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IGNORED

Langwaffentransport auf dem Motorrad


Prendergast

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,ich bin begeisterter Motoradfahrer,

meine frage:

Wie Transportiere ich eine Langwaffe auf dem Motorrad?

Habe eine Tasche die ich wie eine Gitarrentasche auf den Rücken schnallen würde,

die Munition kommt selbstverständlich ins Helmfach.

Darf ich das so machen?

Geschrieben
Hallo,ich bin begeisterter Motoradfahrer,

meine frage:

Wie Transportiere ich eine Langwaffe auf dem Motorrad?

Habe eine Tasche die ich wie eine Gitarrentasche auf den Rücken schnallen würde,

die Munition kommt selbstverständlich ins Helmfach.

Darf ich das so machen?

Der Gesetzgeber fordert: Nicht schuß- und zugriffsbereit. Je mehr Handgriffe dazu erforderlich sind, und Du den Zugriff erschwerst, um so mehr bist Du auf der sicheren Seite. Abschließbarer Koffer erhöht die Anzahl der Handgriffe, auch ein Abzugsschloss ist nicht verkehrt.

Leider gibt es dazu keine verbindlichen Richtlinien. Die WaffGVwV wurde nicht in Kraft gesetzt. (Trotzdem mal lesenswert) Einige Urteile nennen etwa 5 Handgriffe, die dagegen sprechen, daß eine Waffe zugriffsbereit sei. Ich kenne die Tasche nicht, aber z.B. an meiner ist ein einfaches Billigschloß, das mich vor solchen Verdächtigungen schützt.

Gruß, Willi.

Geschrieben

Ich sehe es auch wie Willi53, das sollte so in Ordnung sein. Nicht schusbereit ist die Waffe, wenn die Munition seperat im Helmfach verstaut ist und nicht zugriffsbereit ist sie, wenn sie in einer verschlossenen Tasche auf dem Rücken ist. Allerdings schützt Dich das dann nicht vor einem übereifrigen Polizeibeamten (der vielleicht auch noch private Waffenbesitzer nicht mag), der Dich dann stoppt und illegales "Führen" feststellt. Das Recht ist dann sicher auf Deiner Seite, aber Recht haben und Recht kriegen sind ja bekanntlich 2 verschiedene Sachen. Wenn dann auch noch der Staatsanwalt kein Freund von Waffen in Privatbesitz ist oder nicht sachkundig, kann`s dauern. Aber ich will hier nicht schwarzmalen, rechtlich ist es OK.

Geschrieben

Ich denke in einer Gewehrtasche reicht,

alles andere ist noch nicht gefordert noch heißt es „in einem geschlossenem“ und nicht „im verschlossenem“...

Munition getrennt alles i.O.

Achte beim Transport darauf das sie auf dem Rücken nicht verrutschen kann dann hat du er ein Problem mit der Fahrsicherheit.

Geschrieben
Ich denke in einer Gewehrtasche reicht,

alles andere ist noch nicht gefordert noch heißt es „in einem geschlossenem“ und nicht „im verschlossenem“...

Munition getrennt alles i.O.

Achte beim Transport darauf das sie auf dem Rücken nicht verrutschen kann dann hat du er ein Problem mit der Fahrsicherheit.

Jetzt mit der Novellierung heißt es verschlossen.

Zwar nicht immer aber in diesem Falle wäre es doch eher verschlossen.

Das Beispiel was in der Novellierung genannt wurde war, geschlossen im Kofferraum reicht, verschlossen falls die Tasche in Griffnähe ist.

Geschrieben
Hallo,ich bin begeisterter Motoradfahrer,

meine frage:

Wie Transportiere ich eine Langwaffe auf dem Motorrad?

Habe eine Tasche die ich wie eine Gitarrentasche auf den Rücken schnallen würde,

die Munition kommt selbstverständlich ins Helmfach.

Darf ich das so machen?

Sicherlich!

Genauso wie niemand von dir verlangen kann die Waffe im verschließbaren Kofferraum zu transportieren,

da du keinen hast oder wenn du mitten durch die Innenstadt läufst um zu deinem BüMa zu gelangen. ;)

Geschrieben
Sicherlich!

Genauso wie niemand von dir verlangen kann die Waffe im verschließbaren Kofferraum zu transportieren,

da du keinen hast oder wenn du mitten durch die Innenstadt läufst um zu deinem BüMa zu gelangen. ;)

Aber darauf achten, dass nicht z.B. Blinker oder Kennzeichen (je nach Moped) durch die Tasche verdeckt werden. Dann ist angehalten werden vorprogramiert und die nicht vorhandenen Probleme können welche werden. Wenn die Tasche dann noch nicht direkt nach Gewehrfutteral aussieht - na bestens. Kannst das Teil aber auch seitlich am Moped befestigen, ist meiner Meinung nach praktischer, insbesondere wenn man von irgendeinem Blinden abgestiegen wird. Metallbrocken (Kammerstengel und kantiger Schaft) auf der Wirbelsäule kommen bei Bodenkontakt nicht so gut.

Geschrieben
Hallo Prendergast,

den notorischen Hinweis auf die Suchfunktion hätte ich mir gerne gespart, aber

"Transport von Langwaffen auf dem Motorrad" vom 17.04.2007

wäre nun wirklich leicht zu finden gewesen.........

Dabei übrigens ein sehr sehr stylishes Foto eines Motorrads mit Gewehrfutteral a la Cowboy.

http://forum.waffen-online.de/index.php?sh...mp;#entry701817

Das ist mal ein schönes Beispiel für einen zugriffsbereiten Transport. :eclipsee_gold_cup:

Auch haben will..... :pro:

Geschrieben
Jetzt mit der Novellierung heißt es verschlossen.

Zwar nicht immer aber in diesem Falle wäre es doch eher verschlossen.

Das Beispiel was in der Novellierung genannt wurde war, geschlossen im Kofferraum reicht, verschlossen falls die Tasche in Griffnähe ist.

Mann ich hab mir eben diese am Freitag beschlossene Sache noch mal vorgenommen und muss schon sagen gans schön verwirrend wenn man im Umgang mit solchen Texten nicht geübt ist. Habe das mit dem "verschlossen" aber nicht gefunden. Wer kann helfen?

Geschrieben

Das Gesetz schreibt Dir nicht vor dass Du einen Pkw-Führerschein überhaupt besitzen musst um Waffen zu haben bzw. zu transportieren.

Ergo kannst du mit´m Moped fahren.

Was sollte jemand machen der nix weiter hat als ein Fahrrad?

Noch ein Tipp von mir. Probier mal aus wann Du mehr triffst, nach der Anfahrt mit dem Auto oder mit dem Motorrad.

Ich hab herausgefunden ich bin grottenschlecht wenn ich mit der Gummikuh zum Schießstand fahr, also nehme ich lieber das Auto.

  • 2 Monate später...
Geschrieben

Hi Biker!

ich fahre regelmäßig mit Langwaffe und Motorrad zum Schießstand. Die Polizisten in meiner Umgebung kennen das schon.

Auf Anfrage meinerseits haben sie keine Bedenken bei folgender Konstellation:

Knarre im Futteral (evtl. mit Schloß, muß aber nicht), egal ob auf dem Rücken oder auf dem Gepäckträger

Muni in extra Box/Tasche.

That's it.

Im Übrigen sollte man nicht immer nach irgendwelchen Regularien schreien, denn es könnte teilweise hirnrissige Vorschriften von Nicht-Wissenden und Nicht-Motorradfahrenden erfunden werden...

knife

Geschrieben
Knarre im Futteral (evtl. mit Schloß, muß aber nicht), egal ob auf dem Rücken oder auf dem Gepäckträger

Muni in extra Box/Tasche.

doch muss seit ersten April

trotz der vielen Diskussionen hier.

verschlossen ist verschlossen (zu mindestens im deutschsprachigen Raum)

Geschrieben

Hallo zusammen,

Ich denke in einer Gewehrtasche reicht,

alles andere ist noch nicht gefordert noch heißt es „in einem geschlossenem“ und nicht „im verschlossenem“...

Munition getrennt alles i.O.

gut solange es dann noch "verschlossenem" und nicht "abgeschlossenem" heißt. ;)

Ich fahre übrigens auch öfters mit meinem AO-15 M5 zum Schießen (Rucksacktasche). Aber das Teil ist ja wenigstens auch nicht so lang. Mit meinem KK Gewehr wäre es schon schwieriger.

Grüße, Frank

Geschrieben
(sunnygun @ 24.02.2008 - 10:06)

Ich denke in einer Gewehrtasche reicht,

alles andere ist noch nicht gefordert noch heißt es „in einem geschlossenem“ und nicht „im verschlossenem“...

Munition getrennt alles i.O.

war im Februar und bis 31.3. auch richtig. Nun sind wir leider etwas weiter. :traurig_16:

Geschrieben
Gerade nebenan gefunden. Würde ich ja auch gerne mal ausprobieren..... :eclipsee_gold_cup:

AKontheFreeway.jpg

Jürgen

... ak ?? sieht jedenfalls so aus. im ausland ist es aber auch anders, hier in deutschland ist so ein transport auf keinen fall möglich, überleg mal, dass die waffen ab dem 1.IV.08 sogar verschlossen transportiert werden müssen, da wird ja wohl keiner die waffe so einfach auf´m rücken mit nem motoraad, vielleicht noch vollem mag. durch die gegend schaukeln dürfen.

Geschrieben
Und wo tut der das Wildschwein hin? ^_^

Das Wildschwein wird mit einem Betäubungsgewehr erlegt.

Wenn es wieder zu sich kommt, muss es angeleint hinterherlaufen.

Geschrieben
doch muss seit ersten April

trotz der vielen Diskussionen hier.

verschlossen ist verschlossen (zu mindestens im deutschsprachigen Raum)

Reißverschluß des Futterals zu und es ist verschlossen! Wo im Gesetz steht, daß es mit einem Schloß abgeschlossen (man beachte das Wort "abgeschlossen") sein muß?

Bitte mit Angabe der entsprechenden Gesetzestextstelle, oder ggf. mit einem entsprechenden Grundsatz oder anderem Urteil (mit Aktenzeichen bitte).

Diskussionen kratzen weder mich noch meinen freundlichen Polizisten...

knife

Geschrieben
Reißverschluß des Futterals zu und es ist verschlossen! Wo im Gesetz steht, daß es mit einem Schloß abgeschlossen (man beachte das Wort "abgeschlossen") sein muß?

Bitte mit Angabe der entsprechenden Gesetzestextstelle, oder ggf. mit einem entsprechenden Grundsatz oder anderem Urteil (mit Aktenzeichen bitte).

Diskussionen kratzen weder mich noch meinen freundlichen Polizisten...

knife

Geh mal schauen ob die Tür verschlossen ist?

Deutsch fällt auch mir nicht leicht aber verschlossen ist verschlossen.

Wortklauberei ist bei vielen beliebt aber hier wohl doch eher :peinlich:

Archiviert

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