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IGNORED

spezieller Erbfall


Flexus

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo zusammen,

ich befürchte wohl, das mein todkranker Onkel demnächst...

Er bat mich deshalb jetzt, mich um den Verbleib seiner Waffen zu kümmern.

Als Jäger hinterlässt er eine Reihe von Jagdwaffen.

Diese sind aber nicht das Problem, die werde ich wohl in meine WBK übernehmen können. (Ich bin auch Jäger)

Zusätzlich arbeitete er aber noch nebenbei für einen Tierpark bei Hamburg.

Er hatte deshalb auch eine Genehmigung für einen Schalldämpfer für ein Walther G22.

(Es gab dort wohl Probleme mit Kaninchen, die dann von ihm mit SD geschossen werden durften.)

Auserdem war er im Besitz einer Narkosewaffe die nur mit vorherigem Lehrgang und Voreintrag in die WBK zu

erwerben war.

Meine Frage wäre nun wie es sich speziell mit diesen Besonderheiten verhält.

Können Schalldämpfer und Narkosewaffe (Narkotika sind nicht vorhanden) vererbt werden?

Geschrieben
Ja

Und Du begründest dies, salopp formuliert, damit, daß Schalldämpfer laut Waffengesetz normalen, bedürfnispflichtigen Waffeteilen gleichzusetzen sind?

Geschrieben

Der Schalldämpfer ist an Dich als ebenfalls Jäger als Erbe kein Thema. Das Narkosegewehr könnte aber eines werden. Behörden tendieren dazu Narkosegewehre ungerne in Umlauf zubringen. Da könnte evtl die eine oder andere Auflage mitkommen.

Geschrieben

Wobei sich natürlich die Frage stellt, weshalb Behörden Narkosegewehr nicht gerne im Umlauf wissen - sind sie doch bei weitem nicht so gefährlich wie "normale" Waffen.

IMI

Geschrieben

Soll der Onkel halt einen Zettel schreiben, auf welchem "Vermächtnis" steht und er desweiteren seinem Neffen die Waffen vermacht, am besten einzeln aufzählt und dazu die Seriennummern.

Drunter die Unterschrift und fettisch.

IMI

Geschrieben

Vielen Dank für all die Antworten

...Das Narkosegewehr könnte aber eines werden...

Also das könnte Stimmen, meines Wissens konnte er den Lehrgang damals auch nur machen, weil er eine Befürwortung des

Tierparks hatte.

Wirst Du tatsächlich Erbe sein?

Ja, als Erben der Waffen sind wohl mein Vater (auch Jäger) und ich vorgesehen.

Geschrieben
Und Du begründest dies, salopp formuliert, damit, daß Schalldämpfer laut Waffengesetz normalen, bedürfnispflichtigen Waffeteilen gleichzusetzen sind?

Richtig. Außerdem kenne ich konkrete Fälle in denen Schalldämpferwaffen problemlos vererbt wurden.

Geschrieben
Richtig. Außerdem kenne ich konkrete Fälle in denen Schalldämpferwaffen problemlos vererbt wurden.

und beim Narkosegewehr ist es auch schon so abgelaufen, Erben-WBK nur kein "Munitionserwerb" einsetzen darfst Du das Narkosegewehr nur mit besonderer Erlaubnis, dazu reicht der Jagdschein nicht aus, Narkosegewehre sind ja auch jagdlich nicht vorgesehen.

Karl

Geschrieben
und beim Narkosegewehr ist es auch schon so abgelaufen, Erben-WBK nur kein "Munitionserwerb" einsetzen darfst Du das Narkosegewehr nur mit besonderer Erlaubnis, dazu reicht der Jagdschein nicht aus, Narkosegewehre sind ja auch jagdlich nicht vorgesehen.

Karl

Luftdruck? Was fürn Munitionserwerb dann bitte? Dass er als Jäger keine Narkotika bekommt ist klar, die Injektionspfeile jedoch schon. Was man da reinfüllt kann eben von Narkotika bis Kaliumcyanidlösung alles sein. Das ist übrigens einer der Gründe weshalb Narkosegewehre äußerst ungerne bewilligt werden. Ein Tierarzt hier konnte nicht nachweisen dass er auf Entfernungen größer als 10 Meter "schiesst". Antrag wurde abgelehnt, Begründung: Blasrohr reicht.

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