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IGNORED

Bundesrat?


Zeb Carter

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Zwei kurze Fragen:

Geht die Novelle noch durch den Bundesrat?

Wenn ja, wann?

Sollte die Zustimmung des Bundesrates erforderlich sein, ist hier noch einmal eine Gelegenheit aktiv zu werden!

Geschrieben

Natürlich, so ist der Lauf der Gesetzgebung. Sicherlich wird jetzt die mächtige Waffenlobby unter Leitung des einflussreichen FWR dieses unsägliche Machwerk zu Fall bringen.

Geschrieben

Dann laßt uns loslegen und die Politik weiter bombardieren :teu38:

CDU-Landtagsfraktion Nordrhein-Westfalen

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Hannelore Kraft MdL

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Tel.: (0211) 884 - 2389

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Landtag Nordrhein-Westfalen

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www.sylvia-loehrmann.de

Mitglieder Innenausschuß NRW Landtag

Hier euer gewählter Vertreter

Dr. Jürgen Rüttgers (CDU)

Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen

Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen

40190 Düsseldorf

Telefon: 0211/837-01

Telefax: 0211/837-1150

poststelle@stk.nrw.de

Dr. Jürgen Rüttgers

Telefon (0211)837-01

Fax (0211)837-1150

j.ruettgers@cdu-nrw.de

juergen.ruettgers@cdu-nrw-fraktion.de

Postanschrift

Stadttor 1

40219 Düsseldorf

Dr. Ingo Wolf (F.D.P.) Innenminister

Innenministerium NRW

40190 Düsseldorf

Telefon +49 (0) 211-871-01

Telefax +49 (0) 211-871-3355

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Telefon (0211)871-2800

Fax (0211)871-2266

E-Mail ingo.wolf@im.nrw.de

ingo.wolf@landtag.nrw.de

@all

Bitte für andere Bundesländer ergänzen

@Schiller

Gute Besserung!

Geschrieben

Hallo,

die Novelle war bereits zur Stellungnahme im Bundesrat.

Soweit mir bekannt, ist eine Zustimmung des Bundesrates nicht mehr erforderlich, da das Waffenrecht mit der Föderalismusreform in die alleinige Zuständigkeit des Bundes übergegangen ist.

Gruß

Peter

Geschrieben
Hallo,

die Novelle war bereits zur Stellungnahme im Bundesrat.

Soweit mir bekannt, ist eine Zustimmung des Bundesrates nicht mehr erforderlich, da das Waffenrecht mit der Föderalismusreform in die alleinige Zuständigkeit des Bundes übergegangen ist.

Gruß

Peter

Kann sein daß der BR nicht mehr Zustimmen muss. Er kann aber noch Einspruch erheben (Es gibt Zustimmungsgesetze und Einspruchsgesetze, WIMRE).

Und am 14.03.2008 steht der Punkt 5 auf der Tagesordnung:

Bundesrat-Waffg

Also weiter Aufklärung betreiben!

Viele Grüße,

Oliver

Geschrieben
Also weiter Aufklärung betreiben!

Nein. Spart Euch die Luft.

Dem sogenannte Bundesratsausschuß des Inneren hat am gestrigen 28.02.2008 die vom Bundestag beschlossene WaffG-Änderung vorgelegen, und er hat sich entschlossen (wie auch nicht anders zu erwarten), keinen Einspruch zu erheben. Das Plenum des Bundesrates wird daher am 14.03.2008 dem Gesetzentwurf zustimmen.

Quelle: Geschäftsstelle des Innenausschusses, Ministerialdirigent Randerschall, telefonische Auskunft vom heutigen Vormittag des 29.02.2008

Carcano

Geschrieben

Hallo,

weiter auf die Umstände hinzuweisen, wie der Innenausschuss belogen wurde, macht Sinn.

Wenn es eine Möglichkeit gibt die Änderungen zu stoppen, dann über den Bundesrat.

Legt der Bundesrat Einspruch ein, wird das Gesetz an den Bundestag zurückgewiesen.

Das bedeutet, alle MdB´s, darüber Inkenntnis setzen, wie se dazu kommen konnte, daß

der Innenausschuss empfohlen hat der"Berliner-Messer"Variante zuzustimmen.

Gruß

Opa686

Geschrieben

So wie ich das sehe, ist das neue Waffenrecht auch schon durch den Budesrat, denn bei den "Abnickern" die da drin sitzen ist nichts anderes zu erwarten.

Etwas ablehnen tuen die nur, wenn Sie sich etwas davon versprechen und das ist leider in diesem Fall nicht zu erkennen. :traurig_16:

Geschrieben
Die Sache ist praktisch "durch".

Details finden sich hier.

Eine Diskussion dazu läuft bereits http://forum.waffen-online.de/index.php?s=...st&p=884762

Naja, faktisch mag das ja stimmen, aber wir haben hier den ungewöhnlichen und vielleicht einmaligen (Präzedenz-)Fall, daß die Empfehlungen der Mitglieder des Innenausschusses an die Fraktionen zur Abstimmung im Bundestag, also ihre Entscheidungsfindung auf falschen Informationen und einer bewußt manipulativ eingesetzten Argumentation in der Sachverständigen-Anhörung beruhen.

Wie hinfällig wird dadurch die Zustimmung der Volksvertreter zum WaffG-Änderungsgesetz, da sie aus tagespolitischen Erwägungen eines Stadtstaates (Berlin) nachweislich irregeleitet wurden. Oder versteift man sich auf den Grundsatz - Wir machen keine Fehler!

Deshalb ist jede weitere Aktion nicht unnütz, sondern sogar wichtig - hier geht es nämlich um Grundsatzfragen unseres politischen Gemeinwesens, nicht nur um die Klingenlänge eines Messers.

Geschrieben
Naja, faktisch mag das ja stimmen, aber wir haben hier den ungewöhnlichen und vielleicht einmaligen (Präzedenz-)Fall, daß die Empfehlungen der Mitglieder des Innenausschusses an die Fraktionen zur Abstimmung im Bundestag, also ihre Entscheidungsfindung auf falschen Informationen und einer bewußt manipulativ eingesetzten Argumentation in der Sachverständigen-Anhörung beruhen.

Wie hinfällig wird dadurch die Zustimmung der Volksvertreter zum WaffG-Änderungsgesetz, da sie aus tagespolitischen Erwägungen eines Stadtstaates (Berlin) nachweislich irregeleitet wurden. Oder versteift man sich auf den Grundsatz - Wir machen keine Fehler!

Deshalb ist jede weitere Aktion nicht unnütz, sondern sogar wichtig - hier geht es nämlich um Grundsatzfragen unseres politischen Gemeinwesens, nicht nur um die Klingenlänge eines Messers.

Nach den bislang mir vorliegenden Informationen gehe ich davon aus, dass der Vorgang sehr wohl aufgearbeitet und für Herrn KD Tölle - zumindest in seiner Eigenschaft als Sachverständiger - nicht folgenlos bleiben wird.

Ungeachtet dessen würde es mich allerdings verwundern, wenn das neue WaffG nicht in seiner derzeitigen Form in Kraft tritt. Grund hierfür ist insbesondere die von entsprechenden "Fachpolitikern" offenbar mehrheitlich vertretene Sprachregelung, dass das umstrittene Video letztlich nicht von wesentlicher Entscheidungsrelevanz gewesen sei - hierüber mag man denken wie man will.

Um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen: Sachbezogene und fundierte Aktionen halte auch ich für unverzichtbar - und dies nicht nur im laufenden Gesetzgebungsverfahren.

Geschrieben
...

Wie hinfällig wird dadurch die Zustimmung der Volksvertreter zum WaffG-Änderungsgesetz, da sie aus tagespolitischen Erwägungen eines Stadtstaates (Berlin) nachweislich irregeleitet wurden. Oder versteift man sich auf den Grundsatz - Wir machen keine Fehler!

Deshalb ist jede weitere Aktion nicht unnütz, sondern sogar wichtig - hier geht es nämlich um Grundsatzfragen unseres politischen Gemeinwesens, nicht nur um die Klingenlänge eines Messers.

Hat dieses auch schon einmal jemand mit bekannter ;) Reputation unserem Bundespräsidenten mitgeteilt?

Immerhin hat dieser ja die Möglichkeit einer Prüfung oder bring gar eine Anmerkung an, wie damals Carstens bei dem Gesetzt zur Haftung von Bundesbeamten oder was das war und dann schnell wieder verschwand? :AZZANGEL:

Gast Nightingale
Geschrieben
Deshalb ist jede weitere Aktion nicht unnütz, sondern sogar wichtig - hier geht es nämlich um Grundsatzfragen unseres politischen Gemeinwesens, nicht nur um die Klingenlänge eines Messers.

FULL ACK, Schiller. Das Messerverbot ist nämlich durch die Polizei gar nicht durchsetzbar, selbst wenn polizeibekannte Intensivstraftäter mit prallen Hosentaschen am Alexanderplatz herum lungern. Verdachtsunabhängige Durchsuchungen von Personen sind in unserem Rechtsstaat bislang noch verboten.

Um das Messerverbot durchzusetzen müsste ein weiteres Grundrecht der Bürger beschnitten werden. Es ist ab jetzt nur noch eine Frage der Zeit, bis ein Politiker - in Ausnahmefällen selbstverstänlich und nur zum Wohle der allgemeinen Sicherheit - das fordert.

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