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IGNORED

Reduzierung beantragter Pulvermenge


Gast

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Geschrieben

Hi! Nochmals eine Anfrage von mir, in der Hoffnung, das Thema ist in dieser Rubrik "zu Hause".

Meine beantragte Verlängerung (1. Verlängerung eines vor 5 Jahren ausgestellten neuen "Pulverscheins")

wird von dem (neuen) Sachbearbeiter in meiner Stadt (wo wohl? "Natürlich" mal wieder NRW) mit erheblicher Mengenreduzierung kommentiert- um nicht zu sagen, angedroht.

Ich habe meine Wiederladeerlaubnis seit 30 Jahren und bisher etliche "Pappen" vollgekauft.

Meine letzten 5 Jahre habe ich mich aus mehreren Gründen schießmäßig etwas zurückgehalten (müssen), so daß sie erlaubte Jahresmenge nicht gekauft wurde.

Das wird sich durch 2 Langwaffenkäufe aber verbrauchsmäßig gewaltig ändern.

Ich habe den SB bei meinem persönlichen Gespräch darauf hingewiesen, daß ich die alte genehmigte Menge in Zukunft wieder benötigen würde.

Da es kurz vor dem behördlichen, frühnachmittäglichen Feierabend war, merkte ich, wie der SB unruhig mit dem A... seinen Sessel polierte und für meine Einlassungen kein Ohr hatte.

Frage an Euch:

Wie verhalte ich mich, WENN die neue genehmigte Menge (für mich leicht auszurechnen) NICHT ausreichend sein wird.

Schein annehmen?

Schein verweigern und auf eine schriftliche Begründung der Entscheidung bestehen?

ODER-was mir das Sodbrennen in die Kehle treibt- Schein annehmen, bezahlen und SPÄTER, nach Verbrauch der genehmigten Jahresmenge eine Mengenaufstockung beantragen? Was überflüssigerweise WIEDER neue Kohle- MEINE- kosten wird!

Wie gesagt:

Die Schikanen "unserer" linken Regierung (egal welcher Parteiname)- de facto IST das "DDR"-Reglementierung!

Ich bin seit 30 Jahren Wiederlader, im Schützenverein, ab und an reicht es auch für überregionale Wettkämpfe-

ABER nie hatte ich (bisher) Schwierigkeiten bezüglich der beantragten Menge.

So- jetzt isses raus, und ich würde mich über Eure Ratschläge, wie ich mich taktisch verhalten soll, sehr freuen.

Mfg. von einem sehr frustrierten Wiederlader!

Geschrieben

Mit einer schriftlichen Aufstellung über die zu ladenen Kaliber, die zukünftigen Verbräuche, hat selbst meine NRW-Behörde keine Probleme gehabt.

Hast du, musstest du keine derartige Auflistung einreichen?

Geschrieben
Mit einer schriftlichen Aufstellung über die zu ladenen Kaliber, die zukünftigen Verbräuche, hat selbst meine NRW-Behörde keine Probleme gehabt.

Hast du, musstest du keine derartige Auflistung einreichen?

Hi!

Weder hatte ich (nur mündlicher Hinweis meinerseits), noch mußte ich eine Auflistung einreichen.

Ist aber ne gute Idee, nochmals beim Beamten MIT einer Liste aufzukreuzen- möglicherweise hilfreich für "SEINE" Entscheidungsfindung.

Da mein vorheriger Pulverschein MIT der gleichen beantragten Menge bis zum Gehtnichtmehr immer wieder anstandslos verlängert wurde, der jetzige Nachfolgeschein ebenfalls, hätte ich nicht erwartet, daß die jetzige Verlängerung Probleme bereiten würde.

Ich werde mal vorher den "HERRN" anrufen, zwecks Nachreichung einer Verbrauchsliste.

War ein guter Ratschlag von Dir- Danke dafür!

Geschrieben
.................

War ein guter Ratschlag von Dir- Danke dafür!

Keine Ursache!

Bei uns war das damals ein Tipp von der Sachbearbeiterin. Sie meinte u. a., daß sie dadurch eine klare schriftliche Begründung für ihr Handeln, für ihre Entscheidung hätte und das ist in so einem Fall bekanntlich gut für beide Seiten.

Geschrieben
Keine Ursache!

Bei uns war das damals ein Tipp von der Sachbearbeiterin. Sie meinte u. a., daß sie dadurch eine klare schriftliche Begründung für ihr Handeln, für ihre Entscheidung hätte und das ist in so einem Fall bekanntlich gut für beide Seiten.

Bedenke, dass der SB nicht der letztendlich Entscheidende ist!

Er hat lediglich Deine Angelegenheit unterschriftsreif seinem Chef vorzulegen.

Und da will er schließlich keinen Fehler machen......

Gruß Habakuk

im FWR (noch)

Geschrieben
Keine Ursache!

Bei uns war das damals ein Tipp von der Sachbearbeiterin. Sie meinte u. a., daß sie dadurch eine klare schriftliche Begründung für ihr Handeln, für ihre Entscheidung hätte und das ist in so einem Fall bekanntlich gut für beide Seiten.

Hi!

Ich halte euch auf dem Laufenden- wie es ausgegangen ist- nach der der üblichen, angekündigten schnellen Bearbeitungszeit von 6 Wochen.

MfG!

Geschrieben

Hallo, Gorm,

auch wenn es kaum Dein Problem löst, so weise Deinen Sachbearbeiter doch mal darauf hin, dass er im Falle der Eintragung einer reduzierten Menge Pulver in Deinen Erlaubnisschein eine geringere Verwaltungsgebühr von Dir verlangen kann. Ich hab zwar das einschlägige Bundes-Vw-Kostengesetz gerade nicht zur Hand bzw. bin zu bequem im Internet nachzuschauen, aber in den Gesetzen der Länder wird die Höhe der Gebühr u.a. durch den Faktor "Bedeutung der Angelegenheit für die Beteiligten" (Antragsteller ist Beteiligter Vw-Verfahren) mitbestimmt. Das heißt: viel Pulver - große Bedeutung für den Antragsteller - höhere Gebühr; weniger gerade umgekehrt) Ich habe mir vor Jahren mal die Pulvermengeneintragung verdoppeln lassen. Dies hatte eine ca. 50%ige Gebührenerhöhung zur Folge, was ich natürlich akzeptiert habe.

Manche Verwaltungen sind ja recht geldgierig, so dass die sich auch davon leiten lassen, möglichst viel an Gebühren einzunehmen.

Glaub zwar trotzdem nicht, dass Dir bei Deinen "links" eingestellten, pseudopazifistischen und von rot-grün vereinnahmten NRW-Bediensteten eine Diskussion in diese Richtung was bringt, aber probieren kostet ja nichts.

Sharpi

Geschrieben
Hallo, Gorm,

auch wenn es kaum Dein Problem löst, so weise Deinen Sachbearbeiter doch mal darauf hin, dass er im Falle der Eintragung einer reduzierten Menge Pulver in Deinen Erlaubnisschein eine geringere Verwaltungsgebühr von Dir verlangen kann. Ich hab zwar das einschlägige Bundes-Vw-Kostengesetz gerade nicht zur Hand bzw. bin zu bequem im Internet nachzuschauen, aber in den Gesetzen der Länder wird die Höhe der Gebühr u.a. durch den Faktor "Bedeutung der Angelegenheit für die Beteiligten" (Antragsteller ist Beteiligter Vw-Verfahren) mitbestimmt. Das heißt: viel Pulver - große Bedeutung für den Antragsteller - höhere Gebühr; weniger gerade umgekehrt) Ich habe mir vor Jahren mal die Pulvermengeneintragung verdoppeln lassen. Dies hatte eine ca. 50%ige Gebührenerhöhung zur Folge, was ich natürlich akzeptiert habe.

Manche Verwaltungen sind ja recht geldgierig, so dass die sich auch davon leiten lassen, möglichst viel an Gebühren einzunehmen.

Glaub zwar trotzdem nicht, dass Dir bei Deinen "links" eingestellten, pseudopazifistischen und von rot-grün vereinnahmten NRW-Bediensteten eine Diskussion in diese Richtung was bringt, aber probieren kostet ja nichts.

Sharpi

Hallo!

Das mit der Gebührenabhängigkeit zur Pulvermenge scheint wohl in allen Bundesländern allmählich üblich zu sein.

Dieses Thema hatte ich mal (helfend für einen "netz"losen Schützen) angeschnitten.

Da belief sich dessen Gebührenbescheid auf/an/über 300 Euro.

Er brauchte die Menge tatsächlich als Sportschütze/Sammler/Wiederlader.

Sowohl SP als auch NC.

Durch seine freiwillige Reduzierung der beantragten Menge konnte er die Gebühren dann auf so 170 Euro "reduzieren".- Wie gesagt, altes Thema.

Bei mir geht es vorrangig darum, meine bisherige Menge GENEHMIGT zu bekommen.

MfG!

Geschrieben
Zieh nach Baden-Württemberg, da bekommst Du nur eine Begrenzung auf nicht mehr als 3 Kilo Stoff pro Lieferung. :)

Hallo!

Gibt es in "BW" NICHT etwas Ähnliches wie Karneval/Fasching/Mummenschanz?

Weil- am Rosenmontag online!

Scherz beiseite-

ich wäre schon froh, wenn ich meine (alte, langjährige) NC-Menge von 5 KG -PRO JAHR- genehmigt bekomme!

MfG!

Geschrieben
Hallo!

Gibt es in "BW" NICHT etwas Ähnliches wie Karneval/Fasching/Mummenschanz?

Weil- am Rosenmontag online!

Klar, schreibe oft von zuhause. Darf ich da nicht online sein ? :huh:

Die Gebührenhöhe von der Pulvermenge abhängig zu machen, halte ich für rechtswidrig. Ob das bei einem Widerspruch vor Gericht (oder bereits bei der Widerspruchsbehörde, gibts nicht mehr in allen Bundesländern) Stand halten würde, wage ich stark zu bezweifeln.

Lesen wir doch einfach mal den hier einschlägigen § 9 Abs. 1 Verwaltungskostengesetz:

§ 9 Gebührenbemessung

(1) Sind Rahmensätze für Gebühren vorgesehen, so sind bei der Festsetzung der Gebühr im Einzelfall zu berücksichtigen

1. der mit der Amtshandlung verbundene Verwaltungsaufwand, soweit Aufwendungen nicht als Auslagen gesondert berechnet werden, und 2. die Bedeutung, der wirtschaftliche Wert oder der sonstige Nutzen der Amtshandlung für den Gebührenschuldner sowie dessen wirtschaftliche Verhältnisse.

Das mit der Pulvermenge müsste man ja irgendwie mit dem wirtschaftlichen Wert oder dem sonstigen Nutzen der Amtshandlung begründen. Da wir uns hier aber im nichtgewerblichen Bereich befinden (sonst könnte ich das durchaus nachvollziehen), kann ich nicht erkennen, warum hier gebührenrechtliche Unterscheidungen getroffen werden sollten.

Man könnte es nämlich auch genau andersrum sehen: durch die Reduzierung der Pulvermenge durch das Amt kann der Antragsteller sein ihm zustehendes Recht nicht erschöpfend wahrnehmen. Er wird dadurch gezwungen, sein Verhalten zu ändern und in seiner persönlichen Freiheit eingeschränkt.

Geschrieben
Hallo, Gorm,

auch wenn es kaum Dein Problem löst, so weise Deinen Sachbearbeiter doch mal darauf hin, dass er im Falle der Eintragung einer reduzierten Menge Pulver in Deinen Erlaubnisschein eine geringere Verwaltungsgebühr von Dir verlangen kann. Ich hab zwar das einschlägige Bundes-Vw-Kostengesetz gerade nicht zur Hand bzw. bin zu bequem im Internet nachzuschauen, aber in den Gesetzen der Länder wird die Höhe der Gebühr u.a. durch den Faktor "Bedeutung der Angelegenheit für die Beteiligten" (Antragsteller ist Beteiligter Vw-Verfahren) mitbestimmt. Das heißt: viel Pulver - große Bedeutung für den Antragsteller - höhere Gebühr; weniger gerade umgekehrt) Ich habe mir vor Jahren mal die Pulvermengeneintragung verdoppeln lassen. Dies hatte eine ca. 50%ige Gebührenerhöhung zur Folge, was ich natürlich akzeptiert habe.

Manche Verwaltungen sind ja recht geldgierig, so dass die sich auch davon leiten lassen, möglichst viel an Gebühren einzunehmen.

Glaub zwar trotzdem nicht, dass Dir bei Deinen "links" eingestellten, pseudopazifistischen und von rot-grün vereinnahmten NRW-Bediensteten eine Diskussion in diese Richtung was bringt, aber probieren kostet ja nichts.

Sharpi

Gebührenmäßih spielt bei einer Verlängerung die beantrage Menge keine Rolle!

Geschrieben
... Die Gebührenhöhe von der Pulvermenge abhängig zu machen, halte ich für rechtswidrig. Ob das bei einem Widerspruch vor Gericht (oder bereits bei der Widerspruchsbehörde, gibts nicht mehr in allen Bundesländern) Stand halten würde, wage ich stark zu bezweifeln. ...
Alles richtig. Nutzt aber nichts, in NRW meinen ein paar Papnasen durch die Höhe der Verwaltungsgebühren Neueinsteiger "abschrecken" zu müssen. Dies Worte sind vor vielen Jahren tatsächlich gefallen und die Voreingenommenheit gegenüber Wiederladern ist von der Gewerbeaufsicht mit der Zuständigkeitsänderung zu den kreisfreien Städten und Kreisverwaltungen gegangen!

Es ist so banal wie es klingt, dem der sein Kontingent nicht ausgeschöpft hat wird mit Reduzierung den Menge gedroht. Obwohl ja gerade dieser keine Gefähr für die Öffentlichkeit darstellt. Was anderes wäre es wohl, wenn unerklärliche Mengen verbraucht worden wären. Ich würde eine Tabelle mit der beabschtigten Tätigkeit vorlegen und dann einmal abwarten. Wenn ohne Begründung die Menge reduziert wird, dann WIDERSPRUCH nicht gegen die Erlaubnis sondern nur gegen die Menge. Andernfalls ist die Erlaubnis unwirksam!

Geschrieben
Man könnte es nämlich auch genau andersrum sehen: durch die Reduzierung der Pulvermenge durch das Amt kann der Antragsteller sein ihm zustehendes Recht nicht erschöpfend wahrnehmen. Er wird dadurch gezwungen, sein Verhalten zu ändern und in seiner persönlichen Freiheit eingeschränkt.

Für diesen Satz bedanke ich mich besonders!

Den lerne ich anschließend auswendig, für eine hoffentlich nicht notwendige, spätere Gegenargumentation.

MfG!

Geschrieben
Es ist so banal wie es klingt, dem der sein Kontingent nicht ausgeschöpft hat wird mit Reduzierung den Menge gedroht.

So wie ich es in meinem Fall geschildert habe!

Geschrieben
Ich würde eine Tabelle mit der beabschtigten Tätigkeit vorlegen und dann einmal abwarten. Wenn ohne Begründung die Menge reduziert wird, dann WIDERSPRUCH nicht gegen die Erlaubnis sondern nur gegen die Menge. Andernfalls ist die Erlaubnis unwirksam!

Diese Verbrauchstabelle ist von mir bereits angelegt und wird persönlich am Veilchendienstag dem Sachbearbeiter ergänzend zu meinem Antrag vorgelegt!

Auch deine Unterscheidung (Widerspruch nur gegen die Menge) ist für mich sehr hilfreich- SOLLTE es notwendig sein.

Werde aber hier auf das Thema zurückkommen, wenn es was Neues dazu gibt.

MfG!

Geschrieben

:) Gott sei Dank lebe ich in BDW. Mit 5kg. im Jahr käme ich nie und nimmer aus. Bei meinem Bedarf an Schwarzpulver reicht mir das gerade mal 4-5 Monate, Nitropulver noch gar nicht mitgerechnet. Bei meiner letzten Verlängerung hat der SB erst große Augen gemacht und dann mit einem Grinsen gesagt: "Endlich Einer der den Schein auch wirklich nutzt".

:gaga: Aber im Ernst, leider ist es so das man auf Gedeih und Verderb auf den SB der jeweiligen Behörde angewiesen ist und die handhaben das wie sie wollen. Es gibt hier keine einheitliche Regelungen (sonst wären wir ja nicht in Deutschland) mit den Bearbeitungsgebühren ist das ganz genau so.

Ich habe für meine Verlängerung SP und Nitro im Nov. 2007gerade mal 43,- Euro berappen müssen. Kenne aber auch Schüzenkollegen aus anderen Bundesländern, die mehrere Hundert Euro hinblättern durften.

:00000733: Wer diesbezüglich Ärger mit den Behörden hat und Mitglied im FWR ist kann sich da Hilfe holen.

Gruß,

Uwe

Geschrieben

Hallo ,

komme auch aus NRW , Kreis Siegen.

Habe heute meine Pulvermenge erhöhen lassen ,

der freundliche Sachbearbeiter wollte halt nur ne Auflistung

der Kaliber , die Ich Schiese , und womit (Menge) ich Lade.

War weiter kein Problem,

kosten hierfür : 51,00 € :traurig_16:

aber ich kann wieder Laden :00000733:

Gruß,

Kraft

Geschrieben
Mit einer schriftlichen Aufstellung über die zu ladenen Kaliber, die zukünftigen Verbräuche, hat selbst meine NRW-Behörde keine Probleme gehabt.

Hast du, musstest du keine derartige Auflistung einreichen?

Um darauf zurückzukommen:

Ich HABE eine schriftliche Aufstellung meiner Kaliber plus deren Ladedaten gemacht und heute am A®schermittwoch persönlich abgegeben.

DAS HAT GEHOLFEN!

Der Sachbearbeiter in meiner Stadt hat wohl- wie bisweilen bei Behörden üblich- ein sachfernes Arbeitsgebiet zusätzlich übernehmen müssen:

Ihr werdet es nicht glauben, aber Tatsache!

Er, der Sachbearbeiter, ist zuständig für öffentliche Sicherheit- besonders für BESTATTUNGS-ANGELEGENHEITEN!

Kein Scherz! Immerhin ist heute der Karneval vorbei!

Die von mir aufgestellte Liste, nebst Vorlage meines Schießbuches und meiner WBK's (eine neue mit genehmigtem Voreintrag für UHR) hat ihn wohl beeindruckt/verunsichert/überzeugt; jedenfalls, die von mir gewünschte Wirkung IST eingetreten:

Ich bekomme meine alte Pulvermenge genehmigt und verlängert!

Nochmals pauschalen Dank für Eure Hilfe!

MfG!

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