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IGNORED

Österr. Waffenrecht und versuchte EU-Übergriffe


Teddy

Empfohlene Beiträge

Ein Parallelthread wurde gerade von einem deutschen Moderator geschlossen.

Es handelt sich hier aber um "Austria" und im Gegensatz zur deutschen Gesetzgebung und vor allem zu deutschem Rechtsverständnis ist bei uns der Waffenbesitz keineswegs ein "Privileg".

Wollen wir hoffen dass es bei uns nicht zu deutschen Zuständen kommt. Die Sorge ist jedenfalls berechtigt.

So gesehen sollten hier eigentlich nur Ösis diskutieren oder Deutsche die über österr. Recht und vor allem Rechtsempfinden Bescheid wissen. Nachdem schon für uns Ösis eine kleine Ecke geschaffen wurde wollen wir diese auch sauber halten.

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Gast hunter_girl
Ein Parallelthread wurde gerade von einem deutschen Moderator geschlossen.

Es handelt sich hier aber um "Austria" und im Gegensatz zur deutschen Gesetzgebung und vor allem zu deutschem Rechtsverständnis ist bei uns der Waffenbesitz keineswegs ein "Privileg".

Wollen wir hoffen dass es bei uns nicht zu deutschen Zuständen kommt. Die Sorge ist jedenfalls berechtigt.

So gesehen sollten hier eigentlich nur Ösis diskutieren oder Deutsche die über österr. Recht und vor allem Rechtsempfinden Bescheid wissen. Nachdem schon für uns Ösis eine kleine Ecke geschaffen wurde wollen wir diese auch sauber halten.

Zu Deiner Information: Mein Onkel ist Jurist in Salzburg, ich weiss also sehr wohl wovon ich spreche. Du hast auch in Österreich KEINEN Rechtsanspruch auf eine Waffe! Wo lebst Du eigentlich? Rechtsanspruch hast Du z.B. auf Bildung, jedoch nicht auf Waffen. Ohne Dir nahe treten zu wollen. Du kennst den Unterschied zwischen "auf etwas ein Recht haben" und es "erlaubt zu bekommen", sprich privilegiert zu werden scheinbar nicht. Das hat nichts mit Standesdünkel, Beziehungen oder was auch immer zu tun. Informier Dich einfach einmal auf der BH ob Du einen Rechtsanspruch hast. Die Antwort kenne ich jetzt schon. ;) Ebenso kann Dir der Saat, auch in Österreich, von heute auf Morgen Deine Waffe wegnehmen. Das Recht auf Bildung jedoch nicht. Nicht einmal wenn Du kriminell wärest. Ich hoffe, das Du es nun verstanden hast.

LG

Claudia

PS: Ich habe einen Österreichischen, Pass weil ich in Salzburg geboren bin. Ich lebe nur in Augsburg. Somit habe ich lt. Deiner Definition sehr wohl DAS RECHT :heuldoch: hier mit zu reden. :eclipsee_gold_cup:

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Es handelt sich hier aber um "Austria" und im Gegensatz zur deutschen Gesetzgebung und vor allem zu deutschem Rechtsverständnis ist bei uns der Waffenbesitz keineswegs ein "Privileg".

sehe ich bei zumindest kat.D waffen auch so.

Du kennst den Unterschied zwischen "auf etwas ein Recht haben" und es "erlaubt zu bekommen", sprich privilegiert zu werden scheinbar nicht.

Ganz einfach!

Grundsätzlich kann jeder, der die folgenden Punkte erfüllt, in Österreich eine WBK für 2 genehmigungspflichtige (Schuss-)Waffen bei seiner zuständigen Behörde beantragen:

* verlässlich

* unbescholten

* Nachweis über die Befähigung zum sachgemäßen Umgang (z. B. durch "Waffenführerschein")

* EWR-Bürger (§ 9 EWR-Bürger im Waffengesetz 1996)

* 21. Lebensjahr vollendet

* Rechtfertigung

-----------------------------------------------

hätte ich mich dazumal über so kleine wortverdreher wie oben geschrieben aufgeregt dann hätte ich heute noch keine WBK!

lg und einen schönen faschingsdienstag noch!

sniffer

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Wenn jetzt ned bald Schluß ist mit dem Gekeife, egal von wem .... :angry2:

...dann schmeiss doch diesen dämlichen Troll der hier als blonder Haflinger agiert, endlich raus.

Hier zur Veranschaulichung wie weit es mit der/dem her ist, die Kopie der letzten zwei PN's :

wenn du mir deine identität die sich hinter deinem nick versteckt nennst, dann zeige ich dir sehr schnell auf was du in Ö für rechte bei waffen pochen kannst. mein alter herr kennt nämlich leute, die wieder leute kennen und dann geht es eins zwei drei und du darfs nur mehr wasserpistolen haben. das hat dann etwas mit standesdünkel und vitamin B zu tun... wink.gif dann lernst du vielleicht den unterschied!

und als primitiven Nachschlag:

doch nur eine Große Klappe und nichts dahiner - oder die Hosen voll das Dir wer Dein Potenzmittel klaut?

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Gast hunter_girl
...dann schmeiss doch diesen dämlichen Troll der hier als blonder Haflinger agiert, endlich raus.

Hier zur Veranschaulichung wie weit es mit der/dem her ist, die Kopie der letzten zwei PN's :

wenn du mir deine identität die sich hinter deinem nick versteckt nennst, dann zeige ich dir sehr schnell auf was du in Ö für rechte bei waffen pochen kannst. mein alter herr kennt nämlich leute, die wieder leute kennen und dann geht es eins zwei drei und du darfs nur mehr wasserpistolen haben. das hat dann etwas mit standesdünkel und vitamin B zu tun... wink.gif dann lernst du vielleicht den unterschied!

und als primitiven Nachschlag:

doch nur eine Große Klappe und nichts dahiner - oder die Hosen voll das Dir wer Dein Potenzmittel klaut?

du bist ein armer kleiner wurstel! dann sag mir wer du bist und ich zeige dir was der troll alles kann :);) - aber du hast ja nur eine große klappe! sonst nicht viel dahinter. armer schwarzer kater. :heuldoch:

so ich werde mich hier selber löschen - das ist mir echt zu blöd mit einer horde von minderbemittelten!

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Gast hunter_girl
sehe ich bei zumindest kat.D waffen auch so.

Ganz einfach!

Grundsätzlich kann jeder, der die folgenden Punkte erfüllt, in Österreich eine WBK für 2 genehmigungspflichtige (Schuss-)Waffen bei seiner zuständigen Behörde beantragen:

* verlässlich

* unbescholten

* Nachweis über die Befähigung zum sachgemäßen Umgang (z. B. durch "Waffenführerschein")

* EWR-Bürger (§ 9 EWR-Bürger im Waffengesetz 1996)

* 21. Lebensjahr vollendet

* Rechtfertigung

-----------------------------------------------

hätte ich mich dazumal über so kleine wortverdreher wie oben geschrieben aufgeregt dann hätte ich heute noch keine WBK!

lg und einen schönen faschingsdienstag noch!

sniffer

genau, und dann entscheidet nach dem du all dies erbracht hast der staat darüber ob er dir eine waffe gibt.... dies hat jedoch nichst mit "das recht auf etwas zu haben" zu tun! du kannst darum bitten und der staat kann ablehnen. auch du kennst den unterschied nicht, nun gut, du nennst dich sniffer. damit wird mir einiges klar.

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auch du kennst den unterschied nicht, nun gut, du nennst dich sniffer. damit wird mir einiges klar.

jetzt auch noch gegen mich - ja sag einmal ...... buuuuhhhhhh!

wennst mal wieder in sbg bist dann kannst dich ja auf einen kaffee melden - ist bei mir sozusagen um die ecke und dann klären wir das. mit der schreiberei hier kommt´s doch nur zu missverständnissen.

wenn du mir deine identität die sich hinter deinem nick versteckt nennst, dann zeige ich dir sehr schnell auf was du in Ö für rechte bei waffen pochen kannst. mein alter herr kennt nämlich leute, die wieder leute kennen und dann geht es eins zwei drei und du darfs nur mehr wasserpistolen haben. das hat dann etwas mit standesdünkel und vitamin B zu tun... wink.gif dann lernst du vielleicht den unterschied!

mit solchen sätzen brauchst mir auch nicht kommen, das ist fakt! blut ist dicker als wasser und das forum hier ist dazu gedacht das jäger, spörtschützen usw. zusammenhalten und sich nicht gegenseitig beleidigen!

gruß

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Ich glaub ihr solltet mal das Mädel nicht so ernst nehmen. Scheint mir alles recht kindisch.

Trotzdem finde ich es lustig, sich über verbale Ausrustchervon Anderen aufzuregen und das Ende der Waffenbesitzer hervozubeschwören und selber einen Rundumschlag zu starten der auch nicht ohne ist.

Joker

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hast ja eigentlich recht joker_ch, aber solche kraftausdrücke wie "der kennt den und der wiederum den ...." die überlese ich nicht gerne.

ich und wie wahrscheinlich 99.9% hier stehen zu ihrem hobby und das lässt man sich nicht einfach von jemanden wegnehmen.

dann noch einen schönen abend. ich geh feiern bevor der fasching vorbei ist B)

sniffer

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genau, und dann entscheidet nach dem du all dies erbracht hast der staat darüber ob er dir eine waffe gibt.... dies hat jedoch nichst mit "das recht auf etwas zu haben" zu tun! du kannst darum bitten und der staat kann ablehnen. auch du kennst den unterschied nicht, nun gut, du nennst dich sniffer. damit wird mir einiges klar.

hab ich was verpasst oder seits ihr in Deutschland nicht auch sowas wie ein "Rechtsstaat"?

Bei Erfüllung der Vorraussetzungen HAT ausgestellt zu werden (§21 österr. WaffG). Wird trotzdem versagt nimmt man sich die Rechtsschutzversicherung her und bekämpft, und wenn man die Vorraussetzungen erfüllt wird die 2te Instanz dann dementsprechend entscheiden (ausser natürlich da sitzt der: "mein alter herr kennt nämlich leute, die wieder leute kennen" dann schauts anderst aus - nur dazu gibts dann die nächste instanz und dann die GH des Öff. Rechts... ;) )

[siehe dazu den Unterschied eines "Privilegs" in §18(2) leg cit "KANN..."]

Oder ist die Ausstellung eines Führerscheins, einer Gewerbeberechtigung, oder eines Passes auch ein "Privileg"... ? Deiner Argumentation folgend wäre dem so.

PS: JEDES Recht kann dir entzogen werden - auch das macht noch nicht jedes Recht zum Privileg

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genau, und dann entscheidet nach dem du all dies erbracht hast der staat darüber ob er dir eine waffe gibt.... dies hat jedoch nichst mit "das recht auf etwas zu haben" zu tun! du kannst darum bitten und der staat kann ablehnen.

Hallo

Aber wenn du die kriterien erfüllst dann MUSS die BH dir die WBK Ausstellen.

Und das Recht (zb.wenn du einen sturen :traurig_16: Sachbearbeiter vor dir sitzen hast :00000733: ) kannst du

einklagen.

PS: Schau mal auf die Hompage, womöglich bringt das etwas Licht ins Dunkel :eclipsee_gold_cup: Vor allem dritte Zeile

das mit: Unbescholtene Bürger haben ein Recht. :icon14:

IWÖ Homepage (WBK)

Gruß OA-15M4AUSTRIA

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Freunde, endlich wieder mal was los in der Ösi Ecke und was passiert? Ihr lasst euch von einer dubiosen Dame angacken.

Fassen wir mal zusammen: Sie kennt sich nicht aus, ABER hat einen Verwanden in Salzburg, der ist Jurist und der kennt sich natürlich aus.

Ja, sowieso, nur weil er Jurist ist? Spezialisiert auf Waffenrecht? Ja? Dann hat er aber seinen Job verfehlt, denn er gab Ihnen, wertes Fräulein, falsche Auskunft.

Und weiters sind Sie ja Salzburgerin, wohnen nur in Augsburg. Hmm.... darf ich auch daran zweifeln?

Ach ja, auch dass Ihr werter alter Herr anderen Herren kennt - dass jedenfalls glaube ich Ihnen sogar, denn auch mein alter Herr kannte andere Herren. Er spielte des öfteren einen Schnapser mit ihnen. Auch ich kenne einige andere Herren, also was ist da schon dabei?

Nur, ob die alten Herren, die Sie kennen oder zu kennen glauben, wirklich die Möglichkeiten haben, die Sie hier in den Raum stellen, wage ich zu bezweifeln.

Und ich wage auch zu bezweifeln, dass eben die besagten Herren, sollte es doch zutreffen, nur auf eine Bitte Ihrerseits tätig würden. Das wiederum glaube ich nun doch nicht.

Und Ihre verbalen Ausdrücke und Drohungen, die Sie mit Vorliebe von sich geben, passen eher zu einem Stammtisch untester Ebene als hier in diese Forum.

Nun, meine Liebe, gehabt Euch wohl.

Ergebenst

Old Sam

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sehe ich bei zumindest kat.D waffen auch so.

Ganz einfach!

Grundsätzlich kann jeder, der die folgenden Punkte erfüllt, in Österreich eine WBK für 2 genehmigungspflichtige (Schuss-)Waffen bei seiner zuständigen Behörde beantragen:

* verlässlich

* unbescholten

* Nachweis über die Befähigung zum sachgemäßen Umgang (z. B. durch "Waffenführerschein")

* EWR-Bürger (§ 9 EWR-Bürger im Waffengesetz 1996)

* 21. Lebensjahr vollendet

* Rechtfertigung

Hier noch ein Punkt angemerkt den du vergessen hast, man muss eine Bestätigung über den geleisteten Grundwehrdienst vorweisen. Jemand der den GWD verweigert verliert dadurch sein Recht eine Waffe zu besitzen für eine gewisse Zeit.

Da wären wir auch schon beim Punkt, er verliert sein RECHT eine Waffe zu besitzen.

Natürlich ist es in Österreich mein Recht eine Waffe zu besitzen, WENN ich die Kriterien erfülle.

Dass man anrecht auf ZWEI Waffen hat ist mir nicht bekannt, kann aber auch durchaus sein. Man hat Anrecht in jedem gemeldeten Haushalt eine Waffe zur Selbstverteidigung oder zur Verteidigung des eigenen Hab und Gutes zu haben. Das ist der einzige Grund, warum einem in Österreich eine Waffe rechtlich ZUSTEHT. Alle weiteren Gründe sind als Privileg zu betrachten.

wenn du mir deine identität die sich hinter deinem nick versteckt nennst, dann zeige ich dir sehr schnell auf was du in Ö für rechte bei waffen pochen kannst. mein alter herr kennt nämlich leute, die wieder leute kennen und dann geht es eins zwei drei und du darfs nur mehr wasserpistolen haben. das hat dann etwas mit standesdünkel und vitamin B zu tun... wink.gif dann lernst du vielleicht den unterschied!

Das ist allerdings korrekt, ich glaube ihr (oder ihm oder wie auch immer) das sogar. Wenn du mir deine richtige Identität verrätst, kann ich auch dafür sorgen, dass du all deine waffenrechtlichen Dokumente, deinen Führerschein, ja sogar wenn es der Fall ist, deine Kinder verlierst. Natürlich genau so wenig legal wie die Leute der Leute der Leute …

Ich sage einfach du hast mich mit deiner Waffe bedroht, ich habe gesehen wie du dein Kind schlägst oder anderwärtig misshandelst … da gibt es viele Möglichkeiten. Du kannst dir sicher sein, bevor das überprüft wird, wird das anders verhindert, aber dieser Entzug von was auch immer wird dir sicher nicht dauerhaft drohen, denn spätesten wenn du das Gegenteil beweisen kannst, der Ankläger für seine Behauptungen keine Beweise hat, wirst du wieder rehabilitiert, aber vieles kann man nicht mehr Rückgängig machen, wie z.B. den verlorenen Ruf. Siehe das Waffenverbot von sniffer, ich hoffe ich verwechsle dich jetzt nicht, du warst doch der mit dem Leuchtstift zu Silvester oder?

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Das ist allerdings korrekt, ich glaube ihr (oder ihm oder wie auch immer) das sogar. Wenn du mir deine richtige Identität verrätst, kann ich auch dafür sorgen, dass du all deine waffenrechtlichen Dokumente, deinen Führerschein, ja sogar wenn es der Fall ist, deine Kinder verlierst. Natürlich genau so wenig legal wie die Leute der Leute der Leute …

Ich sage einfach du hast mich mit deiner Waffe bedroht, ich habe gesehen wie du dein Kind schlägst oder anderwärtig misshandelst … da gibt es viele Möglichkeiten.

Leider hat sie - und Du - damit tatsächlich recht. Wir leben in einem Denunziantenstaat, in dem ein Waffenverbot schneller ausgesprochen ist, als man es glauben möchte - mit Begründungen, für die "haarsträubend" noch eine Untertreibung ist. Wer IWÖ-Mitglied ist, weiß, wovon ich rede.

Ich rate daher schon dazu, solche unverhohlenen Drohungen wie von hunter_girl - für mich sind Ihre PN's nichts anderes - ernstzunehmen. Da merkt man mal wieder, wie dumm es wäre, hier mit Realname zu posten. Von wegen, man habe ja nix zu verbergen ... :gaga:

Es kann jeden treffen - sogar Denunzianten ! Das ins Stammbuch mancher solchener ...

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Gast hunter_girl

So – ich habe mir nun die völlig sinnlose Mühe gemacht auf der BH anzurufen. Laut BH ist die von mir angewandte Definition „Rechtsanspruch“ juristisch nicht ganz korrekt. Der zuständige Herr definierte es als Anspruch und denn hat man in Österreich auf Faustfeuerwaffen nicht. Jeder Bürger hat das Recht um eine Faustfeuerwaffe anzusuchen, jedoch hat er keinen Anspruch darauf. Tatsache ist das der Staat es ablehnen kann Dir eine Genehmigung auszustellen. Du zwar Einspruch erheben kannst, dies jedoch in 95% der Fällen nichts nützet. Es sei denn, bei dem Verfahren wurde ein Fehler begangen.

Nichts desto trotz kann man Dir das Recht jederzeit entziehen. Es könnte schon eine alkoholisierte Autofahrt genügen um Deine Zuverlässigkeit in Frage zu stellen. Ok, Rechtsanspruch war das falsche Wort – Du hast halt keinen Anspruch darauf. Und??? , nichts anderes habe ich eigentlich behauptet.

Alles Liebe

Claudia

So - und nun lieber AP - Sorge bitte dafür das ich gelöscht werde. So etwas wie hier interessiert mich nicht!

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...

So - und nun lieber AP - Sorge bitte dafür das ich gelöscht werde. So etwas wie hier interessiert mich nicht!

Wenn du mit löschen auslöschen meinst, dann ist das aber ganz gefährlich, denn da brauch nur jemand deinen realen Namen wissen und du hast dein waffenrechtliches Dokument schon weg, braucht man einfach nur den Verdacht von Suizidgefahr melden und schon issa weg.

Seht ihr was ich meine, mit ein paar Worten, die einem im Mund umgedreht werden ist einiges im Ars**.

Übrigens, finde ich sehr interessant deine 95% die dann in nächster Instanz abgelehnt werden, woher hast du die denn? Ich traue nämlich keiner Statistik, die ich nicht selber gefälscht habe.

Und von wie viel Prozent sind diese 95%? Von 1%?

Damit meine ich jetzt, wie vielen wird ein Waffenrechtliches Dokument verwehrt, wenn sie allen Anforderungen entsprechen? 1% der Österreicher? Und von diesen 1% geht der Einspruch in 95% nicht durch.

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Gast hunter_girl
Wenn du mit löschen auslöschen meinst, dann ist das aber ganz gefährlich, denn da brauch nur jemand deinen realen Namen wissen und du hast dein waffenrechtliches Dokument schon weg, braucht man einfach nur den Verdacht von Suizidgefahr melden und schon issa weg.

Seht ihr was ich meine, mit ein paar Worten, die einem im Mund umgedreht werden ist einiges im Ars**.

Übrigens, finde ich sehr interessant deine 95% die dann in nächster Instanz abgelehnt werden, woher hast du die denn? Ich traue nämlich keiner Statistik, die ich nicht selber gefälscht habe.

Und von wie viel Prozent sind diese 95%? Von 1%?

Damit meine ich jetzt, wie vielen wird ein Waffenrechtliches Dokument verwehrt, wenn sie allen Anforderungen entsprechen? 1% der Österreicher? Und von diesen 1% geht der Einspruch in 95% nicht durch.

du bist echt ziemlich daneben!!! :eclipsee_gold_cup:

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Gast hunter_girl
Natürlich ist es in Österreich mein Recht eine Waffe zu besitzen, WENN ich die Kriterien erfülle.

Genau, du gibst Dir die Antwort schon selber. Wenn Du ALLE Kriterien erfüllst! Nur vergisst Du dabei, dass der Gesetzgeber dies mit dem Punkt "Rechtfertigung" umschifft. Das ist nämlich eine Sache des Ermessens! ;) - und dies hat einen enormen Federweg. Wie ich auch schon einmal geschrieben habe Du hast KEINEN Anspruch auf einen Faustfeuerwaffe und bald ist dies auch bei Langwaffen so. Um nichts anderes ging es in dieser Diskussion, nur damit auch Du wieder den Faden aufnehmen kannst.

LG

Claudia

Freunde, endlich wieder mal was los in der Ösi Ecke und was passiert? Ihr lasst euch von einer dubiosen Dame angacken.

Fassen wir mal zusammen: Sie kennt sich nicht aus, ABER hat einen Verwanden in Salzburg, der ist Jurist und der kennt sich natürlich aus.

Ja, sowieso, nur weil er Jurist ist? Spezialisiert auf Waffenrecht? Ja? Dann hat er aber seinen Job verfehlt, denn er gab Ihnen, wertes Fräulein, falsche Auskunft.

Und weiters sind Sie ja Salzburgerin, wohnen nur in Augsburg. Hmm.... darf ich auch daran zweifeln?

Ach ja, auch dass Ihr werter alter Herr anderen Herren kennt - dass jedenfalls glaube ich Ihnen sogar, denn auch mein alter Herr kannte andere Herren. Er spielte des öfteren einen Schnapser mit ihnen. Auch ich kenne einige andere Herren, also was ist da schon dabei?

Nur, ob die alten Herren, die Sie kennen oder zu kennen glauben, wirklich die Möglichkeiten haben, die Sie hier in den Raum stellen, wage ich zu bezweifeln.

Und ich wage auch zu bezweifeln, dass eben die besagten Herren, sollte es doch zutreffen, nur auf eine Bitte Ihrerseits tätig würden. Das wiederum glaube ich nun doch nicht.

Und Ihre verbalen Ausdrücke und Drohungen, die Sie mit Vorliebe von sich geben, passen eher zu einem Stammtisch untester Ebene als hier in diese Forum.

Nun, meine Liebe, gehabt Euch wohl.

Ergebenst

Old Sam

Probieren wir es aus?? ;)

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du bist echt ziemlich daneben!!! :eclipsee_gold_cup:

Ich weiß, aber trotzdem danke für den Hinweis.

Genau, du gibst Dir die Antwort schon selber. Wenn Du ALLE Kriterien erfüllst! Nur vergisst Du dabei, dass der Gesetzgeber dies mit dem Punkt "Rechtfertigung" umschifft. Das ist nämlich eine Sache des Ermessens! ;) - und dies hat einen enormen Federweg. Wie ich auch schon einmal geschrieben habe Du hast KEINEN Anspruch auf einen Faustfeuerwaffe und bald ist dies auch bei Langwaffen so. Um nichts anderes ging es in dieser Diskussion, nur damit auch Du wieder den Faden aufnehmen kannst.

LG

Claudia

...

Da wären wir wieder beim Wort im Munde umdrehen.

Der Punkt Rechtfertigung ist keine Auslegungssache. Wenn deine Begründung SV ist, ist es dein Recht auf Selbstverteidigung mit der Schusswaffe, die dir vom Staat Österreich zugesprochen wird. Da gibt es nichts auszulegen. Wenn du als Verwendungszweck Sportschießen oder Jagen oder sonst etwas angibst, dann ist es kein Recht mehr, sondern ein Privileg wie du es nennst. Denn dann beanspruchst du dein Recht auf Selbstverteidigung nicht.

Wenn mir jemand ins Auto fährt muss er für den Schaden aufkommen (sofern er schuld ist). Verzichte ich aber darauf, heißt es nicht, dass er nicht zahlen müsste, er muss nicht zahlen weil ich mein Recht auf Schadensersatz nicht in Anspruch nehme.

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Selten so einen dämlichen Thread gesehen, damit das ganze aber zumindest rechtlich auf korrekten Informationen basiert hier die entsprechenden Paragraphen des WaffG.

Ausstellung von Waffenbesitzkarte und Waffenpaß

§ 21. (1) Die Behörde hat verläßlichen EWR-Bürgern, die das

21. Lebensjahr vollendet haben und für den Besitz einer

genehmigungspflichtigen Schußwaffe eine Rechtfertigung anführen

können, auf Antrag eine Waffenbesitzkarte auszustellen. Die

Ausstellung einer Waffenbesitzkarte an andere verläßliche Menschen,

die das 21. Lebensjahr vollendet haben und für den Besitz einer

solchen Waffe eine Rechtfertigung anführen können, liegt im Ermessen

der Behörde; ebenso die Ausstellung an Menschen, die das

18. Lebensjahr vollendet haben, sofern sie den Nachweis erbringen,

daß der Besitz einer solchen Waffe für die Ausübung ihres Berufes

erforderlich ist.

Und dazu:

Rechtfertigung und Bedarf

§ 22. (1) Eine Rechtfertigung im Sinne des § 21 Abs. 1 ist

jedenfalls als gegeben anzunehmen, wenn der Betroffene glaubhaft

macht, daß er die genehmigungspflichtige Schußwaffe innerhalb von

Wohn- oder Betriebsräumen oder seiner eingefriedeten Liegenschaften

zur Selbstverteidigung bereithalten will.

Heißt im Endeffekt, dass JEDER der unbescholten ist und älter als 21. Jahre alt ist und den Psychotest besteht eine WBK zu erhalten hat, wenn er bei Antragstellung "häusliche Selbstverteidigung" als Rechtfertigung angibt. Das hat mit einem Privileg NULL gemein und ist ein absolutes RECHT eines jeden Bürgers. Dieses Recht ist selbstverständlich auch mit Erfolg einklagbar.

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Gast hunter_girl
Selten so einen dämlichen Thread gesehen, damit das ganze aber zumindest rechtlich auf korrekten Informationen basiert hier die entsprechenden Paragraphen des WaffG.

Und dazu:

Heißt im Endeffekt, dass JEDER der unbescholten ist und älter als 21. Jahre alt ist und den Psychotest besteht eine WBK zu erhalten hat, wenn er bei Antragstellung "häusliche Selbstverteidigung" als Rechtfertigung angibt. Das hat mit einem Privileg NULL gemein und ist ein absolutes RECHT eines jeden Bürgers. Dieses Recht ist selbstverständlich auch mit Erfolg einklagbar.

Klar, doch und die BH weis nicht wovon sie spricht. Wenn ich die Wahl habe einem anonymen Cyberschwätzer oder einem Beamten der BH zu glauben, nun da wird es einem wirklich leicht gemacht wem man mehr glauben schenkt! soviel zum Thema dämlicher Thread. ;)

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Gast hunter_girl
Könnte bitte einer der Mods diesen Troll endlich feuern ?

Selbst schafft er es anscheinend nicht.

Man kann sich hier nicht selber löschen Du Tiefflieger. :lol: Hat der Bub :bussi: wieder was sagen dürfen, schau wie schön. War zwar quatsch aber wen kümmert es hier. Hauptsache Teddy'lein produziert Co2, wir haben ja noch nicht genug davon. :confused:

Claudia

ps: Was machst Du denn Beruflich? Regale bei Aldi schlichten, denn zu viel mehr wird es nicht reichen. Deine letzte Aussage beweist dies. : :lol2:

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Man kann sich hier nicht selber löschen Du Tiefflieger. :lol: Hat der Bub :bussi: wieder was sagen dürfen, schau wie schön. War zwar quatsch aber wen kümmert es hier. Hauptsache Teddy'lein produziert Co2, wir haben ja noch nicht genug davon. :confused:

Claudia

ps: Was machst Du denn Beruflich? Regale bei Aldi schlichten, denn zu viel mehr wird es nicht reichen. Deine letzte Aussage beweist dies. : :lol2:

Also wer aus so einem Pups einen ganzen Thread zumüllen kann nur weil jemanden dessen Meinung nicht teilt und ausserdem wüste Drohungen per PN auspricht ist entweder noch Minderjährig, was ich jetzt vermute oder man kann diesmal wirklich an dessen Eignung zweifeln Waffen zu besitzen und dies ganz konkret.

Joker

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