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IGNORED

Gibts nen Unterschied?!


Ismirdochegal

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo alle miteinander!

Bin neu hier und so, gleich mal ne Frage^^

Mich würde mal interessieren, ob es einen Unterschied macht, wenn ich mit einem illegalen Messer oder einer illegalen Schusswaffe erwischt werde. Von der Strafe her meine ich. Wiegt ne Schusswaffe schwerer als ein ein Messer?

Nach dem neuen Gesetz is mein Messer nämlich verboten (behalten tu ichs trotzdem), theoretisch könnte man dann ja aufrüsten.

!NICHT DAS ICH DAS VORHÄTTE, ES INTERESSIERT MICH ABER HALT!

Schonmal danke für ernste und sachliche Antworten.

Gast Nightingale
Geschrieben
Mich würde mal interessieren, ob es einen Unterschied macht, wenn ich mit einem illegalen Messer oder einer illegalen Schusswaffe erwischt werde. Von der Strafe her meine ich. Wiegt ne Schusswaffe schwerer als ein ein Messer?

Vor Gericht und auf hoher See liegt Dein Schicksal in Gottes Hand.

Geschrieben

Willkommen, führst Dich ja gut ein, daß Du erstmal nach der Absolution für kriminelles Verhalten fragst.

OK, erstmal die ernsthafte Antwort:

Kann Dir noch keiner genau sagen. Das geänderte Waffengesetz ist noch nicht komplett veröffentlicht und auch noch nicht in Kraft. Von dem was vorliegt, und wohl in der Hauptsache kommt gibt's schon 'nen erheblichen Unterschied.

Ich schätze Dein Messer ist nicht Verboten, es wird aber vom Führverbot nach dem neuen §42a erfasst. Das Führverbot gilt aber nicht generell, es gibt die Ausnahmen nach Absatz 3: Beruf, Sport, Brauchtum "allgemein anerkannter Zweck". Selber lesen bildet, gibt hier reichlich threads.

Selbst wenn Du mit dem Messer erwischt wirst, das Du nicht zugriffsbereit bei Dir tragen darfst, begehst Du eine Ordnungswidrigkeit: Bußgeld (hoch!) und das Messer wird eingezogen.

Trägst Du eine (möglichst noch neuerdings verbotene) Pistole bei Dir, geht es direkt zu einer Haft-bedrohten Straftat. Das ist die höhere Liga, mkay ? Da hat man dann möglicherweise mehr davon, ein ganzes Leben lang.

So und jetzt etwas weniger ernst: Chips, Cola, Bier, mal sehen wer über DIch herfällt.

Geschrieben

DIESES Thema in Kombination mit DIESEM Nickname - das mögen andere interpretieren. :rolleyes:

Die Frage "Wiegt ne Schusswaffe schwerer als ein Messer?" läßt sich leichter beantworten. Eine Kurzwaffe liegt so zwischen 700 und 1500 g, je nach Kaliber und Form. Jetzt kannst du wählen, welches Messer gewichtsmäßig dazu paßt...

Geschrieben
...Selbst wenn Du mit dem Messer erwischt wirst, das Du nicht zugriffsbereit bei Dir tragen darfst, begehst Du eine Ordnungswidrigkeit: Bußgeld (hoch!) und das Messer wird eingezogen...

Ich hab leider auch noch keinen Text gefunden, deshalb hake ich mal nach, falls Du genaueres weißt:

Wenn ich mit einem Messer 'erwischt' werde, daß ich NICHT ZUGRIFFSBEREIT bei mir habe, begehe ich trotzdem eine OWi ? Oder habe ich (hoffentlich) Deinen Post fehlinterpretiert?

Geschrieben
...

Mich würde mal interessieren, ob es einen Unterschied macht, wenn ich mit einem illegalen Messer oder einer illegalen Schusswaffe erwischt werde. ...

Für mich macht´s keinen Unterschied womit sie Dich erwischen.

Das is mir doch egal.

Hauptsache sie erwischen Dich.

Nach dem neuen Gesetz is mein Messer nämlich verboten (behalten tu ichs trotzdem), theoretisch könnte man dann ja aufrüsten.

...

Was die jüngsten Änderungen betrifft wurden keine Messer verboten. Das Führen bestimmter Messer wurde geregelt. Wer lesen kann ist klar im Vorteil.

Und wenn Du nun den Wunsch nach Aufrüstung verspürst bist Du vermutlich auch die Zielgruppe des neuen Rechts.

Und damit ein Beweis dafür dass es nicht ganz umsonst ist - leider.

Hat noch jemand ein paar Otternnasen da?

Geschrieben
Ich hab leider auch noch keinen Text gefunden, deshalb hake ich mal nach, falls Du genaueres weißt:

Wenn ich mit einem Messer 'erwischt' werde, daß ich NICHT ZUGRIFFSBEREIT bei mir habe, begehe ich trotzdem eine OWi ? Oder habe ich (hoffentlich) Deinen Post fehlinterpretiert?

Doppelte Verneinung, Definition von Führen, schwieriges Deutsch, sorry... :blush:

Verboten ist Führen. Von Einhandmessern, feststehenden Messern > 12 cm, Anscheinswaffen, sowie Hieb- und Stichwaffen. Das Zeugs darf alles Transportiert werden. "Böses" Messer nicht zugriffsbereit und nicht schuss...äh, vergiss es, ist OK. Also nicht ordnungswidrig. Drohen mit dem Messer in der Klarsichtbox ist aber schon echt grenzwertig, Du, weißt Du.

Geschrieben
Nach dem neuen Gesetz is mein Messer nämlich verboten (behalten tu ichs trotzdem), theoretisch könnte man dann ja aufrüsten.

!NICHT DAS ICH DAS VORHÄTTE, ES INTERESSIERT MICH ABER HALT!

Schonmal danke für ernste und sachliche Antworten.

Hmm versteh nicht so recht was das Verbot von Messern mit dem theoretischen Aufrüsten zu tun hat???

Was meinen mit theoretischen Aufrüsten??

Wie in Russland?? Da wird seit Jahren theoretisch Aufgerüstet aber in Wahrheit fehlt die Kohle und alles is nur Probaganda....

Oder willst noch 10 Messer oder wie oder was???

Geschrieben
Hmm versteh nicht so recht was das Verbot von Messern mit dem theoretischen Aufrüsten zu tun hat???

Was meinen mit theoretischen Aufrüsten??

....

Oder willst noch 10 Messer oder wie oder was???

Du denkst zu brav.

Gemeint ist wenn das Messer ohnehin schon verboten ist dann könnte man ja gleich eine Schußwaffe einstecken. Da man ja ohnehin schon belangt wird.

Vielleicht seh ich das aber auch noch zu brav. Wozu eine Kalashnikov mit sich rumschleppen wo doch Handgranaten viel praktischer sind, gell "Egali"?

Ganz koscher ist unser Neumitglied jedenfalls nicht.

Hat jetzt noch jemand Otternnasen oder muss ich wirklich noch zur Tanke fahren...?

Geschrieben
Gemeint ist wenn das Messer ohnehin schon verboten ist dann könnte man ja gleich eine Schußwaffe einstecken. Da man ja ohnehin schon belangt wird.

Es würde mich nicht wundern, wenn das neue (dem Nick nach gleichgültige) Mitglied hier einen neuen Zweitnick gebraucht, um mal etwas in den Raum zu stellen, was sicherlich in einigen halbseidenen Köpfen umgeht: Wenn der Gesetzgeber weiter mit unsinnigen Verboten auf eigenes Unvermögen zur Problemlösung reagiert - wann werden die bösen Buben dann eine Interessensabwägung zu Gunsten einer illegalen Schusswaffe durchführen und diese tatsächlich einstecken?

Und jetzt sagt bitte nicht das ist Quatsch, weil ja nur das Führen eingeschränkt wird und es ja nur eine Owi und keine Straftat wäre. Wir stehen am zweiten oder dritten Schritt auf englischen Irrwegen. Erst wurden die KW verboten, dann Messer, teilweise Luftdruckwaffen etc. Und was passiert seit dem immer öfter - auch seit dem die Strafmaßspirale sich mit der Verbotsspirale nach oben dreht? Genau - die Jugendlichen knallen sich gegenseitig ab! Sagt nicht das ist unmöglich - es passiert gerade, und wir sind nicht so weit von der Insel meiner Ahnen entfernt; weder geographisch noch politisch!!!

Geschrieben

@romeoh,

oh da denk ich wirklich dann zu brav.... naja soll er aufrüsten... wg mir kein Problem... ich muss mich ja nicht verantworten wenns mich hops nehmen....!

@Rodney,

das kann ich mir vorstellen, irgendwann haben wir solche Verhältnisse, naja dann werden halt entlgültig die Waffen der Legalwaffenbesitzer eingezogen und somit ist ja dann von Seiten der Politik die Gefahr gebannt ;)

Geschrieben

Also Leute xD

Ich habe definitiv NICHT vor mir ne Schusswaffe zuzulegen (illegal schon gar nicht), wir haben halt übers neue Gesetz sinniert und da kam diese Frage auf. Eher aus Jux und Dollerei, wollte ich jetzt nur mal wissen.

Gemeint ist wenn das Messer ohnehin schon verboten ist dann könnte man ja gleich eine Schußwaffe einstecken. Da man ja ohnehin schon belangt wird.

Ja, so in etwa war das gemeint...

Sry wenn das hier jetzt falsch verstanden wurde.

@Ulrich Eichstädt was hat das mit meinem Nick zu tun?!

Koscher bin ich auch, keine Angst.

Geschrieben
Also Leute xD

Ich habe definitiv NICHT vor mir ne Schusswaffe zuzulegen (illegal schon gar nicht), wir haben halt übers neue Gesetz sinniert und da kam diese Frage auf. Eher aus Jux und Dollerei, wollte ich jetzt nur mal wissen.

hmm schau grad dein Profil an.... hast als Lieblingswaffe ne Glock 17.... hast die jetz dann legal oder illegal :gaga:

Geschrieben

Ich habe auch eine "Lieblingswaffe", und das ist nicht meine LuPi (meine einzige Waffe im Sinne des WaffG). Was ist schlimm daran?

Geschrieben

Der Verstoß gegen das Führverbot mit einem ansonsten erlaubten Messer wird mit einer Ordnungswidrigkeitenanzeige nebst Bußgeldbescheid belohnt, unerlaubter Besitz oder Führen einer erlaubnispflichtigen Schußwaffe dagegen mit einer Strafanzeige. Es möge sich also mal jeder selber ausrechnen, was schwerer wiegt...

Geschrieben
Frag ich mich auch gerade...was´ daran schlimm/falsch wenn mir ne Glock gefällt? Heißt ja net das ich die besitzen muss, oder?!

Cool bleiben war ja nur ne Frage.... einfaches "Gefällt mir einfach, aber hab ich nicht" hätt auch schon gereicht....

Ich hab ja privat auch keine MG3 im Besitz, die liegen halt alle zwangsläufig in der Kaserne......

Geschrieben
Hauptsache sie erwischen dich....

Oh,Oh man da hat wieder mal ein "das muss ich melden" Vorzeige-Deutscher gesprochen !

Stolz darauf Deutscher zu sein? Neee wenn ich sowas lese nicht.

Nochwas wenn ich Chef wäre ich würde einen wegen Waffenvergehens Vorbestraften lieber einstellen als einen wegen Vergewaltigung

oder Körperverletzung habe ich vor kurzem auch einigen sch..Poitikern geschrieben. :angry2:

aber mal im Erstn, wenn du Chef wärst würdest gar keinen vorbestraften einstellen.... da hast in der Regel nämlich einen riesen Stapel Bewerbungen für den Job und da wandern die Vorbestraften gleich in die Tonne... so is es heutzutage.

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