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IGNORED

Elektroschockgeräte/Paralyser: Führen erlaubt ?


karlyman

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Der Polizeivollzugsdienst (zumindest unterhalb der politisch angehauchten Führungsebene) ist das aber nicht !

Dieser gehört bekanntlich zur Exekutive, die nun das zweifelhafte "Privileg" hat, die neue, schwachsinnige Gesetzgebung (Einhandmesser etc.) ggf. kontrollieren und auf der Straße durchsetzen zu dürfen - wenn es denn aufgrund der schlechter werdenden Personallage überhaupt realisierbar ist.

Gruß,

karlyman

Geschrieben
Und das die deutsche Justiz selbigen Dachschaden hat sieht man mitunter daran das hier einige Schläger auch beim xxx.

mal nicht verurteilt werden!

[...]

Fakt ist eins wenns ums Überleben geht ist es mir pup egal was ein Staatsanwalt gegebenfalls Richter dazusagt für sowas

gibts Anwälte und wenn ich der Meinung bin das das Gericht in dem Fall Ideologisch befangen ist kann der Richter

abgelehnt werden.

Schön, wenn das deine "Strategie" ist, um nach einer Notwehrsituation juristisch deine Haut zu retten, bitte... mir solls egal sein. Aber hör auf, hier so einen Schwachsinn zu posten, am Ende nimmt das noch jemand ernst.

Im übrigen kannst du einen Richter nicht ablehnen, und schon gar nicht wegen "ideologischer" Befangenheit. Du kannst höchstens einen Antrag auf Ablehnung stellen. Falls du eine persönliche (nicht "ideologische") Befangenheit glaubhaft machen kannst, wird ein anderer Richter diesem Antrag eventuell stattgeben. Was du hier gerade vorbringst, ist aber bestenfalls geeignet, dich in den Augen des vorsitzenden Richters als Spinner abzustempeln.

Ich denke, zu dem Rest deines wirren Geschwafels erübrigt sich jeglicher Kommentar.

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