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IGNORED

Waffenrecht, logistik, global.


SAD

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Guten Tag

Vorweg bitte ich darum, mein Anliegen nicht weiter zu hinterfragen; Es handelt sich dabei um ein Geschäftliches Vorhaben, bei dem der Gesetzesweg unter allen Umständen zu beachten sei, deshalb ist es in meinem Interesse, dass Antworten möglichst ausführlich begründet werden, und auch für mich als Laien nachvollziehbar sind.

Damit es ausführlich gesagt sei: Die Grundlage der legalität ist in meinem Interesse voll und ganz einzuhalten.

Zur Thematik:

Aufgrund einer Notwendigkeit habe ich in Erfahrung zu bringen, ob/wie es möglich sei, Schußwaffen (primär) von Deutschland in Asiatische Länder (Irak, Afghanistan, Thailand, und Konsorten . . . ) zu überführen, und wie dies von statten geht.

Ferner stelle ich in Frage, ob es den Umständen entsprechend unkomplizierter wäre, die Bewaffnung in Deutschland zu lassen, und sich vor-Ort auszustatten. Gibt es dazu einen Leitfaden, der das Waffenrecht in weniger stabilen Regionen umschreibt ?

Es wäre mir sehr angenehm, wenn Antworten mit einem Quellverweis zu belegen sind.

Halbwissen sei bitte zu unterlassen - oder entsprechend zu kennzeichnen; Meine Aufgabe ist es Fakten zu sammeln, sodass Dritte weniger Arbeit handhaben müssen.

Die Suchfunktion dieses Forums hat mir bereits geholfen kleinere Fragen zu beantworten. Besonders schade finde ich es, dass dieses Thema einer mir unbekannten Person keinen Anklang gefunden hat: http://forum.waffen-online.de/index.php?showtopic=344743

Die Möglichkeit per e-Mail zu antworten steht ebenfalls offen; Hierzu bitte Kontakt an special.activities.divsion@googlemail.com

Mit freundlichen Grüßen

SAD

Geschrieben
mmmh...

Falls ich mich falsch formuliert habe, dann bitte ich sie "als alten Hasen" mich doch bitte in anderer Form darauf hinzuweisen.

MfG

SAD

Geschrieben

Die Anfrage ist etwas seltsam. Es sollen also Schußwaffen in andere Länder exportiert werden. Da würde ich das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fragen, inwieweit Ausfuhrgenehmigungen benötigt werden.

Falls Sie, wie der Name vemuten lässt, mit der Special Activities Division (SAD) zu tun habe, würde ich den Dienstweg beschreiten, und mich dort informieren.

Geschrieben
Falls Sie, wie der Name vemuten lässt, mit der Special Activities Division (SAD) zu tun habe, würde ich den Dienstweg beschreiten, und mich dort informieren.

Is klaaaar... die werden ganz bestimmt bei WO waffenrechtliche Fragen stellen... :eclipsee_gold_cup:

Geschrieben
Die Anfrage ist etwas seltsam. Es sollen also Schußwaffen in andere Länder exportiert werden. Da würde ich das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fragen, inwieweit Ausfuhrgenehmigungen benötigt werden.

Falls Sie, wie der Name vemuten lässt, mit der Special Activities Division (SAD) zu tun habe, würde ich den Dienstweg beschreiten, und mich dort informieren.

Danke für den Hinweis. Die Mail-Adresse ist frei gewählt und hätte bezüglich ihres verweises besser überdacht werden sollen.

Benötigt wird der theoretische Rechtsweg zur Ausfuhr (ergo auch Einfuhr?) von "Erlaubnisspflichtigen" Waffen, Primär Pistolen. > Mein Wissen bezüglich Waffen ist beschränkt.

(dankend)

MfG SAD

edit/ Nachtrag:

Gut, bis vor kurzem bin ich davon ausgegangen, dass niemand etwas mit dem Kürzel SAD/Spec.act.div. anfangen könnte.

Wenn wir uns jetzt nicht weiter darauf berufen würden :) . Dachte, es wäre etwas, was nicht jeder zu-ordnen könnte ;) , hat somit keine tiefere Bedutung.

Geschrieben

Denke mal, dass die Ausfuhr aus D nicht so das Problem ist. Ausser es sind Waffen nach dem KWKG. Problematisch dürfte die Einfuhr sein. Da können einem aber dann die jeweiligen Auslandsvertretungen der btreffenden Länder weiterhelfen.

Kennzeichnung nach wunsch: Halbwissen! :00000733:

:rolleyes: Gruß

Geschrieben
Denke mal, dass die Ausfuhr aus D nicht so das Problem ist. Ausser es sind Waffen nach dem KWKG. Problematisch dürfte die Einfuhr sein. Da können einem aber dann die jeweiligen Auslandsvertretungen der btreffenden Länder weiterhelfen.

Kennzeichnung nach wunsch: Halbwissen! :00000733:

:rolleyes: Gruß

Danke für ihre Antwort. Werde dem nachgehen, und mich entsprechend informieren.

Wer mag Popcorn und Cola ? :rolleyes:

Das ist ganz bestimmt nicht sehr gesund. Da sie anscheinend die Zeit haben, ihre 12.000 Beiträge zu verfassen, können sie mir doch bestimmt noch Foren oder Ansprechpartner verweisen (per Privatnachricht), die mir, im gegensatz zu Ihnen weiterhelfen könnten.

Ansonsten ließ ich mir sagen, dass dieses Forum den pluralistischen Schnitt der Waffenlobby in Deutschland darstellt, was auf mich einen positiven Eindruck hinterlassen hat. Da mein Anliegen auf anderem Weg konkretere Schritte gemacht hat, wäre ich dankbar, wenn dieses Thema von einer dazu authorisierten Person geschlossen wird. Ich bedanke mich für die Hilfreichen Hinweise seitens der "User".

MfG SAD

Geschrieben

Bezüglich der Einfuhr in die betreffenden Länder belibt eigentlich nur der Weg über die Auslandsvertretungen oder ein Kontakt zu den dortigen Schießsportverbänden, die es gerade auch in Thailand, Singapur, Hong Kong, usw. gibt. Diese Schießsportverbände haben auch Kontakt zu den Behörden im jeweiligen Land und können Ansprechpartner vermitteln. Dieser Weg ist im übrigen dem Botschaftsweg vorzuziehen, da die Botschaften, die ja mit allem möglichen Getöns zugemüllt werden, auch erst im Heimatland nachfragen müssen. Erfahrungsgemäß kommen da die tollsten Dinge raus. Bezüglich den ländern mit doch etwas merkwürdigen Staatsformen kann ich überhaupt nichts sagen, zumal da und odrt auch Embargobestimmungen zubeachten sind, die auch für den Privatmann gelten. Und hier sind wir beim nächsten Punkt, für die Ausfuhr und die damit verbundene Ausfuhrgenehmigung ist das Bundeswirtschaftsministerium zuständig. Daneben ist das BKA ebenfalls involviert. Die örtliche Waffenbehörde hat darauf nur einen geringen Einfluss und fast kein Stimmrecht.

Da die ganze Sache sehr umfangreich ist und von Land zu Land abweicht , ist keine umfassendere Auskunft möglich. Jeder Fall muss für sich geprüft bzw. abgefragt werden.

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