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IGNORED

Inline-Repetierer = Vorderschaftrepetierer?


Schwarzwälder

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Geschrieben

Die Krieghoff Semprio ist als sog. Inline-Repetierer konstruiert: Beim Repetiervorgang wird der Verschluss nicht (wie beim Vorderschaftrepetierer) bewegt, sondern der Lauf wird nach vorn vom Verschluss wegbewegt und dann wieder zurück. Das Repetieren dürfte ähnlich schnell wie bei der Pumpe sein, aber wäre es denn vom Vorderschaftrepetierverbot (bei Flinten) ebenfalls umfasst?

Grüsse,

Schwarzwälder

Geschrieben
... Vorderschaftrepetierverbot ...

Seit wann sind alle Vorderschaft-Repetierflinten verboten? Und selbst wenn es so wäre: Seit wann gelten Vorschriften, die speziell für Flinten zugeschnitten sind, auch für Büchsen?

Was soll der Quatsch?

Geschrieben
Die Krieghoff Semprio ist als sog. Inline-Repetierer konstruiert: Beim Repetiervorgang wird der Verschluss nicht (wie beim Vorderschaftrepetierer) bewegt, sondern der Lauf wird nach vorn vom Verschluss wegbewegt und dann wieder zurück. Das Repetieren dürfte ähnlich schnell wie bei der Pumpe sein, aber wäre es denn vom Vorderschaftrepetierverbot (bei Flinten) ebenfalls umfasst?

Grüsse,

Schwarzwälder

Verboten sind [aus FWR]:

1.2.1.2 Vorderschaftrepetierflinten, bei denen anstelle des Hinterschaftes ein Kurzwaffengriff vorhanden ist oder die Waffengesamtlänge in der kürzest möglichen Verwendungsform weniger als 95 cm oder die Lauflänge weniger als 45 cm beträgt, sind; Hast Du Deine Büchse abgesägt ... ? :traurig_16:

Gruß vom

Loch

Geschrieben
Seit wann sind alle Vorderschaft-Repetierflinten verboten? Und selbst wenn es so wäre: Seit wann gelten Vorschriften, die speziell für Flinten zugeschnitten sind, auch für Büchsen?

Was soll der Quatsch?

Ich arbeite ein 10-Punkte-Plan "für ein vernünftigeres Waffenrecht" aus. Das versende ich dann an div. Politiker. Man darf ja nicht nur kritisieren, sondern soll auch vernünftige Vorschläge machen, zumal laut Grindel die nächste Novelle schon 2009 ansteht.

EIN Punkt sind dabei die Verbote bei Vorderschaftrepetierflinten.

Sachlich (z.B. über Reichweitengefährdung: Flinte im Ggs. zu Büchse/Kurzwaffe am geringsten) gibt es für eine Benachteiligung der Flinten keinen Grund, sie sind in der EU-Waffenrichtlinie wie auch in vielen Ländergesetzen bevorzugt. Nun könnte mancher noch eine besondere Gefährdung aufgrund des Repetiervorgangs erwähnen. Hier ist nicht nur der HA, sondern auch die Revolverflinte aber schneller. Wenn ich jetzt noch den Inline-Repetierer aufführen könnte, wäre das VRF-Verbot als peinlichster Willkürakt überführt, darum meine technisch-rechtliche Frage: Ist ein Inline-Repetierer einem Vorderschaftrepetierer gleichgestellt?

Grüße,

Schwarzwälder

Geschrieben

Zunächst: ja, der "In-Line-"Repetierer dürfte einem Vorderschaftrepetierer entsprechen. Der genannte Krieghoff Semprio ist m.E. eine VR-Büchse.

Deine Bemühungen in Ehren. Aber beim angesprochenen Thema könnte man sich auf einen gefährlichen Drahtseilakt begeben.

Will heißen: gesetzt den Fall, der Gesetzgeber kann deine Argumentation zur gleichen "Gefährlichkeit" von VR-Flinten und VR-Büchsen nachvollziehen. Glaubst du im Ernst, daraus resultieren dann künftig Erwerbs-Erleichterungen für die VR-Flinten ? Nein, eher werden die (bislang nicht im Fokus stehenden, halbwegs problemlos erwerbbaren) VR-Büchsen dann auch noch entsprechend restriktiv behandelt.

Das ist die große (und m.E. reale) Gefahr bei diesem Vorgehen !

Geschrieben

Da die Semprio eine Buechse ist, wuerde sie von einem utopischen Vorderschaftrepetierflintenverbot nicht erfasst. Was soll der Bullshit?

Muss man Dir wirklich den Unterschied zwischen Buechse und Flinte erklaeren? Wenn ja, geh nochmal zurueck in den Jaegerkurs. :peinlich:

Und lass den ganzen Quatsch mit irgendwelchen Harmlosigkeitsvergleichen, da ist man bei der Messersache schonmal boese auf die Schnauze gefallen.

Fakt ist: Von LEGFALEN Waffen geht keine Gefahr aus, egal ob Buechse, Flinte, Messer oder Faust.

Geschrieben
utopischen Vorderschaftrepetierflintenverbot ...

...Unterschied zwischen Buechse und Flinte...

... Harmlosigkeitsvergleichen...

Dass die Semprio eine Büchse ist, ist völlig klar - für wie blöd hältst du mich eigentlich?? :peinlich:

Mir ging es allein um das Funktionspinzip "Inline-Repetierer" - sowas gibt(?) oder gäbe es sicher auch für Flinten.

Was Harmlosigkeitsvergleiche anbelangt: ich will herausarbeiten, dass es hier schlicht um Willkürverbote geht.

Wenn ich - willkürlich!- eine Waffengattung wie die VRF herausgreifen und als supergefährliche, verbotene Waffen deklarieren darf, dann ist es im 2. Schritt viel einfacher -und dann auch logisch nachvollziehbarer - andere Gattungen auch zu verbieten.

Tatsächlich gibt es KEINEN Grund, nach den Pumpflinten dann auch HA-Flinten und andere Rep.-Flinten zu verbieten. Daher MUSS unser Kampf von Anfang an geführt werden. Mit deinem Begriff "utopischen" Verbot zeigst Du allerdings, dass Du das jetzige Verbot gar nicht ernst/zur Kenntnis nimmst - und das ist ein GROSSER FEHLER. :icon13:

Grüße,

Schwarzwälder

Geschrieben

@ Schwarzwälder

Hat Schaffer wahr.

Das ganze bundesdeutsche Waffenrecht ist geistiger Dünnschi$, weil es nur für die gilt, die sich an Recht und Ordnung halten - und die werden gegängelt und ausgenommen.

Allen anderen, die sich nicht daran halten, denen ist es eh wurscht.

Also was bringst´s ?

Es beschäftigt tausende von Bürokraten und kostet und nervt hunderttausende Besitzer von legalen Waffen. (Und nun auch noch Kinder mit ihren Erbsenpistolen...)

Ich halte solche angestrebten Differenzierungen für höchst problematisch.

Da sind wir nämlich wieder bei der Waffe-Jagdwaffe-Sportgerät - Diskussion. Wer legt denn fest, was was ist?

Als allerletzte sollten das unsere anmaßenden Politmutanten und -onkels tun...

Wer sich auf diese Ebene begibt, hat schon verloren.

Gruß,

André

Geschrieben
@ Schwarzwälder

Ich halte solche angestrebten Differenzierungen für höchst problematisch.

Da sind wir nämlich wieder bei der Waffe-Jagdwaffe-Sportgerät - Diskussion. Wer legt denn fest, was was ist?

Als allerletzte sollten das unsere anmaßenden Politmutanten und -onkels tun...

Wer sich auf diese Ebene begibt, hat schon verloren.

@André:

Nun, das Dumme ist, dass unsere Politiker schon begonnen haben, Differenzierungen im WaffG festzuschreiben,sogar mit üblen Begründungen dazu. Jetzt haben wir:

1. gefährliche Kaliber, die Schutzwesten durchschlagen (die Verbotsvorlage für das künftige GK-Gewehr-Totalverbot a la Griechenland, Japan etc.

2. gefährliche Repetierfunktionen (die Verbotsvorlage für alle Waffen, die schnellere Schussfolgen erlauben als Einzellader)

Schaffer/die ELF scheinen diese o.g. Verbote nicht ernst zu nehmen, bezeichnen sie als "utopisch". Da gehe ich davon aus, dass die ELF da auch nichts unternommen hat. Wenn wir diese Verbote aber nicht wieder aus dem WaffG rausbekommen, sind sie eine prima Steilvorlage...

Anhand der Beispiele kann man aber prima den Willkürverbotscharakter vorführen, den jeder vernünftige Politiker dann wird einräumen müssen...

Grüße,

Schwarzwälder

Geschrieben
Wenn wir diese Verbote aber nicht wieder aus dem WaffG rausbekommen, sind sie eine prima Steilvorlage...

Grüße,

Schwarzwälder

Du hast uneingeschränkt Recht...... aber wie soll das Verbot rückgängig gemacht werden? Der Zug ist abgefahren..... hier haben unsere Interessen-Vertreter eindeutig geschlafen, das FWR, die Jagdverbände und Hersteller hätten Sturmlaufen müssen...... es war aber nix zu vernehmen :confused: was soll jetzt noch helfen? Ich wüsste nix!

Gruß

Hunter

Geschrieben
Du hast uneingeschränkt Recht...... aber wie soll das Verbot rückgängig gemacht werden? Der Zug ist abgefahren..... hier haben unsere Interessen-Vertreter eindeutig geschlafen, das FWR, die Jagdverbände und Hersteller hätten Sturmlaufen müssen...... es war aber nix zu vernehmen :confused: was soll jetzt noch helfen? Ich wüsste nix!

Gruß

Hunter

Ab jetzt müssen wir regelmäßig die Abgeordneten - va. die für das Waffenrecht zuständigen - mit Emails, Briefen, Faxen etc. "auf Trab halten", sie in Erklärungsnot bringen, denn die nächste Novelle kommt womöglich noch in dieser Legislaturperiode (lt. Hr. Grindel). Offenbar bewirken unsere Mails/Faxe sehr wohl etwas, aber kamen diesmal zu spät. Wenn Politiker dann Verbote nicht mehr erklären können, sie selbst als sinnlos und willkürlich aufgezeigt bekommen, wird das eine oder andere vielleicht wieder zurückgenommen.

Auch dem FWR Druck zu machen, dass man solche Schlappen nicht mehr durchgehen lässt, könnte etwas bewirken. Auch dem DJV könnte man Druck geben - obige Verbote und v.a. deren Begründungen sollten klarmachen, was da droht: Die Jagd künftig nur noch mit Einzellader-Schrotflinten wie derzeit in Griechenland oder früher (für viele nicht ganz so privilegierte Jäger) in der DDR, weil alle Büchsen Schutzwesten penetrieren und zu schnell repetieren...

Steter Tropfen höhlt den Stein - aus den Visier-Interviews ist ja deutlich geworden, dass die Gesetzwerdung ein langer Prozess ist, bei dem wir(auch Kohlheim/DSB) einfach zu spät gekommen sind. JETZT aber wird schon wieder an der neuen Novelle gebastelt, also müssen wir JETZT auch ansetzen.

Grüße

Schwarzwälder

Geschrieben

Hallo,

in dem anstehenden Verbot werden doch nicht Vorderschaftflinten generell untersagt, sondern Flinten unterhalb einer bestimmten Mindestlänge (schlecht verdeckt tragbar) und mit einem zu erwartenden großen Streukreis. - Wo steht, daß man mit längeren Modellen keinen Sport betreiben darf?

Gruß

Loch

Geschrieben
Hallo,

in dem anstehenden Verbot werden doch nicht Vorderschaftflinten generell untersagt, sondern Flinten unterhalb einer bestimmten Mindestlänge (schlecht verdeckt tragbar) und mit einem zu erwartenden großen Streukreis. - Wo steht, daß man mit längeren Modellen keinen Sport betreiben darf?

Gruß

Loch

Hallo,

1. Ein Klapp- oder Schiebeschaft führt i.d.R. nicht zu Veränderungen des Streukreises, trotzdem sind solche VRF mit diesen Schäften künftig verboten.

2. Abgesehen davon will man bei best. Flintendisziplinen auch einen gewissen nicht zu kleinen Streukreis und regelt diesen über den Choke.

3. Ob man mit längeren Versionen auch in Zukunft noch Sport betreiben kann, regelt das Bundesverwaltungsamt. Allerdings muss dieses dann künftig nach neuem WaffG beurteilen, ob es "im besonderen öffentlichen Interesse liegt", dass mit ach so bösen langen "Pumpguns" noch sportlich geschossen werden darf. Die Antwort kann man sich denken...

Grüße,

Schwarzwälder

Geschrieben
Du hast uneingeschränkt Recht...... aber wie soll das Verbot rückgängig gemacht werden? Der Zug ist abgefahren.....

Also, das sehe ich nicht so. Nicht alles, was in D in einen Gesetzestext gefaßt wird, ist für die Ewigkeit und unumstößlich.

Das siehst Du gerade beim - na wo wohl? - WaffG. - Jenau!

Was da alles gestrichen, geändert und zugefügt wurde...

Also: Weg mit dem Mist. Raus aus dem WaffG.

Zuversichtliche Grüße,

André

Geschrieben
Ob man mit längeren Versionen auch in Zukunft noch Sport betreiben kann, regelt das Bundesverwaltungsamt. Allerdings muss dieses dann künftig nach neuem WaffG beurteilen, ob es "im besonderen öffentlichen Interesse liegt", dass mit ach so bösen langen "Pumpguns" noch sportlich geschossen werden darf. Die Antwort kann man sich denken...

Ich teile deine Besorgnis ja. An vielen "waffenrechtlichen Fronten" fährt der Zug z.Zt. in keine gute Richtung...

Aber (konkret zum zitierten Problem):

Zahlreiche, auch dynamische VR- und Automatik-Flinten-Disziplinen '(siehe BDMP/BDS)

SIND bereits durch das Bundesverwaltungsamt offiziell abgesegnet worden, sprich, genehmigt.

Gruß,

karlyman

Geschrieben
Hallo,

in dem anstehenden Verbot werden doch nicht Vorderschaftflinten generell untersagt, sondern Flinten unterhalb einer bestimmten Mindestlänge (schlecht verdeckt tragbar) und mit einem zu erwartenden großen Streukreis. - Wo steht, daß man mit längeren Modellen keinen Sport betreiben darf?

Gruß

Loch

Ich kann auch mit einer 2 Meter Flinte Sport betreiben. Die Frage sollte jedoch sein ob das Mindestlängengesetz überhaupt geeignet ist jemandem vom "Verdeckten Tragen" seiner Flinte abzuhalten. Wer die Kriminelle Energie besitzt unerlaubt eine Schusswaffe zu führen wird sich sicherlich nicht von einer Mindestlängenvorschrift vom Griff zur Eisensäge abhalten lassen. Ebenso das Verbot des Pistolengriffes anstatt des Schaftes.............. welcher Kriminelle schert sich bitteschön einen Dreck darum ob er nun auf seine Flinte, die er verdeckt führen will, einen Pistolengriff schrauben darf oder eben nicht. Wenn mir irgendeinein Politiker diesen Kriminellen zeigen kann nehm ich alles zurück.

Unabhängig davon wäre es mal interessant zu erfahren wieviele Sportschützen bzw. legalen Waffenbesitzer beim Tragen Ihrer kurzen Vorderschaft-Repetierflinten mit Pistolengriff erwischt wurden.

Gruß,

Thomas

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