedene Möglichkeiten. Aber im vorliegenden Falle dürfte die Eintragun in eine rote WBK nicht möglich / zweckdienlich sein, da es ja zu Vereinszwecken / - belangen gedacht ist und auch so zu begründen ist.

Im Übrigen kann auch ein MES ohne Befristung erteilt werde. Auch schon bei Ersterteilung.

Geschrieben
Im Übrigen kann auch ein MES ohne Befristung erteilt werde. Auch schon bei Ersterteilung.

Aha - und aufgrund welcher Rechtsgrundlage, wenn ich mal ganz schüchtern anfragen darf ? :confused:

In § 10 Abs. 3 WaffG lese ich da anderes. Nur die Besitzberechtigung ist generell unbefristet, die Erwerbsberechtigung IST hingegen auf die Dauer von sechs Jahren zu befristen.

Geschrieben

Kommt davon, wenn man hier rote WBK und MES verquickt und dann noch einen SB im Genick hat... :17: B)

Mit SBine wäre mir das nicht passiert... :wub::heuldoch:

Geschrieben

Als Ergänzung zur Roten: 4 mm bis Kal. 4. Mündlich beantragt, SB hat zugestimmt, fand es toll das ich die Püster von der Roten auch testen will und gut war.

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