Zum Inhalt springen
IGNORED

Neue gelbe WBK


Gast

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

@SBine

Wie läuft das ab 1.4 bei Euch?

Ich war heute bei meiner SBine, die meinte, dass man ein vom Verband ausgestelltes Bedürfnis bringen muss.

Aber, das Sie noch nichts wissen, werden Sie so weiterverfahren wie bislang, d.H.: Waffe kaufen, eintragen lassen, wenn möglich sagen, welche Disziplin/Verband.

Geschrieben
Auf den Antrag in Bayern habe ich eine 45er beantragt und unten einen Haken bei der Neuen Gelben gemacht. Trainingsnachweise hinzugefügt und gut wars.

Darum konnte auch meine Sblerin keine Waffe eintragen, was sie aber sowieso nicht gemacht hätte.

Hallo,

@Sachbearbeiter: kannst du dazu etwas sagen? :) Mir ist es nämlich immernoch unklar (aus einem anderen Thread)

ob man mit dem Bedürfnis vom Verband für eine Grüne auch direkt die Gelbe mitbeantragen kann.

Der SB sieht ja, dass man Sportschütze und Vereins- und Verbandsmitglied ist.

Die Frage ist also: Benötigt man in jedem Falle zum Antrag auf Gelb ein gesondertes Bedürfnis auf Gelb vom

Verband, oder ist das abhängig vom Bundesland und/oder Sachbearbeiter-Wohlwollen ;)

Geschrieben

Hi,

da drauf kann ich auch Antworten.

Die Trainingeinheiten für die neue Gelbe waren natürlich andere, da in Bayern nach Waffentyp und auf welche WBK die Waffe eingetragen wird unterschieden wird.

Das Bedürfniss war auf einem Formular auch wieder zurück gekommen, 45 auf Grün und eine Sportschützenwbk.

Gruss

voyager

Geschrieben
Hallo,

@Sachbearbeiter: kannst du dazu etwas sagen? :) Mir ist es nämlich immernoch unklar (aus einem anderen Thread)

ob man mit dem Bedürfnis vom Verband für eine Grüne auch direkt die Gelbe mitbeantragen kann.

Der SB sieht ja, dass man Sportschütze und Vereins- und Verbandsmitglied ist.

Die Frage ist also: Benötigt man in jedem Falle zum Antrag auf Gelb ein gesondertes Bedürfnis auf Gelb vom

Verband, oder ist das abhängig vom Bundesland und/oder Sachbearbeiter-Wohlwollen ;)

Hallo,

ich habe die grüne und die gelbe gemeinsam beantragt.

Ist auch viel einfacher, machst Du den ganzen Terz nur einmal - doppelt bezahlen musst Du eh.

:D

Da ich bisher nur auf grün gelöst habe, muss ich jetzt gucken, dass ich mir noch was auf gelb hole, bevor eben besagte 12 Monate um sind.

Geschrieben

Habe vor 2 Wochen meine neue Gelbe bekommen. Brauchte einen Voreintrag.

Erlaubt wure mir der Kauf von 3 Langwaffen. Altbesitz auf der Grünen wird angerechnet.

Begründung: Ich hätte sooooo viele Waffen.

Also brauche ich für Mehrlader immer wieder einen Voreintrag, ebenso wenn ich einen Schwarzpulverrevolver haben will.

Die alte Gelbe wurde nicht eingeschränkt.

Geschrieben

Also,

habe heute mit meinem SB gesprochen.

Grundsätzlich muss man bei der Beantragung der neuen gelben WBK ein Bedürfniss angeben - das einem vom Verband auf eine Waffe bezogen - bestätigt wird.

In der Praxis habe sich aber gezeigt, dass 80 % der beantragten Waffen nachher nicht geholt werden, sondern eine Andere.

Deshalb trägt mein SB in die gelbe keine Erstwaffe mehr ein: erste Waffe rein - erste Waffe streichen - zweite Waffe rein - war ihm auf Dauer zu blöd.

:gutidee:

Geschrieben
Habe vor 2 Wochen meine neue Gelbe bekommen. Brauchte einen Voreintrag.

Erlaubt wure mir der Kauf von 3 Langwaffen. Altbesitz auf der Grünen wird angerechnet.

Begründung: Ich hätte sooooo viele Waffen.

Also brauche ich für Mehrlader immer wieder einen Voreintrag, ebenso wenn ich einen Schwarzpulverrevolver haben will.

Die alte Gelbe wurde nicht eingeschränkt.

:blink: :blink:

Geschrieben
Grundsätzlich muss man bei der Beantragung der neuen gelben WBK ein Bedürfniss angeben - das einem vom Verband auf eine Waffe bezogen - bestätigt wird.

Richtig.

In der Praxis habe sich aber gezeigt, dass 80 % der beantragten Waffen nachher nicht geholt werden, sondern eine Andere.

Das kann ich so zwar nicht bestätigen, ist aber zulässig.

Deshalb trägt mein SB in die gelbe keine Erstwaffe mehr ein: erste Waffe rein - erste Waffe streichen - zweite Waffe rein - war ihm auf Dauer zu blöd.

Diese "Voreinträge" in der gelben WBK hätte er sich von Anfang an sparen können, weils diese gar nicht gibt. Darum steht in § 14 Abs. 4 WaffG ja auch ausdrücklich "abweichend von § 10 Abs. 1 Satz 3" drin. Aber manche können (oder wollen) das halt nicht kapieren. :rolleyes:

Geschrieben
Erlaubt wure mir der Kauf von 3 Langwaffen. Altbesitz auf der Grünen wird angerechnet.

Begründung: Ich hätte sooooo viele Waffen.

Hallo TOM CODY

diese Einschränkung deiner WBK nach §14 Abs. 4 ist unrechtmäßig. Also: Widerspruch gegen die Einschränkung einlegen und auf die Begründung gespannt sein. Sooo viele Waffen wäre doch mal eine lustige Ablehnung. Wenn dem Widerspruch nicht stattgegeben wird, klagen. Der Richter wird deinem SB mal die Hammelbeine langziehen. Du hilfst damit den anderen Schützen. Solchen SBs, die sich nicht um das Gesetz scheren, muß die Grenze gezeigt werden.

Steven

Geschrieben

Wie verfährt man denn am besten, wenn eine Bewilligungsbehörde immer und immer wieder gegen das geltende Recht verstößt und des öfteren vom Verwaltungsgericht zu Recht gewiesen wird (unterschiedliche Antragssteller)?

Könnte man sowas dienst- oder strafrechtlich verfolgen lassen?

Geschrieben

Hallo Steven,

du hast Recht, ich werde Widerspruch einlegen. Ich frage erst noch einen Vereinskollegen, ob er auch so eine Einschränkung hat. Er hat weniger Waffen als ich, daher könnte ihm mit dieser Begründug das Kontingent nicht eingeschränkt worden sein.

Tom Cody

Geschrieben
Wie verfährt man denn am besten, wenn eine Bewilligungsbehörde immer und immer wieder gegen das geltende Recht verstößt und des öfteren vom Verwaltungsgericht zu Recht gewiesen wird (unterschiedliche Antragssteller)?

Könnte man sowas dienst- oder strafrechtlich verfolgen lassen?

Hallo RobertNRW

aus Köln?

Ganz einfach: immer und immer wieder klagen. Dienstaufsichtsbeschwerde stellen und den Petitionsauschuß NRW auf die ständigen Rechtsverstöße der Behörde stoßen. Irgendwann kapieren das auch die von der "scheel Sick".

Steven

Geschrieben
Hallo RobertNRW

aus Köln?

Ganz einfach: immer und immer wieder klagen. Dienstaufsichtsbeschwerde stellen und den Petitionsauschuß NRW auf die ständigen Rechtsverstöße der Behörde stoßen. Irgendwann kapieren das auch die von der "scheel Sick".

Steven

Ob auch Strafanzeigen wegen Rechtsbeugung was bringen?

Geschrieben
Hallo RobertNRW

aus Köln?

Ganz einfach: immer und immer wieder klagen. Dienstaufsichtsbeschwerde stellen und den Petitionsauschuß NRW auf die ständigen Rechtsverstöße der Behörde stoßen. Irgendwann kapieren das auch die von der "scheel Sick".

Steven

Hallo Steven,

ich bin auch aus Düsseldorf und habe heute meine neue gelbe WBK abgeholt.

Bei mir sind nur Repetierlangwaffen mit gezogenen Läufen für alle Kaliber der Disziplin L3 (BDS)

genehmigt worden.

Weißt du wie der Rechtsweg in NRW ist, also muß ich gleich Klagen oder erst Einspruch bei der

ausstellenden Behörde einlegen.

Erich

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.