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Bedürfnis


HSE

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Heute teilte mir der hess. Schützenbund mit, daß ein Bedürfnis für die von mir beantragte Sportpistole im Kaliber .22 deshalb nicht gegeben sei, weil ich (Sportschütze und Jäger) bereits im Besitz eines Revolvers im gleichen Kaliber sei. Dieser Revolver wurde für Zwecke der Jagd (Fangschuß Fallenjagd) genehmigt und wird dementsprechend genutzt.

M.E. ist die Begründung des Schützenbundes nicht haltbar.

1.

Revolver sind keine Pistolen und sportlich eher nicht konkurenzfähig. (Motto des Verbandes ist wohl: Schlecht schießt du selber, da brauchst du auch keine gut schießende Waffe).

2.

Hätte ich zuerst die Sportpistole erworben, wäre das Bedürfnis sicher bestätigt worden. Die Genehmigung für den Revolver wäre mir sodann von der Waffenbehörde sicher nicht mit der Begründung versagt worden, daß ich ja die Sportpistole zur Fallenjagd mitnehmen könne. (Jedenfalls hatte ich mit "meinem" Sachbearbeiter bislang keine negativen Erfahrungen gemacht: er ist vernünftig und sachbezogen.)

Beileidskundgebungen und Bestätigungen, daß dies alles eine Schweinerei und der DSB sowieso der letzte Haufen sei u.ä. sind nicht erforderlich. Das weiß ich selber.

Dankbar willkommen sind jedoch Erfahrungen (Einsprüche, Klagen?) in ähnlich gelagerten Fällen.

Gruß

HSE

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1.

Revolver sind keine Pistolen und sportlich eher nicht konkurenzfähig.

Ein Revolver ist wirklich keine Pistole, daß er nicht konkurrenzfähig ist wird hier jedoch gelegentlich schon bestritten.

..eine Schweinerei und der DSB sowieso der letzte Haufen sei u.ä. sind nicht erforderlich. Das weiß ich selber.

was machtst Du auch noch in dem Verein, gerade in Hessen gibt es doch Unmengen von Alternativen, war zumindest hier vor einigen Wochen zu lesen.

Dankbar willkommen sind jedoch Erfahrungen (Einsprüche, Klagen?) in ähnlich gelagerten Fällen.

Welchen Revolver besitzt Du? Welche Pistole sollte es werden?

Karl

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M.E. ist aber bereits bauartbedingt die Pistole präziser und der unterschiedliche Bewegungsablauf bringt den Schützen von Halbautomaten doch ohne Zweifel in Vorteil.

Altenativern in Hessen? Ich habs halt gern direkt vor der Haustür. X km fahren geht bei ca 3 Trainingtagen

pro Woche doch ins Geld.

Meine Waffe: Smith & Wesson, 4,5"-Lauf

Meine Wunschpistole: eine gut erhaltene Hämmerli 208 o.ä.

HSE

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Einfach eine klare Trennung der WBKs einhalten.

Eine für Sport eine für Jagd.

Wenn dann die Sportler die Füllstandsanzeige ablesen wollen, können sie klar ersehen wieviele Sportwaffen Du hast.

Ansonsten wäre meine Reaktion in so einer Situation eine Aufforderung die Antwort zu überdenken gefolgt von einem Verbandswechsel im Ablehnungsfall.

Glücklicherweise war eine ähnliche Situation für mich kein Problem.

Jagdlich 357 Mag kurz für Nachsuche und 6" für DSB

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Ich konnte beim Hess. Schützenverband problemlos mein Bedürfnis für einen 22er Revolver geltend machen,

obwohl auch eine 22er Sportpistole eingetragen ist.

Begründung im Antrag:

- preisgünstige Trainingsmöglichkeit, da ich die Großkaliberdisziplinen mit Revolver schiesse.

- die Absicht, zukünftig auch KK-Disziplinen mit dem Revolver schiessen zu wollen, da ich damit besser zurecht komme.

ging Problemlos durch, wie gesagt in Hessen :icon14:

Vielleicht hilfts ja weiter.

Gruß

emminet

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Meine Waffe: Smith & Wesson, 4,5"-Lauf

Meine Wunschpistole: eine gut erhaltene Hämmerli 208 o.ä.

sportlich eher nicht konkurenzfähig. (Motto des Verbandes ist wohl: Schlecht schießt du selber, da brauchst du auch keine gut schießende Waffe).

bei der beantragten Technik von vor 30 Jahren nicht falsch

Karl

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Ruf bei der Landesgeschäftsstelle an und erkläre denen wies ist:

Der Revolver wurde für die Jagd als Fangschusswaffe angeschafft (und auch entsprechend beim OA beantragt!). Der Revolver ist aufgrund seiner Bauart (Visierung, Griff, Lauflänge, Abzug,....) zum sportliche Schießen nicht geeignet.

Das ganze am besten noch hübsch auf nem Stück Papier in Worte fassen und unterschrieben beim 2. Versuch mit hinschicken.

Gruß

Hilli

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Frag mal deinen lieben landesverband ob sie jemals was von dem bedürfnis umfassenden Zweck gehört haben. D.h. das Bedürfnis eine Waffe zu besitzen ist an einen Zweck gebunden und das ist für deinen Revolver die Jagd. Basta.

Du kannst in gewissem Maße sofern es die waffentechnische Eignung hergibt mit einer Sportwaffe jagen und mit einer Jagdwaffe sportlich schießen. Aber der Schützenverband hat dies nicht zu beurteilen. jagdwaffen bleiben Jagdwaffen und Sportwaffen bleiben Sportwaffen.

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Meine Waffe: Smith & Wesson, 4,5"-Lauf

Meine Wunschpistole: eine gut erhaltene Hämmerli 208 o.ä.

Versteh' ich das richtig, daß Du in Deiner grünen WBK nur eine KW (Revolver S&W .22 l.r.) eingetragen hast ? Würde mir hier als Jäger vom Sportschützenverband nicht in den Rücken fallen lassen. :angry2:

Hab selbst bei meinem SB im Landratsamt schon mitbekommen, wie er einem Sportschützen eine 2. KW gleichen Kalibers als Trainingswaffe in seine gelbe WBK eingetragen hat.

Würde mir in Deinem Fall für die gewünschte (Hämmerli, GSP, OSP...) einfach einen Vortrag in die Grüne WBK schreiben lassen und das Ding erwerben. (Bedürfnis für 2KW als "Jägerkontingent" kann Dir niemand nehmen!) Hatte bei mir auch schon mal eine für den jagdlichen Einsatz eher unübliche Walther P22 Target (= reine sportliche Trainingswaffe) eingetragen. Mein SB hatte noch nie ein Problem damit, denn für denn für die Fallenjagd taugt sie allemal. (Das kannst Du als Jäger schon selbst beurteilen !)

Was spricht dagegen, daß du als Jäger mit Deiner KW auf dem Schießstand trainierst ?

Gruß & WH

.338 Lapua

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