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IGNORED

EWB und WBK ?


dfbfreak

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo zusammen, habe mich vor einiger Zeit hier angemeldet.

Bei Egun habe ich mehrer Lg's im Auge, jetzt sind manche stärker als 7,5 Joul somit EWB Pflichtig.

Wo bekommt man diese EWB ( Ordnungsamt ?) Was kostet sie ?

So dann gibt es LG's die vor 1070 gefertig wurden aomit kein F im fünfeck haben, sind diese dann stärker als 7,5 Joul ?

und meine letzte Frage sobald ich in ein Lg' eine Exportfeder einbauen lasse wird sie EBW Pflichitg ? Darf man dann noch mit Ihr schießen ?

Danke schön mal im Vorraus

Geschrieben

Zur letzten Frage. Ja. Aber nur auf einen zugelassenem Schießstand.

Die anderen Fragen beantwortet die Suchfunktion.

Wenn du jetzt noch nicht in einem Schützenverein bist dauert das mindestens ein

Jahr + bis zu sechs Wochen auf der Behörde bis du eine WBK hast

Gruß JENS

Geschrieben
... LG's die vor 1070 gefertig wurden aomit kein F im fünfeck haben...

Also das ist erstaunlich. Ganze 4 Jahre nachdem die Normannen England erobert haben. Da würd ich auf EWB pfeifen und sofort bieten.... :rolleyes:

Geschrieben
und meine letzte Frage sobald ich in ein Lg' eine Exportfeder einbauen lasse wird sie EBW Pflichitg ? Darf man dann noch mit Ihr schießen ?

Stärkere Feder ohne WBK ist unerlaubter Waffenbesitz.

Luftgewehre mit stärkerer Feder dürfen nur auf dafür ausgelegten Schießständen geschossen werden (z.B. beim Fieldtarget) oder im Rahmen der Jagdausübung.

Geschrieben

Er, erstmal willkommen im Forum.

Die Probleme mit Luftdruckwaffen im Zusammenahng mit den Exportfedern und den Kennzeichnungen sind im Forum "Frei ab 18" öfters diskutiert worden. Ganz schnell im Schweinsgallop:

Solange Schusswaffen mit kalten Gasen den Geschossen eine Bewegungsenergie von weniger als 7,5 Joule verpassen, sind sie von jedem Geeigneten Menschen erwerbbar. Geeignet heißt hier: mehr als 18 Jahre alt.

Kommt mehr "Umpf" aus der Waffe raus, dann gelten für diese Waffen dieselben Regeln wie für scharfe Waffen, von der .22er Pistole bis zum Safarigewehr in .458 Lott. Man braucht dann eine Erwerbsberechtigung (EWB) vom Amt. Die Waffenbehörde ist Ordnungs/Landratsamt oder Polizei, je nachdem. Die Berechtigung zum Erwerb (Das ist mitnehmen und machen was man will darf) wird als Waffenbesitzkarte erteilt. Die WBK berechtigt nämlich neben dem Erwerb auch zum Besitz. Rumschleppen (Führen) von Schusswaffen (also auch Luft-Waffen von <7,5J mit F-im-Fünfeck) ist VERRRBOTTENN ! Das darf man nur mit einem Waffenschein. Den kriegt keiner, außer man ist Politiker.

Also:

- Die Erwerbserlaubnis (WBK) erhält man vom Amt. Welches es ist, kommt drauf an, wo Du wohnst. Wieviel es kostet kommt drauf an, welche WBK Du willst (für Jäger, für Sportschützen oder Sammler), die Amtskosten halten sich im Rahmen von 50-100 €, das drumherum ist das Teure daran: Schießen, Kurse, Beiträge.

- Kein Kennzeichen heißt WBK-pflichtig. Kann aber sein, daß weniger Energie als 7,5 J rauskommen. Die können nachgestempelt werden.

- Exportfedern verändern die Waffe so, daß sie plötzlich einer Erlaubnis für Besitz und Erwerb bedarf. Hast Du die Erlaubnis nicht, machst Du Dich strafbar. Mit diesen Waffen darf nur auf dafür vorgesehenen Schießständen geschossen werden, oder für Jagdzwecke.

Geschrieben

Ergänzend dazu.

EWB ist die Abkürzung für Erwerbserlaubnis. Das kann eine (passende) Waffenbesitzkarte (WBK) sein, Jagdschein oder Waffenhandelslizenz. Die EWB kann man nicht kaufen (so hoffe ich zumindest). Man kann diese bei den Waffenbehörden beantragen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Eine der Voraussetzung ist eine Prüfung - im einfachsten Fall die Waffensachkundeprüfung. Um als Sportschütze anerkannt zu werden sind weitere Voraussetzungen nötig.

Ähnliches als Jäger. Er bekommt nach umfangreicher Ausbildung (meine hat 8 Monate gedauert) und nach bestandener Prüfung ein Zeugnis und kann einen Jagdschein beantragen. Mit diesem kann er Waffen erwerben. Diese werden dann in eine WBK eingetragen.

Das im Wesentlichen.

Geschrieben
Er, erstmal willkommen im Forum.

Die Probleme mit Luftdruckwaffen im Zusammenahng mit den Exportfedern und den Kennzeichnungen sind im Forum "Frei ab 18" öfters diskutiert worden. Ganz schnell im Schweinsgallop:

Solange Schusswaffen mit kalten Gasen den Geschossen eine Bewegungsenergie von weniger als 7,5 Joule verpassen, sind sie von jedem Geeigneten Menschen erwerbbar. Geeignet heißt hier: mehr als 18 Jahre alt.

Kommt mehr "Umpf" aus der Waffe raus, dann gelten für diese Waffen dieselben Regeln wie für scharfe Waffen, von der .22er Pistole bis zum Safarigewehr in .458 Lott. Man braucht dann eine Erwerbsberechtigung (EWB) vom Amt. Die Waffenbehörde ist Ordnungs/Landratsamt oder Polizei, je nachdem. Die Berechtigung zum Erwerb (Das ist mitnehmen und machen was man will darf) wird als Waffenbesitzkarte erteilt. Die WBK berechtigt nämlich neben dem Erwerb auch zum Besitz. Rumschleppen (Führen) von Schusswaffen (also auch Luft-Waffen von <7,5J mit F-im-Fünfeck) ist VERRRBOTTENN ! Das darf man nur mit einem Waffenschein. Den kriegt keiner, außer man ist Politiker.

Also:

- Die Erwerbserlaubnis (WBK) erhält man vom Amt. Welches es ist, kommt drauf an, wo Du wohnst. Wieviel es kostet kommt drauf an, welche WBK Du willst (für Jäger, für Sportschützen oder Sammler), die Amtskosten halten sich im Rahmen von 50-100 €, das drumherum ist das Teure daran: Schießen, Kurse, Beiträge.

- Kein Kennzeichen heißt WBK-pflichtig. Kann aber sein, daß weniger Energie als 7,5 J rauskommen. Die können nachgestempelt werden.

- Exportfedern verändern die Waffe so, daß sie plötzlich einer Erlaubnis für Besitz und Erwerb bedarf. Hast Du die Erlaubnis nicht, machst Du Dich strafbar. Mit diesen Waffen darf nur auf dafür vorgesehenen Schießständen geschossen werden, oder für Jagdzwecke.

humbug nicht jeder politiker bekommt einen waffen schein, es sei er lebt in bayern

es giebt keine luftgewehrstände über 7,5 jo,

Geschrieben

Die vor 1970 (die Normannen waren hier glaub nicht gemeint :rolleyes: ) in den Handel gebrachten Druckluftgewehre sind wie die mit dem "F"-Zeichen im Pentagon nicht WKB-pflichtig (weil sie den Geschossen eben gerade nicht mehr als 7,5 Joule Bewegungsenergie verleihen).

Geschrieben
Die vor 1970 (die Normannen waren hier glaub nicht gemeint :rolleyes: ) in den Handel gebrachten Druckluftgewehre sind wie die mit dem "F"-Zeichen im Pentagon nicht WKB-pflichtig (weil sie den Geschossen eben gerade nicht mehr als 7,5 Joule Bewegungsenergie verleihen).

Ich glaube, da irrt die SBine. Da diese Teile im Handel frei erhältlich waren - ebenso wie KK-Gewehre - wurde ein Schnitt gemacht und die Erlaubnisfreiheit weitergeführt. Die Erfassung aller dieser alten, z.T. starken, Luftgewehre erschien wohl zu mühselig und wenig erfolgversprechend.

Auch die in den FNL hergestellten Teile (vor 1990) fallen hier drunter. Auch diese haben z.T. deutlich mehr als 7,5 Joule.

@ mcwalch Auf einem normalen LG-Stand werden diese LG's sicher nicht geschossen. Ein normaler LW-Stand bzw. KK-Stand bis 50m reicht hier aus. Davon gibt es genug.

Gruß, Willi.

Geschrieben

Auf welche Disziplin kann man bei WBK pflichtigen LG eigendlich verweisen, zwecks Bedürfnis als Sportschütze? Darf man mit sowas auf die Jagd gehen?

Ausser Fieldtarget fällt mir nix ein, und DSB Disziplin schon dreimal nicht?

Leise sind die Dinger bestimmt auch nicht sonderlich. Also mM nach: Wenn WBK dann min. KK ansonsten ist der Aufwand nicht zu rechtfertigen?!

Geschrieben
Ich glaube, da irrt die SBine.

Nö, schau Dir einfach mal die Anlage 2, Abschnitt 2 zum WaffG an (habe dort die Stelle fett markiert):

http://' target="_blank">Unterabschnitt 2 - Erlaubnisfreie Arten des Umgangs

1.

Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz

1.1

Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase Verwendung finden, wenn den Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule erteilt wird und die das Kennzeichen nach Anlage 1 Abbildung 1 zur Ersten Verordnung zum Waffengesetz vom 24. Mai 1976 (BGBl. I S. 1285) in der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes geltenden Fassung oder ein durch Rechtsverordnung nach § 25 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c bestimmtes Zeichen tragen;

1.2

Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase Verwendung finden, die vor dem 1. Januar 1970 oder in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet vor dem 2. April 1991 hergestellt und entsprechend den zu diesem Zeitpunkt geltenden Bestimmungen in den Handel gebracht worden sind;

Grüssle

SBine

Geschrieben
1.2

Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase Verwendung finden, die vor dem 1. Januar 1970 oder in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet vor dem 2. April 1991 hergestellt und entsprechend den zu diesem Zeitpunkt geltenden Bestimmungen in den Handel gebracht worden sind;

Grüssle

SBine

Woher kommt denn die Erkenntnis, daß die LG's alle unter 7,5 Joule waren? (Siehe vorheriges Posting) Ansonsten sind wir natürlich d'acor.

Grüße - und nicht persönlich nehmen. Willi

Geschrieben
Woher kommt denn die Erkenntnis, daß die LG's alle unter 7,5 Joule waren? (Siehe vorheriges Posting) Ansonsten sind wir natürlich d'acor.

Grüße - und nicht persönlich nehmen. Willi

Eben, sehe ich ich auch nicht.

Das mit Luftgewehren vor 1970 ohne "F" liegt m.W. daran, dass es das "F" Zeichen erst dann eingeführt wurde.

Für mich gibt es 4 Gruppen von Luftgwehren, unabhängig ihrer Antriebsart:

Mit "F"

DDR Waffen vor 1990 ohne "F"

Vor 1970 ohne "F"

Nach 1970 ohne "F"

Nur die letztere Gruppe ist WBK-pflichtig.

Geschrieben
Woher kommt denn die Erkenntnis, daß die LG's alle unter 7,5 Joule waren? (Siehe vorheriges Posting) Ansonsten sind wir natürlich d'acor.

Grüße - und nicht persönlich nehmen. Willi

Irgendwie war das halt ein logischer Schluss von mir und man hört das auch immer wieder so, denn der Gesetzgeber hätte wohl nicht alle vor 1970 in den Handel gebrachten Druckluftwaffen von der WBK-Pficht ausgenommen, wenn es dabei auch stärkere Teile gegeben hätte.

Nach Deinem Posting gehe ich davon aus, dass es auch vor 1970 schon stärkere Druckluftwaffen gab und man lediglich die Mühe der Nacherfassung scheute. Na ja, nach nunmehr fast 40 Jahren sind die meisten Teile davon wohl eh schon auseinandergefallen. :D

Geschrieben
Irgendwie war das halt ein logischer Schluss von mir und man hört das auch immer wieder so, denn der Gesetzgeber hätte wohl nicht alle vor 1970 in den Handel gebrachten Druckluftwaffen von der WBK-Pficht ausgenommen, wenn es dabei auch stärkere Teile gegeben hätte.

Nach Deinem Posting gehe ich davon aus, dass es auch vor 1970 schon stärkere Druckluftwaffen gab und man lediglich die Mühe der Nacherfassung scheute. Na ja, nach nunmehr fast 40 Jahren sind die meisten Teile davon wohl eh schon auseinandergefallen. :D

So sehe ich das auch - Rust never sleeps. Da die Pflege von Lg's eher vernchlässigt wird, ist die Zeit dieser Teile wahrscheinlich schon vorbeil.

Gruß, Willi :s75:

Geschrieben
Nach Deinem Posting gehe ich davon aus, dass es auch vor 1970 schon stärkere Druckluftwaffen gab

Zum Teil sogar ganz erheblich höhere.

So genannte Windbüchsen waren schon im 17. Jahrhundert als Jagd und sogar Kriegswaffen recht beliebt.

Die wohl bekannteste von Damals dürften die in den Napolionischen Kriegen eingesetzten und daher zu erst in (für damalige Verhältnisse) absoluter Massenproduktion hergestellten Mehrlader-Windbüchsen von Girandoni im Kaliber 13mm sein.

Von der Grundtechnik her funktionierte die Waffe genau wie heutige Pressluft-Repetierer. Ein Schlagstück das auf ein Ventil schlägt, ein Verschlussstück das man von Hand repetiert um dabei das Schlagstück zu spannen und gleichzeitig aus einem Magazin nachzuladen.

Mit "nur" 1500 Pumpenhüben vor Schlachtbeginn konnte man so etwa 20 Schuss schnell hintereinander machen und das immerhin mit bis zu 200J. Und wenn 20 Schuss nicht reichen, sogar auswechselbare Pressluftkartuschen kannte man damals schon.

Und das zieht sich bis heute quer durch die Geschichte. LGs die von der Energie her einem KK ebenbürtig sind oder dieses sogar übertreffen, gab es in den letzten 300 Jahren haufenweise.

Geschrieben
Mit "nur" 1500 Pumpenhüben vor Schlachtbeginn konnte man so etwa 20 Schuss schnell hintereinander machen und das immerhin mit bis zu 200J.

:00000733:

Aha. Dort wurden bestimmt schon die ersten Azubis (Aufzugsbedienungsinstandsetzer) gebraucht. Die heutige Bezeichnung lautet Sportschütze. :lol:

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