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IGNORED

Munitionskauf innerhalb der EU?


epitaph

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

:hi::help:

Wollte diesenThreat eigentlich nicht einstellen!

Aber trotz der "offenen Grenzen" gibt es Grenzen.

War heute in Frankreich bei Frank&Monika Muni im

Sonderangebot zu Kaufen :eclipsee_gold_cup: War leider nix.

Nun meine Frage?

Was muss ich machen,dass ich wenigstens Munition

im Vereinigten Europa erwerben kann???

Gibt es eine Euro WBK?Oder ist Die noch in Bearbeitung??

Gruß

Epitaph

Geschrieben

das meint er ja damit, dass ist eine genhemigung, dass du deine waffen durch die länder der eu schaukeln darfst, wenn du z.b. zum wettkampf oder etwas der artigem willst, aber ob das mit der muni genau so ausschaut, kein plan.

Geschrieben
:hi::help:

Wollte diesenThreat eigentlich nicht einstellen!

Aber trotz der "offenen Grenzen" gibt es Grenzen.

War heute in Frankreich bei Frank&Monika Muni im

Sonderangebot zu Kaufen :eclipsee_gold_cup: War leider nix.

Nun meine Frage?

Was muss ich machen,dass ich wenigstens Munition

im Vereinigten Europa erwerben kann???

Gibt es eine Euro WBK?Oder ist Die noch in Bearbeitung??

Gruß

Epitaph

Hallo

Beantrage einfach bei deiner zuständigen Behörde eine Einwilligung nach §9a Abs.2 der 1.WaffV

für das Verbringen von Feuerwaffen / Munition in die BRD

Den Vordruck kannst du bei Hunting Sport von der Hompage laden

Gruß Figges

Geschrieben
das meint er ja damit, dass ist eine genhemigung, dass du deine waffen durch die länder der eu schaukeln darfst, wenn du z.b. zum wettkampf oder etwas der artigem willst, aber ob das mit der muni genau so ausschaut, kein plan.

Also ich versteh in momento denada :confused:

Geschrieben
Hallo

Beantrage einfach bei deiner zuständigen Behörde eine Einwilligung nach §9a Abs.2 der 1.WaffV

für das Verbringen von Feuerwaffen / Munition in die BRD

Den Vordruck kannst du bei Hunting Sport von der Hompage laden

Gruß Figges

In der Sache nahezu richtig, nur gibts die 1. WaffV schon lange nicht mehr. Die aktuelle Rechtsgrundlage in Bezug auf Munitionskauf in der EU lautet § 29 Abs. 2 WaffG.

Im ersten Schritt genehmigt die andere EU-Behörde die Ausfuhr der Munition. Mit dieser Bescheinigung kann dann die deutsche Waffenbehörde die o.g. Zustimmung erteilen.

Ob sich der Aufwand lohnt, muss jeder selbst entscheiden. Evtl. kommen noch Kosten am Zoll dazu... ?

Geschrieben
Im ersten Schritt genehmigt die andere EU-Behörde die Ausfuhr der Munition. Mit dieser Bescheinigung kann dann die deutsche Waffenbehörde die o.g. Zustimmung erteilen.

Ob sich der Aufwand lohnt, muss jeder selbst entscheiden. Evtl. kommen noch Kosten am Zoll dazu... ?

Wie schön! Durch das vereinte Europa wird doch wirklich vieles vereinfacht!

Geschrieben
Wie schön! Durch das vereinte Europa wird doch wirklich vieles vereinfacht!

Aber doch nicht die Gesetze. Wie sollte sich denn die erst installierte EU-Bürokratie sonst am Leben erhalten und krebsgeschwürmässig wuchern?

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