Zum Inhalt springen
IGNORED

vererbte waffen


heiev

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Das war aber nicht mehr als eine Anhörung.

Wo steht, dass seine Worte Gesetz werden?

hallo, das gesetz wurde in dritter lesung im bundestag beschlossen und tritt am 01.04.2008 in kraft; wenn nicht noch ein wunder geschieht. :icon13:

Geschrieben
hallo, das gesetz wurde in dritter lesung im bundestag beschlossen und tritt am 01.04.2008 in kraft; wenn nicht noch ein wunder geschieht. :icon13:
Das Wunder wird nicht geschehen, aber lass' mich die wahren Worte von IMI umformulieren - Wo steht, dass seine Worte Gesetz wurden?
Geschrieben
Das Wunder wird nicht geschehen, aber lass' mich die wahren Worte von IMI umformulieren - Wo steht, dass seine Worte Gesetz wurden?

mir ist nichts davon bekannt, dass an dem gesetzesentwurf noch etwas geändert worden wäre. die anhörung war ja ohnehin für die katz. es wurde nicht eine anregung der befragten experten, die für ein liberaleres waffengesetz eintraten, übernommen.

Geschrieben

Ihr meint: Wo steht das, was der BKA-Mensch sagte, im Neuen Gesetz.

Wo es schon immer stand: Transportausnahme zum Führen. Transportieren darf man nämlich nur zum "Bedürfnisumfassten Zweck" :bad:

Und der Phantasie der Behörden entspringt die Auffassung, das Bedürfnis des Erben umfasse eben nicht das Schießen. Höchstens den Transport zum Büchsenmacher. Oder zu einem Käufer. Oder zur Vernichtung der zu ächtenden Waffe...:bad: :bad:

War Unsinn und wird es bleiben. :pissed: Und ?

Die Sektsteuer gibt es auch noch, und die wurde zur Finanzierung der kaiserlichen Seeflotte eingeführt.

Geschrieben
Ja, und? Was stört Dich nun daran?

So ist das nunmal.

Auch ein Erbe darf seine Erbwaffe einpacken, auf den Schießstand fahren, DORT Munition kaufen und schießen! Und das ganze ohne irgendeine langwierige Bedürfnisprüfung, oder Sachkunde.

IMI

Mich stört das doch nicht. Es ging hier um die Rechtmässigkeit des Umganges mit geerbten Waffen und ich habe einiges dazu gesagt, was mir so bekannt ist. Vielleicht sind auch andere Regelungen im Umlauf, die mir nicht so bekannt sind. Irgendwann steht das bestimmt auch klipp und klar im Gesetzbuch, für jeden verständlich... bei der nächsten neuen Verschärfung - im Frühling 2009/10/oder 11... :D :D

Geschrieben
...Irgendwann steht das bestimmt auch klipp und klar im Gesetzbuch, für jeden verständlich... bei der nächsten neuen Verschärfung - im Frühling 2009/10/oder 11... :D :D

Und genau das ist die Crux!

Alles hier Gesagte über das "Neue Gesetz" sind Vermutungen - also nichts als Panikmache!

Erst wenns als Gesetz niedergeschrieben ist, werden die Vermutungen auch für uns relevant.

Geschrieben
mir ist nichts davon bekannt, dass an dem gesetzesentwurf noch etwas geändert worden wäre...

Doch, einiges. "über Nacht" hat es mehrmals geheißen.

Ich warte auch auf eine endgültige Fassung des neuen Gesetzes.

Geschrieben
Und genau das ist die Crux!

Alles hier Gesagte über das "Neue Gesetz" sind Vermutungen - also nichts als Panikmache!

Erst wenns als Gesetz niedergeschrieben ist, werden die Vermutungen auch für uns relevant.

aber auch wenn noch nix definitives raus ist, kann man's ja schon mal kolportieren, als waer's halt so...

Geschrieben

Als Jäger und Sportschütze habe ich ein anerkanntes Bedürfnis mit Waffen zu schießen.

Dabei spielt es keine Rolle, wie ich die Waffe erworben habe, solange ich sie legal besitze d.h. sie in einer meiner WBKs eingetragen ist.

Da steht ja auch nicht drin, nur zur Jagd, nur zum Sportschießen oder nur zum Anfassen.

So jedenfalls hat es mein SB mir damals erklärt. Er hat auch deutlich gemacht, dass das anerkannte Bedürfnis sich nur auf den Erwerb bezieht und ausdrücklich betont, dass meine Erbwaffen nicht auf mein KW Erwerbskontingent als Jäger oder Sportschütze angerechnet werden. Bei Langwaffen ist es eh egal, da kann ich so viele erwerben (kaufen, geschenkt bekommen oder auch erben) wie ich will.

---

Tom

Geschrieben
Und der Phantasie der Behörden entspringt die Auffassung, das Bedürfnis des Erben umfasse eben nicht das Schießen. Höchstens den Transport zum Büchsenmacher. Oder zu einem Käufer. Oder zur Vernichtung der zu ächtenden Waffe... :bad::bad:

Bedürfnis des Erben ? Wer verzapft denn so einen Quark ? Dann müssten die ja alle einen Waffenschein beantragen, wenn sie mit ihren Erbwaffen zum Schützenstand fahren wollen. Hallo ? :gaga:

Geschrieben
Als Jäger und Sportschütze habe ich ein anerkanntes Bedürfnis mit Waffen zu schießen.

Dabei spielt es keine Rolle, wie ich die Waffe erworben habe, solange ich sie legal besitze d.h. sie in einer meiner WBKs eingetragen ist.

Da steht ja auch nicht drin, nur zur Jagd, nur zum Sportschießen oder nur zum Anfassen.

So jedenfalls hat es mein SB mir damals erklärt. Er hat auch deutlich gemacht, dass das anerkannte Bedürfnis sich nur auf den Erwerb bezieht und ausdrücklich betont, dass meine Erbwaffen nicht auf mein KW Erwerbskontingent als Jäger oder Sportschütze angerechnet werden. Bei Langwaffen ist es eh egal, da kann ich so viele erwerben (kaufen, geschenkt bekommen oder auch erben) wie ich will.

---

Tom

|

Hallo Tom, ich will Dir doch die Freude nicht nehmen, aber etwas Befangenheit kann in der Sache nicht schaden... Schau mal bei Google unter > mit geerbten Waffen schiessen < Merkblatt, jetzt 4. Link, ist von 2006 und voll gültig, hatte schon einmal drauf hingewiesen, was aber offenbar kaum jemanden interessiert hat. Das gilt nicht nur für Ingolstadt, können die gar nicht für sich allein in Verkehr bringen. Da steht doch klipp und klar in Absatz 3, 2. Zeile: Ausnahmen bestehen bei Jägern und Sportschützen, wenn sie für die geerbte Waffe (nicht Waffen) ein Bedürfnis nachweisen können.

Geschrieben

Aha Mayor, alles was in dem Merkblatt so steht, ist also nach Deiner Auffassung bundesweit in dieser Form Gesetz und so zu handhaben. Interessant. :rolleyes:

Ist im großen und ganzen ja ganz ordentlich geraten, enthält aber auch einige Ungereimtheiten:

1. Zu den Voraussetzungen einer Erben-WBK gehört nach § 20 WaffG die Zuverlässigkeit und persönliche Eignung des Antragstellers und der Verstorbene muss die Waffen legal besessen haben. Da steht aber noch so einiges mehr dabei...

Vollendung des 18. Lebensjahres ist nicht zwingend erforderlich. Durch Auflagen kann da einiges zur Inbesitznahme geregelt werden. Ich kann auch nirgends im WaffG lesen, dass ein Erbe eine Sterbeurkunde vorlegen und die Erbschaft nachweisen muss. Die machen dort anscheinend keine Erbenermittlungen und warten stets bis Anträge eingehen (in der Praxis dürfte das in einem von 100 Fällen so klappen). B)

2. Mehrere Erbberechtigte müssen also alle die Voraussetzungen nach Nr. 1 erfüllen. Bei 10 Erben wären das dann 10 Sterbeurkunden, 10 Testamente... Die oft geforderte Verzichtserklärung gibt zwar Sicherheit im Verfahren, ist aber ebenfalls keine Verpflichtung. Na ja, MUSS hört sich halt immer gleich besser an.

3. Woher die Weisheit mit dem Schießverbot stammt, diskutieren wir ja gerade.

4. Die Unbrauchbarmachung wird unvollständig erläutert. Prüfung und Zulassung durch Beschussamt fehlt, ist aber wichtig, weil gerade dieser Part der aufwändigste ist. Wie die Stadt selbst die Waffen unentgeltlich vernichtet, würde mich auch mal interessieren.

5. Ganz unverschämt wirds bei Nummer 8: Gebühren für den Verkauf einer Waffe an einen Berechtigten pro Waffe 12,78 Euro. :o Meines Wissens fallen die nur bei einer Überlassung an und die kann der Verstorbene ja in den meisten Fällen nicht mehr bewerkstelligen. ^_^

Geschrieben
...wenn sie für die geerbte Waffe (nicht Waffen)

Das ist Haarspalterei!

Wo steht denn im Gesetz, dass ich nur für eine geerbte Waffe ein Bedürfnis haben kann?

Ich sehe das jetzt mal so, dass dieser Ausdruck die Waffe, sich auf diejenige bezieht, mit der ich gerade schiesse.

---

Tom

Geschrieben
Das ist Haarspalterei!

Wo steht denn im Gesetz, dass ich nur für eine geerbte Waffe ein Bedürfnis haben kann?

Ich sehe das jetzt mal so, dass dieser Ausdruck die Waffe, sich auf diejenige bezieht, mit der ich gerade schiesse.

---

Tom

Nee nee, Tom, so geht das nicht, das ist nur möglich wenn Du eine Sammlung erbst, diese nach Abschluss aller weitreichenden Formalitäten, sprich vielfacher Durchleuchtung auf allen Lebensebenen, das Erbe antreten und die Sammlung fortführen kannst. Als Erbe von 7 Waffen, die damals angeschafft wurden als das noch möglich gewesen ist, brauchst Du für JEDE EINZELNE ein Bedürfnis, wenn Du damit schiessen willst.

Geschrieben

@Mayor

Ich mach jetzt auch mal den Jennerwein:

Aus welcher Gesetz- oder Verordnungsstelle leitest Du diesen hochinteressanten und falschen Ausspruch ab ? Das ist ja umso komischer, als Du so sehr davon überzeugt bist...

Geschrieben
@Mayor

Ich mach jetzt auch mal den Jennerwein:

Aus welcher Gesetz- oder Verordnungsstelle leitest Du diesen hochinteressanten und falschen Ausspruch ab ? Das ist ja umso komischer, als Du so sehr davon überzeugt bist...

Welchen Ausspruch meinst Du?

Geschrieben

Mayor, wie erklärst Du Dir denn eigentlich die klaren Aussagen in Ziff. 12.1.1.1 und 12.3.3.2 des vom Bundesrat abgesegneten Entwurfs zur WaffVwV ? :rolleyes:

Passt irgendwie nicht so ganz mit dem zusammen, was Du da so propagierst... :D

Geschrieben
Mayor, wie erklärst Du Dir denn eigentlich die klaren Aussagen in Ziff. 12.1.1.1 und 12.3.3.2 des vom Bundesrat abgesegneten Entwurfs zur WaffVwV ? :rolleyes:

Passt irgendwie nicht so ganz mit dem zusammen, was Du da so propagierst... :D

Hallo Sachbearbeiter, ich kann nichts lesen was meiner Behauptung widerspricht... Der "vom Bedürfnis umfasste Zweck" kommt in dem Fall schon deshalb nicht in Frage, weil eine Erbwaffe ohne Bedürfnisnachweis keinen solchen Zweck erfüllen kann, da sie gar nicht zur Anwendung im Bereich der Jagd oder des Sportschiessens kommen darf, bevor dafür ein Bedürfnis in diesem Sinne nachgewiesen wurde. Oder was meinst Du sonst im Entwurf WaffVwV § 12 1.1.1. ?

Geschrieben

nur eine idee:

[verschwoerungsmodus AN]

ist bei der vehemenz und der absenz rechtlicher quellen dazu, mit der das angebliche 'erbwaffen-nicht-benutzen-duerfen' propagiert wird, vielleicht der wunsch der vater des gedankens ?

[verschwoerungsmodus /AUS]

Geschrieben
Wo steht denn nun was vom Nutzungsverbot der geerbten Waffen?

ich sehe das grundsätzlich genauso wie du. ich habe zu diesem thema schon früher (unter anderem mit dem fwr) gesprochen. rechtsauffassung des gesetzgebers ist es (wohl hergeleitet durch das bedürfnisprinzip), dass die erbwaffe NICHT sportlich oder jagdlich genutzt werden darf. diese einschätzung gab es im innenministerium unter spd-führung und hat sich auch unter der cdu nicht geändert. ich halte das für unsinn, meine untere waffenbehörde übrigens auch.

die bundesregierung (nicht nur der bka-vertreter) halten aber stur an dieser ansicht fest. für mich ist das nicht haltbar, nicht zuletzt aus der betrachtung des verleihens an sich selbst: beispiel der jäger, der drei kw besitzt und 2 weitere erbt, darf diese an einen anderen jäger verleihen, der bei gleicher bedürfnislage ebenfalls 3 kw besitzt. er selbst soll sie aber nicht nutzen dürfen? das fwr hat mir vor 3 tagen, als ich den theoretischen fall mit denen nochmal besporchen habe, erneut bestätigt, dass der gesetzgeber auf dieser rechtsauffassung besteht. ich kann die argumentation ja noch ein stück weit nachvollziehen, wenn ein sportschütze ohne eigenes bedürfnis einen halbautomaten oder drilling erbt, aber in unserem fallbeispiel jäger ist es mir nicht nachvollziehbar. womöglich alles ein mißverständnis? würde sich dass votum des gesetzgebers ändern auf ein: "für ihr jägerbeispiel hat der erbe doch ein bedürfnis!".

was hilft ist wohl nur die (feststellungs-?)klage eines betroffenen (im idealfall in einer solchen "jäger-konstruktion").

Geschrieben

Major, könnte es nicht so sein, dass man zum Erweb einen Bedürfnisnachweis benötigt und zum Erben halt nicht! Das Erbe fällt einem zu. Von einem Bedürfnisnachweis des Schiessen dürfens habe ich noch nichts gehört. War bisher immer der Meinung, dass auf behördlich genehmigten Schießständen

auch ohne Bedürfnisnachweis geschossen werden darf. (Sammlerwaffen stehen auf einer anderen Waffenbesitzkarte und dürfen nur eingeschränkt genutzt werden, sind halt Sammerwaffen).

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.